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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1149 HESSISCHER LANDTAG 29. 10. 2019 Kleine Anfrage Stefan Müller (Heidenrod) (FDP) vom 04.09.2019 Einblick in die Polizeiarbeit für Studierende der Rechtswissenschaften sowie Rechtsreferendarinnen und -referendare und Antwort Ministerin der Justiz Vorbemerkung Fragesteller: Während des Studiums der Rechtswissenschaften haben Studierende Praktika zu absolvieren, während des Rechtsreferendariats durchlaufen Referendarinnen und Referendare verschiedenste Stationen. Dabei ist das Ableisten einer Station bei einer Polizeibehörde ebenso wenig verpflichtend wie die Teilnahme an einer nächt- lichen Polizeifahrt oder an einem „Informationsprogramm“. Es erscheint jedoch elementar, dass gerade Rechtsreferendarinnen und -referendare die Tätigkeit der Polizeibeamtinnen und -beamten kennenlernen und mit den Abläufen der Polizeiarbeit vertraut gemacht werden, da ein Teil von ihnen nach Absolvieren des Re- ferendariats als Richterin/Richter, Staatsanwältin/Staatsanwalt oder Rechtsanwältin/Rechtsanwalt im Bereich Strafrecht tätig sein wird. Darüber hinaus ist auch für Juristinnen und Juristen, die nach Beendigung des Re- ferendariats einer anderweitigen Tätigkeit nachgehen, ein Einblick in die Polizeiarbeit vorteilhaft, da die Poli- zeibehörden in Hessen einen wichtigen Beitrag zur Strafrechtspflege leisten. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport und der Ministerin für Wissenschaft und Kunst wie folgt: Frage 1. Welche Möglichkeiten bestehen für Studierende der Rechtswissenschaften in Hessen, Einblicke in die Polizeiarbeit zu bekommen (Praktika, Teilnahme an Polizeifahrten, Informationsveranstal- tungen etc.)? Die Vermittlung theoretischer Kenntnisse der Polizeiarbeit − die Grundzüge des Polizei- und Ordnungsrechts − gehört zum Katalog der Pflichtfächer der staatlichen Pflichtfachprüfung. Nach dem zweiten Studiensemester nehmen Studierende der Rechtswissenschaft zudem obliga- torisch an praktischen Studienzeiten im Umfang von insgesamt mindestens drei Monaten wäh- rend der Semesterferien teil. Die praktischen Studienzeiten setzen sich aus einem einmonatigen Gerichtspraktikum und einem zweimonatigen Wahlpraktikum mit Abschnitten von je einem Monat, die bei verschiedenen Ausbildungsstellen abzuleisten sind, zusammen. Im Rahmen des Gerichtspraktikums, das von den jeweiligen Landgerichten organisiert wird, besuchen die Stu- dierenden üblicherweise die Landes- oder Bundespolizei, die dabei ihre Tätigkeit vorstellt. Das Wahlpraktikum können die Studierenden bei Polizeidienststellen des Bundes und der Länder ab- leisten. Die rechtswissenschaftlichen Fachbereiche der Goethe-Universität Frankfurt, der Justus-Liebig- Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg bieten darüber hinaus regelmäßig In- formationsveranstaltungen über juristische Berufsbilder an, zu denen jeweils auch die Arbeit als Verwaltungsjuristin bzw. Verwaltungsjurist bei der Polizei gehört. Am Fachbereich Rechtswis- senschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen werden dabei auch Praktiker sowie insbesondere auch Vertreter der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung einbezogen. Frage 2. Welche Möglichkeiten bestehen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Hessen, Er- fahrungen im Bereich der Polizeiarbeit zu sammeln (Ausbildung während der Verwaltungs- oder Wahlstation, Teilnahme an Polizeifahrten, Informationsveranstaltungen etc.)? Es gibt zahlreiche und umfassende Möglichkeiten, während des juristischen Vorbereitungsdiens- tes Erfahrungen im Bereich der Polizeiarbeit zu sammeln. Da der juristische Vorbereitungs- Eingegangen am 29. Oktober 2019 · Bearbeitet am 29. Oktober 2019 · Ausgegeben am 1. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1149 dienst den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren weite Gestaltungsmöglichkeiten gibt, hängt es aber von den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren selbst ab, ob und wie um- fassend sie diese nutzen. Die zweite Pflichtausbildungsstation − die Ausbildung in Strafsachen − absolviert ein großer Teil der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bei einer Staatsanwältin oder einem Staatsanwalt. Zwischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten einerseits und den Polizeibeamten andererseits besteht regelmäßig ein enger Kontakt, an dem auch die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare partizipieren. Aber auch die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die ihre Ausbildung bei einer Strafrichterin oder einem Strafrichter absolvieren, haben Berührungspunkte mit der Polizei- arbeit, etwa durch die Arbeit mit den Ermittlungsakten und durch die Vernehmungen von Poli- zeibeamten als Zeugen in den Hauptverhandlungen. Unabhängig von der konkreten Ausbildungsstation vermitteln die Ausbilder in Strafsachen übli- cherweise Gelegenheiten, an polizeilichen Durchsuchungsmaßnahmen, Streifenfahrten etc. teil- zunehmen, wenn solche Maßnahmen gerade anstehen. Die dritte Pflichtausbildungsstation, die viermonatige Ausbildung in der Verwaltung, können Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare u.a. an allen Polizeipräsidien, bei dem Bundes- oder Landeskriminalamt, der Direktion Bundesbereitschaftspolizei sowie bei der Polizeiakade- mie Hessen oder der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung absolvieren. Auch während der Wahlstation können Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihre Aus- bildung beim Bundeskriminalamt, einer Bundespolizeidirektion oder einer Polizeibehörde des Landes absolvieren. Frage 3. Gibt es Pläne der Landesregierung, ein größeres Angebot für Studierende der Rechtswissenschaf- ten zu schaffen, um sich während des Studiums mit der Polizeiarbeit in Hessen intensiver aus- einanderzusetzen? Frage 4. Wenn ja: Wie sollen diese Angebote ausgestaltet sein? Wenn nein: warum nicht? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Änderung der Gestaltung der Wahlpraktika ist derzeit nicht geplant, damit die Studieren- den auch weiterhin eine möglichst große Auswahl geeigneter Stellen für das Praktikum haben. Die rechtswissenschaftlichen Fachbereiche der Goethe-Universität Frankfurt, der Justus-Liebig- Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg haben sich übereinstimmend dagegen ausgesprochen, weitere, zudem obligatorische Angebote zu installieren, die sich mit der polizei- lichen Arbeit befassen. Sie haben zur Begründung auf den Umfang des bereits jetzt zu bewälti- genden Lehr-, Lern- und Prüfungsstoffs verwiesen, der eine Ausweitung nicht zulässt. Die praktische Vertiefung von Gegenständen der polizeilichen Tätigkeit sei zudem eher Aufgabe des juristischen Vorbereitungsdienstes. Frage 5. Gibt es Pläne der Landesregierung, ein größeres Angebot für Rechtsreferendarinnen und Rechts- referendare zu schaffen, um sich während des Referendariats mit der Polizeiarbeit in Hessen in- tensiver auseinanderzusetzen? Frage 6. Wenn ja: wie sollen diese Angebote ausgestaltet sein? Wenn nein: warum nicht? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung wird prüfen, in welchem Umfang im Rahmen der zweiten Pflichtausbil- dungsstation (Strafrechtspflege) Pflichtpraktika bei der Polizei eingeführt werden können. Es soll sichergestellt werden, dass alle Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare Einblicke in die Polizeiarbeit erlangen, andererseits aber die weitgehenden Möglichkeiten zur eigenverant- wortlichen Gestaltung der eigenen Ausbildung erhalten bleiben. Wiesbaden, 29. Oktober 2019 Eva Kühne-Hörmann",
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