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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/5730 HESSISCHER LANDTAG 08. 07. 2021 Kleine Anfrage Dr. Frank Grobe (AfD), Heiko Scholz (AfD), Karl-Hermann Bolldorf (AfD), Klaus Gagel (AfD), Dimitri Schulz (AfD), Andreas Lichert (AfD), Arno Enners (AfD) vom 11.05.2021 Förderung der hessischen Videospielbranche im Bereich Forschung, Entwicklung und Produktion, Teil I und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Nach einem Bericht aus der Frankfurter Rundschau vom 8. April 2021 fördert die HessenFilm und Medien GmbH (Hessenfilm) bereits „seit Ende 2018 Produktionen von Videospielen beziehungsweise von innovativen digitalen audiovisuellen Inhalten. In einem weiteren Bericht aus dem Hanauer Anzeiger vom 3. Mai ist zu lesen, dass bisher leidglich die Projekte „Rosalie“ und „die Fährte“ gefördert wurden. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung steht: „Wir streben eine erhöhte finanzielle Förderung für Vernet- zungsaktivitäten an, insbesondere zur Vernetzung der Games- und Designbranche. Kreativwirtschaftsbericht und Kreativwirtschaftstag wollen wir fortführen. Die Computerspielförderung wollen wir erhöhen und eine „Indie-Games-Messe“ für kleine und unabhängige Spieleentwickler in Hessen anstreben.“ Laut dem „Jahresreport der deutschen Games-Branche 2020“ beträgt die Fördersumme der Hessenfilm in die- sem Bereich 200.000 Euro. Diese Förderung steht lediglich sog. „Serious Games“ (Lehr- und Lernspielen) zu Verfügung. Im Gegensatz hierzu haben beispielsweise die Bundesländer Nordrhein-Westfalen (3 Millionen Euro) und Bayern (2,5 Millionen Euro) eine deutlich stärkere finanzielle Förderung der Videospielbranche ohne derartige Einschränkungen bereitgestellt. An mehreren hessischen Universitäten und Hochschulen werden Studiengänge im Zusammenhang mit Video- spielen angeboten. Nirgendwo sonst in Deutschland sind mehr Unternehmen im Bereich von Videospielen tätig als im Großraum Frankfurt, weitere hessische Standorte sind Kassel, Marburg, Hanau, Darmstadt und Limburg an der Lahn. In Frankfurt fand bis zum Beginn der Corona-Krise einmal jährlich die „GermanDevDays“ statt, eine Messe für Entwickler im Bereich der Videospielbranche. Auszubildende und Studenten hatten bisher kostenlosen Ein- tritt erhalten (regulärer Ticketpreis 2018: 119 Euro, 2019: 177,31 Euro). Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Die Richtlinie für die hessische Film-, Fernseh- und Medienförderung sieht u.a. vor, dass die HessenFilm und Medien GmbH (HessenFilm) innovative digitale oder audiovisuelle Inhalte för- dern kann. Dazu zählen u. a. 360° Filme, Medieninstallationen, Web-Applikationen, Virtual so- wie Augmented Reality Inhalte und Games. Die Projekte müssen unter anderem kulturellen Mehr- wert, Innovation und Marktpotenzial aufweisen. Zunächst ist daher klarzustellen, dass es sich bei der Förderung von Games im Rahmen der Medienförderung durch die HessenFilm nicht um jenes Instrument handelt, auf welches die vom Fragesteller zitierte Passage des Koalitionsvertrages abzielt. Die Landesregierung unterstützt die Computer- und Videospielbranche sowohl mit einzelbetrieb- licher Förderung aus dem Programm HESSEN serious GAME als auch mit Projektförderungen, die sich an eine größere Gruppe von Teilnehmerinnen und Teilnehmern richten und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Neben o.g. Förderung kann die Games-Branche grundsätzlich auch alle allgemeinen Förderpro- gramme, Beratungs- und Finanzierungshilfen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Ener- gie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) - inklusive Corona Hilfen - in Anspruch nehmen. Eingegangen am 8. Juli 2021 · Ausgegeben am 9. Juli 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5730 Darüber hinaus unterstützt die Geschäftsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft bei der HA Hessen Agentur GmbH Gamesinitiativen, -netzwerke und -verbände bei Bedarf mit Sponsoring und nicht- monetären Hilfen wie Partizipations- und Kooperationsangeboten. Bezüglich des vom Fragesteller angesprochenen „Jahresreport der deutschen Games-Branche 2020“ ist darauf hinzuweisen, dass in Hessen die Förderung nicht durch die HessenFilm erfolgt. Insofern ist die Aussage des Jahresreports nicht korrekt. Das Programm HESSEN serious GAME ging im April 2021 an den Start; folglich kann es im „Jahresreport der deutschen Games-Branche 2020“ auch nicht irrtümlich gemeint sein. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin für Wissenschaft und Kunst wie folgt: Frage 1. Welche Fördermittel im Bereich Videospiele wurden für die Jahre 2018, 2019 und 2020 beantragt (Bitte auflisten nach antragstellenden Unternehmen, beantragter Fördersumme, Projekt, Bewilli- gung/Ablehnung mit Begründung, bei Bewilligung: Verkaufs-/Downloadzahlen)? Bei der HessenFilm und Medien GmbH wurden folgende Anträge auf Förderung von innovativen digitalen oder audiovisuellen Inhalten gestellt, die im Zusammenhang mit Games zu sehen sind: 2020 Projekttitel Antragstellende Ort Beantragte Status Fördersumme Crowd Control Privatperson Darmstadt 40.000 € Absage Rosalie* Privatperson Frankfurt/Main 40.000 € Zusage 2019 Projekttitel Antragstellende Ort Beantragte Ergebnis Fördersumme Projekt Stasis blackHound Frankfurt/Main 40.000 € Absage GmbH Rosalie* Konspiracy UG Frankfurt/Main 40.000 € Absage Die Fährte (AT) Privatperson Frankfurt/Main 40.000 € Zusage * Das Projekt wurde in 2020 erneut beantragt und hat wegen vorgenommenen Nachbesserungen eine Zusage erhalten. Im Jahr 2018 wurden keine Anträge gestellt. Über die Förderung entscheidet eine Jury. Die Jury orientiert sich bei ihrer Entscheidung an den Festlegungen der Richtlinie für die hessische Film-, Fernseh- und Medienförderung. Demnach müssen die Projekte unter anderem einen kulturellen Mehrwert, Innovation und Marktpotenzial aufweisen. Die Einschätzung der Jury hinsichtlich dieser Aspekte sowie das Beratungsergebnis wird in einem Protokoll dokumentiert. Protokollinhalte werden zum Schutz der Antragstellenden und Jury-Mitglieder vertraulich behandelt. Da es sich bei dem Förderprogramm der HessenFilm um eine Konzeptentwicklungs- bzw. Proto- typenförderung handelt, liegen für die bewilligten Projekte bislang keine Informationen bzgl. Verkaufs- oder Downloadzahlen vor. In den Jahren 2018, 2019 und 2020 wurden beim HMWEVW keine Fördermittel für die Ent- wicklung marktfähiger Konzepte zur Produktion oder Vermarktung von Computer- und Video- spielen und die Erstellung erster spielbarer Level und Module beantragt und bewilligt. Der erste Förderaufruf zum Programm HESSEN serious GAME wurde am 10. April 2021 ver- öffentlicht. Bis zum Antragsschluss am 10. Mai 2021 gingen vierzehn zulässige Förderanträge bei der Bewilligungsstelle (WIBank) ein. Über die Anträge wird Anfang Juli 2021 eine Experten- jury unter Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft beraten, die WIBank übernimmt die För- derabwicklung als beliehene Stelle. Frage 2. Mit welcher Begründung begrenzt die Landesregierung die Förderung im Bereich der Videospiele auf „Serious Games“? Die Landesregierung begrenzt die Förderung im Bereich der Videospiele nicht auf „Serious Ga- mes“, da das Förderprogramm der HessenFilm diese Begrenzung nicht vornimmt. Auch das Förderprogramm des HMWEVW ist nicht ausschließlich auf Serious Games begrenzt, sondern will insbesondere Serious Games fördern. Das bedeutet, dass auch andere Computer- spiele entsprechend gefördert werden können, insbesondere, wenn Anträge für Serious Games quantitativ oder qualitativ nicht ausreichen.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5730 3 Der grundsätzliche Förderschwerpunkt auf Serious Games wurde im Dialog mit der Branche definiert. Die Förderung soll dazu beitragen, dass sich ein entsprechend profilierter Standort ent- wickelt. Erwägungsgründe waren dabei unter anderem der in Kooperation mit der TU Darmstadt in Hessen seit längerer Zeit entwickelte Schwerpunkt Serious Games und die spezifischen Wachs- tumsprognosen für den Sektor sowie die Annahme, dass in diesem Bereich mit verhältnismäßig geringer Fördersumme ein größerer Hebel bewirkt werden kann. Ferner sind Serious Games und entsprechende Anwendungen nach Einschätzung des Branchendialogs besonders geeignet, den Innovationstransfer von der Computerspielbranche in andere Wirtschaftszweige zu verbessern. Durch die Förderangebote des Bundes steht für Unterhaltungsspiele mittlerweile ein neues, sehr großes Förderangebot zur Verfügung, das auch hessische Unternehmen nutzen können. Frage 3. Nach welchen Kriterien ordnet die Landesregierung Videospiele in die Kategorie „Serious Games“ ein? Als Serious Game gilt ein Computer- oder Videospiel, das neben dem Spielen einen weiteren Zweck verfolgt. Serious Games sollen insbesondere der Bildung, der Gesundheitsförderung, Chancengleichheit und Nachhaltigkeit oder sonstigen erstrebenswerten Zielen (zum Beispiel Kli- maschutz, Katastrophenschutz, Personalrekrutierung, Stadtplanung etc.) dienen. Frage 4. Ordnet die Landesregierung das Videospieleprojekt in die Kategorie „Serious Games“ ein (Bitte begründen)? Frage 5. Wenn nein, mit welcher Begründung erhielt das Projekt Fördermittel in welcher Höhe? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Da die Frage 4 mit Ausnahme der Nennung des konkreten Projektes wortgleich mit der Frage 6 ist und die Fragesteller neben dem Projekt „Die Fährte“ auch das Projekt „Rosalie“ in seiner Vorbemerkung erwähnt, geht die Landesregierung davon aus, dass die Fragesteller die Frage konkret auf das Projekt „Rosalie“ abstellen wollten. Das Projekt „Rosalie“ ordnet die Landesre- gierung jedoch nicht in die Kategorie „Serious Games“ ein. Das Projekt verfolgt vordergründig keine Zwecke, die per Definition auf „Serious Games“ zutreffen, sondern stellt ein künstlerisch unterhaltendes Computerspiel dar, das zum Nachdenken anregen möchte. Das Projekt „Rosalie“ hat eine Förderung erhalten, weil es die Voraussetzungen der Richtlinie für die hessische Film-, Fernseh- und Medienförderung erfüllt und ein positives Juryvotum erhal- ten hat. Frage 6. Ordnet die Landesregierung das Videospielprojekt „Die Fährte“ in die Kategorie „Serious Games“ ein (Bitte begründen)? Frage 7. Wenn nein, mit welcher Begründung erhielt das Projekt Fördermittel in welcher Höhe? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Das Projekt „Die Fährte“ ordnet die Landesregierung nicht in die Kategorie „Serious Game“ ein. Das Projekt verfolgt vordergründig keine Zwecke, die per Definition auf „Serious Games“ zu- treffen, sondern stellt ein künstlerisch unterhaltendes Computerspiel dar, das zum Nachdenken anregen möchte. Das Projekt „Die Fährte“ hat eine Förderung erhalten, weil es die Voraussetzungen der Richtlinie für die hessische Film-, Fernseh- und Medienförderung erfüllt und ein positives Juryvotum erhal- ten hat. Frage 8. Wie weit ist die Planung/Durchführung der sog. „Indie-Games-Messe“ fortgeschritten? Aufgrund der Pandemie wird im Jahr 2021 von der Einführung eines neuen Messeformats für Independent Games abgesehen. Auch eine virtuelle Messe ist nicht geplant, da nach Ansicht der Branchenvertreter für eine solche Markteinführung die Zeit ungünstig ist. Sobald größere Veran- staltungen wieder zuverlässig organisiert werden können, soll mit der Planung und Einführung des neuen Formats begonnen werden. Mit der Computerspielbranche und der Messe Frankfurt wurden bereits Fachgespräche zur Entwicklung einer Messe für Independent Games geführt. Das HMWEVW hat neben der Gamescom weitere regionale Games-Messen und Festivals in Augen- schein genommen, um die Potenziale einer solchen Veranstaltung einzuschätzen. Frage 9. Sieht die Landesregierung die per Koalitionsvertrag gemachte Zusage zur Erhöhung der Förderung für die Videospielbranche mit Beschränkung auf „Serious Games“ als erfüllt an (Bitte begründen)? Mit dem Förderprogramm HESSEN serious GAME wurde das im Koalitionsvertrag der die Lan- desregierung tragenden Parteien für die 20. Legislaturperiode formulierte Ziel, die Computer- spielförderung in Hessen zu erhöhen, in einem ersten Schritt realisiert. Die Fokussierung der",
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"content": "4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5730 einzelbetrieblichen Computerspielförderung auf „Serious Games“ wurde im Dialog mit Vertre- tern der hessischen Games-Branche entwickelt. Die Nachfrage nach dem Programm bestätigt die Einschätzung. Auch für die Etablierung einer „Indie-Games-Messe“ für kleine und unabhängige Spieleentwick- ler in Hessen wurde der Grundstein gelegt: Die Mittel zur Förderung von Maßnahmen der Kultur- und Kreativwirtschaft im Einzelplan 07 bei Kap. 0705 FP 34 wurden von 600.000 Euro (2019) auf 1.136.500 Euro (2021) erhöht, davon sind insgesamt 450.000 Euro für Serious Games und die Indie-Games-Messe eingeplant. Aus dem Förderprodukt 34 werden vor allem Aktivitäten der Kultur- und Kreativwirtschaft be- zuschusst, die die Vernetzung und den Austausch mit anderen Wirtschaftszweigen und der Wis- senschaft stärken und dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu erhöhen, den Nachwuchs in Hessen zu halten und das Image Hessens als Games- und Kreativwirtschaftsstandort weiter zu verbessern. Auch die Erarbeitung einer eigenen DIN-Norm (DIN SPEC 91380) für Serious Games und die Einrichtung eines Serious Games Information Center durch die TU Darmstadt, Hessisches Tele- media Technologie Kompetenz-Center httc e.V., wurden vom Land finanzielle unterstützt. Das Serious Games Information Center ist eine standardisierte Online-Plattform, die als Auskunfts- system zur Beschreibung und zum Auffinden von Serious Games aller Art dient. Darüber hinaus hat das Land das mittlerweile abgeschlossene Projekt Wissenschafts- und Tech- nologietransfer (WTT) Serious Games an der TU Darmstadt gefördert. Im Vorhaben WTT Seri- ous Games wurde in interdisziplinärer Forschungszusammenarbeit Wissen über die Charakteristik von qualitativen Serious Games gewonnen, erfasst und mittels Studien, Publikationen und Veran- staltungen an die Wirtschaft (Spieleentwickler, IT-Dienstleister, Anwender) transferiert, der Ab- schlussbericht wurde am 27. Mai 2021 vorgestellt (https://wtt-serious-games.de/infos-zum- projekt/). Die beschriebenen Maßnahmen verdeutlichen, dass die Förderung der hessischen Computer- und Videospielbranche keineswegs auf die Förderung von „Serious Games“ beschränkt ist, obschon dieses neue Programm einen hohen Stellenwert hat: Mit HESSEN serious GAME gibt es zum ersten Mal eine Förderung für marktfähige Konzepte zur Produktion oder Vermarktung von Com- puter- und Videospielen und die Erstellung erster spielbarer Level und Module. Wiesbaden, 3. Juli 2021 Tarek Al-Wazir",
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