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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1410 HESSISCHER LANDTAG 12. 02. 2020 Kleine Anfrage René Rock (Freie Demokraten) und Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) vom 22.10.2019 Emissionszertifikate der Landesregierung und Antwort Minister der Finanzen Vorbemerkung Fragesteller: Finanzminister Dr. Schäfer hat laut Medienberichterstattung angekündigt für 7,2 Mio. € CO2-Emissionszertifikate im Umfang von 60.000 t zu kaufen, um Emissionen der Verwaltung im Zusammenhang mit Dienstreisen von Flugzeugen, Bahn und Autos abzugelten. Das entspricht einem durchschnittlichen CO2-Preis von 120 € je Tonne. Das aktuelle Preisniveau für CO2-Zertifikate innerhalb des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) liegt bei 25 bis 30 € je Tonne. Vorbemerkung Minister der Finanzen: Die Fragesteller haben die Medienberichterstattung ggf. nicht zutreffend interpretiert. Es ist be- absichtigt, in den kommenden Jahren jährlich Emissionsrechte (Zertifikate) für 60.000 t zu er- werben. Insgesamt sollen dafür ab 2020 für vier Jahre 7,2 Mio. € (jährlich: 1,8 Mio. €) zur Verfügung gestellt werden. Bei zu kompensierenden Mengen in Höhe von 60.000 t wurde mit einem spezifischen Preis in Höhe von 30 € je Tonne kalkuliert. Dies entspricht dem aktuellen Preisniveau des Europäischen Emissionshandels. Der Erwerb der Zertifikate ist eine freiwillige Maßnahme der Hessischen Landesregierung, die in das Vorhaben der CO2-neutralen Landesverwaltung eingebettet ist. Damit unterstreicht das Land Hessen seine Vorbildfunktion. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Frage 1. Auf welcher Rechtsgrundlage will die Landesregierung Zertifikate für Dienstreisen kaufen? Für den Erwerb der Zertifikate gelten die folgenden Rechtsgrundlagen: Landeshaushaltsordnung (LHO) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) jeweiliges Haushaltsgesetz Frage 2. Wie werden die geplanten Verkäufe im Haushaltsplan dargestellt? Die geplanten Käufe werden im Einzelplan 17 bei Kapitel 17 04 veranschlagt. Mit dem Erwerb von Emissionsrechten sollen die Treibhausgasemissionen, die durch Dienst- und Flugreisen der Hessischen Landesverwaltung entstehen, kompensiert bzw. an anderer Stelle ausgeglichen wer- den. Die Emissionsrechte sollen qualitätsgesichert und im Wettbewerb vom Landesbetrieb Bau und Immobilien im Auftrag des Ministeriums der Finanzen erworben werden. Es sollen nur Emis- sionsrechte erworben werden, die eine Zustimmung der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) des Umweltbundesamtes zum Projekt aufweisen. Die Emissionsrechte sollen im laufen- den Haushaltsjahr stillgelegt und in der CO2-Bilanz für die Hessische Landesverwaltung gezeigt werden. Frage 3. Warum sollen für Dienstreisen mit der Bahn Emissionszertifikate erworben werden? Bahnreisen, die über das Großkundenabonnement gebucht werden, sind CO2-neutral. Bahnreisen, die nicht über das Großkundenabonnement gebucht werden, werden in der CO2-Bilanz des Landes Hessen mit einem Emissionsfaktor in Höhe von 0,04520 kg CO2 je Eingegangen am 12. Februar 2020 · Ausgegeben am 14. Februar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1410 Personenkilometer berücksichtigt. S-Bahn und Regionalzüge werden dort mit einem Emissions- faktor in Höhe von 0,078 kg CO2 je Personenkilometer angesetzt. Insgesamt ergaben sich z.B. für das Jahr 2016 sehr geringfügige Emissionen für die Bahnfahrten, die nicht über das Großkundenabonnement gebucht wurden, in Höhe von 420 t, die ebenfalls kompensiert werden sollen. Frage 4. Wie sieht die Kalkulationsgrundlage für die Berechnung der Zertifikatekosten im Detail aus? Neben den erwähnten 1,8 Mio. € jährlich für die Zertifikate wird für den Erwerb der Zertifikate mit einem jährlichen Aufwand in Höhe von 70.000,- € kalkuliert. Mit weiteren zusätzlichen Kos- ten wird nicht gerechnet. Frage 5. Auf Grund welcher Annahme unterstellt die Landesregierung einen durchschnittlichen Preis von 120 € je emittierter Tonne CO2, wenn der aktuelle Marktpreis innerhalb des EU-ETS zwischen 25 und 30 € schwankt und im nationalen Handelssystem für den Verkehrssektor auch perspektivisch ein Höchstpreis von 60 € je Tonne CO2 gelten soll? Es ist beabsichtigt, in den kommenden Jahren jährlich Emissionsrechte (Zertifikate) für 60.000 t zu erwerben. Insgesamt sollen dafür ab 2020 für vier Jahre 7,2 Mio. € (jährlich: 1,8 Mio. €) zur Verfügung gestellt werden. Bei zu kompensierenden Mengen in Höhe von 60.000 t wurde mit einem spezifischen Preis in Höhe von 30 € je Tonne kalkuliert. Dies entspricht dem aktuellen Preisniveau des Europäischen Emissionshandels. Frage 6. Wie ermittelt die Landesregierung den CO2 Ausstoß einer Dienstreise im Detail (bitte an Hand eines Rechenbeispiels erläutern)? Die CO2-Emissionen von Dienstreisen werden nicht dienstreisebezogen erfasst, sondern insgesamt summarisch für die einzelnen Dienstreisearten. Für Dienstreisen mit Kraftfahrzeugen werden bei- spielsweise die gesamten in einem Jahr verbrauchten Kraftstoffmengen über verbuchte Tankab- rechnungen herangezogen. Die Vorgehensweise ist in der „CO 2-Fußabdruck der Hessischen Lan- desverwaltung, CO2-Bilanz 2016, Verfahrensbeschreibung“ detailliert beschrieben. Diese Ver- fahrens-beschreibung ist im Internet unter co2.hessen-nachhaltig.de veröffentlicht. Die CO2- Bilanz der Hessischen Landesverwaltung wird jeweils durch externe Gutachter (z.Z. TÜV-Nord) zertifiziert. Frage 7. Von welcher Stelle und mit welcher Kontrolle beabsichtigt die Landesregierung Emissionszertifi- kate zu beziehen? Der Erwerb der Zertifikate soll als Erwerb sog. Emissionsminderungsgutschriften öffentlich aus- geschrieben werden. Das Verfahren orientiert sich an der Vorgehensweise des Bundes. Das Ver- fahren wird noch spezifiziert. Die Vergabe soll unter der Fachaufsicht des Ministeriums der Fi- nanzen durchgeführt werden. Frage 8. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich der erwartbaren Gebühren und Trans- aktionskosten für den Ankauf und die Verwaltung der Zertifikate vor? Weitere Gebühren und Transaktionskosten als die in Antwort zu Frage 4 genannten werden nicht erwartet. Die Verwaltung der Zertifikate verursacht keine weiteren Kosten, da die Emissions- rechte im gleichen Jahr der Beschaffung stillgelegt und somit entwertet werden sollen. Frage 9. In welchen Tranchen und Zeiträumen sollen die Zertifikate angekauft und eingesetzt werden? Derzeit ist vorgesehen, die Zertifikate jeweils jährlich bis 2023 in einer Tranche zu erwerben. Im Jahr 2023 soll eine Evaluation des Vorhabens erfolgen. Frage 10. Beabsichtigt die Landesregierung den Ankauf von Zertifikaten für Kommunen und öffentlich do- minierte Unternehmen vorzuschreiben? Es ist nicht beabsichtigt, den Ankauf von Zertifikaten für Kommunen und öffentlich dominierte Unternehmen vorzuschreiben. Wiesbaden, 4. Februar 2020 Dr. Thomas Schäfer",
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