HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177611/?format=api",
"id": 177611,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/177611-neubesetzung-des-geschaftsfuhrerpostens-bei-der-hessenfilm-und-medien-gmbh/",
"title": "Neubesetzung des Geschäftsführerpostens bei der HessenFilm und Medien GmbH",
"slug": "neubesetzung-des-geschaftsfuhrerpostens-bei-der-hessenfilm-und-medien-gmbh",
"description": "",
"published_at": "2020-03-30T00:00:00+02:00",
"num_pages": 2,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/36/e3/fe/36e3febfe68345e1becdfbf20952a5d2/26aeee50fc8dce8f2696f7f02d2cd838ff03789f.pdf",
"file_size": 80107,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/36/e3/fe/36e3febfe68345e1becdfbf20952a5d2/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/36/e3/fe/36e3febfe68345e1becdfbf20952a5d2/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/6/02506.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "Microsoft® Word 2016",
"subject": null,
"producer": "Microsoft® Word 2016",
"publisher": "Hessischer Landtag",
"reference": "20/2506",
"foreign_id": "he-20/2506",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://hessischer-landtag.de/"
},
"uid": "36e3febf-e683-45e1-becd-fbf20952a5d2",
"data": {
"category": null,
"publisher": "he",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "20"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=177611",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-07-25 08:14:58.521833+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177611/?format=api",
"number": 1,
"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2506 HESSISCHER LANDTAG 30. 03. 2020 Kleine Anfrage Rolf Kahnt (AfD) vom 04.03.2020 Neubesetzung des Geschäftsführerpostens bei der HessenFilm und Medien GmbH und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Fragesteller: Zum 1. Mai 2020 löst die derzeitige Direktorin des Kuratoriums junger deutscher Film in Wiesbaden den Interimsgeschäftsführer der HessenFilm und Medien GmbH als neue Geschäftsführerin ab. Die Interimsgeschäftsführung wurde im September 2019 notwendig, nachdem der damalige Geschäftsführer aufgrund der Skandalisierung eines privaten Treffens mit dem Bundesvorsitzenden der AfD, über dessen Inhalte er sich nicht äußern wollte, durch rund 500 Filmschaffende vom Aufsichtsrat der hessischen Filmförderung abberufen worden war. Details zur Beendigung des Anstellungsverhältnisses des ehemaligen Geschäftsführers und insbesondere der damit einhergehenden Kosten für das Land Hessen wurden bislang nicht bekannt. Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Unter Hinweis auf die Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 20/1315 wird klargestellt, dass das Treffen des früheren Geschäftsführers der HessenFilm und Medien GmbH mit dem Bundes- vorsitzenden der AfD nicht der Anlass für die Abberufung war. Hintergrund für den einstimmigen Beschluss zur Abberufung waren die breite öffentliche Reaktion der Filmbranche auf dieses Tref- fen sowie der Umgang des früheren Geschäftsführers mit dem Vertrauensverlust der Filmbranche, der sich immer stärker abzeichnete. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Laufzeit hat der Anstellungsvertrag der neuen Geschäftsführerin der Hessenfilm GmbH? Der Anstellungsvertrag beginnt am 1. Mai 2020 und endet am 30. April 2023. Frage 2. Welche beiderseitigen Möglichkeiten wurden für eine ordentliche bzw. außerordentliche Kündi- gung vereinbart? Der Geschäftsführeranstellungsvertrag mit der neuen Geschäftsführerin sieht vor, unter welchen Umständen vor dem 30. April 2023 eine Beendigung des Vertrages erfolgt. Demnach kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung, wenn eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder ein Wi- derruf der Bestellung zur Geschäftsführerin durch Beschluss des Aufsichtsrates erfolgt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorgenannten Beendigungsgründen unberührt. Frage 3. Enthält der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag mit der neuen Geschäftsführerin eine Klausel, der- zufolge sie verpflichtet ist, jederzeit aufgefordert oder unaufgefordert darüber zu berichten, ob und mit welchen Politikern sie sich trifft und welchen Inhalt eventuelle Gespräche mit diesen Politikern hatten? Nein. Frage 4. Regelt diese Klausel, sofern vorhanden, auch Auskunftspflichten der neuen Geschäftsführerin über Kontakte und Gesprächsinhalte zu Personen ohne Verbindungen zur AfD? Siehe Antwort zu Frage 3. Frage 5. Sieht diese Klausel, sofern vorhanden, eine Vertragsstrafe oder einen Kündigungsvorbehalt für den Fall vor, dass die neue Geschäftsführerin solchen Auskunftspflichten nicht oder nicht vollständig nachkommt? Siehe Antwort zu Frage 3. Eingegangen am 30. März 2020 · Ausgegeben am 2. April 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/36/e3/fe/36e3febfe68345e1becdfbf20952a5d2/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177611/?format=api",
"number": 2,
"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2506 Frage 6. Wie hoch belaufen sich die Kosten für das Land Hessen, die durch die Abberufung des ehemaligen Geschäftsführers der HessenFilm und Medien GmbH entstanden sind? Bei der HessenFilm und Medien GmbH sind bis zum Stand Ende Februar 2020 folgende Kosten entstanden: Rechts- und Beratungskosten: 23.523,76 €, Kosten des Auswahlverfahren zur Nachbesetzung der Geschäftsführung: 14.151,97 €, Sonstige Kosten: 83,80 €. Im Ministerium für Wissenschaft und Kunst sind bis zum Stand Ende Februar 2020 keine zusätz- lichen Kosten entstanden. Frage 7. Welche konkreten Überlegungen verfolgt das Land Hessen hinsichtlich künftiger Verträge Dritter mit dem Land Hessen oder mit juristischen Personen im Landesbesitz oder mit Beherrschung durch das Land Hessen, Auskunftspflichten dahin gehend vorzusehen, dass der Vertragspartner verpflich- tet wird, aufgefordert oder unaufgefordert, darüber zu berichten, ob und ggf. mit welchen Politi- kern, auch AfD-Politikern, er sich trifft und welchen Inhalt eventuelle Gespräche mit diesen Poli- tikern hatten? Keine. Frage 8. Regeln solche Vertragsklauseln, sofern vorgesehen, Auskunftspflichten des Vertragspartners über Kontakte und Gesprächsinhalte zu anderen Personen ohne Verbindungen zur AfD? Siehe Antwort zu Frage 7. Frage 9. Sehen solche Klauseln, sofern vorgesehen, Vertragsstrafen oder Kündigungsvorbehalte für den Fall vor, dass ein Vertragspartner solchen Auskunftspflichten nicht oder nicht vollständig nachkommt? Siehe Antwort zu Frage 7. Frage 10. Wie wird die Landesregierung zukünftig mit Skandalisierungsversuchen Außenstehender umgehen, falls keine expliziten Vertragsklauseln hinsichtlich Kontakten mit Politikern bzw. Vertretern politi- scher Parteien in Verträge mit Dritten oder mit der neuen Geschäftsführerin der HessenFilm auf- genommen wurden bzw. werden? Die Landesregierung stellt über die mit Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern abgeschlos- senen Verträge und weitere Regelungen sicher, dass diese sich der Förderung des Wohls der Gesellschaft verpflichten. Die Organe, die in einer Gesellschaft für die Überwachung der Ge- schäftsführung zuständig sind, beurteilen die Arbeit der Geschäftsführung nach diesem Maßstab. Die hierfür getroffenen Regelungen sind nach Auffassung der Landesregierung ausreichend. Wiesbaden, 18. März 2020 Angela Dorn",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/36/e3/fe/36e3febfe68345e1becdfbf20952a5d2/page-p2-{size}.png"
}
]
}