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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/5885 HESSISCHER LANDTAG 05. 07. 2021 Kleine Anfrage Wiebke Knell (Freie Demokraten) vom 07.06.2021 Ergebnisse und Auswirkungen der Schalenwildrichtlinie für das Jahr 2019/2020 und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung Fragestellerin: Die Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Hessen vom 29. Januar 2019 einschließlich ihrer Änderung vom 03.07.2019 ist jetzt in zwei Jagdjahren zur Anwendung gekommen. Dies ist Anlass, die Ergebnisse und Auswirkungen in den Blick zu nehmen. Aus den Antworten zu der Kleinen Anfrage Drucks. 19/6361 – Anlagen 1 und 2 – im Abgleich zu der Streckenliste z.B. für das Jagdjahr 2016/2017 ergibt sich, dass auf die Regiejagd des Landes Hessen ca. 40 % der für die Tierart Rotwild festgesetzten Abschusszahlen und auch ca. 40 % der Jagdstrecke entfallen. Da davon ausgegangen werden kann, dass dieses Verhältnis für die JJ 2019/2020 und 2020/2021 entsprechend gelten dürfte, werden die Auskünfte hinsichtlich der Regiejagden erbeten. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Die jährlich veröffentlichte Streckenliste u.a. für Rotwild enthält die jeweilige Gesamtzahl für Hes- sen. a) Was ist unter „Sonstiges“ in der Spalte „Fallwild“ zu verstehen? Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 2 Hessisches Jagdgesetz ist im Rahmen der Abschussliste ein Nachweis über verunfalltes Wild und Fallwild zu führen. Das über die Streckenmeldung erfasste Fallwild wird dabei in zwei Kategorien unterteilt. In der Kategorie „verunfallt“ wird das Wild erfasst, welches im Rahmen eines Verkehrsunfalls zu Tode kommt. In der Kategorie „Sonstiges“ wird die Anzahl der Wildtiere der jeweiligen Wildart erfasst, welche weder im Rahmen der regulären Jagdausübung erlegt wurden, noch im Rahmen eines Verkehrs- unfalls zu Tode gekommen sind, sondern aufgrund anderer Todesursachen verendet aufgefunden wurden. b) Wie werden die in rotwildfreien Gebieten erlegten Tiere der Wildart Rotwild in der Auflistung erfasst? Für die jährlich veröffentlichte Streckenliste werden die im Rahmen des § 26 Abs. 3 Hessisches Jagdgesetz geführten Abschusslisten der unteren Jagbehörden zugrunde gelegt. Die gemeldeten Streckendaten beinhalten sowohl das innerhalb, als auch das außerhalb abgegrenzter Rotwildge- biete erlegte Rotwild. Eine gesonderte Auflistung erfolgt in der hessischen Streckenliste nicht. c) Wie teilen sich die in der Streckenliste für das Jagdjahr 2019/2020 angegebenen Gesamtzahlen auf die einzelnen Forstämter auf, die Regiejagdflächen in einer Hegegemeinschaft betreuen? (Bitte mit Angabe der jeweiligen Hegegemeinschaft) Zur Beantwortung der Frage wird auf Anlage 1 verwiesen. Sofern in einzelnen Hegegemeinschaf- ten bzw. Forstämtern Soll-Angaben fehlen, liegt dies an Gruppenabschussfestsetzungen mit feh- lenden Vorgaben für einzelne Jagdbezirke. Frage 2. In welchen Hegegemeinschaften wurde die Vorgabe, 130 % des letztjährigen IST-Abschusses als neuen Abschuss festzusetzen, für die Regiejagden angewendet? Zur Beantwortung der Frage wird auf Anlage 1 verwiesen. Eingegangen am 5. Juli 2021 · Ausgegeben am 6. Juli 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5885 Frage 3. Aus der Streckenliste für das Jagdjahr 2019/2020 für Hessen ergeben sich Diskrepanzen zwischen Festsetzung und erreichtem Abschuss. So wurden die Festsetzungen bei den Hirschen aller Alters- klassen nicht erreicht. Besonders deutlich ist die Diskrepanz allerdings bei den Alttieren, wo ledig- lich 65 % der Festsetzung erreicht wurden. a) Wie stellt sich die Rotwildstrecke für Hirsche der Altersklassen I und II für das Jagdjahr 2019/2020 in den Regiejagden des Landes Hessen dar? (Bitte um Angabe von Festsetzung und IST-Zahlen aufgegliedert nach Hegegemeinschaften) Zur Beantwortung der Frage wird auf Anlage 2 verwiesen. b) Wie stellt sich die Rotwildstrecke für Alttiere für das Jagdjahr 2019/2020 in den Regiejagden des Landes Hessen dar? (Bitte um Angabe von Festsetzung und IST-Zahlen, aufgegliedert nach Hegegemeinschaften)? Zur Beantwortung der Frage wird auf Anlage 3 verwiesen. Sofern in einzelnen Hegegemeinschaften bzw. Forstämtern Soll-Angaben fehlen, liegt dies an Gruppenabschussfestsetzungen mit fehlenden Vorgaben für einzelne Jagdbezirke. Frage 4. In welchem Umfang kam es in den Regiejagden trotz der nach der Richtlinie möglichen Anrech- nungsmöglichkeiten zu Abschüssen, die sich nicht im Rahmen der Abschussplanfestsetzung hielten? (Bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Altersklasse)? Der Landesregierung liegen zur Anwendung der Anrechnungsmöglichkeiten keine Informationen vor. Frage 5. Wie wurde auf mögliche Abschüsse reagiert, die sich nicht im Rahmen der Abschussplanfestsetzung hielten? In den Landkreisen, in denen Fehlabschüsse vorkamen, wurden nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die zuständigen Behörden eingeleitet. Sofern Straftatbe- stände vorlagen, erfolgte eine Abgabe des Verfahrens an die zuständige Staatsanwaltschaft. Frage 6. Welche Konsequenzen hat es, wenn die Vorgaben zum prozentualen Anteil des Abschusses hin- sichtlich Geschlecht und Altersklasse am Ende des Jagdjahres nicht eingehalten worden sind? Sollte es hinsichtlich der prozentualen Vorgaben für Geschlecht und Altersklasse unter Berück- sichtigung der Austauschbarkeit gemäß Schalenwildrichtlinie zur Überschreitung des zulässigen Abschusses kommen, besteht für die zuständige Behörde die Möglichkeit, dies nach § 39 Abs. 2 Nr. 3 Bundesjagdgesetz durch eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Wiesbaden, 29. Juni 2021 Priska Hinz Anlagen",
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