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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1442 HESSISCHER LANDTAG 05. 12. 2019 Kleine Anfrage René Rock (Freie Demokraten) vom 25.10.2019 Studie: Windräder machen dem Rotmilan zu schaffen – Mittelhessen betroffen und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Fragesteller: Im Oktober 2019 hat der NABU Deutschland eine Studie des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (DDA), der als Koordinator der offiziellen bundesweiten Vogelbestandserfassungen fungiert, veröffentlicht. Die Untersuchung wurde zuvor im Fachmagazin „Der Falke“ vorgestellt. Diese Studie zur Bestandsentwicklung des Rotmilans in Deutschland zeige eindeutig, dass ein signifikanter Zusammenhang zwischen Windkraftausbau und Rotmilan-Bestand bestehe. Die Autoren hätten mit gleichen Methode die bundesweiten Erfassungen des Rotmilan-Brutbestands der Zeiträume 2005 bis 2009 und 2010 bis 2014 untersucht. Für jeden der 285 Landkreise im Verbreitungsgebiet der Art sei die ermittelte Bestandve- ränderung mit der Anzahl von Windenergieanlagen pro Quadratkilometer Fläche ins Verhältnis gesetzt wur- den. Das Ergebnis sei eindeutig: Je mehr Windräder, desto schlechter die Bestandsentwicklung. In Landkrei- sen ohne Windräder habe der Bestand zugenommen, bei etwa 0,1 Windrädern pro Quadratkilometer seien die Bestände stabil und bei über 0,15 Anlagen auf gleicher Fläche sei der Bestandstrend negativ. Die stärksten Rückgänge habe es in Sachsen-Anhalt, Ost-Westfalen und Mittelhessen geben. Diese Vorbemerkung vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie bewertet die Landesregierung die Erkenntnisse aus der vergleichenden Studie des Dachver- bandes Deutscher Avifaunisten? Die im „Falken“ veröffentlichte Studie stellt eine bewertende Zusammenfassung einer weiterge- henden Veröffentlichung in Nr. 2/2019 der Zeitschrift Die Vogelwelt dar. Dort wird ausdrück- lich darauf hingewiesen, dass die dargestellten Flächen nicht alle vollständig erfasst wurden. Die entsprechend unvollständig erfassten Flächen sind mit einem Punkt markiert. Die Veröf- fentlichung beschreibt die Veränderung zwischen dem Zeitraum der Kartierperiode 2010 bis 2014 gegenüber der Kartierperiode 2005-2009. Sie kann deshalb nicht den aktuellen Stand dar- stellen. Die Auswertung hat lediglich eine statistische Beziehung („Korrelation“) zwischen der Zahl der Windenergieanlagen und der Rotmilan-Nachweise hergestellt. Dies sagt nichts über Wirkungsbeziehungen aus. Über diesen Zeitraum hinaus, aber auch im Beobachtungszeitraum selbst, sind der Landesregierung folgende weitere Todesursachen oder Verschlechterungen der Lebensbedingungen von Rotmilanen in Hessen bekannt: Stromtod oder Strangulation an Leitun- gen, Verkehrsopfer im Straßenverkehr, Vergiftung, Zunahme der Prädation durch unterschied- liche Beutegreifer (Säugetiere und Vögel), Beseitigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch Sturmereignisse, Verschlechterung der Lebensräume, innere Erkrankungen, Parasitenbe- fall, indirekte Aufnahme schädlicher Stoffe mit der Nahrung, Tod während des Vogelzugs und der Aufenthalte in den Winterquartieren, Tod der Nachkommen durch ungünstige Witterungs- bedingungen in der Aufzuchtphase. Da es bundesweit keine systematische und repräsentative Todesanalyse bei Greifvögeln gibt, ist keine repräsentative Ursache-Wirkung-Beziehung her- stellbar. Frage 2. Teilt die Landesregierung die Annahme, dass die Anzahl von Windkraftanlagen einen Einfluss auf den Rotmilan-Bestand hat? Der Landesregierung liegen keine begründeten Hinweise vor, wie hoch der Einfluss der Zahl der Windenergieanlagen auf den Rotmilan-Bestand ist. Eingegangen am 5. Dezember 2019 · Bearbeitet am 5. Dezember 2019 · Ausgegeben am 6. Dezember 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1442 Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung die Erkenntnis, dass Mittelhessen deutschlandweit zu den Re- gionen gehört, in denen der Rotmilan-Bestand besonders zurückgegangen ist? Die Landesregierung hat den Daten der Veröffentlichungen entnommen, dass in Mittelhessen ebenso wie im Oberrheingraben - in dem es fast keine Windenergieanlagen gibt – ein Rückgang der Rotmilane im Beobachtungszeitraum festzustellen ist. Frage 4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der oben genannten Studie für die Geneh- migungspraxis von Windkraftanlagen in Hessen und insbesondere in Mittelhessen? Mittelhessen ist insbesondere geprägt durch die relativ großflächigen Vogelschutzgebiete Vo- gelsberg und Westerwald. In beiden ist im Regionalplan Mittelhessen kein relevanter Zubau von Windenergieanlagen vorgesehen. Frage 5. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass artenschutzbedingte Auflagen im Rahmen von Windkraftgenehmigungen offenkundig nicht ausreichen, um den Rotmilan-Bestand in Mittel- hessen zu erhalten? Die Landesregierung stellt fest, dass insbesondere in den Vogelschutzgebieten mit Erhaltungs- ziel Rotmilan, aber auch in weiteren Schwerpunktvorkommen des Rotmilans, es nicht ausreicht, den Schutz des Rotmilans im Zusammenhang mit Windkraftgenehmigungen zu betrachten. Vielmehr müssen, auf der Grundlage des Artenhilfskonzepts Rotmilan, aktive Maßnahmen zur Habitatverbesserung geplant und umgesetzt werden. Deshalb werden derzeit Maßnahmenpläne für die hessischen Vogelschutzgebiete aufgestellt. Hierbei sind die verschiedenen möglichen Mortalitätsursachen ebenfalls zu berücksichtigen. Frage 6. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Landesregierung, um gesetzlich geschützte Vogelarten in Mittelhessen besser im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windkraft zu schützen? Die Landesregierung sieht keine Veranlassung, Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbe- dingungen von Vogelarten auf den Zusammenhang mit dem Ausbau der Windkraft zu beschrän- ken, sondern wird diese unabhängig davon für alle Vogelschutzgebiete in Maßnahmenplänen niederlegen. Wiesbaden, 2. Dezember 2019 Priska Hinz",
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