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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2738 HESSISCHER LANDTAG 26. 06. 2020 Kleine Anfrage Tobias Eckert (SPD) vom 12.05.2020 Wirtschaftsförderprogramm: „Digital-Zuschuss – Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen“ und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Das Land Hessen fördert seit Mitte 2018 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerbli- chen Wirtschaft und freie Berufe bei der konkreten Einführung neuer digitaler Systeme sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Damit sollen Effizienzvorteile und Wachstumspotenziale ge- schaffen und der Digitalisierungsgrad von Unternehmen aller Branchen erhöht werden. Mit dem DIGI-Zuschuss erhalten KMU und freie Berufe bis zu 10.000 € Zuschuss zu ihrem Digitalisierungsprojekt. Gefördert werden Projekte ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 €. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %. Der zusammen mit den Kammern und Verbänden konzipierte und mit diesen stetig weiterentwi- ckelte DIGI-Zuschuss stößt bei den hessischen KMU und freien Berufen auf große Resonanz. Er setzt damit einen starken Impuls für die Beschleunigung der Digitalisierung in der hessischen Wirtschaft und löst gerade in Zeiten der Corona-Pandemie Investitionen in die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit aus. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Anträge auf Digital-Zuschuss wurden seit Einführung des Programms gestellt? Es wurden bis zum Stichtag 05.06.2020 insgesamt 1.848 Anträge gestellt. Frage 1. a) Wie viele Anträge bezogen sich auf die Anschaffung von IKT-Hard-und Software zur Digitali- sierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen? Bitte listen Sie die Anzahl der Anträge pro Jahr und den abgerufenen Betrag auf. b) Wie viele Anträge bezogen sich auf die Anschaffung von IKT-Hard-und Software zur Imple- mentierung einer IKT-Sicherheitslösung? Bitte listen Sie die Anzahl der Anträge pro Jahr und den abgerufenen Betrag auf. Anzahl Anträge Fördervolumen Anzahl Anträge Fördervolumen Bewilligte Anträge 2018 2018 2019 2019 Digitalisierung von Produk- ten, Dienstleistungen und 227 1.762.450 € 544 4.464.100 € Betriebsprozessen Implementierung einer IKT- 33 237.900 € 46 307.850 € Sicherheitslösung Anträge, die beiden oder kei- ner der genannten Katego- 134 108.4700 € 317 2.430.400 € rien zugeordnet werden konnten Gesamtzahl bewilligte 394 3.085.050 € 907 7.202.350 € Anträge Die Bearbeitung des 1. Fördercalls 2020 ist noch nicht abgeschlossen. Mit Stichtag 5. Juni 2020 lagen 311 Anträge vor. Eingegangen am 26. Juni 2020 · Bearbeitet am 29. Juni 2020 · Ausgegeben am 2. Juli 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2738 Frage 1. c) Wie hoch waren die eingeplanten Mittel des Programm Digital-Zuschusses seit der Einführung des Programmes? Bitte listen Sie diese jährlich auf. Jahr 2018 2019 2020 Haushaltsansatz 3,1 Mio. € 7,47 Mio. € 8,9 Mio. € (geplant) Frage 1. d) Wie viele Anträge wurden seit der Einführung des Programms abgelehnt? Bitte fügen Sie eine grobe Erklärung an nach den häufigsten Ausschlusskriterien. In den Förderjahren 2018 und 2019 wurden insgesamt 236 Anträge seitens der WIBank als Be- willigungsstelle abgelehnt oder von den Antragstellern selbst zurückgezogen. Die Zahlen zum 1. Call 2020 liegen noch nicht vor. Die häufigsten Gründe für eine Antragsablehnung waren: Die beantragten Anschaffungen waren nicht förderfähig (z.B. Standardbüroausstattung wie PCs, Laptops, Smartphones); mit dem Vorhaben war bereits begonnen worden; es handelte sich um einen Folgeantrag eines bereits geförderten Vorhabens (seit 2019 kann der DIGI-Zuschuss aufgrund der hohen Nachfrage nur einmalig bezogen werden). Frage 2. Kann der Digital-Zuschuss der hessischen Landesregierung auch für Anschaffungen im Bereich Videokonferenzanlagen und -technik/Videokonferenzsysteme, Homeoffice-Technik, Telemedizin- technik/Telemedizinsysteme beantragt werden? Falls nein, warum nicht? Ja, Digitalisierungsmaßnahmen, die Unternehmensprozesse und die Unternehmenskommunika- tion verbessern, werden durch den DIGI-Zuschuss abgedeckt. Standardbüroausstattungen wie z. B. PCs, Mobilgeräte und Kameras sind jedoch grundsätzlich nicht förderfähig. Mit Blick auf die sich geänderten Anforderungen der Unternehmen infolge der Corona-Pandemie soll der DIGI- Zuschuss in 2020 für Digitalisierungsvorhaben wie Homeoffice-Lösungen, digitale Kommunika- tion, Online-Auftritte und Webshops geöffnet werden. Der Fokus des DIGI-Zuschusses liegt je- doch auch weiterhin auf der Digitalisierung übergreifender Prozesse und dem Schaffen der not- wendigen Grundlagen zur Einführung solcher Lösungen. Frage 3. Fördert die Landesregierung auch die Einrichtung von digitalen Marktplätzen mit diesem Pro- gramm? a) Falls ja, wie viele Anträge wurden seit der Einführung des Programmes Digital-Zuschuss auf Einrichtung von digitalen Marktplätzen gestellt, wie viele Anträge wurden abgelehnt mit wel- cher Begründung und wie hoch waren die einzelnen Förderbeträge? Bitte listen Sie dieses zeit- lich auf. b) Falls nein, gibt es andere Förderungen hierfür? Der DIGI-Zuschuss fördert die Schaffung von digitalen Kundenschnittstellen, sowie die Einfüh- rung neuer, digitaler Vertriebskanäle. So wurden bisher durch den DIGI-Zuschuss rund 40 Vor- haben zur Einrichtung in die betrieblichen Abläufe der Unternehmen eingebundener Webshops mit insgesamt rund 320.000 € gefördert. Die Landesregierung steht in engem Austausch mit dem Hessischen Handelsverband zur bedarfs- gerechten Weiterentwicklung der Förderung in diesem Bereich. Wiesbaden, 18. Juni 2020 Tarek Al-Wazir",
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