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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/357 HESSISCHER LANDTAG 07. 05. 2019 Kleine Anfrage Dr. Frank Grobe (AfD), Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) und Heiko Scholz (AfD) vom 20.03.2019 Kosten für „Gender-Forschung“ und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Fragesteller: Seit längerem gibt es die sog. „Gender-Forschung“, die sich mit der Bedeutung des Geschlechts für Kultur, Gesellschaft und Wissenschaften beschäftigt. Vielfach handelt es sich dabei jedoch nicht um eine echte Wis- senschaft mit ergebnisoffener Forschung. So bezeichnete der Evolutionsbiologe Ulrich K. in einem Interview mit dem RBB „die Gender Studies als unwissenschaftlichen Unsinn“. Die akademischen Gender Studies seien eine „fundamentalistische feministi- sche Ideologie, die von einer kompletten sozialen Konstruiertheit des biologischen Geschlechts ausgingen.“ „Gender-Forscher“ sind an den Universitäten unterschiedlichen Fachbereichen zugeordnet und beschäftigen sich – je nach Zuordnung – teilweise mit soziologischen, kulturellen oder sprachlichen Aspekten. Zumindest im letztgenannten Bereich gibt es immerhin umfangreiche „wissenschaftliche“ Werke, die sich z.B. mit der korrekten Anrede von Trans-Personen befassen. Die Sprachforscherin Lann H. (Berlin) hat hierzu vorge- schlagen, Trans-Personen als „Liebe Trans_x_te“ anzusprechen, wobei offenbleibt, wie man eine „trans_x_te Person“ überhaupt erkennen kann, wenn sich diese als Mann oder Frau ausgibt. Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Nach Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes sind Wissenschaft, Forschung und Lehre frei. Im Hessischen Hochschulgesetz (HHG) ist festgelegt, dass sowohl das Land Hessen als auch die hessischen Hochschulen die Aufgabe haben, sicherzustellen, dass diese Grundrechte von den Mitgliedern und Angehörigen der Hochschulen wahrgenommen werden können. Dies gilt selbstverständlich auch für die Gender-Forschung. Über die Einrichtung und die Denomination von Professuren entscheiden die autonomen Hochschulen im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit selbst. Die Inhaberinnen und Inhaber von Professuren entscheiden selbstständig über die inhalt- lichen Schwerpunkte von Forschung und Lehre. Die Landesregierung hat seit dem Jahr 2001 zwei eigene Förderprogramme zur Frauen- und Geschlechterforschung an Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften auf- gelegt. Die Erkenntnisse dieses Forschungsbereichs hat auch die AfD-Fraktion bereits nutzen können, als sie bei einer ihrer ersten Anfragen im Januar 2019 zum Thema „Gewalt in hessi- schen Notaufnahmen und gegen Rettungskräfte“ (Drucks. 20/77) in der Vorbemerkung auf eine Studie der Hochschule Fulda rekurrierte. Bei dieser Studie der Hochschule Fulda handelt es sich um das Forschungsprojekt „GINA – Gewalt in der Notaufnahme“, das vom Hessischen Minis- terium für Wissenschaft und Kunst im Rahmen des Forschungsschwerpunkts „Frauen- und Ge- schlechterforschung“ gefördert wurde. Das Forschungsprojekt beinhaltet die Erfassung von Gewaltsituationen in Notaufnahmen und deren Erforschung im Rahmen einer gendersensiblen Betrachtung. Gleichzeitig sollen aus dem Forschungsprojekt erste Empfehlungen zu Präven- tionsmaßnahmen abgeleitet werden. Nach dem Hessischen Hochschulgesetz gibt es keine „Lehrstühle“ mehr. Um der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage dennoch nachkommen zu können, wurde angenommen, dass mit diesem Begriff die „Professuren“ gemeint waren. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Eingegangen am 7. Mai 2019 · Bearbeitet am 7. Mai 2019 · Ausgegeben am 10. Mai 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/357 Frage 1. Wie viele Lehrstühle gibt es an hessischen Universitäten, die sich mit dem Thema „Gender- Forschung“ beschäftigen? An den hessischen Universitäten beschäftigen sich quer durch die Fachbereiche und Fachdiszi- plinen hinweg Professuren mit Fragestellungen der Genderforschung. Die Genderdimension wird in zahlreichen Forschungsvorhaben wie auch Lehrveranstaltungen als Teilaspekt mitbe- trachtet. Da Genderforschung ein klassisches Querschnittsthema darstellt, ist davon auszugehen, dass sich ein signifikanter Anteil von Professuren mit einschlägigen Themen befasst. Aufgrund der Freiheit von Forschung und Lehre werden hierzu keine Statistiken geführt, die zu einem prozentualen Anteil an der Arbeit der Professuren Aufschluss geben könnten. Verbindliche Aussagen zur Anzahl von Professuren, die sich mit Genderforschung befassen, können daher nicht gemacht werden. An den hessischen Universitäten gibt es acht Professuren mit einer Teil- bzw. Volldenomination in Frauen-/Geschlechter-/Genderforschung und/oder Diversity. Frage 2. An welchen hessischen Universitäten und anderen Hochschulen befinden sich diese Lehrstühle und seit wann (bitte einzeln aufzählen)? Die zu Frage 1 genannten Professuren teilen sich wie folgt auf: An der Goethe-Universität Frankfurt gibt es drei Professuren: Eine seit dem Jahr 1987 und zwei seit dem Jahr 2002. An der Justus-Liebig-Universität Gießen gibt es zwei Professuren: Eine seit dem Jahr 1995 und eine seit dem Jahr 2018. An der Philipps-Universität Marburg gibt es eine Professur; sie besteht seit dem Jahr 2001. An der Universität Kassel gibt es zwei Professuren: Eine seit dem Jahr 2011 und eine seit dem Jahr 2017. An anderen hessischen Hochschulen gibt es folgende Professuren: An der Hochschule Darmstadt gibt es eine Professur seit dem Jahr 2011. An der Frankfurt University of Applied Sciences gibt es eine Professur seit dem Jahr 1994. An der Hochschule Fulda gibt es eine Professur seit dem Jahr 2015. Frage 3. Wie ist die personelle und sachliche Ausstattung der unter 2. aufgeführten Lehrstühle? (Bitte nach Lehrstuhl, nach Datum der Inbetriebnahme und nach Jahren aufschlüsseln) Frage 4. Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten für die unter 2. aufgeführten Lehrstühle? (D.h. Kos- ten für Personal und sachliche Ausstattung, kalkulierte Kosten für Räume etc.) Frage 5. Wie viele wissenschaftliche Arbeitsergebnisse sind an den genannten Lehrstühlen entstanden? (Publikationen, abgeschlossene Dissertationen, akademische Preise etc.) Frage 6. In welcher Höhe werden von den genannten Hochschullehrern Drittmittel pro Jahr eingeworben? Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die autonomen hessischen Hochschulen haben die Finanz- und Personalhoheit. Die Kategorie „Gender“ ist im Kontext der vielfach interdisziplinären und intersektionalen Ansätze Teil kom- plexer Forschungsfragen und -designs und lässt sich nicht isoliert betrachten und quantifizieren. Inhaberinnen und Inhaber von Professuren sind gemäß Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz frei bei der Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte ihrer Forschungstätigkeit und legen somit die je- weilige Ausrichtung einer Forschungsfrage unabhängig fest. Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, wird die Dimension Gender in zahlreichen Vorhaben zahlreicher Professuren als wesentlicher Aspekt oder als Teilaspekt behandelt. Weder die mit Genderforschung verbundene Ausstattung noch die laufenden Kosten, Publikationen, abgeschlossenen Dissertationen, Preise und Drittmittel sind klar abgrenzbar. Dies gilt auch für die oben genannten Professuren mit de- zidierten Denominationen bzw. Teildenominationen. Ebenso wenig sind die durch die Professuren spezifisch für Genderforschung eingeworbenen Drittmittel und Publikationen sowie Promotionen zu quantifizieren, da auch in allen diesen Teil- aspekten von Forschung, die sich nicht explizit mit Fragen der Genderforschung befassen, die Genderdimension mit betrachtet werden kann und wird. Wiesbaden, 26. April 2019 Angela Dorn",
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