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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2526 HESSISCHER LANDTAG 28. 04. 2020 Kleine Anfrage Günter Rudolph (SPD) vom 10.03.2020 Fehlzeitenquote bzw. Fehltage pro Person bei der Hessischen Polizei und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: In Hessen wurden in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen für die hessische Polizei beschlossen, die die Arbeitsbedingungen verbessern und die Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen entlasten. Hierzu zählen Maßnahmen im Rahmen des Gesundheitsmanagements, bessere Karrierechancen, bessere Besoldung, neue Gehaltszulagen, die neueste Ausstattung sowie vereinfachte Auszahlung von Mehrarbeitsstunden und darüber hinaus insbesondere deutlich mehr personelle Verstärkung. Im Jahr 2017 startete mit 1.160 Anwärterinnen und Anwärtern der größte Polizeiausbildungsjahr- gang aller Zeiten. Dieser Weg wird konsequent fortgesetzt. 2018 haben 270 zusätzliche Anwär- terinnen und Anwärter ihr Studium aufgenommen und 2019 waren es nochmals 240 zusätzliche Einstellungen. In den Jahren 2020-2022 sollen zudem weitere 750 neue Stellen im Polizeivoll- zugsdienst geschaffen werden. Mit dieser Planstellenmehrung geht bis zum Jahr 2025 ein histori- scher Personalaufwuchs einher. Die Hessische Landesregierung beabsichtigt hierbei im Rahmen der 2016 gestarteten Sicherheitspakete 2.270 zusätzliche Planstellen insgesamt zur Verfügung zu stellen. Bis 2025 stehen dann über 16.000 Planstellen für ausgebildete Polizistinnen und Polizisten zur Verfügung, wovon alle Polizeidienststellen des Landes profitieren, indem u.a. Kolleginnen und Kollegen entlastet und die Zahl der Überstunden der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten reduziert wird. Neben der personellen Verstärkung wurde eine vereinfachte Auszahlung von Mehrarbeitsstunden eingeführt. Die Landesregierung ermöglichte bereits zum Januar 2016 mit der Schaffung einer eigenständigen Mehrarbeitsvergütungsverordnung für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beam- ten die vereinfachten Auszahlungsmöglichkeiten. Seitdem können auch Zeiten, die bislang nur durch Freizeit ausgleichbar waren, finanzielle vergütet werden. Gleichzeitig wurden stets die fi- nanziellen Mittel zur Verfügung gestellt, um den Auszahlungswünschen der Beamtinnen und Be- amten auch entsprechen zu können. Jedoch haben die Auszahlungstermine gezeigt, dass bei wei- tem nicht alle auszahlungsfähigen Mehrarbeitsstunden auch zur Auszahlung erwünscht waren. Für die Vergütung von auszahlungsfähigen Mehrarbeitsstunden hatte die Landesregierung den hessischen Polizistinnen und Polizisten allein im Jahr 2016 rund 13 Mio. € (das entsprach rund 600.000 Stunden) ausgezahlt. Dabei standen 15 Mio. € zur Verfügung, es wurden also weniger Mehrarbeitsstunden von den Kolleginnen und Kollegen zur Ausbezahlung eingereicht als Mittel zur Verfügung standen. Im Jahr 2017 zahlte das Land nochmals rund 12 Mio. € aus. Mit den Bezügen für den Monat Juni 2018 wurden den Beamtinnen und Beamten im Polizeibereich an- tragsgemäß rund 280.500 vergütbare Mehrarbeitsstunden vergütet. Hierfür wurden Mittel in Höhe von rund 5,7 Mio. € zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurden im Rahmen eines zweiten Auszahlungstermins (mit den Bezügen für den Oktober 2018) rund 242.200 Stunden, die von den Beamtinnen und Beamten zur Auszahlung beantragt wurden, auch finanziell vergütet. Hierfür wurde nochmals ein Budget von rund 4,9 Mio. € zur Verfügung gestellt. Somit wurden im Jahr 2018 insgesamt rund 522.700 Mehrarbeitsstunden durch finanzielle Vergütung in Höhe von ins- gesamt rund 10,6 Mio. € abgegolten. Im Ergebnis zahlte das Land in der vergangenen Legisla- turperiode so viele Mehrarbeitsstunden wie nie zuvor aus: So wurden fast zwei Millionen Stunden mit rund 39 Mio. € vergütet. In der bisherigen Legislaturperiode im Jahr 2019 beläuft sich die Auszahlung auf 14,8 Mio. €. Dadurch wurden im Rahmen von zwei Auszahlungsterminen im Jahr 2019 insgesamt 712.000 Mehrarbeitsstunden abgegolten. Im Jahr 2020 stehen nach derzeiti- gem Stand 4,5 Mio. € für die Mehrarbeitsvergütung zur Verfügung. Eingegangen am 28. April 2020 · Bearbeitet am 28. April 2020 · Ausgegeben am 4. Mai 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2526 Darüber hinaus wurde u.a. die Erhöhung der Beamtenbesoldung im Hessischen Besoldungsver- sorgungsanpassungsgesetz (HBesVAnpG 2019/2020/20121) bis ins Jahr 2021 bereits verabschie- det. Bereits zum 1. März 2019 und ein weiteres Mal zum 1. Februar 2020 wurden u.a. die Grundgehaltssätze, der Familienzuschlag, die Amtszulage für hessische Beamtinnen und Beamte sowie der Anwärtergrundbetrag um jeweils 3,2 Prozent-Punkte erhöht. Zum 1. Januar 2021 wird eine Erhöhung von 1,4 Prozent-Punkten folgen. Zudem ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen festgelegt, dass im Rahmen der Bereitstellung neuer Planstellen sowie zahlreicher Stellenhebungen zusätzliche Be- förderungsmöglichkeiten geschaffen werden. Bereits im Haushalt 2020 ist hierdurch eine Struk- turverbesserung der Planstellenwertigkeiten erfolgt, die über 800 zusätzliche Beförderungsmög- lichkeiten und somit verbesserte Karrierechancen beinhaltet. Ferner ist in der vorliegenden Thematik auch das Gesundheitsmanagement der hessischen Polizei zu berücksichtigen. Das Gesundheitsmanagement steht als Personal- und Organisationsentwick- lungsprozess in der Verantwortung der Behördenleitungen. In dieser Verantwortung gilt es, be- hördliche Strukturen und Prozesse zu entwickeln und auszubauen, welche die gesundheitsförder- liche Gestaltung von Arbeit und Organisation (Verhältnisprävention) sowie die Befähigung zum gesundheitsförderlichen Verhalten der Beschäftigten (Verhaltensprävention) zum Ziel haben. Bei erkannten Störfaktoren, realisierten Gefährdungen oder eingetretenen Beeinträchtigungen werden geeignete Maßnahmen (Interventionen) zum Schutz bzw. zur Regeneration der Beschäftigten und Organisationseinheiten eingeleitet. Das Gesundheitsmanagement unterstützt somit primär die ori- ginären Kernprozesse und Organisationsziele der hessischen Polizei. In den Polizeibehörden wer- den Befragungen (psychische Gefährdungsbeurteilung), Analyseworkshops zur Ermittlung von Belastungen, Organisationsentwicklungsprozesse durchgeführt sowie die Supervisionsangebote für belastete Beschäftigte sukzessive ausgebaut. Diese Maßnahmen werden durch bedarfsorien- tierte Angebote der Gesundheitsförderung ergänzt (z.B. Sensibilisierung zu den Themen Stress, Resilienz, Schlaf, Bewegung, Ernährung, Entspannung in Form von Seminaren, Workshops oder Gesundheitstagen). In Bezug auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage wird darauf hingewiesen, dass bei der Aus- wertung der Fehlzeiten aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle bei der hessischen Po- lizei die Kalendertage der Abwesenheit und nicht die Arbeitstage ausgewertet werden. Dies be- deutet, dass ein dauerhaft krankgeschriebener Polizeibeamter mit vollen 365 Tagen in die Statistik eingeht und nicht mit seinen individuellen Arbeitstagen; im Jahr 2019 waren dies 251 Tage. Ein Polizeibeamter, der im Jahresverlauf drei Erkrankungen (jeweils von Montag bis Sonntag) zu verzeichnen hatte, bei denen er jeweils fünf Arbeitstage dem Dienst fernblieb, wird somit aktuell mit 21 Kalendertagen und nicht mit 15 Arbeitstagen erfasst. Darüber hinaus fließen im Gegensatz zu den Statistiken der gesetzlichen Krankenkassen in die Fehlzeitenstatistik der hessischen Polizei alle Fehlzeiten ab dem ersten Kalendertag - auch ohne, dass ein Attest vorgelegt wurde - ein. Ein unmittelbarer Vergleich der Krankenkassendaten mit den Fehlzeitendaten der hessischen Polizei ist mangels gleicher Datenbasis daher nicht sachge- recht. Gleichzeitig ist der Polizeiberuf ein gefahrengeneigter Beruf. Die Gefahr, während des Dienstes nicht alltäglichen Situationen ausgesetzt zu sein und sich Verletzungen, auch mit schweren Folgen sowie langen Fehlzeiten, zuzuziehen, ist höher als bei zahlreichen anderen Berufsgruppen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Fehlzeitenquote/Fehltage pro Person für das Jahr 2019 gab es in folgenden Behörden: - Hessische Bereitschaftspolizei, - Hessisches Landeskriminalamt, - Polizeipräsidium Frankfurt, - Polizeipräsidium Mittelhessen, - Polizeipräsidium Nordhessen, - Polizeipräsidium Osthessen, - Polizeipräsidium Südhessen, - Polizeipräsidium Südosthessen, - Polizeipräsidium Westhessen, - Präsidium für Technik? Die Beantwortung der Frage ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: In den unten angegebenen Fehlzeitenquoten sind auch die Abwesenheiten aufgrund von Erkran- kungen, Kuren, Reha-Maßnahmen und Wiedereingliederungen enthalten. Behörde Fehlzeitenquote in % Fehltage pro Person Hessische Bereitschaftspolizei 6,96 25,40 Hessisches Landeskriminalamt 8,51 31,05",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2526 3 Polizeipräsidium Frankfurt am Main 8,02 29,28 Polizeipräsidium Mittelhessen 9,23 33,67 Polizeipräsidium Nordhessen 7,20 26,28 Polizeipräsidium Osthessen 8,20 29,94 Polizeipräsidium Südhessen 8,54 31,17 Polizeipräsidium Südosthessen 7,92 28,91 Polizeipräsidium Westhessen 8,03 29,29 Polizeipräsidium für Technik 8,62 31,45 Betrachtet man die gesamte hessische Polizei (einschließlich der Polizeiakademie Hessen) beträgt die durchschnittliche Fehlzeitenquote 7,34 % und die durchschnittlichen Fehltage pro Person be- laufen sich auf 26,78 Tage. Frage 2. Wie hat sich die Fehlzeitenquote und die bereinigte Fehlzeitenquote und die durchschnittlichen Fehltage pro Person im Jahr 2019 für die in Frage 1 aufgeführten Behörden entwickelt? Die Beantwortung der Frage ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Tabelle. Erläuternd wird angemerkt, dass in der bereinigten Fehlzeitenquote Abwesenheiten aufgrund von Kuren, Reha-Maßnahmen und Wiedereingliederungen herausgerechnet wurden. Die Rubrik „Entwick- lung“ bezieht sich auf den Vergleich zum Vorjahr (01.01.-31.12.2018). Betrachtet man die gesamte hessische Polizei (einschließlich der Polizeiakademie Hessen) beträgt die durchschnittliche Fehlzeitenquote 7,34 % (-0,20 %) und die bereinigte Fehlzeitenquote 6,82 % (-0,21 %). Die durchschnittlichen Fehltage pro Person belaufen sich auf 26,78 Tage (-0,76). Wiesbaden 6. April 2020 Peter Beuth Anlagen",
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"content": "Kleine Anfrage 20/2526, Frage 2, Anlage Behörde Fehlzeitenquote Entwicklung Bereinigte Entwicklung Durchschnittliche Entwicklung 2019 in % 2019 vs. Fehlzeitenquote 2019 vs. Fehltage 2019 vs. 2018 2019 in % 2018 pro Person 2019 2018 Hessische 6,96 -0,54 6,62 -0,63 25,40 -1,96 Bereitschaftspolizei Hessisches 8,51 +0,24 7,88 +0,21 31,05 +0,88 Landeskriminalamt Polizeipräsidium Frankfurt am 8,02 -0,05 7,45 -0,11 29,28 -0,17 Main Polizeipräsidium Mittelhessen 9,23 -0,41 8,47 -0,41 33,67 -1,52 Polizeipräsidium Nordhessen 7,20 -0,85 6,72 -0,69 26,28 -3,09 Polizeipräsidium Osthessen 8,20 +0,29 7,75 +0,53 29,94 +1,05 Polizeipräsidium Südhessen 8,54 -0,59 7,76 -0,54 31,17 -2,14 Polizeipräsidium 7,92 +0,32 7,23 +0,12 28,91 +1,16 Südosthessen Polizeipräsidium Westhessen 8,03 +0,1 7,41 -0,04 29,29 +0,35 Polizeipräsidium für Technik 8,62 -0,87 8,04 -0,29 31,45 -3,18 Gesamt (Hessische Polizei 7,34 -0,20 6,82 -0,21 26,78 -0,76 inkl. Polizeiakademie Hessen)",
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