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Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen des Engpasses auf die Wettbewerbsfähigkeit der Airlines ein, die Frankfurt als Standort anfliegen? Die Fragen 1 bis 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Aufgrund der eingangs geschilderten verfassungsrechtlichen Ausgangslage hat die Landesregie- rung weder die Möglichkeit, auf die Personalplanung oder sonstige Entscheidungen oder Ent- wicklungen der im deutschen Luftraum zuständigen Flugsicherungsorganisationen einzuwirken, noch liegen ihr originäre Erkenntnisse darüber vor. Auch eine Einflussnahme auf die Flugsiche- rungen der Nachbarländer liegt ersichtlich nicht im Rahmen der (verfassungs-)rechtlichen Auf- gabenzuweisungen und Befugnisse der Landesregierung. Aufgrund der dargestellten, weit über- regionalen Dimension des Problems liegt es jedoch auf der Hand, dass konkrete standortspezifi- sche Wettbewerbsnachteile für den Flughafen Frankfurt oder dort schwerpunktmäßig verkeh- rende Fluggesellschaften in einem europäischen Vergleichsmaßstab nicht zu erwarten sind. Die Einflussmöglichkeiten, die der Landesregierung kraft ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten hinsichtlich der Gesamtthematik der Flugverspätungen offenstehen, betreffen nach alledem an- dere Sachmaterien, die bei den Luftverkehrsgipfeln im Herbst 2018 und Frühjahr 2019 erörtert worden sind und konsequent umgesetzt werden. Hierzu gehören neben Maßnahmen zur Steige- rung der Attraktivität der intermodalen Anbindung der Verkehrsflughäfen auch die Neuordnung der Luftsicherheitskontrollen und die verstärkte Nutzung der steuernden Wirkung der Flugha- fenentgelte durch deren Erhöhung für die Zeit nach 22 Uhr. Weiter unterstützt die Landesregie- rung die zahlenmäßige Beschränkung der Flugbewegungen in den Stoßzeiten und begrüßt daher ausdrücklich, dass die Fraport vorerst nicht beabsichtigt, eine Erhöhung der Koordinierungs- eckwerte zu beantragen. In dem Verfahren zur Eckwertfestlegung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Einvernehmensbehörde. Die Landesregierung engagiert sich außerdem nicht nur für eine deutliche Erhöhung der Bußgelder für Verstöße gegen das Nachtflugverbot, sie hat auch eine Bundesratsinitiative eingebracht, aufgrund derer die Ahndungsmöglichkeiten gegenüber den Fluggesellschaften verbessert werden. Dies ist insoweit ein wichtiger Schritt, als insbesondere bei systematischen Verstößen regelmäßig sowohl die Flugplangestaltung als auch der wirtschaftliche Nutzen bei der Fluggesellschaft liegen, während die Möglichkeiten des je- weiligen Piloten, Verspätungen zu vermeiden, stark eingeschränkt sind. In diesem Zusammen- hang wirkt die Landesregierung außerdem darauf hin, kritische Flugplangestaltungen frühzeitig offenzulegen. Frage 9.   Führt die Landesregierung Gespräche mit dem Ziel einer Lösung des Problems mit DFS, Ge- werkschaften, Flughafen und Fluggesellschaften? Frage 10. Gibt es nach Einschätzung der Landesregierung strukturelle Defizite im deutschen Luftraum? Ungeachtet der dargestellten verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung macht der Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen gleichwohl regelmäßig auch in dieser Sache sei- nen Einfluss geltend und hat sich insbesondere wiederholt und zuletzt vor dem zweiten Luft- fahrtgipfel am 28.03.2019 schriftlich an die verantwortlichen Stellen gewandt. Gegenstand der Schreiben an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und den Vorsitzenden der Geschäftsleitung der DFS waren neben der speziellen Ausgangslage am Flughafen Frankfurt am Main auch die örtlichen Folgen der Verspätungssituation. Neben der Aufforderung, die im Verantwortungsbereich der Flugsicherung liegenden Verspätungsursachen schnellstmöglich zu beheben, enthielten die Schreiben stets auch das Angebot, sich zu den Details möglicher Abhil- femaßnahmen persönlich auszutauschen. In der Folge kam es in dieser Sache zu einem persönli- chen Gespräch zwischen dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung der DFS am 15.08.2018, in welchem die vorstehenden Posi- tionen und Forderungen der Landesregierung verdeutlicht worden sind.",
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