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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/137 HESSISCHER LANDTAG 25. 06. 2019 Kleine Anfrage Tobias Eckert (SPD) vom 07.02.2019 Zuständigkeiten und Kosten des neu errichteten Ministeriums für Digitalisierung und Antwort Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung Vorbemerkung der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung: Die Digitalisierung ist ein dynamischer Veränderungsprozess, der alle Lebens- und Gesell- schaftsbereiche betrifft und im Sinne der Menschen und der Zukunftsfähigkeit des Landes posi- tiv gestaltet werden muss. Die mit Beginn der Legislaturperiode neu berufene Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung wird die Digitalisierungsvorhaben der Landesregierung bün- deln und die Schnittstellen zu den Themenbereichen aller Ressorts koordinieren. Die Ausgestaltung des neuen Bereichs der Digitalministerin ist bundesweit einmalig und hat Vorbildcharakter: Einerseits wurde durch die Ansiedlung im Geschäftsbereich des Ministerprä- sidenten eine vorhandene Verwaltungsstruktur genutzt, die den Aufbau eines vollständigen Res- sorts nicht notwendig macht, andererseits sind durch die Übertragung von koordinierenden, strategischen und operativen Elementen alle notwendigen Werkzeuge für eine Digitalpolitik aus einer Hand geschaffen worden. Die enormen Veränderungsprozesse, die die Digitalisierung hervorgerufen haben, erfordern ein besonderes Engagement der Landesregierung, da vielfältige Themenfelder wie die Arbeitswelt, die Gesundheitspolitik, Aus- und Weiterbildung, Forschung und Wissenschaft und weitere Be- reiche betroffen sind. Zudem bestehen vielschichtige ethische und moralische Fragestellungen, die einer klugen und übergreifenden Antwort bedürfen. Nicht zuletzt ist die Bildung von Men- schen aller Generationen im Umgang mit den neuen Medien eine Herausforderung, die zu be- wältigen ist. All diese Aufgaben werden im Zuständigkeitsbereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung gebündelt. Grundlage der Beantwortung stellen der Beschluss der Landesregierung nach Art. 104 Abs. 2 HV sowie der Entwurf des Nachtragshaushalts 2019 dar, der sich derzeit im Gesetzgebungsver- fahren befindet. Die Antworten erfolgen insofern vorbehaltlich der Zustimmung des Haushalts- gesetzgebers. Diese Vorbemerkung vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche originären Zuständigkeiten erhält das Digitalministerium? In den Bereich der Digitalministerin ist ein sehr bedeutendes Arbeitsfeld der Digitalisierung übergegangen: Die Entwicklung der digitalen Infrastruktur einschließlich der Breitband- und Mobilfunkförderung mit der Umsetzung der Gigabitstrategie, die damit noch mehr als bisher im Fokus der Arbeit der Landesregierung stehen wird. Mit den drei im Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung verorteten För- derprodukten wird die Digitalisierungspolitik zudem auch im Förderwesen umgesetzt: 1. Der Breitbandausbau einschließlich WLAN-Förderung mit einem Bewilligungsvolumen in 2019 in Höhe von rund 106 Mio. Euro (davon Landesanteil 94 Mio. Euro) 2. Der Mobilfunkausbau einschließlich der Umsetzung des Mobilfunkpakts mit einem Bewilli- gungsvolumen in 2019 in Höhe von rund 50 Mio. Euro. 3. Die Digitale Innovations- und Technologieförderung mit einem Bewilligungsvolumen von rund 14 Mio. Euro in 2019 Eingegangen am 25. Juni 2019 Landtags · Ausgegeben am 3. Juli 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/137 Ein sehr bedeutender und kraftvoller Schritt ist zudem die vorgesehene Änderung von § 5 Abs. 2 und 3 Haushaltsgesetz (HG), die dem neuen Aufgabenzuschnitt der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung Rechnung trägt. Die gesperrten Mittel für Zwecke der Informationstechnik nach § 5 Abs. 2 HG können durch das Ministerium der Finanzen zukünftig nur noch in Abstimmung mit der Ministerin für Digita- le Strategie und Entwicklung freigegeben werden. Damit wird eine einheitliche und qualitätsge- sicherte Strategie auch im Bereich des eGovernments gewährleistet. Die Mittel, die nach den Erläuterungen im Haushaltsplan nach § 5 Abs. 3 HG zur Umsetzung der Strategie Digitales Hessen zusätzlich veranschlagt sind, können zukünftig nur mit Zustim- mung des Ministeriums der Finanzen und der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung in Anspruch genommen werden. Hierdurch wird die Steuerung einer landesweit einheitlichen Digitalisierungsstrategie ermöglicht. Durch den Übergang des Rats für Digitalethik in den Bereich der Digitalministerin, die Grün- dung des Kompetenzzentrums Verantwortungsbewusste Digitalisierung, wie auch die Koordinie- rung einer Strategie der Landesregierung für die Förderung der Künstlichen Intelligenz werden auch wichtige Zukunftsfragen der Digitalisierung unter verschiedenen Aspekten neu und im Zu- sammenwirken mit den anderen betroffenen Ressorts federführend in dem neu geschaffenen Be- reich verantwortet. Durch die Bildung eines eigenen Referats für die Koordinierung der Digitalisierungsvorhaben aller Ressorts wird deren Umsetzung strategisch gesteuert und kompetent beratend von der Di- gitalministerin begleitet; ein entsprechendes Monitoring aller Vorhaben befindet sich im Auf- bau. Im Fokus steht dabei auch hier stets die Digitalisierungspolitik aus einem Guss. Durch die Übertragung der Funktion des Chief Information Officers, wahrgenommen von Staatssekretär Patrick Burghardt, ist zudem diese wichtige Aufgabe, die Hessen vor vielen Jah- ren als erstes Bundesland geschaffen hat, mit der Entwicklung und Umsetzung der IT- Gesamtstrategie des Landes und der Vertretung des Landes im IT-Planungsrat im Bereich der Digitalministerin verortet. Damit werden auch in der Bund-Länder-Zusammenarbeit und in der Kooperation mit den Kommunen die Strukturen vereinheitlicht und zentralisiert. Formell ergeben sich die Zuständigkeiten der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung im Geschäftsbereich des Hessischen Ministerpräsidenten darüber hinaus aus dem Beschluss nach Art. 104 Abs. 2 HV, den die Landesregierung am 25. März 2019 gefasst hat und der als Land- tags-Drucksache 20/387 veröffentlicht wurde. Frage 2. a) Welche Fachbereiche aus den bisherigen Fachministerien werden in das neu geschaffene Di- gitalministerium verlagert? b) Welche Bereiche werden neu geschaffen? Aus dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport wurden die Referate - VII 1 „IT-Standards, -Architektur, -Portfolio, -Controlling“, - VII 2 „IT-Organisation, -Planungsrat, -Finanzen“, - VII 3 „Programmmanagement“, - VII 5 „IT-Recht und Netzpolitik“ und aus dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen die Referate - IV 6 „Technologiepolitik, digitale Infrastruktur“, - IV 7 „Digitalisierung“ durch Umressortierung nach § 50 LHO in die Hessische Staatskanzlei verlagert. Im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten werden darüber hinaus folgende Einheiten im Be- reich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung geschaffen: - Ministerbüro der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, - Stabsstelle Digitalisierung: Fachkommunikation; Fach- und gesellschaftlicher Dialog, - Referat: Digitale Technologie- und Innovationspolitik, - Referat: Politische Analyse, Planung und Strategie, - Referat: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in Wirtschaft, Forschung und Gesell- schaft, - Referat: Gremien und Institutionen der Digitalisierung, - Referat: Ressortkoordination, Europa und Internationales, - Referat: Digitalisierungshaushalt und –controlling.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/137 3 Die Struktur kann auch in dem im Internet öffentlich zugänglichen Organigramm der Hessi- schen Staatskanzlei (www.stk.hessen.de bei Über uns Organisation) nachvollzogen werden. Frage 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (jeweils in Vollzeitäquivalenten) werden insgesamt laut Planung im Digitalministerium arbeiten? Im Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung sollen laut Planung bis 2020 insgesamt 108 Stellen angesiedelt sein. Davon sind im von der Landesregierung beschlossenen Entwurf des Nachtragshaushalts 2019 39 Stellen zur Umressortierung und 49 neue Stellen vor- gesehen. Weitere 20 Stellen sollen im Haushalt 2020 geschaffen werden. Frage 4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (jeweils in Vollzeitäquivalenten) werden laut Planung aus den Fachbereichen der bisherigen Fachministerien versetzt? Insgesamt 39 Stellen wurden nach § 50 LHO aus dem HMdF, dem HMdIS und dem HMWEVW in den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten umressortiert. Davon waren zum Zeitpunkt der Umressortierung insgesamt 20 besetzt. Frage 5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (jeweils in Vollzeitäquivalenten) werden neu einge- stellt? Bitte mit Eingruppierung und fachlichem Bereich aufschlüsseln. Im Bereich der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung werden nach dem Entwurf des Nachtragshaushalts in 2019 insgesamt 49 neue Stellen geschaffen. Diese entfallen auf folgende Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen: 3 x B6, 4 x B3, 3 x B2, 4 x A16, 7 x A15, 13 x A14, 5 x A13 g.D., 1 x Tarifbeschäftigter h.D., 7 x Tarifbeschäftigter g.D., 2 x Tarifbeschäftigter m.D. Die organisatorische Zuordnung der Stellen wurde im Geschäftsverteilungsplan festgelegt. Die jeweilige Eingruppierung ist darüber hinaus Teil der anstehenden Stellenbewertungen und Stel- lenbesetzungsverfahren. Frage 6. Wie hoch sind die jeweiligen Kosten für die Ausstattung des Digitalministeriums (Verschiebung aus anderen Teilplänen und neue Kosten separat aufgliedern und erläutern)? Für Miete und Ausstattung des neuen Bereiches Digitale Strategie und Entwicklung in der Hes- sischen Staatskanzlei sind im Nachtragshaushalt insgesamt 1,25 Mio. Euro vorgesehen. Es wur- den keine Mittel für die Ausstattung umressortiert. Wiesbaden, 18. Juni 2019 Professor Dr. Kristina Sinemus",
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