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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/3202 HESSISCHER LANDTAG 17. 08. 2020 Kleine Anfrage Heidemarie Scheuch-Paschkewitz (DIE LINKE), Torsten Felstehausen (DIE LINKE) vom 10.07.2020 Pestizidreduktionsplan für Hessen: Erarbeitung, Umsetzung und Kontrolle und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Fragesteller: Der weltweite Rückgang an biologischer Vielfalt in der Kultur- und insbesondere in der offenen Agrarlandschaft ist seit vielen Jahren Konsens in der Wissenschaft. Jenseits des moralischen Anspruchs, die Artenvielfalt zu erhalten, muss deren Rückgang auch als Teil der ökologischen Krise verstanden werden. Mit dem Schwinden der Biodiversität im globalen Maßstab geht auch die „eigentliche Basis unserer Volkswirtschaften, Lebens- grundlagen, Nahrungsmittelsicherheit und Lebensqualität“ verloren (Robert Watson, Vorsitzender des Welt- biodiversitätsrates, IPBES 2019). Einer der Hauptursachen für den Verlust an Biodiversität ist neben dem Le- bensraumverlust durch Urbanisierung die Intensivierung der Landwirtschaft mit dem Einsatz chemisch-synthe- tischer Pflanzenschutz- und Düngemittel. Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in ihrem Koalitionsvertrag 2018 vereinbart, den Eintrag von „chemische(n) Pflanzenschutzmittel(n) und andere(n) Einträge(n) wie Gülle und Dünger in unsere Gewässer und unser Grundwasser zu reduzieren“. Dazu sollte ein „Pestizidreduktionsplan“ erarbeitetet werden (ebd. S. 108). In einem Antrag zur Förderung der Biodiversität erinnern die Regierungsfraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Mai 2019 ihre eigene Regierung an das Vorhaben: „Der Landtag erwartet in diesem Zusammenhang von der Landesregierung, auch einen Pestizidreduktionsplan zu erarbeiten und die Glyphosat-Ausstiegsstrategie fortzusetzen.“ (Drucks. 20/684). Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Aus der Erinnerung der Regierungsfraktionen an ihre Landesregierung ist zu schließen, dass die Arbeiten an einen Pestizidreduktionsplan für Hessen bis zum Beschluss des in der Vorbemerkung zitierten Antrages (Drucks. 20/684) im September 2019 noch nicht aufgenommen wurden. a) Wann haben die Arbeiten an einem Pestizidreduktionsplan für Hessen begonnen? b) Wann ist mit der Fertigstellung des Plans zu rechnen? c) Welche gesellschaftlichen Gruppen/Institutionen sind an der Erarbeitung beteiligt? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 a bis 1 c gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung hat sich in den letzten Jahren bereits vielfältig auf europäischer, Bundes- und Landesebene für ein Verbot oder eine Reduzierung der Anwendung glyphosathaltiger Pflan- zenschutzmittel und weiterer Wirkstoffe mit nachteiligen Auswirkungen auf Gesundheit, Umwelt und Biodiversität sowie für eine Reduzierung der Pflanzenschutzintensität insgesamt eingesetzt. Exemplarisch sind in diesem Zusammenhang anzuführen: - Erlass der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Jahr 2015 zur grundsätzlichen Genehmigungsversagung der Anwendung von Glyphosat auf Nichtkulturlandflächen, - Beschluss der Glyphosat-Ausstiegsstrategie im Jahr 2018, - Erarbeitung von Beratungsangeboten betreffend Glyphosatverzicht und -minderung bzw. Stär- kung des Konzepts des integrierten und ökologischen Pflanzenschutzes durch die Beratungs- kräfte des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) und der Regierungspräsidien Gießen und Darmstadt, Eingegangen am 17. August 2020 · Ausgegeben am 20. August 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3202 - Implementierung gezielter investiver (Agrarinvestitionsförderungsprogramm) und besonders nachhaltiger flächenbezogener Förderangebote (Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen), mit dem Ziel, durch technische, innovative und pflanzenbau- liche Maßnahmen die Häufigkeit und Intensität der Pflanzenschutzmittelanwendung zu min- dern, - Förderung des ökologischen Landbaus, bei dem systemseitig auf die Anwendung chemisch- synthetischer Pflanzenschutzmittel verzichtet wird, - Stärkung der Vorbildfunktion des Landes auf den vom Land selbst bewirtschafteten Landwirt- schaftsflächen, Domänen und Versuchsbetrieben, - Projektförderung zum ökologischen Landbau und zum Grundwasserschutz im Rahmen des Hessischen Ökoaktionsplans, - Beteiligung des Landes im Rahmen des Modellvorhabens „Demonstrationsbetriebe integrier- ter Pflanzenschutz im Weinbau“. Vor diesem Hintergrund kann die Erarbeitung des Hessischen Pestizidreduktionsplans nicht sta- tisch abgegrenzt werden, sondern ist vielmehr als Ergebnis eines vielsträngigen und kontinuier- lich-dynamischen Entwicklungsprozesses zu definieren. So werden die zukünftigen Rahmenbe- dingungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden zurzeit unionsweit und ge- samtgesellschaftlich intensiv diskutiert. Darüber hinaus haben eine Vielzahl unterschiedlicher Ak- tivitäten und Strategien mit Bezug auf den Pflanzenschutz auf Ebene der Bundesländer, des Bun- des und der Europäischen Union direkte oder indirekte Auswirkungen und Signalwirkungen. Diese gilt es bei der Ausarbeitung eines wirksamen Pestizidreduktionsplans zu berücksichtigen, der einerseits die Intensität und das Risiko der Pflanzenschutzmittelanwendung mindern, anderer- seits die Wirtschaftlichkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Landwirtschaft bewahren soll. Gegenwärtig erfordern die im Jahr 2019 aufgenommenen Arbeiten am Hessischen Pestizidreduk- tionsplan eine intensive Berücksichtigung der Aktivitäten der Bundesregierung im Rahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz und der Ackerbaustrategie sowie der europäischen Ziele des Green Deals, insbesondere der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“. Die Eckpunkte des Pestizidreduktionsplans werden dabei durch die landwirtschaftliche Fachab- teilung des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vor- bereitet. Nach Abschluss der ressortinternen Abstimmung ist die breite Beteiligung der nachge- ordneten Behörden (Regierungspräsidien Gießen und Darmstadt, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen sowie Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) vorgesehen, ebenso die Ein- bindung des Berufsstandes und der betroffenen Fachverbände. Frage 2. Hat der „Pestizidreduktionsplan“ der Hessischen Landesregierung auch das Ziel, den Einsatz von Pestiziden auf allen konventionell bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen zu vermindern, oder bleibt die Reduktion auf gewässernahe Flächen beschränkt, wie es der Koalitionsvertrag na- helegt? Der Pestizidreduktionsplan nimmt die Pflanzenschutzmittel- und Biozidanwendung insgesamt in den Blick, d.h. es findet weder eine Beschränkung auf bestimmte gewässernahe Flächen noch auf eine bestimmte Art und Weise der landwirtschaftlichen Produktionsverfahren statt. Somit werden sowohl die konventionell-integriert als auch die ökologisch wirtschaftenden Betriebe in Hessen adressiert, ebenso außerlandwirtschaftliche Anwenderinnen und Anwender. Frage 3. Welches sind oder sollen die Reduktionsziele für den Einsatz von Pestiziden in Hessen sein? (An- gaben bitte unter Nennung der jeweiligen Pestizide und der angestrebten Reduktionsmengen) Es ist Ziel der Landesregierung, den Anwendungsumfang von Pestiziden, d.h. von Pflanzen- schutzmitteln und Bioziden, insgesamt auf ein absolut erforderliches Mindestmaß zu begrenzen. Frage 4. In einer Kleinen Anfrage ersuchte DIE LINKE Fraktion im Hessischen Landtag 2016 Auskunft über in Hessen eingesetzte Pestizide (Pflanzenschutzmittel), die sich aufgrund ihrer besonderen Schädlichkeit auf der „schwarzen Liste der Pestizide“ 1 von Greenpeace befinden (Drucks. 19/3707). Dazu konnte die hessische Umweltministerin Priska Hinz keine Angaben machen, weil Menge und Art der „Pflanzenschutzmittel, die in einem bestimmten Zeitraum in den Bundesländern zur Anwendung kommen, (…) nicht Gegenstand von gesetzlichen Vorgaben“ seien und „daher statistisch nicht erfasst“ würden. (ebd. Antwort auf Frage Nr. 1, 2, 6) Auch auf die Frage, welcher dieser Pestizide auf landeseigenen Flächen zur Anwendung kommen, konnte die Umweltministerin keine Antwort geben. (ebd. Antwort Frage Nr. 7) a) Hat die Landesregierung innerhalb der vergangenen vier Jahre eine statistische Erhebung über den Pestizideinsatz auf Hessischen Feldern begonnen? Für das Bundesgebiet wird der Absatz an Pflanzenschutzmitteln nach § 64 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz, PflSchG) kumuliert erfasst und im Rahmen ei- nes jährlichen Berichts des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3202 3 berichtet. Darüber hinaus ist die statistische Erfassung des Absatzes und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Ebene der Bundesländer gesetzlich nicht vorgesehen. b) Kann die Hessische Landesregierung mittlerweile sagen, welche Pestizide auf landeseigenen Flächen eingesetzt werden? Die Dokumentation der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch die verantwortlichen Be- wirtschafterinnen und Bewirtschafter ist nach § 11 Pflanzenschutzgesetz verpflichtend vorge- schrieben und gilt somit auch auf landeseigenen Flächen. Eine systematische statistische oder flächenbezogene Auswertung ist gesetzlich nicht vorgesehen. c) Anhand welcher Kriterien soll die Wirkung/der Erfolg des hessischen Pestizidreduktionsplans überprüft werden? Es ist beabsichtigt, eine objektive Bewertung der Pflanzenschutzintensität und der damit einher- gehenden Risiken über den bundesweiten Indikatorensatz des Nationalen Aktionsplans zur nach- haltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) oder die Erhebungsverfahren zur Anwen- dung von Pflanzenschutzmitteln in der Praxis (PAPA-Erhebung) des Julius Kühn-Instituts (JKI) vorzunehmen. Frage 5. In ihrer Rede zum Biodiversitätsschutz auf Grundlage der beiden Anträge der Fraktionen DIE LINKE sowie von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die hessische Umweltministerin Priska Hinz vom „Glyphosatausstieg“ und „Pestizidausstieg“, als seien diese Bestandteile der hes- sischen Agrar- und Umweltpolitik. (s. Plenarprotokoll 20. Wahlperiode 13. Sitzung, 23. Mai 2019, S. 917) a) Befürwortet die Hessische Landesregierung einen Ausstieg aus der Anwendung synthetischer Pestizide? Es ist Ziel der Landesregierung, das Konzept der vorrangigen Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen (integrier- ter Pflanzenschutz) fest in der Praxis zu verankern und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf ein absolut notwendiges Maß zu reduzieren. b) Welche Menge Glyphosat wurden seit dem Beschluss der „Glyphosat-Ausstiegsstrategie“ der schwarz-grünen Landesregierung in der letzten Legislaturperiode auf hessischen Feldern ein- gespart? Es wird auf die obigen Ausführungen betreffend Frage 4 a verwiesen. Die durch das Land selbst bewirtschafteten Domänen sind auf eine glyphosatfreie Wirtschafts- weise umgestellt. Darüber hinaus richtet sich die landwirtschaftliche Offizialberatung an alle in Hessen wirtschaftenden Betriebe und berät diese im Hinblick auf eine Begrenzung der Anwendung von Glyphosat. Nach Aussage der Beratungskräfte finden eine zunehmende Sensibilisierung und Bereitschaft zum Glyphosatverzicht in der Praxis statt. Wiesbaden, 10. August 2020 Priska Hinz",
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