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Der Landesbetrieb Hessen-Forst ist per Erlass des HMUKLV (AZ: VI 2-088c 02-001/2020; Datum: 28.04.2020) dazu aufgefordert, regelmäßig über den Stand der Wiederbewaldung im Staatswald zu berichten. Der erste Bericht wurde zum 01.07.2020 vorgelegt. Das HMUKLV lässt sich dazu auch vor Ort informieren. Frage 3.    Welche technische Unterstützung (z.B. aktuelle Luftbilder zur Schadflächenermittlung) steht den Forstämtern zur Verfügung, um die Wiederbewaldung fachgerecht zu planen? In regelmäßigen Abständen werden Satellitenbildauswertungen zur Ermittlung der Schadflächen vorgenommen. In Abstimmung mit anderen Ländern und forstwissenschaftlichen Fachinstitutio- nen wird dieses Verfahren fortlaufend verbessert. Die Ergebnisse der Satellitenbildauswertung werden den Forstämtern im GIS zur Verfügung ge- stellt. Für jede Schadfläche werden mögliche Waldentwicklungsziele, d.h. konkrete Empfehlun- gen der am jeweiligen Standort zu pflanzenden Baumarten und Mischungen gegeben. Derzeit läuft eine Aktualisierung der Schadkulisse anhand von Satellitenbildern. Damit werden die Planungs- grundlagen auf den aktuellen Stand gebracht. Ab voraussichtlich August 2020 wird es zudem ein GIS-gestütztes System geben, in dem die Forstämter die Kulturflächen und deren weitere Pflege digital planen. Frage 4.    Mit welchem Finanzbedarf für die Wiederbewaldung rechnet die Hessische Landesregierung in den kommenden fünf Jahren? Der Finanzbedarf in den kommenden fünf Jahren, der sich für alle Waldbesitzarten aufgrund der notwendigen Wiederbewaldung ergeben wird, setzt sich aus Kosten für die Vorbereitung der Kul- turflächen, das Pflanzenmaterial, die Pflanzung und anschließende Pflege dieser Kulturen (Frei- schneiden von Konkurrenzvegetation) zusammen. Häufig kommen Nachbesserungen hinzu, wenn Pflanzen, z.B. infolge von Trockenheit, ausfallen. Eine Prognose lässt sich aufgrund der sich ausbreitenden Schadkulisse in 2020 und der anzunehmenden weiteren Klimaextreme in den Folge- jahren gegenwärtig nicht seriös treffen. Das Investitionsvolumen für die Neubegründung klima- stabiler Mischwälder in Hessen muss aber mit einem Kostensatz von bis zu ca. 15.000 €/ha (Pflanzen + Pflanzkosten und ggf. Nachbesserungen sowie Kulturpflege) gerechnet werden. Frage 5.    Welche Haushaltsmittel stehen für die Begründung von Eichen-Beständen auf großer Fläche zu Verfügung und hält die Landesregierung diese für ausreichend? Antwort bitte unter Nennung des entsprechenden Haushaltstitels. Für die Begründung von Eichen-Beständen werden im Staatswald aktuell die umfangreichsten finanziellen Aufwendungen bei der Wiederbewaldung getätigt. Allein in der Pflanzsaison Herbst 2019 bis Frühjahr 2020 wurden im hessischen Staatswald ca. 2,2 Mio. Eichen auf über 300 Hektar Fläche gepflanzt. Die finanziellen Mittel für die Wiederbewaldung werden dem Landesbetrieb über den Produkt- haushalt im Kapitel 09 60 zugewiesen. Dabei gibt es keine direkte Zuweisung für Eichen-Be- stände, sondern nur für Verjüngungsmaßnahmen insgesamt. Für das Haushaltsjahr 2020 sind rund 9,2 Mio. € Sachmittel für die Verjüngung im Staatswald vorgesehen. Hinzu kommen Kosten für den Schutz gegen Wildschäden in Höhe von 3,5 Mio. €. Der Landesbetrieb Hessen-Forst ent- scheidet innerhalb des vorgegebenen Rahmens (RiBeS 2018, FSC, Natura 2000, Erlass zur Wie- derbewaldung, Haushaltsplan) und auf fachlicher Grundlage über Art sowie Umfang der Kultu- ren. Dieses Vorgehen ist erforderlich, da geeignetes Pflanzgut der Eiche nicht in jedem Jahr gleichmäßig zur Verfügung steht. „Mastjahre“, in denen die Eiche einen starken Fruchtbehang liefert, werden genutzt, indem verstärkt Eichenpflanzen herangezogen und gepflanzt werden. In Jahren ohne Eichenpflanzgut werden dann im Schwerpunkt Kulturen mit anderen Baumarten durchgeführt. Im Zuge des 12-Punkte-Planes Wald hat das Land Hessen bislang für die Wiederbewaldung für den Körperschaftswald und den Privatwald für die Jahre 2020-2023 insgesamt 12 Mio. € im Landeshaushalt zur Verfügung (Kapitel 09 22, Förderprodukt 10) gestellt.",
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