GET /api/v1/document/177654/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177654/?format=api",
    "id": 177654,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/177654-akkreditierung-von-studiengangen/",
    "title": "Akkreditierung von Studiengängen",
    "slug": "akkreditierung-von-studiengangen",
    "description": "",
    "published_at": "2019-11-06T00:00:00+01:00",
    "num_pages": 3,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ac/7a/dc/ac7adc74ae5c4862998aa5e6e736f0d9/278c1a1e2bd2a8a1c22223a57737234b110a7305.pdf",
    "file_size": 99999,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ac/7a/dc/ac7adc74ae5c4862998aa5e6e736f0d9/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ac/7a/dc/ac7adc74ae5c4862998aa5e6e736f0d9/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/0/01320.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": "Microsoft® Office Word 2007",
        "subject": null,
        "producer": "Microsoft® Office Word 2007",
        "publisher": "Hessischer Landtag",
        "reference": "20/1320",
        "foreign_id": "he-20/1320",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://hessischer-landtag.de/"
    },
    "uid": "ac7adc74-ae5c-4862-998a-a5e6e736f0d9",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "he",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "20"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=177654",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-07-25 08:15:39.364000+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177654/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "20. Wahlperiode                                                                         Drucksache 20/1320 HESSISCHER LANDTAG                                                                                 06. 11. 2019 Kleine Anfrage Dr. Daniela Sommer (SPD) vom 07.10.2019 Akkreditierung von Studiengängen und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Fragesteller: Die Qualität der Bachelor- und Masterstudiengänge wird in einem unabhängigen Akkreditierungsverfahren überprüft und mit dem Siegel des Akkreditierungsrats bestätigt. Dieser veröffentlicht eine Liste aller akkredi- tierten Studiengänge. Im Rahmen des Qualitätsmanagements der Hochschulen werden die Studiengänge außerdem in regelmäßigen Evaluationen überprüft. Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Die Länder haben mit dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditie- rungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studien- akkreditierungsstaatsvertrag) die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, das mit Beschluss vom 17.02.2016 die rechtlichen Anforderungen an das Akkreditierungssystem als Qualitätssicherungsinstrument im Hochschulbereich definiert hat. Damit sind die Rechtsgrund- lagen für die Akkreditierung als verbindliches, wissenschaftsgeleitetes externes Verfahren für die Qualitätssicherung und -entwicklung in der Lehre geschaffen worden. Im Studienakkreditierungsstaatsvertrag verpflichten sich die Länder, die Gleichwertigkeit einan- der entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglich- keit des Hochschulwechsels zu gewährleisten. Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag enthält insbesondere zur Normierung inhaltlicher sowie verfahrens- und organisationsbezogener Anfor- derungen eine Ermächtigung für Rechtsverordnungen der Länder. Auf dieser Grundlage wurde am 07.12.2017 eine Musterrechtsverordnung seitens der Kultusmi- nisterkonferenz beschlossen, die die ländergemeinsamen Anforderungen an die unabdingbaren strukturellen und qualitativen Maßstäbe für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstu- diengängen enthält. Anhand dieser Musterrechtsverordnung erging in Hessen die Studienakkreditierungsverordnung (StakV) vom 22.07.2019; sie ist rückwirkend mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft getreten. Im Übrigen ist gesetzlich vorgegeben, dass Studiengänge, die mit einer Hochschulprüfung ab- schließen, zu akkreditieren und zu reakkreditieren sind (vgl. § 12 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG)). Zur Beantwortung der nachstehenden Fragen sind die hessischen Hochschulen um Stellungnah- me gebeten worden. Ihre Rückmeldungen sind in die folgenden Ausführungen eingegangen. Die Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main bietet ausschließlich Diplomstudiengänge an. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.     Wie lange dauert in der Regel die Akkreditierung eines Studiengangs? Bei den nachfolgenden Antworten handelt es sich teilweise um Erfahrungswerte nach bisheri- gem Verfahren, teilweise nach neuem Recht. Die Zeit vom Beginn der Akkreditierungsphase bis zum Einreichen der Unterlagen ist abhängig von der Anzahl der gleichzeitig zu akkreditie- renden Studiengänge (Bündelakkreditierung) und der jeweiligen Fachbereichskultur. Hinsichtlich der Technischen Universität Darmstadt (TUD) wird auf die Antwort zu Frage 5. verwiesen. Eingegangen am 6. November 2019 · Bearbeitet am 6. November 2019 · Ausgegeben am 12. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ac/7a/dc/ac7adc74ae5c4862998aa5e6e736f0d9/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177654/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "2                                Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1320 Das Akkreditierungsverfahren eines Studiengangs dauert:  an der Goethe-Universität Frankfurt am Main (GU), die systemakkreditiert ist, ab Abgabe der Akkreditierungsunterlagen bis zur Akkreditierungsentscheidung ca. sechs Monate;  an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) einschließlich Vorbereitung und Durchfüh- rung eines Akrreditierung-/Reakkreditierungsverfahrens ca. 1,5 Jahre;  an der Universität Kassel (UKS) 16 bis 17 Monate bei Reakkreditierungen;  an der Philipps-Universität Marburg (UMR) vom offiziellen Prozessstart (Auftaktgespräch) bis zum Beschluss im Akkreditierungsrat in der Regel zwei Jahre, bei Kooperationsstudien- gängen (national oder international) mind. ein halbes Jahr länger;  an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main (HfMDK) zwi- schen 12 und 15 Monate;  an der Hochschule Darmstadt (HDA) in der Regel etwa zwei Jahre;  an der Frankfurt University of Applied Sciences (FRA-UAS) nach bisherigem Verfahren in der Regel ca. 9 bis 12 Monate;  an der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) nach neuem Recht ca. 2 Jahre;  an der Hochschule RheinMain (HSRM) nach bisherigem Verfahren in der Regel 9 bis 12 Monate;  an der Hochschule Geisenheim University (HSGM) bei Erstakkreditierungen mit Auflagen 16 Monate, bei Erstakkreditierungen ohne Auflagen 14,5 Monate. Die Hochschule Fulda (HFD) plant für Verfahren nach neuem Recht ca. 2 Jahre ein. Frage 2.  Welche länderspezifischen Regelungen zum zeitlichen Ablauf der Akkreditierung eines Studien- gangs wurden vom Ministerium für Wissenschaft und Kunst mit Akkreditierungsrat, Stiftungsrat und Akkreditierungsagenturen getroffen? Derartige Regelungen sind in der StakV nicht enthalten. Frage 3.  Welches Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen wird von den hessischen Hochschulen angewendet? TUD und GU nutzen die Systemakkreditierung. JLU, UKS, UMR, HfMDK, HDA, FRA-UAS, HFD, THM, HSRM und HSGM nutzen die Programmakkreditierung, UKS, UMR, HfMDK und HFD auch in Bündelverfahren. Frage 4.  Welche Hochschulen in Hessen haben eine Systemakkreditierung? Die TUD ist seit 2017, die GU seit 2016 systemakkreditiert. Frage 5.  Welche Folgen ergeben sich auf die Akkreditierung neuer Studiengänge und deren Dauer für die- se Hochschulen? Die Entwicklung von Studiengängen erfolgt an der TUD im Rahmen des internen Qualitätsma- nagements mit eigenen, zusätzlichen Kriterien. Die Dauer der Entwicklung eines neuen Stu- diengangs an der TUD ist von mehreren Faktoren abhängig. Eine zentrale Rolle spielt die Ein- bindung der Studiengangentwicklung in die Institutionelle Evaluation. Geht man von der Ent- wicklung eines neuen Studiengangs im Anschluss an die Institutionelle Evaluation aus, werden nach dem Beschluss eines Freigabeantrags durch das Präsidium bis zum Studiengangstart weni- ger als zwei Jahre benötigt. An der GU durchlaufen alle Studiengänge vor Studienstart das interne Akkreditierungsverfah- ren. Für das Verfahren bei neuen Studiengängen gibt es zwei unterschiedliche Varianten: a) Akkreditierung im Schriftverfahren unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter mit nachgelagerter Begehung. Die Frist ist in diesem Fall zunächst auf die Regelstudienzeit der Studiengänge verkürzt (i.d.R. also drei Jahre für Bachelorstudiengänge, zwei Jahre für Masterstudiengänge). Soweit die nachgelagerte Begehung zu einer positiven Akkreditie- rungsentscheidung führt, beträgt die anschließende Akkreditierungsfrist acht Jahre. b) Reguläres Akkreditierungsverfahren. Die Akkreditierungsfrist beträgt in diesem Fall acht Jahre.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ac/7a/dc/ac7adc74ae5c4862998aa5e6e736f0d9/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177654/?format=api",
            "number": 3,
            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1320                  3 Frage 6.    Wie viele Studiengänge sind derzeit akkreditiert, welche sind derzeit noch nicht-akkreditiert und warum nicht? Wann wird die Akkreditierung nachgeholt? Alle Bachelor- und Masterstudiengänge der TUD – d.h. aktuell 36 Bachelorstudiengänge, Joint Bachelor of Arts mit zehn Teilfächern und 64 Masterstudiengänge – wurden bis 2017 extern akkreditiert bzw. reakkreditiert und ab 2017 im Zuge der Systemakkreditierung in das integrier- te Qualitätsmanagement aufgenommen. Alle 56 Bachelor- und 92 Masterstudiengänge der GU sind akkreditiert. Die Akkreditierung von Staatsexamensstudiengängen ist nach externen Vorgaben nicht vorgesehen, wird aber mittelfris- tig ebenfalls angestrebt. An der JLU sind alle, d.h. derzeit 28 Bachelor- und 47 Masterstudiengänge, akkreditiert. An der UKS sind alle Bachelor- und Masterstudiengänge akkreditiert. Inklusive der Nebenfä- chern sind dies aktuell 96 grundständige, konsekutive und weiterbildende Studiengänge. Einzig der Modellstudiengang „plus MINT“ (B.Sc.) ist während der zweijährigen Erprobungsphase nicht akkreditierungspflichtig. Der Hochschulrat hat einer entsprechenden Ausnahme gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 HHG zugestimmt. Nach einer erfolgreichen Erprobung und Überführung des Modellstudiengangs in den Regelbetrieb ist eine Akkreditierung vorgesehen. An der UMR sind alle 37 Bachelor- und 77 Masterstudiengänge sowie 7 Weiterbildungsmaster akkreditiert. Die HfMDK hat aktuell vier akkreditierte Studiengänge, ein Verfahren läuft derzeit. Bis 2024 sollen die 19 verbleibenden Studiengänge akkreditiert sein. Grund für die bisher nicht vollzoge- nen Akkreditierungen ist insbesondere die für eine kleine Kunsthochschule typischen zu gerin- gen personellen Ressourcen in Verwaltung und akademischer Selbstverwaltung. An der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule gibt es einen akkreditierten Weiterbil- dungsmaster. An der HDA gibt es derzeit 73 Studiengänge (39 Bachelor-, 32 Master- und 2 Diplom- Studiengängen). Alle Bachelor- und Masterstudiengänge sind akkreditiert. Alle 66 Studiengänge der FRA-UAS sind programmakkreditiert, derzeit befinden sich neun Studiengänge im Verfahren. An der HFD sind 62 Studiengänge akkreditiert. Aktuell wird ausnahmsweise bei einem Stu- diengang von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, über die Zustimmung des Hochschulrates schon in diesem Studiengang Studierende zuzulassen, obwohl noch keine abgeschlossene Akkreditierung vorliegt (vgl. § 12 Abs. 2 Satz 2 HHG). Derzeit sind alle Studiengänge akkreditiert, die die THM anbietet. Nach derzeitigem Stand um- fasst dies insgesamt 80 Studiengänge, die die THM als alleiniger Träger anbietet. Aktuell sind 71 Studiengänge der HSRM akkreditiert. Die aus dem letzten (nicht-akkreditierten) Diplomstudiengang entstandenen Bachelor- und Masterstudiengänge befinden sich derzeit in Akkreditierung. Die HSGM bietet derzeit acht Bachelor- und neun Masterstudiengänge (davon sieben in Koope- ration mit anderen Hochschulen im In- und Ausland) an. Diese sind allesamt programmakkre- ditiert. Frage 7.    Welche Problematik sieht die Landesregierung bei nicht-akkreditierten Studiengängen? Aus Sicht der Landesregierung besteht bei nicht-akkreditierten Studiengängen die Gefahr, dass der Hochschulabschluss der Absolventinnen und Absolventen – auch international – nicht an- erkannt wird und ihnen der Wechsel an eine andere Hochschule, der Zugang zum Masterstu- dium und zur Promotion sowie der Weg in ein bestimmtes Berufsfeld erschwert wird oder sogar verwehrt bleibt. Es handelt sich hier um eine eher theoretische Frage; wie die Antwort zu Frage 6 zeigt, sind die Studiengänge an hessischen Hochschulen regelmäßig akkreditiert bzw. befinden sich im (Re-)Akkreditierungsverfahren. Wiesbaden, 31. Oktober 2019 Angela Dorn",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ac/7a/dc/ac7adc74ae5c4862998aa5e6e736f0d9/page-p3-{size}.png"
        }
    ]
}