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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/3297 HESSISCHER LANDTAG 31. 08. 2020 Kleine Anfrage Klaus Herrmann (AfD) und Dirk Gaw (AfD) vom 28.07.2020 Überwachung verschiedener Antifa-Gruppierungen in Hessen durch den Verfassungsschutz und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Aktuellen Medienberichten zufolge werden zurzeit mindestens 47 Antifa-Gruppierungen vom Verfassungs- schutz beobachtet und als „extremistisch“ eingestuft. Dies geht unter anderem aus einer Auswertung der Be- richte von Bundes- und Landesämtern für Verfassungsschutz des Nachrichtenmagazins „DIE WELT“ vom Juni 2020 hervor. Die Liste sei jedoch deswegen nicht abschließend, weil der Verfassungsschutz betont, dass nicht alle beobachteten Gruppierungen in den Berichten genannt werden müssten. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Antifa-Gruppierungen sind der hessischen Landesregierung bekannt, die vom Landes- verfassungsschutz seit 2010 beobachtet werden? Bitte nach Anzahl, Name, Jahre der Beobachtung und Ort aufschlüsseln, sowie der Benennung oder Nichtbenennung im Verfassungsschutzbericht. Frage 2. Welche der in Frage 1 abgefragten Antifa-Gruppierungen wurden aus welchen Gründen vom Lan- desverfassungsschutz unter Beobachtung gestellt bzw. die Beobachtung eingestellt? Bitte aufschlüs- seln nach Name der Antifa-Gruppierung, Anfang-Ende-Dauer der Beobachtung, Gründe für Beginn oder Einstellung der Beobachtung. Frage 3. Sofern unter der Antwort zu Frage 1 benannte Antifa-Gruppierungen nicht in einem Verfassungs- schutzbericht genannt worden sind: Welche Gründe für die Nichtbenennung haben vorgelegen? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei der sogenannten „Antifa“ handelt es sich um einen Oberbegriff für den zumeist eher locker organisierten, subkulturellen Teil der linken bzw. linksextremistischen Szene. Innerhalb dieser Szene kommt es regelmäßig zur Gründung neuer Gruppen. Insbesondere bei anlassbezogenen Gründungen sind diese oft nur über einen kurzen Zeitraum hinweg aktiv. Daher ist eine genaue Aufzählung aller antifaschistisch ausgerichteten autonomen Gruppen nicht möglich. Lediglich ein kleiner Teil der autonomen Strukturen ist über mehrere Jahre hinweg kontinuierlich aktiv. Bei- spielhaft können hier Gruppen wie die Antifa United Frankfurt, die Antifaschistische Revolutio- näre Aktion Gießen (ARAG) sowie T.A.S.K. Kassel genannt werden. Ausschlaggebend für eine Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz ist zunächst die Feststellung einer verfassungsfeindlichen Bestrebung nach § 3 Abs. 1 Hessisches Verfas- sungsschutzgesetz (HVSG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 2 Bundesverfassungsschutzgesetz. Die politischen Ziele von autonomen Gruppierungen werden regelmäßig im Jahresbericht des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hessen zusammengefasst. Zur Aufklärung der Öffentlichkeit erstellt das LfV Hessen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 HVSG einen jährlichen Bericht über extremistische Bestrebungen und Tätigkeiten in Hessen. Der Verfassungs- schutzbericht zielt auf die Abwehr besonderer Gefahren und stammt von einer darauf speziali- sierten und mit besonderen Befugnissen, darunter der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, ar- beitenden Stelle. Insofern geht eine Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht über die bloße Teilhabe staatlicher Funktionsträger an öffentlichen Auseinandersetzungen oder an der Schaffung einer hinreichenden Informationsgrundlage für eine eigenständige Entscheidungsbildung der Bür- ger hinaus. Aus diesen Gründen hat das Bundesverfassungsgericht der Erwähnung einer Organi- Eingegangen am 31. August 2020 · Bearbeitet am 31. August 2020 · Ausgegeben am 4. September 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3297 sation als Beobachtungsobjekt im Verfassungsschutzbericht die Qualität eines Grundrechtsein- griffs beigemessen. Die Nennung bzw. Nichtnennung einer extremistischen Gruppierung richtet sich dabei stets nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dementsprechend sind im Jahres- bericht des LfV Hessen immer die jeweils prägenden Strukturen aufgeführt. Frage 4. Welche sonstigen linksextremistischen Gruppierungen sind der hessischen Landesregierung be- kannt, die vom Landesverfassungsschutz seit 2010 beobachtet werden? Bitte nach Anzahl, Name, Jahre der Beobachtung und Ort aufschlüsseln, sowie der Benennung oder Nichtbenennung im Ver- fassungsschutzbericht. Frage 5. Welche der in Frage 4 abgefragten sonstigen linksextremistischen Gruppierungen wurden aus wel- chen Gründen vom Landesverfassungsschutz unter Beobachtung gestellt bzw. die Beobachtung ein- gestellt? Bitte aufschlüsseln nach Name der Antifa-Gruppierung, Anfang-Ende-Dauer der Beobach- tung, Gründe für Beginn oder Einstellung der Beobachtung. Frage 6. Sofern unter der Antwort zu Frage 4 benannte sonstigen linksextremistischen Gruppierungen nicht in einem Verfassungsschutzbericht genannt worden sind: Welche Gründe für die Nichtbenennung haben vorgelegen? Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Neben den Gruppierungen des autonomen Spektrums werden durch das LfV Hessen auch solche Gruppierungen beobachtet, die sich selbst im orthodoxen Kommunismus oder Anarchismus ver- orten, sich also an den Schriften der verschiedenen historischen Vordenker und Politiker des Kommunismus und Anarchismus orientieren. Nähere Ausführungen zu den ideologischen Hinter- gründen und damit auch der Ursache für eine Beobachtung dieser Gruppen sind den Jahresberich- ten zu entnehmen. Auch die Nennung dieser Gruppierungen richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Frage 7. Wie viele linksextremistische Einzelpersonen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung seit 2010 in Hessen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Bitte Anzahl, Ort und Jahr benennen. Die Anzahl der dem Linksextremismus zugeordneten Personen ist den Jahresberichten zu entneh- men. Die im Verfassungsschutzbericht des LfV Hessen genannten extremistischen Personenpo- tentiale stellen dabei Schätzungen dar, welche auf Basis von dem LfV Hessen bekanntgewordenen Erkenntnissen in Verbindung mit nachrichtendienstlichem Erfahrungswissen vorgenommen wer- den. Vor diesem Hintergrund ist die Gesamtzahl der Linksextremisten in Hessen (nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften) wie folgt zu beziffern: Gesamtzahl der Linksextremisten in Hessen Jahr (nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften) 2010 4.950 2011 5.100 2012 4.975 2013 4.600 2014 2.300 2015 2.500 2016 2.570 2017 2.570 2018 2.570 2019 2.600 Die von 2013 auf 2014 stark gesunkene Zahl resultiert aus der Nichtberücksichtigung der Mit- glieder der Partei DIE LINKE, da die Beobachtung der Gesamtpartei 2014 eingestellt wurde. Eine detaillierte Benennung des Ortes ist nicht möglich, weil die Gruppierungen teilweise nur im Internet aktiv waren oder eine räumliche Zuordnung nicht möglich war. Extremistische antifaschistische Strukturen haben ihren Schwerpunkt in Frankfurt am Main und anderen hessischen Hochschulstädten (Kassel, Marburg, Gießen, Darmstadt). Wiesbaden, 24. August 2020 Peter Beuth",
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