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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1385 HESSISCHER LANDTAG 16. 12. 2019 Kleine Anfrage Christoph Degen (SPD) vom 16.10.2019 Unfälle auf der B 45 im Bereich der Zu- und Abfahrten von und nach Nidderau und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 19/3753 wurde mitgeteilt, dass auf der Ortsumgehung Nidderau B 45/B 521 weder auf der Strecke noch an den Knotenpunkten eine Unfallhäufungsstelle im Sinne des ge- meinsamen Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport und des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zur \"Erfassung und Analyse von Straßenverkehrsunfällen\" besteht. Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Das Kriterium einer Unfallhäufungsstelle ist ein rechtlich anerkanntes Instrumentarium zur flä- chendeckenden Feststellung von Gefahrenlagen, die straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit rechtfertigen. Im Einzelfall bedarf es aber nicht zwingend der Feststellung einer Unfallhäufungsstelle durch die Polizei, bevor die zuständige Straßenverkehrs- behörde Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren im Straßenverkehr ergreifen darf. Vielmehr reicht es für Anordnungen von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen aus Gründen der Ver- kehrssicherheit aus, wenn sich aus den örtlichen Verkehrsverhältnissen und / oder dem Stre- ckencharakter Umstände ergeben, die entsprechende Maßnahmen im konkreten Fall rechtferti- gen. Hiervon ausgehend hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Woh- nen (HMWEVW) bereits im Juni 2016 das Regierungspräsidium Darmstadt angewiesen, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h auf der erst im Juni 2015 für den Verkehr freige- gebenen B 45/B 521 im Bereich der Einmündung der K 246 anzuordnen. Diese Weisung hat das HMWEVW bewusst ausgesprochen, obwohl zu diesem Zeitpunkt der betreffende Streckenab- schnitt nicht als Unfallhäufungsstelle eingestuft werden konnte. Vor dem Hintergrund des hö- hengleichen Ausbaus des Einmündungsbereichs der K 246 in die B 45/B 521 sowie der bisheri- gen Unfälle in diesem Bereich seit Inbetriebnahme der Ortsumgehung war im Jahr 2016 ohne die Anordnung einer entsprechenden Geschwindigkeitsbeschränkung von einer erhöhten Unfall- gefahr auszugehen. Die K 246 war zwischen April 2017 und Juli 2018 infolge einer Sanierung gesperrt, so dass re- präsentative Unfallauswertungen für den Einmündungsbereich der K 246 in die B 45/B 521 für diesen Zeitraum nicht möglich waren. Die Unfallsituation im Einmündungsbereich der K 246 in die B 45/B 521 nach der Sanierung der K 246 hat die Straßenverkehrsbehörde des Main-Kinzig- Kreises jedoch zum Anlass genommen, für den 07.11.2019 eine Sitzung der örtlichen Unfall- kommission anzuberaumen. Deren Terminierung erfolgte vor den beiden jüngsten Unfällen im Einmündungsbereich der K 246 in die B 45/B 521 am 31.10.2019 bzw. am 04.11.2019, in de- ren Folge bedauerlicherweise eine getötete sowie eine schwerverletzte Person zu beklagen sind. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Wie viele Unfälle haben sich auf der genannten Strecke seit der Beantwortung der Kleinen Anfra- ge 19/3753 ereignet? Im Zeitraum vom 01.09.2016 bis 31.08.2019 wurden auf dem Streckenabschnitt der Ortsumge- hung Nidderau B 45/B 521 insgesamt 122 Verkehrsunfälle polizeilich aufgenommen. Eingegangen am 16. Dezember 2019 · Bearbeitet am 16. Dezember 2019 · Ausgegeben am 18. Dezember 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1385 Frage 2. An welchen Stellen oder Knotenpunkten haben sich die Unfälle ereignet? Die Mehrzahl der Unfälle (95 der in der Antwort auf die Frage 1 genannten 122 Verkehrsunfäl- le) wurden im Bereich der fünf vorhandenen Knotenpunkte entlang der B 45/B 521 im Bereich Nidderau verursacht. Die übrigen Unfälle ereigneten sich auf den Streckenabschnitten zwischen den Knotenpunkten. Nach dem in der Vorbemerkung des Fragestellers genannten Erlass liegen die Kriterien für eine Unfallhäufungsstelle entlang der B 45/B 521 Ortsumgehung Nidderau nur für den Einmün- dungsbereich der K 246 in die B 45/B 521 vor. Frage 3. Welche Unfallursachen konnte dabei ausgemacht werden? Die Unfallursachen variieren an den fünf Knotenpunkten. Als Hauptunfallursachen konnten da- bei vor allem Fehler beim Abbiegen nach links und ungenügender Sicherheitsabstand festgestellt werden. Frage 4. a) Wie viele Unfälle mit Personenschaden gab es seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 19/3753 auf der Strecke? b) Wie viele davon mit schwerem Personenschaden? Bei 57 der in der Antwort auf die Frage 1 genannten 122 Verkehrsunfälle wurden Personen- schäden registriert. Davon waren bei 16 Verkehrsunfällen schwere Personenschäden festzustel- len; eine Person wurde tödlich verletzt. Frage 5. Besonders die Abbiegung in Richtung Karben fällt durch häufige Unfälle auf, welche Maßnahmen werden hier ergriffen, um den Unfallschwerpunkt zu beseitigen? Der Beschluss der in der Vorbemerkung genannten Sitzung der Unfallkommission des Main- Kinzig-Kreises am 07.11.2019 umfasst für den Einmündungsbereich der K 246 in die B 45/B 521 in Nidderau folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zur kurzfristigen Umsetzung: 1. Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h (für den bestehenden auf 70 km/h beschränkten Bereich) mit jeweils einem Zusatzhinweis auf den Unfallschwerpunkt in beiden Fahrtrichtungen, 2. Einrichtung eines Geschwindigkeitstrichters durch Anordnung von Tempo 70 km/h ca. 150 m vor der Tempo 50 km/h-Beschilderung in beide Fahrtrichtungen, 3. Installation gelber Blinklichter in beiden Fahrtrichtungen. Die unter Ziffer 1. bis 3. genannten Maßnahmen sind mit Datum vom 27.11.2019 umgesetzt. Als längerfristig umzusetzende Maßnahme ist im Rahmen der genannten Sitzung der Unfall- kommission des Main-Kinzig-Kreises die Errichtung einer Lichtzeichenanlage im Einmün- dungsbereich der K 246 in die B 45/B 521 in Nidderau beschlossen worden. Hiervon unabhängig hat die Polizei an der Einmündung der K 246 in die B 45/B 521 - letzt- malig vom 18.10.2019 bis 23.10.2019 bzw. vom 25.11.2019 bis 01.12.2019 - Geschwindig- keitsmessungen durchgeführt. Die Polizei wird diese Kontrollen auch zukünftig beibehalten und in Abhängigkeit der Einsatzlage sowie der spezifischen Schwerpunktsetzung des zuständigen Polizeipräsidiums zudem temporär intensivieren. Frage 6. An welchen Stellen wurden seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 19/3753 Geschwindig- keitsbegrenzungen auf der Strecke eingerichtet? Seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 19/3753 wurden über die in der Antwort auf die Frage 5 genannten Anordnungen hinaus keine Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der B 45/B 521 Ortsumgehung Nidderau angeordnet.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1385 3 Frage 7. Sind auf der Ortsumgehung B 45 im Bereich der Zu- und Abfahrten von und nach Nidderau wei- tere Maßnahmen zur Reduzierung des Unfallrisikos möglich oder angedacht? Über die in der Antwort auf die Frage 5 genannten Maßnahmen hinaus sind entlang der B 45/B 521 Ortsumgehung Nidderau aktuell keine weiteren straßenverkehrsrechtlichen Maß- nahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit vorgesehen. Wiesbaden, 9. Dezember 2019 Tarek Al-Wazir",
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