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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1527 HESSISCHER LANDTAG 10. 03. 2020 Kleine Anfrage Moritz Promny (Freie Demokraten) vom 14.11.2019 Schulleitungen an Grundschulen und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Kultusminister: Die Besetzung offener Stellen genießt hohe Priorität. Die Entscheidungen werden zügig getroffen und umgesetzt. Das Ziel jedes Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens ist es, eine termingerechte Nachbesetzung einer Stelle herbeizuführen. Die Dauer eines Verfahrens ist jedoch nicht nur von Abstimmungsprozessen, sondern auch von nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig (z.B. Anzahl der Bewerbungen, Dauer von Beteiligungsverfahren oder Konkurrentenstreitverfahren). Sollte im Einzelfall eine nahtlose Nachbesetzung nicht möglich sein, wird für die Erledigung der Aufgaben des vakanten Dienstpostens Sorge getragen. Das Ausloten bestmöglicher Lösungen, auch mit Blick auf die Arbeitsbelastung der übrigen Betroffenen, steht dabei im Vordergrund. Hierzu ste- hen das Kultusministerium und die Amtsleitungen der Staatlichen Schulämter im engen Aus- tausch. In Hessen gibt es im Schuljahr 2019/2020 1.811 öffentliche allgemeinbildende und berufliche Schulen. Davon sind 1.025 reine Grundschulen, bei denen zum Stichtag zum 1. Oktober 2019 insgesamt 36 Schulleiterstellen vakant waren. Der Ablauf von Verfahren zur Besetzung von Funktionsstellen im hessischen Schuldienst ist im Erlass über Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. Novem- ber 2017 (ABl. 01/18, S. 35 ff.) geregelt. Demnach sind freiwerdende Funktionsstellen so aus- zuschreiben, dass eine Besetzung bei planmäßigem Ablauf nahtlos erfolgen kann. Jedoch sind beispielsweise Ruhestandsversetzungen aus gesundheitlichen Gründen ebenso wenig rechtzeitig absehbar wie kurzfristige Anträge auf vorzeitige Ruhestandsversetzung oder die Auswahl eines Funktionsstelleninhabers oder einer Funktionsstelleninhaberin in einem anderen Stellenbeset- zungsverfahren. Diese Entwicklung hat sich vor allem in den letzten Jahren aufgrund eines zunehmenden Genera- tionenwechsels verstärkt, was auf die Durchführung der Funktionsstellenbesetzungsverfahren auf den verschiedenen Ebenen Einfluss hat. Darüber hinaus darf nicht jede vakante Funktionsstelle ausgeschrieben werden. Die Gründe hier- für liegen beispielsweise in avisierten Organisationsänderungen (u.a. Zusammenlegung oder Auf- hebung von Schulstandorten), bei zeitnah unterzubringenden aus dem Auslandsschuldienst zu- rückkehrenden Funktionsstelleninhaberinnen und -inhabern oder in einer über mindestens drei Jahre nicht immer konstanten Schülerzahlprognose. Die einzelnen Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren eines Besetzungsverfahrens nach Ablauf der Ausschreibungsfrist bauen aufeinander auf und können nicht parallel in Angriff genommen werden. So führen bereits anfänglich auftretende Bearbeitungshindernisse, beispielsweise das ver- spätete Erstellen einer dienstlichen Beurteilung aufgrund der Erkrankung einer Bewerberin oder eines Bewerbers, zur Verzögerung sämtlicher Folgeschritte. Die Angaben im Folgenden beziehen sich auf den Zeitraum 1. Oktober 2016 bis 1. Oktober 2019. Die Erhebung der Vakanzen geschieht stichtagsbezogen und variiert daher ständig. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Kleinen Anfrage, Drucksache 19/6389, und die Ausschussvor- lage des Kulturpolitischen Ausschusses 20/13 verwiesen. Eingegangen am 10. März 2020 · Bearbeitet am 10. März 2020 · Ausgegeben am 12. März 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1527 Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Schulleitungsstellen und Konrektorenstellen (inkl. Stellvertreter) an Grundschulen wur- den in den letzten drei Jahren neu besetzt? Die Anzahl der im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 1. Oktober 2019 neu besetzten Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Grundschulen beträgt 200. Im gleichen Zeit- raum wurden 474 Stellen für stellvertretende Schuleiterinnen und Schulleiter neu besetzt. Frage 2. Wie viele Stellen an Grundschulen sind seit wann vakant oder werden kommissarisch geleitet? (bitte detailliert nach Standort auflisten) Die zum 1. Oktober 2019 vakanten 36 Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter an den öffent- lichen Grundschulen werden über die drei vorangehenden Statistikstichtage (1.Oktober 2016, 1. Oktober 2017 und 1. Oktober 2018) dargelegt. Die Aufgliederung differenziert nach Schul- amtsbezirken und ist Anlage 1 zu entnehmen. Frage 3. Wie lange dauert aktuell das Besetzungsverfahren zwischen Ausschreibung und Besetzung einer Schulleiterstelle? Frage 4. In wie vielen Fällen hat das Besetzungsverfahren länger als sechs Monate gedauert und führte zu einer Vakanz in der Schulleiterstelle? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Die Daten liegen den Staatlichen Schulämtern vor und müssten händisch ausgewertet werden. Zur Vermeidung eines erhöhten Verwaltungsaufwandes wurde auf eine Abfrage verzichtet. Die Dauer eines Verfahrens ist nicht nur von Abstimmungs- prozessen, sondern auch von nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig (z.B. Anzahl der Bewer- bungen, Dauer von Beteiligungsverfahren, Konkurrentenstreitverfahren). Sollte im Einzelfall eine nahtlose Nachbesetzung nicht möglich sein, wird für die Erledigung der Aufgaben des vakanten Dienstpostens Sorge getragen. Die „Dienstverordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ sieht für den Fall einer Vakanz der Funktionsstelle der Schulleiterin oder des Schulleiters vor, dass ihre oder seine Amts- geschäfte von der planmäßigen Vertreterin oder dem planmäßigen Vertreter geführt werden. Die Staatlichen Schulämter unterstützen in einem solchen Fall zum Beispiel durch Besetzung der frei werdenden Personalressourcen, ggf. durch Abordnung einer anderen Schulleiterin oder eines an- deren Schulleiters zur Führung der Schule sowie durch weitere vielfältige Hilfestellungen in Ein- zelfällen. Frage 5. Wie viele Stellen davon wurden bereits mehr als einmal ausgeschrieben? (bitte detailliert nach Standort auflisten) Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Bergstraße und den Odenwald- kreis wurden sieben Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie sechs Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren mehr als einmal ausgeschrieben. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt wurden sechs Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie acht Stellen für Konrekto- rinnen und Konrektoren mehr als einmal ausgeschrieben. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main wurden vier Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie neun Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren mehr als einmal ausgeschrieben. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Fulda wurden drei Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie drei Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren mehr als ein- mal ausgeschrieben. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Groß-Gerau und den Main- Taunus-Kreis wurden zwei Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie sieben Stellen für Kon- rektorinnen und Konrektoren mehr als einmal ausgeschrieben. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Gießen und den Vogelsberg- kreis wurden fünf Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie vier Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren mehr als einmal ausgeschrieben.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1527 3 Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis wurden fünf Stellen für Rektorinnen sowie Rektoren und acht Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren mehr als einmal ausgeschrieben. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis wurden sieben Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie fünf Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren mehr als einmal ausgeschrieben. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis und die Stadt Kassel wurden neun Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie acht Stellen für Konrektorinnen und Konrekto- ren mehr als einmal ausgeschrieben. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Lim- burg-Weilburg wurden vier Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie drei Stellen für Konrek- torinnen und Konrektoren mehr als einmal ausgeschrieben. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Main-Kinzig-Kreis wurden zwei Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie drei Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren mehr als einmal ausgeschrieben. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Marburg-Biedenkopf wurden fünf Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren mehr als einmal ausgeschrieben. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Offenbach und die Stadt Of- fenbach am Main wurde eine Stelle für Rektorinnen und Rektoren mehr als einmal ausgeschrie- ben. Darüber hinaus wurden drei Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren mehr als einmal ausgeschrieben. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landes- hauptstadt Wiesbaden wurden zwei Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie neun Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren mehr als einmal ausgeschrieben. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg wurden vier Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie sieben Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren mehr als einmal ausgeschrieben. Frage 6. Auf wie viele Ausschreibungen hat es keine einzige Bewerbung gegeben? (bitte detailliert nach Standort auflisten) Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Die nachfolgende Auflistung umfasst alle Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter nach Schulamtsbezirken, bei denen im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 1. Oktober 2019 bei mindestens einer Ausschreibung keine Bewerbung für die jeweiligen Stellen eingegangen war: Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Bergstraße und den Odenwald- kreis gab es auf zwei Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie auf fünf Stellen für Konrekto- rinnen und Konrektoren keine Bewerbung. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt gab es auf vier Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie auf fünf Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren keine Bewerbung. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main gab es auf eine Stelle für Rektorinnen und Rektoren keine Bewerbung. Darüber hinaus gab es auf acht Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren keine Bewerbung. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Fulda gab es auf zwei Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie auf drei Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren keine Bewerbung. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Groß-Gerau und den Main- Taunus-Kreis gab es auf eine Stelle für Rektorinnen und Rektoren keine Bewerbung. Darüber hinaus gab es auf sieben Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren keine Bewerbung. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Gießen und den Vogelsberg- kreis gab es auf drei Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie auf vier Stellen für Konrekto- rinnen und Konrektoren keine Bewerbung.",
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"content": "4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1527 Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis gab es auf drei Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie auf sechs Stel- len für Konrektorinnen und Konrektoren keine Bewerbung. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis gab es auf jeweils drei Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie Konrektorinnen und Konrek- toren keine Bewerbung. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis und die Stadt Kassel gab es auf jeweils fünf Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie Konrektorinnen und Konrektoren keine Bewerbung. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Lim- burg-Weilburg gab es auf eine Stelle für Rektorinnen und Rektoren keine Bewerbung. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Main-Kinzig-Kreis gab es auf jeweils zwei Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie Konrektorinnen und Konrektoren keine Bewer- bung. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Marburg-Biedenkopf gab es auf vier Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren keine Bewerbung. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Offenbach und die Stadt Of- fenbach am Main gab es auf eine Stelle für Rektorinnen und Rektoren keine Bewerbung. Darüber hinaus gab es auf drei Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren keine Bewerbung. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landes- hauptstadt Wiesbaden gab es auf sieben Stellen für Konrektorinnen und Konrektoren keine Be- werbung. Im Aufsichtsbereich des Staatlichen Schulamtes für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg gab es auf drei Stellen für Rektorinnen und Rektoren sowie auf sechs Stel- len für Konrektorinnen und Konrektoren keine Bewerbung. Frage 7. Welche Prognosen gibt es hinsichtlich der Stellenbesetzung für die nächsten drei Jahre? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Das Ziel des Hessischen Kultusministeriums ist es, dass die Besetzung aller neu oder wieder zu besetzenden Stellen für Grundschulleiterinnen und -leiter wie auch aller anderen Stellen in jedem Fall zügig erfolgt. Das Auswahlverfahren und die an- schließende Besetzung sind von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Sollte im Einzelfall eine nahtlose Besetzung nicht möglich sein, wird für die Erledigung der Aufgaben der vakanten Stelle Sorge getragen. Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. Frage 8. Hat sich nach Einschätzung der Landesregierung die Besetzungsquote betreffend Grundschullei- tungsstellen nach der Besoldungsveränderung signifikant verändert? Die Motivation einer Bewerbung ist zu keinem Zeitpunkt eines Besetzungsverfahrens bekannt, so dass aus der reinen Zahl der Bewerbungen keine gesicherten Rückschlüsse möglich sind, wie sich die Besoldungsveränderung auf die Anzahl der Bewerbungen für Schulleiterstellen ausgewirkt hat. Frage 9. Welche konkreten einzelnen Maßnahmen müssen nach Einschätzung der Landesregierung zusätz- lich auf den Weg gebracht werden, um die Attraktivität einer Schulleitungsstelle in Grundschulen zu erhöhen? Neben den in der Kleinen Anfrage, Drucksache 19/5288, beschriebenen Maßnahmen konnten in den vergangenen drei Jahren weitere Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität einer Schullei- tungsstelle in Grundschulen auf den Weg gebracht werden bzw. befinden sich noch in der Um- setzungsphase: Seit dem Schuljahr 2017/2018 treten Schulleiterinnen und Schulleiter, Vertreterinnen und Ver- treter der schulfachlichen Aufsicht und der Studienseminare aus ganz Hessen im Praxisbeirat Grundschule regelmäßig in einen konstruktiven Austausch mit Verantwortlichen aus dem Hes- sischen Kultusministerium. Auf diese Weise wird auch die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten gefördert. Zum Schuljahr 2018/2019 wurden insgesamt 323 neue Stellen für Konrektorinnen und Kon- rektoren als stellvertretende Schulleiterinnen oder Schulleiter auch für kleinere Grundschulen (81 bis 180 Schülerinnen und Schüler) geschaffen. Mittlerweile sind davon bereits 280 Stellen besetzt, was einer Quote von 87,5% entspricht. Die restlichen Stellen befinden sich entweder im Ausschreibungsverfahren oder stehen kurz davor.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1527 5 Umgesetzt wurde auch die Erhöhung der Besoldung der Rektorinnen und Rektoren sowie Konrektorinnen bzw. der Konrektoren in größeren Grundschulen (mit mehr als 180 Schüle- rinnen und Schülern). Im Jahr 2018 wurden insgesamt 700 Stellen für unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) geschaffen, wovon allein über 400 Stellen für Grund- schulen zur Verfügung stehen. Die Besetzungsquote von sozialpädagogischen Fachkräften an Grundschulen betrug zum 24. Januar 2020 95,1%. Gemeinsam mit zwei Partnern, dem Landkreis Fulda und dem Main-Kinzig-Kreis, wurden zwei Pilot-Projekte initiiert, bei denen durch zusätzliche personelle Unterstützung bei Verwal- tungstätigkeiten freiwerdende Kapazitäten für pädagogische Aufgaben genutzt werden oder dem Unterricht zu Gute kommen können. Seit 2017 wird in Hessen eine Qualifizierung für angehende Schulleiterinnen und Schulleiter (QSH Vor-Amt) angeboten. Dieses Angebot steht allen Interessierten für leitende Funktions- stellen an Schulen offen. Seit 2019 wurde ein neues Qualifizierungsangebot für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind (QSH-Neu-im-Amt), etabliert. Für das Jahr 2020 sind bereits fünf Durch- gänge mit jeweils 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmern geplant. Das Angebot soll im Jahr 2021 weiterentwickelt werden. Wiesbaden, 2. März 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz Anlagen",
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"content": "Anlage 1 zu KA 20/1527 Nicht besetzte Schulleiterstellen an reinen öffentlichen Grundschulen zum 01.10.2019 Seit wann ist die Schulleiterstelle nicht besetzt? Staatliches Schulamt Seit mehr als zwei Jahren Nicht besetzt seit 01.10.2016 Seit mehr als ein Jahr vakant: Weniger als ein Jahr vakant: vakant: Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis 4 Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg 3 Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis 1 Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt 1 1 Landkreis Fulda 2 Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis 1 1 2 Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis 4 Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis 3 Landkreis Kassel und die Stadt Kassel 1 Landkreis Marburg-Biedenkopf 1 1 Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main 3 Main-Kinzig-Kreis 1 1 Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg 1 Stadt Frankfurt am Main 4 Gesamtergebnis 0 1 5 30",
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