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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/601 HESSISCHER LANDTAG 04. 10. 2019 Kleine Anfrage Bernd-Erich Vohl (AfD) vom 05.05.2019 CO2-Steuer und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Fragesteller: Die die Bundesregierung tragenden Parteien streiten derzeit über die allfällige Einführung einer CO2-Steuer für den Klimaschutz. Zugleich betonen alle Beteiligten, man wolle eine Mehrbelastung besonders für Men- schen mit kleinem Einkommen vermeiden. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Verkehr und Energie und Wohnen wie folgt: Frage 1. Wie steht die Landesregierung zur Einführung einer CO2-Steuer? Die Landesregierung ist gegenüber der Einführung einer sozialverträglich gestalteten CO2- Bepreisung aufgeschlossen und befürwortet eine zeitnahe und möglichst europaweite wirksame Bepreisung von CO2-Emissonen sowie eine Weiterentwicklung des Emissionshandels. Durch die Einführung einer CO2-Bepreisung werden klimaschädliche Produkte teurer, sodass ein Anreiz entsteht, weniger davon zu verbrauchen und auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen. Frage 2. Welche Maßnahmen für den Klimaschutz hält die Landesregierung generell für geeignet? Geeignete Maßnahmen auf Bundesebene sind festgeschriebene nationale Klimaschutzziele mit jährlich absinkenden Emissionsziele für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft. Außerdem ein Fahrplan und ein Maßnahmenprogramm zur Erreichung der verabredeten bun- desdeutschen Ziele für das Jahr 2030 – übereinstimmend mit der Zielerreichung für das Klima- abkommen von Paris - und die zeitnahe Umsetzung des Kohleausstiegs. Frage 3. Wie sieht die Landesregierung den Vorschlag renommierter Ökonomen, statt einer neuen Steuer den bereits bestehenden EU-Emissionsrechtehandel (ETS) auf bisher nicht betroffene Industrien, den Verkehrssektor und den Sektor Gebäude innerhalb einer europäischen Staatenallianz auszu- weiten? Die Landesregierung steht wirksamen und sozialverträglichen Vorschlägen zur Verbesserung des bestehenden EU-Emissionsrechtehandels offen gegenüber. Die Ausweitung des Emissionshandels auf den Verkehrs- und Gebäudesektor soll in Deutsch- land nach den jüngsten Plänen der Bundesregierung ab 2021 erfolgen. Frage 4. Wie sieht die Landesregierung die Ausweitung des ETS insbesondere unter dem Aspekt, die zu- sätzlichen Erlöse aus dem ETS zu nutzen, um die Energieverbraucher an anderer Stelle in glei- cher Höhe zu entlasten - etwa indem die Ökosteuer, die Stromsteuer und die EEG-Umlage abge- schmolzen oder sogar abgeschafft werden würde? Die Landesregierung steht wirksamen und sozialverträglichen Vorschlägen zur Verbesserung des bestehenden EU-Emissionsrechtehandels offen gegenüber. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Eingegangen am 4. Oktober 2019 · Bearbeitet am 4. Oktober 2019 · Ausgegeben am 9. Oktober 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/601 Frage 5. Welche landespolitischen Maßnahmen hält die Landesregierung darüber hinaus für geeignet und erforderlich, um die hoch gesteckten Klimaziele zu erreichen? Die Landesregierung kann mittels eigener Maßnahmen auf etwa 20 % der hessischen Treib- hausgasemissionen Einfluss nehmen. Mit dem Integrierten Klimaschutzplan (IKSP) 2025 hat die Landesregierung hierfür ein Paket mit konkreten Maßnahmen vorgelegt. Der von einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Einbindung von Akteuren aus Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft und Verwaltung erarbeitete IKSP umfasst 140 Maßnahmen, mit denen die Klimaziele Hessens erreicht und Anpassungen an die Folgen des Klimawandels erfol- gen sollen. Die Maßnahmen decken alle relevanten Handlungsfelder von der Landwirtschaft über die Wirtschaft, den Energiesektor zum Verkehr bis hin zum Gebäudesektor und der Ge- sundheit ab. 79 der 140 Maßnahmen des Klimaschutzplans befinden sich schon jetzt in der Um- setzung. Hierfür hat die Landesregierung neben bereits vorhandenen auch zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 140 Millionen € zur Verfügung gestellt. Zur Weiterentwicklung des Klimaschutzplans hat sich die Landesregierung außerdem am 8. April ein weiteres Klimaziel gesetzt: Bis 2030 sollen 55 % der Treibhausgasemissionen in Hes- sen eingespart werden. Damit hat Hessen jetzt Zwischenziele für 2020, 2025 und 2030 und wird bei der Weiterentwicklung des Klimaschutzplans Sektorziele beschließen. Zudem sieht der Koalitionsvertrag weitere Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen vor, u.a. ein Lastenradförderprogramm, Klimastädtepartnerschaften, Stärkung der Klimabildung, Unter- stützung von Kommunen bei Divestment-Strategien und Quartiersansätzen zur Sektorkopplung, Förderung der Weidehaltung, und bis zum Jahr 2025 die Ökolandbauflächen in Hessen auf 25 % zu erhöhen. Außerdem bekennt sich der Koalitionsvertrag zu einer ganzheitlichen Energiewende sowie einer Verkehrswende die auch den öffentlichen Personennahverkehr, dessen Angebot in der laufenden Legislaturperiode ausgeweitet und für die Kundinnen und Kunden finanziell attraktiver gestaltet werden soll, umfasst. Hierzu zählt auch die bereits erfolgte Einführung des Landestickets, des Schüler-Tickets sowie die geplante Einführung des Seniorentickets. Damit steigert Hessen seine Anstrengungen im Kampf gegen die Klimakrise nochmals deutlich und leistet einen weiteren Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens. Zur Er- reichung der Reduktionsziele ist Hessen darüber hinaus auf den Regulierungsrahmen von euro- päischer und Bundesebene angewiesen. Die jüngsten Vorschläge der Bundesregierung zum Kli- maschutz stellen nach erster Bewertung der Landeregierung allenfalls einen Einstieg zur Schaf- fung dieses Rahmens dar. Wiesbaden, 26. September 2019 Priska Hinz",
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