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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/5818 HESSISCHER LANDTAG 19. 07. 2021 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn vom 25. Mai 2021 Antisemitismusbeauftragter der Hessischen Landesregierung und Antwort Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung Fragesteller: Die Landesregierung hatte kürzlich die Position der Beauftragten für Heimatvertriebene und Spätaussiedler von einer ehrenamtlichen Tätigkeit in eine hauptamtliche Tätigkeit mit einer Bezahlung nach Besoldungsgruppe B 2 aufgewertet. Begründet wurde dies zum einen mit einer Zunahme der durch die Beauftragte übernommenen Aufgaben und zum anderen mit der enormen Bedeutung der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler für das Land Hessen. Dagegen ist der Antisemitismusbeauftragte der Landesregierung bislang ehrenamtlich tätig. Der derzeitige Stel- leninhaber übt diese Funktion neben seiner hauptamtlichen Tätigkeit als Bürgermeister und Kämmerer der Stadt Frankfurt aus. Gerade die Ereignisse der letzten Wochen haben gezeigt, dass zur Bekämpfung des Antisemi- tismus deutlich mehr getan werden muss als bisher und die Aufgaben des Antisemitismusbeauftragten deutlich zunehmen werden. Insoweit stellt sich die grundlegende Frage nach einer Aufwertung dieser Funktion. Vorbemerkung Chef der Staatskanzlei: Die Hessische Landesregierung hat in der 19. Legislaturperiode erstmalig einen Beauftragten als Ansprechpartner für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus berufen. Die Beru- fung im Jahre 2018 erfolgte durch einen Kabinettbeschluss in enger Abstimmung mit dem Jüdi- schen Landesverband Hessen und der Jüdischen Gemeinde Frankfurt. Der erste Antisemitismus- beauftragte des Landes Hessen, Professor Dr. Felix Semmelroth, bekleidete sein Amt zwischen Juli 2018 und April 2019. Nach der Aufgabe des Amtes durch Professor Semmelroth aus gesund- heitlichen Gründen berief die Hessische Landesregierung Uwe Becker (CDU) als neuen Beauf- tragten für jüdisches Leben und den Kampf gegen den Antisemitismus. Er wurde am 9. Mai 2019 von Ministerpräsident Volker Bouffier zum Beauftragten der Landesregierung ernannt. Er ist neben seiner repräsentativen Funktion für die Hessische Landesregierung vor allem An- sprechpartner für die Jüdinnen und Juden in Hessen und für die jüdischen Gemeinden, Verbände, Vereine und Institutionen. Darüber hinaus hält er Kontakt zu Verbänden und Institutionen, die sich mit jüdischem Leben und dem Kampf gegen Antisemitismus in Hessen, in anderen Ländern und auf Bundesebene befassen. Er steht im regelmäßigen Austausch zu anderen Antisemitismus- beauftragten der Länder, des Bundes und auf europäischer Ebene und bringt die Erfahrungen in Hessen auch in den internationalen Austausch ein. Ferner unterstützt und koordiniert er die Zu- sammenarbeit und Vernetzung der bereits bestehenden Aktivitäten der Landesregierung und der nachgeordneten Bereiche, um Maßnahmen gegen Antisemitismus zu intensivieren, zu stärken und weiterzuentwickeln. Darüber hinaus ist der Beauftragte der Landesregierung Ansprechpartner für die Opfer von Antisemitismus und unterrichtet die Öffentlichkeit über Entwicklungen seines Zu- ständigkeitsbereichs. Der Antisemitismusbeauftragte der Hessischen Landesregierung ist organisatorisch in der Hessi- schen Staatskanzlei angesiedelt und wird dort von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in seinen vielfältigen Aktivitäten und in inhaltlicher Weise unterstützt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welchen zeitlichen Aufwand hatte der Antisemitismusbeauftragte in den vergangenen Jahren durch- schnittlich pro Woche zur Wahrnehmung der ihm durch die Landesregierung übertragenen Aufga- benbetrieben (grobe Schätzung ausreichend)? Der zeitliche Aufwand liegt derzeit in einer Spanne zwischen 15 und 20 Stunden pro Woche. Eingegangen am 19. Juli 2021 · Bearbeitet am 19. Juli 2021 · Ausgegeben am 22. Juli 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5818 Frage 2. Hält die Landesregierung den unter 1. aufgeführten zeitlichen Aufwand angesichts der zu erwar- tenden Zunahme der Aufgaben im Rahmen der Bekämpfung des Antisemitismus zukünftig für aus- reichend? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheint der zeitliche Aufwand angemessen. Frage 3. Falls 2. unzutreffend: hält die Landesregierung die Aufwertung der Stelle des Antisemitismusbe- auftragten in eine hauptamtliche Stelle für erforderlich? Entfällt. Frage 4. Falls 3. zutreffend: welche Einstufung (Besoldungsgruppe) hält die Landesregierung für die Stelle für angemessen? Entfällt. Frage 5. Wie viel Personal steht dem Antisemitismusbeauftragten derzeit zur Erfüllung seiner durch die Landesregierung übertragenen Aufgaben zur Verfügung? Frage 6. Wie sind die unter 5. aufgeführten Personalstellen eingestuft (Besoldungsgruppe)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 gemeinsam beantwortet. Dem Beauftragten der Landesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus steht derzeit Personal in den Besoldungsgruppen A 16, A 14 sowie E 6 zur Verfügung. Diese Stellen stehen anteilig zur Verfügung, da die Personen noch mit weiteren Aufgaben in der Abtei- lung und den dazugehörigen Referaten betraut sind. Frage 7. Hält die Landesregierung das unter 5. aufgeführte Personal angesichts der zu erwartenden Zunahme der Aufgaben im Rahmen der Bekämpfung des Antisemitismus zukünftig für ausreichend? Frage 8. Falls 7. unzutreffend: wie viel Personal hält die Landesregierung angesichts der zu erwartenden Zunahme der Aufgaben im Rahmen der Bekämpfung des Antisemitismus für angemessen? Frage 9. Falls 7. unzutreffend: welche Einstufung (Besoldungsgruppe) hält die Landesregierung für das unter 7. aufgeführte Personal für angemessen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7 bis 9 gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung hält das zur Verfügung stehende Personal zur Unterstützung der Aufgaben des Beauftragten der Landesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus derzeit für ausreichend. Sollte die Aufgabenfülle zunehmen, müsste die personelle Ausstattung im Einvernehmen mit dem Landesbeauftragten geprüft werden. Wiesbaden, 14. Juli 2021 Axel Wintermeyer",
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