GET /api/v1/document/177759/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177759/",
    "id": 177759,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/177759-gleichstellungsbeauftragte/",
    "title": "Gleichstellungsbeauftragte",
    "slug": "gleichstellungsbeauftragte",
    "description": "",
    "published_at": "2020-07-09T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 2,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/34/f5/f7/34f5f7ba4dfe403590017862d6fc9b1c/9f9a279f1d14919c2e168a03ecd57c0ed83f223c.pdf",
    "file_size": 76338,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/34/f5/f7/34f5f7ba4dfe403590017862d6fc9b1c/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/34/f5/f7/34f5f7ba4dfe403590017862d6fc9b1c/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/6/02716.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": "Microsoft® Word 2016",
        "subject": null,
        "producer": "Microsoft® Word 2016",
        "publisher": "Hessischer Landtag",
        "reference": "20/2716",
        "foreign_id": "he-20/2716",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://hessischer-landtag.de/"
    },
    "uid": "34f5f7ba-4dfe-4035-9001-7862d6fc9b1c",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "he",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "20"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=177759",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-07-25 08:16:44.114127+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177759/",
            "number": 1,
            "content": "20. Wahlperiode                                                                       Drucksache 20/2716 HESSISCHER LANDTAG                                                                               09. 07. 2020 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AFD) vom 11.05.2020 Gleichstellungsbeauftragte und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) verpflichtet in § 15 jede Dienststelle mit 50 oder mehr Be- schäftigten die Bestellung von mindestens einer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, dem Minis- ter des Innern und für Sport, dem Minister der Finanzen, der Ministerin der Justiz, dem Kultus- minister, der Ministerin für Wissenschaft und Kunst, der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Frage 1.     Wie viele Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind derzeit auf Grundlage des HGlG in den bezeichneten Dienststellen bestellt (Dienststellen des Landes, der Kommunen und anderer Träger)? Frage 2.     Wie hoch sind die jährlichen Kosten zur Vergütung der unter 1 aufgeführten Stellen? Frage 3.     Welche weiteren Kosten fallen im Zusammenhang mit den unter 1 aufgeführten Stellen an? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist – im Gegensatz zum Personalrat, der für seine ehrenamtliche Tätigkeit eine Freistellung erhält (HessVGH Beschluss vom 3. Juni 2003 – 1 UE 571/02) – ein Organ der Dienststelle (erstmals HessVGH Beschluss vom 15. August 1995 – 1 TG 2416/95, NVwZ-RR 1996, 280) und hierin entsprechend eingegliedert. Die Bestellung zur Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten hat keine Auswirkungen auf das ei- gentliche Beschäftigungsverhältnis (BAG Urteil vom 21. Februar 2001, 4 AZR 700/99, NZA 2001, 898; Hess LArbG Urteil vom 4. Mai 2010, 3 SaGa 414/10 – juris) oder das Amt im dienstrechtlichen Sinn (VGH Beschluss vom 15. August 1995, 1 TG 2416/95, NVwZ-RR 1996, 280). Die mit der Bestellung zur Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten einhergehenden Rechte führen nicht zu einer inhaltlichen Änderung, Umgestaltung, Konkretisierung des Angestelltenver- hältnisses der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in dem Sinne, dass nunmehr arbeitsver- traglich eine Beschäftigung, Tätigkeit als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte vereinbart ist. Vielmehr wird angenommen, dass für die Dauer der Bestellung als öffentlich-rechtlicher Akt insoweit die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Leistung anderweitig erfüllt wird. Deshalb ist mit der Bestellung auch keine Änderung der Eingruppierung verbunden (BAG aaO). Für jede Dienststelle wird regelmäßig nur eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Stellvertreterinnen werden für den Verhinderungsfall bestellt. Die Frauen- und Gleichstellungs- beauftragte ist „im erforderlichen Umfang“ von ihren übrigen dienstlichen Aufgaben zu entlasten. Aus Datenschutzgründen (man könnte sonst sehen, welche konkrete Person welche Vergü- tung/Besoldung erhält) kann eine Aufschlüsselung der auf die Tätigkeit als Frauen- und Gleich- stellungsbeauftragte bezogenen Vergütungen nicht erfolgen. Dies gilt gleichermaßen für weitere anfallende Kosten. Eingegangen am 9. Juli 2020 · Ausgegeben am 10. Juli 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/34/f5/f7/34f5f7ba4dfe403590017862d6fc9b1c/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177759/",
            "number": 2,
            "content": "2                                 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2716 Frage 4.   Welche formalen Qualifikationen werden bei der Besetzung der unter 1 aufgeführten Stellen vo- rausgesetzt? Als formale Qualifikation werden die Mindestanforderungen nach § 15 Abs. 2 HGlG vorausge- setzt. Frage 5.   Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Bewerber für die unter 1 aufgeführten Stellen? Bei der Auswahl wird nach den Kriterien des § 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 HGlG verfahren. Darüber hinaus stehen weitere Kriterien im pflichtgemäßen Ermessen der jeweiligen Dienststel- lenleitung, beispielsweise: soziale Kompetenz (insb. Kommunikations- und Konfliktlösungsfähig- keit), Verschwiegenheit und Zuverlässigkeit, Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft, Organi- sationsfähigkeit, Innovationsfreude, Flexibilität. Es darf kein Interessenwiderstreit mit den sonstigen dienstlichen Aufgaben vorliegen. Wiesbaden, 3. Juli 2020 Kai Klose",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/34/f5/f7/34f5f7ba4dfe403590017862d6fc9b1c/page-p2-{size}.png"
        }
    ]
}