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Diese werden insbesondere in verschiedenen Veranstaltungen während der theoretischen Studien-Module thematisiert und regelmäßig auch in anderen Modulen themenbezogen erörtert. Neben der allgemeinen Behandlung im Fachgebiet Ethik sind die vorgenannten Themen in allen Bereichen des Studiums und des Zusammenlebens an der HfPV wiederkehrend. Die Themen Werteorientierung und Demokratie werden sowohl mit den Studierenden im Studi- engang Schutzpolizei als auch im Studiengang Kriminalpolizei fachtheoretisch intensiv bearbeitet. Hierbei wird bei den Studierenden ein Bewusstsein für den wertschätzenden Umgang untereinan- der und mit allen Bürgerinnen und Bürgern entwickelt – unabhängig ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit, möglicher Einschränkun- gen oder Behinderungen. Zusätzlich werden im vierten Studienabschnitt Ursachen und Erschei- nungsformen von Fehlverhalten behandelt. In der polizeilichen Fortbildung an der Polizeiakademie Hessen (HPA) werden im Fachbereich „Führungsmanagement/Personalentwicklung“ spezielle Seminare zum Themenfeld „Interkultu- relle Kompetenz“ angeboten. Ziel ist die Sensibilisierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Begriffe, um damit zusammenhängende psychologischen Dynamiken, Verhaltensweisen und letztlich auch die hohen Anforderungen an ein professionelles und ethisches Polizeihandeln bewusst zu machen. Auch im Rahmen der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung hat die interkulturelle Kompetenz einen hohen Stellenwert. So finden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zum Thema der po- litisch motivierten Kriminalität rechts/links und Aufbauseminare zum Thema der politisch moti- vierten Kriminalität rechts statt. Alle Verantwortlichen in Aus- und Fortbildung achten in ihren jeweiligen Veranstaltungen auf Hinweise rechter Aktivitäten und sind angehalten, etwaige Vorkommnisse und Beobachtungen zu thematisieren und in geeigneter Form einer formalen disziplinaren und ggf. strafprozessualen Befassung zuzuleiten. Zudem wurde im Februar 2019 eine wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben, mit deren Kon- zeption und Umsetzung das im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) ange- siedelte Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) unter Ein- beziehung externer Fachkompetenz betraut wurde. Die Studie befasst sich mit der Thematik „Polizeiliche Alltagserfahrungen – Herausforderungen und Erfordernisse einer lernenden Organisation“. An der Studie nahm rund ein Viertel der hessi- schen Polizeivollzugsbeamten, Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten teil. Erste Ergebnisse belegen, dass sich fast zwei Drittel (64,4 %) der Befragten bei der Frage nach dem „politischen Standort“ in der Mitte positionieren. 13 % verorten sich bei „mäßig links“ und knapp 19 % (18,8 %) bei „mäßig rechts“. An den politischen Rändern positionieren sich nur sehr wenige der Polizeibeschäftigten in Hessen („ausgeprägt links“: 0,2 %, „links“: 2 %; „ausgeprägt rechts“: 0,1 %, „rechts“: 1,6 %). Nahezu alle Befragten (97 %) halten die parlamentarische Demokratie eher (27,7 %) oder voll und ganz (69,3 %) für die beste Staatsform. In Absprache mit dem Haupt- personalrat der Polizei und einem wissenschaftlichen Beirat aus fünf renommierten und unabhän- gigen Experten erarbeitet das HKE eine umfassende Analyse der Ergebnisse. Hieran anknüpfend soll die Studie auf Polizeianwärterinnen und -anwärter ausgeweitet werden, um spezifische Erkenntnisse für die Personalgewinnung sowie über die neue Generation an Poli- zistinnen und Polizisten zu gewinnen. Zudem werden weitere Evaluierungen zur Arbeitszufrie- denheit, Wertschätzung, Kollegialität sowie dem richtigen Umgang mit Fehlverhalten durchge- führt. Bereits vor Erstellung der Studie wurde eine übergreifende Befassung zur Optimierung der Aus- und Fortbildung initiiert. Hierbei wird der aktuelle Status quo beginnend in der Ausbildung bis hin zur Fortbildung dahingehend geprüft, ob und wenn ja an welcher Stelle Maßnahmen zur Stärkung des demokratischen Verständnisses und der Resilienz gegen Extremismus gegebenen- falls erforderlich sind. Dieser Prozess befindet sich derzeit noch in der Bearbeitung; ein für April terminierter Bildungsgipfel musste aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. Die Ausbil- dungsleitung der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung wurde mit der Entwicklung",
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Er wirkt durch unabhängige und objektive Beratung und Begleitung der hessischen Polizeibehörden darauf hin, ein einheitliches Werteverständnis in der hessischen Polizei zu ver- festigen, eine „Vertrauenskultur“ nach innen und außen zu verankern und zusätzliche Bedarfe zu ermitteln sowie Maßnahmen zur Abhilfe zu implementieren. Konkret bedeutet dies, dass er die Polizeiorganisation unterstützt und berät, wie man ein einheitliches und durchgängiges Werte- und Demokratieverständnis gewährleistet, welches sich nach der Ausbildung von jungen Polizei- anwärterinnen und -anwärtern dauerhaft festsetzt, nicht störanfällig ist und welches im Rahmen der Fortbildung laufend aufgefrischt wird. Ebenso soll er beraten, wie dies im Polizeialltag in den Behörden für jede und jeden Einzelnen ständig mit Leben gefüllt wird. Jenseits der Prävention entwickelt der Integritätsbeauftragte allgemeine Vorschläge, wie die Po- lizei mit festgestelltem abweichenden Verhalten in den eigenen Reihen umgehen sollte. Zu diesem Zweck identifiziert er Handlungsfelder, analysiert sie und entwickelt Lösungsansätze. Auch berät er bei der Festlegung von allgemeinen Standards beim Umgang der Behörden mit Fehlverhalten. Bei Einwilligung kann der Integritätsbeauftragte auch Polizeibeamte, denen ein Fehlverhalten zur Last gelegt wurde oder wird, individuell beraten und begleiten und bei der Reintegration nach der Aufhebung eines etwaigen Verbots der Führung der Dienstgeschäfte unterstützen. Schließlich kann er in diesem Kontext bei der internen und externen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit- wirken und Kontakt zu internen und externen Institutionen halten. Zudem wird eine unabhängige Experten-Kommission mit dem „Leitbild Polizei: Die gute Arbeit der Polizeibeamten stärken – Fehlverhalten frühzeitig erkennen und ahnden“ beauftragt. Die Kommission wird gebeten, Vorschläge zu erarbeiten, wie Fehlverhalten Einzelner innerhalb der Polizei frühzeitig erkannt und geahndet werden kann, ein neues Leitbild für die Polizei Hessen zu erstellen, die bereits ergriffenen Maßnahmen innerhalb der hessischen Polizei zu evaluieren und Empfehlungen für deren Weiterentwicklung auszusprechen. Dafür kann die Experten-Kom- mission uneingeschränkt mit Bediensteten der Polizei sprechen und Dienststellen besuchen, um sich vor Ort unmittelbar zu informieren. Im Hinblick auf die Aus- und Fortbildung der Polizis- tinnen und Polizisten prüft die Kommission das Curriculum und trägt zur Weiterentwicklung der Lehrinhalte an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung sowie der Fortbildungsan- gebote der Hessischen Polizeiakademie bei. Ferner wird beim Hessischen Landtag ein bzw. eine Bürger- und Polizeibeauftragte(r) eingerich- tet, die/der allen Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner für Anliegen im Umgang mit Behörden dient. Die/Der Bürger- und Polizeibeauftragte soll insbesondere auch Anlaufstelle für Probleme zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Sicherheitsbehörden sowie auch für Angehö- rige der Sicherheitsbehörden sein. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.    Sieht die Landesregierung Ansätze für „latenten Rassismus“ bei der hessischen Polizei? Frage 2.    Falls erstens zutreffend: Welche Anzeichen sind dies? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Wie in der Vorbemerkung dargelegt, wird Rassismus innerhalb der hessischen Polizei nicht ge- duldet. Nichtsdestotrotz sind vereinzelte Sachverhalte, bei denen ein Verdacht der Diskriminie- rung aufkommt, niemals in Gänze auszuschließen, trotz bestmöglicher Bemühungen im Rahmen der Aus- und Fortbildung sowie der dienstlichen Führung. Jeder Sachverhalt, der den Vorwurf einer Benachteiligung hervorgebracht hat, wurde und wird konsequent ermittelt und, sofern die Voraussetzungen vorliegen, einer straf- und/oder disziplinarrechtlichen Prüfung zugeführt. Im November und Dezember 2019 hatten Beschäftigte der hessischen Polizei die Möglichkeit, sich an der Umfrage „Polizeiliche Alltagserfahrungen – Herausforderungen und Erfordernisse einer lernenden Organisation“ (sog. Polizei-Studie) zu beteiligen. Ziel der Umfrage war es, Her- ausforderungen im dienstlichen Alltag von Polizistinnen und Polizisten zu erfassen, aber auch (politische) Einstellungen bei der Polizei herauszuarbeiten. Die Studienergebnisse verdeutlichen, dass sich fast zwei Drittel (64,4 %) der Befragungsteilneh- merinnen und -teilnehmer bei der Frage nach dem „politischen Standort“ in der Mitte positionie- ren. Knapp 19 % (18,8 %) verorten sich dort als „mäßig rechts“ und 13 % als „mäßig links“.",
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Liegen der Landesregierung Hinweise oder Beschwerden aus den Jahren 2017 bis 2019 über Ver- stöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor, die durch Polizeibeamte des Landes begangen wurden? Frage 4.    Falls drittens zutreffend: Wie viele sind dies und welche Sachverhalte betreffen diese Hinweise bzw. Beschwerden? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In der hessischen Polizei werden keine Statistiken über Hinweise oder Beschwerden nach dem AGG vorgehalten. Vor diesem Hintergrund erfolgte anlassbezogen eine Anfrage und manuelle Auswertung bei den nachgeordneten Behörden sowie für den Personalbereich der Polizei im Hes- sischen Ministerium des Innern und für Sport. In den nachstehenden Fallzahlen, sind auch Fälle enthalten, die die Polizei-Anwärterinnen und -Anwärter betreffen. Zur Auswertung wurden Unterteilungen anhand der Kategorien des § 1 AGG vorgenommen. § 1 AGG lautet: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ Demnach gab es im Jahr 2017 keine, im Jahr 2018 in sieben und im Jahr 2019 in zehn Fällen Hinweise bzw. Beschwerden über Polizeibeamtinnen und -beamte bzw. Polizei-Anwärterinnen und -Anwärter des Landes wegen Verstößen gegen das AGG. In einem Fall aus dem Jahr 2018 gab der zugrundeliegende Sachverhalt Hinweise auf eine Benachteiligung/Ungleichbehandlung wegen der ethnischen Herkunft und in sechs Fällen wegen des Geschlechts. 2019 lagen in fünf Fällen Hinweise auf eine Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft, in drei Fällen auf- grund des Geschlechts und in zwei Fällen aufgrund der sexuellen Identität vor. Frage 5.    Mit welchem Ergebnis wurden die unter 4. aufgeführten Vorfälle untersucht? Wie bereits ausgeführt, wurde und wird allen Hinweisen konsequent nachgegangen, um die zu- grundeliegenden Sachverhalte aufzuklären. Hierbei ergab sich für die Fälle aus dem Jahr 2018, dass die Beschwerden in vier Fällen begründet und in einem Fall unbegründet waren. Ein Sach- verhalt hat sich relativiert und in einem der sieben Fälle wurde dem Antrag auf Entlassung des Beamten entsprochen. Im Jahr 2019 ergaben die Überprüfungen, dass in sechs Fällen die Be- schwerde begründet und in zwei Fällen unbegründet war. Einer der begründeten Sachverhalte konnte nicht eindeutig einem Verursacher zugeordnet werden. In einem weiteren Fall aus dem Jahr 2019 dauert die Prüfung noch an und in einem Fall wurde eine Klage auf Entschädigungs- leistung gerichtlich zurückgewiesen. Die Sachverhalte der begründeten Beschwerden wurden jeweils einer straf- und/oder disziplinar- rechtlichen Prüfung unterzogen, die in der Beantwortung zur Frage 6. weiter erläutert werden. Frage 6.    In wie vielen Fällen wurden Polizeibeamte des Landes wegen eines unter viertens aufgeführten Vorfalles strafrechtlich und/oder disziplinarisch belangt? Aufgrund der Sachverhalte aus dem Jahr 2018 wurden in vier Fällen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, davon wurde ein Verfahren nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) und ein weiteres nach § 153a StPO eingestellt, ein Strafverfahren dauert weiter an und im vierten ist der Ausgang des Strafverfahrens nicht bekannt geworden. Darüber hinaus wurden aufgrund der Sach- verhalte aus dem Jahr 2018 in sechs Fällen Disziplinarverfahren eingeleitet. Davon dauern die disziplinarrechtlichen Ermittlungen in zwei Fällen an. Drei Disziplinarverfahren wurden aufgrund von Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis eingestellt. In einem Fall erfolgte eine Einstellung nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 Hessisches Disziplinargesetz (HDG). Die Sachverhalte aus dem Jahr 2019 führten in drei Fällen zu strafrechtlichen Ermittlungen. Die Verfahren wurden in zwei Fällen nach § 170 Abs. 2 StPO und in einem Fall nach § 153 a StPO eingestellt. Darüber hinaus wurde bzw. wird in vier Fällen disziplinarrechtlich ermittelt und zwei Disziplinarverfahren wurden mit einem Verweis gem. § 9 HDG, ein Verfahren mit einer Geld- buße gem. § 10 HDG abgeschlossen. Ein Disziplinarverfahren dauert noch an.",
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