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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/940 Frage 2. Welcher konkrete Neubaubedarf von Justizvollzugsanstalten besteht in Hessen (Bitte aufschlüsseln nach Bedarf)? Derzeit besteht keine konkrete Notwendigkeit zum Neubau einer weiteren Justizvollzugsanstalt in Hessen. Frage 3. Wird die Landesregierung die einzelnen erforderlichen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen wäh- rend der aktuellen Legislaturperiode umsetzen? Frage 4. Falls ja: Bitte aufschlüsseln nach Maßnahme und Zeitpunkt. Falls nein: Warum nicht? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Umsetzung von Baumaßnahmen setzt neben anderen Umständen insbesondere auch voraus, dass durch den Haushaltsgesetzgeber die Priorität nach den Notwendigkeiten der Justiz vorge- nommen wird und die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Frage 6. Sieht die Landesregierung angesichts der noch nicht durchgeführten Sanierungsmaßnahmen in den einzelnen Justizvollzugsanstalten die Sicherheitsbelange oder das Resozialisierungsangebot als ge- fährdet an? Frage 7. Falls nein: Warum nicht? Die Fragen 6. und 7. werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der bauliche Zustand der Justizvollzugsanstalten wird regelmäßig überprüft, um Mängel zu einem Zeitpunkt zu erkennen und zu beheben, bevor sie zu einer Gefährdung der Sicherheit oder der Resozialisierung führen können. Wiesbaden, 30. August 2019 Eva Kühne-Hörmann",
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