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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2643 HESSISCHER LANDTAG 04. 06. 2020 Kleine Anfrage Dr. Frank Grobe (AfD) und Heiko Scholz (AfD) vom 22.04.2020 Inhalt und Förderpraxis der Geschlechterforschung an den hessischen Universitäten und Hochschulen und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Fragesteller: Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst gab am 07.04.2020 bekannt, dass im laufenden Jahr 16 Forschungsprojekte aus dem Bereich der Geschlechterforschung an hessischen Universitäten und Hochschu- len mit einer Gesamtsumme in Höhe von 365.000 € gefördert werden. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass es in Deutschland mindestens 1.000.000 Perso- nen männlichen Geschlechts gibt, welche durch ihre Partnerinnen zu Opfern häuslicher Gewalt werden. Die zugehörige Dunkelziffer wird deutlich höher geschätzt. Im Kreise der Fachwissenschaftler wird die Annahme geteilt, wonach die zugehörigen Aggressionspotentiale weitgehend geschlechtsunabhängig seien. Es lasse sich häusliche Gewalt von Frauen gegenüber Männern in drei Kategorien einteilen: 1. Psychologische Gewaltaus- übung etwa in Form von Beleidigungen, Erniedrigungen, Kontrollen u.ä., 2. Körperliche Gewalthandlungen durch Schläge, Bisse u.ä. bzw. unter Einsatz von Instrumenten wie Nadeln, Küchengeräten, Schuhen usw. 1 3. Sexuelle Gewaltanwendung wie z.B. durch unsittliche Belästigung oder Vollzug einer Vergewaltigung. Dieser psychologisch-soziologische Phänomenbereich ist aus unterschiedlichen Gründen bisher kaum in die öffentliche Wahrnehmung eingetreten. Es ist u.E. sowohl im Hinblick auf die zunehmende Etablierung wissen- schaftlich adäquater Forschungsmethoden und -inhalte bei der Behandlung derartiger Fragestellungen als auch zur rationalen Fundierung sozialpolitischer Entscheidungen geboten, darauf hinzuwirken, das gegenwärtig vor- handene Informations- und Erkenntnisdefizit über diesen Bereich perspektivisch zu beheben. Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Hinsichtlich des Hinwirkens auf die Behebung von etwaigen Informations- und Erkenntnisdefizi- ten wird auf die in Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) manifestierte Freiheit von Wissenschaft und Forschung verwiesen. Die Freiheit der Forschung umfasst insbesondere die Fragestellung, die Methodik sowie die Bewertung des Forschungsergebnisses und seine Verbrei- tung (vgl. § 28 Satz 1 Hessisches Hochschulgesetz (HHG)). Das Land hat (gemeinsam mit den Hochschulen) sicherzustellen, dass die Mitglieder und Ange- hörigen der Hochschulen die durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verbürgten Grundrechte wahrnehmen können (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 des HHG). Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Angabe in der Pressemeldung dahingehend korrigiert werden muss, dass aktuell 17 und nicht nur 16 Forschungsprojekte gefördert werden. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Gibt es an hessischen Universitäten bzw. Hochschulen Forschungsprojekte, die sich mit dem Thema „Häusliche Gewalt gegen Männer“ hinsichtlich der Aspekte Diagnose, Therapie bzw. Prävention befassen? Wenn ja, bitte auflisten nach Projektbezeichnung, Universität/Hochschule, Fakultät/Fachbereich, Anzahl der Mitarbeiter, Projektbeginn und voraussichtlichem Projektende sowie Höhe des etwaigen Förderbetrages. Wenn nein, warum nicht? Ja. Eine gesonderte Liste ist beigefügt (Anlage 1). Hinsichtlich der Anzahl der Projektmitarbei- tenden wird darauf hingewiesen, dass diese nicht ermittelbar ist, da von der Projektleitung über wissenschaftliche Mitarbeitende bis hin zu Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern eine Vielzahl an Personen mit der Projektorganisation und -durchführung befasst ist. __________________________ 1 Vgl.: https://www.aerzteblatt.de/archiv/186686/Haeusliche-Gewalt-gegen-Maenner-Unbeachtet-und-tabuisiert Eingegangen am 4. Juni 2020 · Bearbeitet am 4. Juni 2020 · Ausgegeben am 5. Juni 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2643 Frage 2. Bei Verneinung von 1.: Mit welcher Begründung fördert das Hessische Ministerium für Wissen- schaft und Kunst Forschungsprojekte aus dem Bereich der Geschlechterforschung, die sich mit durch von Männern vollzogener Gewalt gegenüber Frauen beschäftigen? Entfällt. Frage 3. Die Zentren für Geschlechterforschung sind an der West- und Ostküste der USA sowie in den Ländern Deutschland, Frankreich und Schweden verortet. In Afrika und Asien spielt die Geschlech- 1 terforschung hingegen keine wahrnehmbare Rolle. Wie lautet vor diesem Hintergrund die Begrün- dung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst für dessen Behauptung „Die Geschlechterfor- 2 schung hat sich zu einer international etablierten wissenschaftlichen Disziplin entwickelt.“ ? Die Geschlechterforschung ist nicht nur in Deutschland, sondern zum Beispiel auch in Österreich, Frankreich, Schweden oder in den USA und damit auch in anderen Nationen, also international, wissenschaftlich relevant und anerkannt. Frage 4. Existieren andere Forschungsbereiche an hessischen Universitäten bzw. Hochschulen, welche die bisherigen Erkenntnisse der Geschlechterforschung in Hessen wissenschaftlich weiterverarbeiten bzw. zur Anwendung bringen? Wenn ja, bitte auflisten nach Projektbezeichnung, Universität/Hochschule, Fakultät/Fachbereich, Anzahl der Mitarbeiter, Projektbeginn und voraussichtlichem Projektende sowie Höhe des etwaigen Förderbetrages. Wenn nein: Welchen wissenschaftsinternen bzw. -externen Wert misst das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst mit welcher Begründung vor dem Hintergrund der Behauptung, dass ihre „Ergebnisse […] für die Forschung und die allgemeine Öffentlichkeit gleichermaßen relevant 3 [sind]“ den bisher erzielten Resultaten der Geschlechterforschung in Hessen bei? Da Genderforschung ein klassisches Querschnittsthema darstellt, ist davon auszugehen, dass sich ein signifikanter Anteil von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch anderer wissen- schaftlicher Disziplinen mit einschlägigen Forschungserkenntnissen befasst. Wie bereits in den Antworten zur Kleinen Anfrage Drucks. 20/2585 dargelegt, werden die Er- gebnisse aus den vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst geförderten For- schungsprojekten regelmäßig veröffentlicht, in wissenschaftlichen Netzwerken diskutiert und auf Fachtagungen oder anderen Veranstaltungen präsentiert. Inwieweit ein einzelnes Forschungspro- jekt bzw. Erkenntnisse daraus für eine spätere, weitere Forschung kausal waren oder darin Ver- wendung fanden, lässt sich nicht durchgehend benennen. Frage 5. Welche Projekte werden an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Frankfurt am Main (Frankfurt University of Applied Sciences) im Bereich „Geschlechterdifferenzierung in Krippen“ gefördert (Bitte auflisten nach Projektbezeichnung, Fakultät/Fachbereich, Anzahl der Mitarbeiter, Projektbeginn und voraussichtlichem Projektende sowie Höhe des etwaigen Förderbetrages)? Es wird ein Projekt an der Frankfurt University of Applied Sciences mit dem Titel „GeKri: Ge- schlechterdifferenzierung in Krippen. Eine ethnographische Studie im multikategorialen Kontext“ im Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit gefördert. Projektlaufzeit: 01.07.2020 bis 31.12.2021. Förderbetrag 2020: 22.436,27 €, Inaussichtstellung 2021 = 48.199,77 €. Hinsicht- lich der Anzahl der Mitarbeitenden wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 6. Gibt es an anderen hessischen Universitäten bzw. Hochschulen zu 5. analoge Forschungsprojekte? Wenn ja, bitte diese auflisten nach Projektbezeichnung, Universität/Hochschule, Fakultät/Fachbe- reich, Anzahl der Mitarbeiter, Projektbeginn und voraussichtlichem Projektende sowie Höhe des etwaigen Förderbetrages. Nein, an den anderen hessischen Hochschulen gibt es keine analogen Forschungsprojekte, die aus Fördermitteln des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst oder Drittmitteln geför- dert werden. 1 Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Genderstudies 2 Vgl. https://wissenschaft.hessen.de/presse/pressemitteilung/gender-studies-gegen-gesellschaftliche-ungleichheitund- diskriminierung , Absatz 2. 3 Ebd.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2643 3 Frage 7. Im Jahr 2019 ereigneten sich in Hessen 220 angezeigte Straftaten aus dem Bereich der linksextre- mistischen Kriminalität.4 Gibt es Forschungsprojekte an hessischen Universitäten bzw. Hochschu- len, die sich speziell mit weiblichen Tatverdächtigen bzw. verurteilten Täterinnen aus dem Delikt- bereich der linksextremistischen Kriminalität beschäftigen? Wenn ja, bitte auflisten nach Projektbezeichnung, Universität/Hochschule, Fakultät/Fachbereich, Anzahl der Mitarbeiter, Projektbeginn und voraussichtlichem Projektende sowie Höhe des etwaigen Förderbetrages. Wenn nein, warum nicht? Nein. Die in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes garantierte Wissenschaftsfreiheit bedeutet gerade, dass Wissenschaft ohne feste Ziele und Forschung ohne bestimmte Zwecke geschehen kann. Die Entscheidung über einen Forschungsgegenstand obliegt damit der Wissenschaftlerin oder dem Wissenschaftler. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 8. Welche Personen sind bei den Forschungsprojekten zur Geschlechterforschung an hessischen Uni- versitäten bzw. Hochschulen mit der Projektleitung betraut (Bitte auflisten nach Projektbezeich- nung, Universität/Hochschule, Fakultät/Fachbereich, Name, Geschlecht und Amtsbezeichnung des Projektleiters, Anzahl der Mitarbeiter, Projektbeginn und voraussichtlichem Projektende sowie Höhe des etwaigen Förderbetrages)? Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren sowie promovierte wissenschaftliche Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter, die gemäß § 32 Hessisches Hochschulgesetz Mitglied einer Hoch- schule sind. Eine Liste der aktuell geförderten Projekte wurde bereits mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucks. 20/2585 (siehe Antwort zu Frage 2) mitgegeben. Diese Liste ist nun- mehr ergänzt um die Projektlaufzeit und Name der Projektleitung (Anlage 2). Zu der Frage nach der Anzahl der Mitarbeitenden wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Das Geschlecht der Projektleitung stellt im Rahmen des Forschungsprogramms kein relevantes personenbezogenes Merkmal dar, wird daher nicht erfasst und ist somit nicht bekannt. Letzteres gilt auch für die Amtsbezeichnung dieser Personen. Frage 9. Ist die in der Vorbemerkung erwähnte Fördersumme in Höhe von 365.000 € für Projekte im Rah- men der Geschlechterforschung in den Fördermitteln des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst für die hessischen Universitäten und Hochschulen enthalten? Falls nein: An welcher Stelle wird diese im Haushaltsplan mit welcher Begründung ausgewiesen? Die genannte Fördersumme ist in den für die Frauen- und Geschlechterforschung veranschlagten Fördermitteln (Kapitel 15 02, Förderprodukt 7, Programm C 1.1) im Haushaltsplan 2020 ent- halten. Wiesbaden, 28. Mai 2020 Angela Dorn Anlagen 4 Vgl.: https://www.secupedia.info/aktuelles/hessen-pks-2019-zehn-prozent-weniger-wohnungseinbrueche-15749",
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"content": "KA 20/2643 Zu Frage 1: Projektbezeichnung Universität/ Fakultät/Fachbereich Projektbeginn Projektende Höhe des För- Hochschule derbetrags in € Forschungsprojekt zu Frauen als Johann FB Medizin/Universitätsklini- Mitte 2019 Ende 2020 0 Täterinnen (retrospektive Auswer- Wolfgang kum Frankfurt – Institut für tung von Tötungsdelikten began- Goethe- Rechtsmedizin gen durch Frauen) Universität Frank- furt/M. Häusliche Gewalt gegen Männer: Johann FB Medizin/Universitätsklini- Mitte 2019 offen 0 Retrospektive Auswertung von Wolfgang kum Frankfurt – Institut für staatsanwaltschaftlich/polizeilich Goethe- Rechtsmedizin beauftragten klinisch-rechtsmedizi- Universität Frank- nischen Untersuchungen von furt/M. männlichen Geschädigten mit weiblichen Beschuldigten Gewalt in Paarbeziehungen älterer Hochschule Sozialwesen 01.06.2019 31.05.2020 36.852,00 Frauen und Männer im ländlichen RheinMain Raum: Lücken im Gewaltschutz schließen Gewalt in Paarbeziehungen älterer Hochschule Sozialwesen 01.03.2019 28.02.2020 35.000,00 Frauen und Männer im ländlichen RheinMain Raum: Lücken im Gewaltschutz schließen Niederschwellige Hilfeansätze bei Hochschule Sozialwesen 01.05.2015 30.09.2016 58.096,00 Gewalt in Paarbeziehungen älterer RheinMain Frauen und Männer Niederschwellige Hilfeansätze bei Hochschule Sozialwesen 01.01.2017 30.06.2019 207.021,36 Gewalt in Paarbeziehungen älterer RheinMain Frauen und Männer",
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"content": "KA 20/2643 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Förderungen im Rahmen der Forschungsschwerpunkte zur III 2.3 - 514/01/00.020 bzw. 514/01/01.020 Frauen- und Geschlechterforschung Stand: 26.05.2020 Projekttitel Universität/Hochschule/ Fakultät/Fachbereich, Projektleitung Projektlaufzeit Fördersumme Institution Institut (Name) HMWK 2020 (in €) Überwachen und Strafen der Anderen. Eine Analyse von Goethe-Universität Frankfurt Gesellschaftswissenschaften, Thompson 01.05.2019-30.06.2020 23.376,75 Racial Profiling und seinen geschlechtsspezifischen Institut für Soziologie Dimensionen Subversion und Frauenrechte im Iran Goethe-Universität Frankfurt Philosophie und Schröter 01.05.2019-31.05.2020 5.825,00 Geschichtswissenschaften, Institut für Ethnologie Promotionen amerikanischer Frauen in der Mathematik an Goethe-Universität Frankfurt Biochemie, Chemie und Pharmazie, Kaufholz-Soldat 01.04.2020-30.09.2021 29.966,00 europäischen Universitäten 1880-1914: Mary Frances Zentrum Naturwissenschaften Winston und Dorothea Klumpke. Vom heimlichen Lehrplan zur Affirmation von Goethe-Universität Frankfurt Erziehungswissenschaft, Kleiner 01.04.2020-30.09.2021 23.622,00 Verschiedenheit!? Geschlechterbildung an hessischen Institut für Allgemeine Schulen mit Courage. Erziehungswissenschaft Weiblichkeitskonstruktionen und Vorstellungen von Justus-Liebig-Universität Sozial- und Kulturwissenschaften, Reusch 01.04.2019-31.07.2021 27.000,00 Mutterschaft bei Protagonistinnen der völkisch- Gießen Institut für Politikwissenschaft nationalistischen Rechten - Perspektiven für eine geschlechtersensible politische Bildung Postkoloniale Geschlechterverhältnisse und die Krise der Justus-Liebig-Universität Sozial- und Kulturwissenschaften, Ehrmann 01.10.2019-31.03.2021 29.998,50 Demokratie Gießen Institut für Politikwissenschaft Rechtsextremismus und Gender: Rechte Gewalt in Philipps-Universität Marburg Gesellschaftswissenschaften und Birsl 01.04.2020-30.09.2021 27.044,30 Ermittlungs- und Gerichtsverfahren Philosophie, Institut für Politikwissenschaft Geschlechterverhältnisse in Suburbia - ein Thema für die Universität Kassel Architektur Stadtplanung Bertram, 01.12.2019-31.05.2021 13.106,25 Stadtplanung? Landschaftsplanung, Altrock Institut für urbane Entwicklungen Familie - Reproduktion - Sexualität - Geschlecht. Universität Kassel Humanwissenschaften, Bereswill 01.04.2020-31.03.2021 29.974,00 Wissensordnungen am Beispiel Pro Familia. Vorbereitung Institut für Sozialwesen eines Drittmittelantrags \"…marschierten drei Frauen-Stadtverordnete auf…\" Archiv der deutschen Forschungsinstitut und Wolff 01.05.2020-30.09.2021 27.527,40 Exploratives Pilotprojekt zur Erarbeitung eines Frauenbewegung Dokumentationszentrum Drittmittelantrages zu den ersten Kommunalpolitikerinnen im Volksstaat Hessen und zu ihrer Arbeit Empirische Untersuchung zur gendergerechten und - Hochschule Darmstadt Gestaltung, Philipps 01.07.2020-31.12.2021 15.000,00 sensiblen Informationsgestaltung im Fach Produktdesign Institut für Designforschung bezogen auf Geschichte und Theorie an zwei hessischen Hochschulen",
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