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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1176 HESSISCHER LANDTAG 30. 10. 2019 Kleine Anfrage Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) vom 10.09.2019 Landesentwicklungsplan – Entwicklungsachse Fulda und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Die Landesregierung überarbeitet gegenwärtig das System der Zentralen Orte im Landesentwicklungsplan und hat dazu eine Expertenkommission eingesetzt. Bisher gibt es in Hessen zehn Oberzentren, 95 Mittelzen- tren und 318 Grundzentren. Die Entwicklungschancen der Gemeinden und die finanziellen Zuweisungen des Landes an die Kommunen hängen wesentlich davon ab, welcher Status einer Gemeinde zugeordnet wird. Die Expertenkommission schlägt vor, den Raum entlang der A66 zwischen Frankfurt und Fulda als Entwick- lungsachse abzubilden und damit als verdichteten Raum einzuordnen. Als zentrales Kriterium für die Abgren- zung ländlicher Raum / Verdichtungsraum wird die \"Einwohner-Arbeitsplatz-Dichte“ angeführt (Einwohner + sozialversicherungspflichtig Beschäftigte)/Fläche (km2). Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Die Expertenkommission Zentrale Orte und Raumstruktur (ZORa) war parteiübergreifend zu- sammengesetzt und hatte folgende Mitglieder: Prof. Dr. Rolf-Dieter P., Präsident a.D. der Universität Kassel, Präsident der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Leitung), Wolfram D., Oberbürgermeister a. D. der Stadt Wetzlar, Bertram H., Oberbürgermeister a. D. der Stadt Kassel, Jens Sch., ehemaliger Erster Beigeordneter des Planungsverbands Ballungsraum Frank- furt/Rhein-Main, Dr. Lars W., Regierungspräsident a.D. des Regierungsbezirks Gießen. Aufgabe der Expertenkommission ZORa war es, Empfehlungen für eine zukunftsfähige Weiter- entwicklung des Zentrale-Orte-Konzeptes sowie der Raumstrukturen auszusprechen. Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode bereitet die Landesregierung derzeit die Änderung des Landesentwicklungsplans vor. Dabei wird auch das zentralörtliche System zur Bestimmung der hessischen Ober- und Mittelzentren überprüft. Da- rüber hinaus liegen inzwischen die Empfehlungen der Expertenkommission Zentrale Orte und Raumstruktur (ZORa) vor. Da die raumstrukturelle Ausgangssituation der hessischen Mittelzen- tren sehr unterschiedlich ist, empfiehlt die Expertenkommission ZORa u.a., den raumordneri- schen Stellenwert von Mittelzentren hinsichtlich Ausstattungsqualität, Mitversorgungsgrad und Lage im Raum zu definieren. Zusätzlich wird eine weitere Differenzierung des ländlichen Raums empfohlen. Dies führt insgesamt zu deutlich mehr hessischen Gemeinden im ländlichen Raum als im derzeit gültigen Landesentwicklungsplan Hessen 2000. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Welche Gemeinden entlang der \"Entwicklungsachse Frankfurt-Fulda\" sind von der Einordnung als Verdichtungsraum betroffen? Nach der Empfehlung der Expertenkommission (siehe Karte: Strukturräume in Hessen, Anlage 8 des Ergebnisberichts der Expertenkommission Zentrale Orte und Raumstruktur (ZORa) unter www.landesplanung.hessen.de ) sind dies: Eingegangen am 30. Oktober 2019 · Bearbeitet am 30. Oktober 2019 · Ausgegeben am 1. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1176 Bad Soden-Salmünster Main-Kinzig-Kreis Bad Orb Main-Kinzig-Kreis Erlensee Main-Kinzig-Kreis Langenselbold Main-Kinzig-Kreis Gelnhausen Main-Kinzig-Kreis Hasselroth Main-Kinzig-Kreis Gründau Main-Kinzig-Kreis Hanau Main-Kinzig-Kreis Rodenbach Main-Kinzig-Kreis Linsengericht Main-Kinzig-Kreis Schlüchtern Main-Kinzig-Kreis Steinau an der Straße Main-Kinzig-Kreis Wächtersbach Main-Kinzig-Kreis Künzell Fulda Fulda Fulda Flieden Fulda Neuhof Fulda Eichenzell Fulda Petersberg Fulda Frage 2. Wie würde sich die Einteilung als Verdichtungsraum für die Gemeinden und Landkreise in Bezug auf die Zuweisungen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) auswirken (bitte für jede Gemeinde einzeln aufschlüsseln)? Die Frage der Zugehörigkeit einer Kommune zum ländlichen Raum oder aber zum Ordnungs-/ Verdichtungsraum hat bei der horizontalen Verteilung des aktuellen KFA folgende Auswirkun- gen: Kreisangehörige Gemeinden des ländlichen Raums erhalten im KFA einen Ergänzungsansatz von 3 % ihrer Einwohnerzahl; Landkreise mit Gemeinden im ländlichen Raum erhalten für diese Gemeinden den gleichen Ergänzungsansatz von 3 % ihrer Einwohnerzahl. Kommunen im ländlichen Raum erhalten zusätzlich Investitionsstrukturpauschalen: Für die Gemeinden im ländlichen Raum stehen insgesamt 20 Mio. € und zusätzlich für Mittelzentren im ländlichen Raum 5 Mio. € zur Verfügung. Berechnungsgrundlage ist jeweils der gedeckelte Anteil der Gemeinden an der Schlüsselmasse aller zuweisungsberechtigten Gemeinden bzw. Mittelzentren des Ausgleichsjahres. Auf die Be- darfsermittlung im KFA hat die Frage der Zuordnung zu den Strukturräumen keine Auswirkun- gen. Eine Bezifferung der möglichen Folgen einer geänderten Strukturraumzuordnung von einzelnen Kommunen in einem geänderten Landesentwicklungsplan setzt eine komplette Neuberechnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA 2019) durch das Hessische Ministerium der Finanzen voraus. Diese ist derzeit nicht beabsichtigt. Frage 3. Warum wird als zentrales Kriterium zur Abgrenzung ländlicher Raum / Verdichtungsraum nur das Einwohner-Arbeitsplatz-Dichte Verhältnis herangezogenen, aber nicht solche Kriterien, wie sie beispielsweise vom Landesrechnungshof im Kommunalmonitor dargestellt werden? Die Expertenkommission ZORa empfiehlt, den Indikator der Einwohner-Arbeitsplatz-Dichte auch in Zukunft zur Abgrenzung der Raumstrukturen heranzuziehen und verweist in diesem Zu- sammenhang auf die Verfügbarkeit der entsprechenden Angaben auf Gemeindeebene in der amt- lichen Statistik. Darüber hinaus regt die Expertenkommission ZORa an, die Indikatoren zur Abgrenzung der Raumstrukturen im Landesentwicklungsplan weiter zu differenzieren und für die Abwägung zu nutzen. In diesem Kontext wird auch der „Siedlungsindex“ des Hessischen Rechnungshofes explizit erwähnt. Frage 4. Welche zusätzlichen Leistungen und Infrastrukturangebote will die Landesregierung den Gemein- den zur Verfügung stellen, die zukünftig nicht mehr als ländlicher Raum, sondern als Verdich- tungsraum eingestuft werden (z.B. weiterführende Schulen, Gesundheitsversorgung, Bus- und Bahnverbindungen usw.) sollen? Einer Zuordnung von Gemeinden zum Verdichtungsraum, die im gültigen Landesentwicklungs- plan Hessen 2000 zum Ländlichen Raum zählen, hätte für diese Gemeinden keine unmittelbaren",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1176 3 zusätzlichen Leistungen und Infrastrukturangebote zur Folge. Strukturräumliche Zuordnungen in Landesentwicklungsplänen dienen der Berücksichtigung unterschiedlicher raumstruktureller Ausgangsbedingungen zur Orientierung räumlicher Entwicklungsprozesse, die insbesondere für die Regionalplanung von Relevanz sind. Frage 5. Erfüllen die Gemeinden Neuhof und Flieden den von der Expertenkommission für verdichtete Räume definierten Korridor von 300 bis 700? Der Indikator der Einwohner-Arbeitsplatz-Dichte pro km² liegt für die Gemeinden Neuhof (155) und Flieden (208) nicht innerhalb des von der Expertenkommission ZORa vorgeschlagenen Korridors für den Verdichteten Raum. Beide Gemeinden sind Beispiele dafür, dass im Rahmen der Abwägung weitere raumordnerisch relevante Kriterien, wie z.B. die Homogenisierung von Planungsräumen, die Vermeidung von Insellagen und die Berücksichtigung von Entwicklungs- achsen herangezogen werden. Wiesbaden, 19. Oktober 2019 Tarek Al-Wazir",
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