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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2831 HESSISCHER LANDTAG 03. 07. 2020 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 25.05.2020 Corona-Pandemie – Kita-Konzept und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kam es initial zu Schließungen der Kindertagesstätten, welche nur eine Notbetreuung für Eltern systemkritischer Berufe gewährleiste. Der Ruf zur Wiedereröffnung dieser Einrichtungen ist seitdem immer lauter geworden, da er nicht zuletzt die reguläre Arbeit vieler Elternteile erst möglich machte. Derzeit sind etwa 278.000 Kinder in hessischen Kindertagesstätten angemeldet, wovon etwa 55.000 einen Platz in der Notbetreuung erhalten haben. Der hessische Sozialminister hatte in Verhandlungen mit den Spitzenverbänden der Kommunen am 20.05.2020, ein Konzept zur schrittweisen Wiedereröffnung der Kindertagesstätten ab dem 2. Juni vorgelegt. Aus dem Notbetrieb wird nun ein \"eingeschränkter Regelbetrieb\". Weiterhin möglich bleiben soll eine Notfallbetreuung für Eltern, die beide berufstätig sind und mindestens eines der Elternteile einen systemrelevanten Beruf ausübt. Damit ist die Notfallbetreuung weiter eingeschränkt wor- den. Eine Betreuung von Kindern mit Behinderungen solle ermöglicht werden, für bestimmte solle es Härte- fallregelungen geben. Dies betrifft beispielsweise Familien bei welchen das Jugendamt eine Betreuung für drin- gend erforderlich hält. Weitere freie Plätze sollen durch die Kita-Leitungen in Absprache mit den Kommunen vergeben werden. Einen Mund-Nasen-Schutz möchte man den Kindern nicht zumuten. Es gibt bisher keine Aussagen über etwaige Gruppengrößen, Hygieneregelungen, über die Finanzierung der Elternentgelte oder den Fachkräftemangel. Aufgrund dieser Konzeptionslosigkeit, drohen Diskussionen der Kindertagesstätten mit Eltern über die Rechtmäßigkeit Ihres Betreuungsanspruches. Denn je nach Platzangebot werden Kommunen und Einrichtungen auswählen, welches Kind sie betreuen werden. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Kita-Plätze können in Hessen ab dem 2. Juni unter Berücksichtigung entsprechender Faktoren angeboten werden? Die Kommunen waren seit dem 2. Juni 2020 aufgerufen, gemeinsam mit den Trägern die vor- handenen freien Betreuungskapazitäten zu definieren und entsprechende Pläne zu erarbeiten, wie die Betreuung vor Ort umgesetzt werden kann. In der 24. KW befanden sich rd. 176.000 Kinder (rd. 63 % der lt. Kinder- und Jugendhilfestatistik regulär betreuten Kinder) in der Betreuung. Frage 2. Sind Entgelte von Eltern zu entrichten, welche keinen Kita-Platz für Ihre Kinder erhalten werden? Frage 3. Falls 2. unzutreffend: von wem wird das finanzielle Defizit zu finanzieren sein? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Elterngebühren für die Kinderbetreuung sind Gegenstand des individuellen Betreuungsver- trags. Für etwaige Fragen zur Gebührenerhebung ist der Träger zuständig. Das Land hat den Kommunen zugesagt, dass etwaige Einnahmenausfälle durch Gebührenerlass in den Verhandlun- gen zwischen Kommunen und Land aufgerufen werden. Frage 4. Gibt es Vorgaben zur Gruppengröße bzw. zum Betreuungsschlüssel oder soll dies durch jede Kom- mune unter Berücksichtigung individuell zu berücksichtigender Faktoren der einzelnen Kinderta- gesstätten selbst festgelegt werden? Es werden keine maximalen Gruppengrößen vorgeben oder Vorgaben zum Einsatz des Personals gemacht. So ist jede Kommune flexibel und kann das größtmögliche Betreuungsangebot unter Wahrung des Infektionsschutzes zur Verfügung stellen, das vor Ort möglich ist. Die Regelung Eingegangen am 3. Juli 2020 · Bearbeitet am 3. Juli 2020 · Ausgegeben am 6. Juli 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2831 zur maximalen Größe einer Gruppe nach § 25 d Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch bleibt in Kraft. Frage 5. Nach welchen Kriterien sollen die Kommunen und die Kita-Leitungen freie Plätze vergeben, wenn hinsichtlich der Anforderungen an einen Kita-Platz von Seiten der Eltern gleiche Voraussetzungen bestehen? Der Träger trifft im Einvernehmen mit dem zuständigen Jugendamt eine eigenständige Auswahl- entscheidung, falls die Nachfrage nach Betreuungsplätzen die Betreuungskapazitäten übersteigt. Frage 6. Welche Betreuungsalternativen kann die Landesregierung Eltern aufzeigen, welche beide in nicht systemrelevanten Berufen arbeiten und ggf. keinen Kita-Platz für Ihre Kinder erhalten werden, um Ihrer Arbeit regulär nachgehen zu können? Frage 7. Sieht die Landesregierung vor, den \"eingeschränkten Regelbetrieb\" unter entsprechenden Vorzei- chen wieder in einen Notbetrieb umzuwandeln? Frage 8. Falls 7. zutreffend: Welche Voraussetzungen müssten hierfür gegeben sein und wird dies dann auf kommunaler Ebene zu entscheiden sein oder kann es landesweite Entscheidungen geben? Die Fragen 6 bis 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden hat sich die Hessische Landesregierung ent- schlossen, ab dem 6. Juli 2020 den Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen wiederaufzuneh- men. Die niedrigen Infektionszahlen ermöglichen es nun, dass das Recht von Kindern auf Bildung und Teilhabe jetzt in den Vordergrund gestellt wird. Mit dem 6. Juli 2020 entfallen nunmehr das Betretungsverbot und damit die Notbetreuungsliste komplett. Wiesbaden, 3. Juli 2020 Kai Klose",
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