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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1346 HESSISCHER LANDTAG 19. 11. 2019 Kleine Anfrage Yanki Pürsün (Freie Demokraten) und Moritz Promny (Freie Demokraten) vom 10.10.2019 Neue Förderrichtlinie Gemeinwesenarbeit und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Die Richtlinie zur Förderung von Gemeinwesenarbeit wurde evaluiert und tritt mit Wirkung zum 31. De- zember 2019 außer Kraft. Stellungnahmen zum Entwurf der überarbeiteten Förderrichtlinie sollten bis zum 5. September 2019 abgegeben werden. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt. Frage 1. Wird die Deckelung der Förderung nach Einwohnerzahl beibehalten? Die Förderung wird sich künftig auf Personalausgaben für Koordinierungsstellen mit eindeutig benanntem Aufgabenprofil sowie auf Sach- und Maßnahmenausgaben beziehen, für die eine Pauschale, gestaffelt nach der Einwohnerzahl der Kommune, gewährt wird. Frage 2. Werden in der neuen Förderrichtlinie besondere Problemlagen der ländlichen Regionen stärker als im bisherigen Entwurf der Förderrichtlinie Berücksichtigung finden? Die Förderung von Gemeinwesenarbeit (GWA) steht auch zukünftig allen Regionen in Hessen zur Verfügung. Da die individuellen besonderen Herausforderungen in den Regionen den Be- darf der Förderung begründen, werden auch die unterschiedlichen Bedingungen in den ländli- chen Räumen angemessen berücksichtigt. Frage 3 Wie viele Projekte im ländlichen Raum müssten nach dem aktuellen Entwurf der Förderrichtlinie mit einer Verringerung der bisherigen Fördermittel rechnen? Unter den insgesamt 49 Kommunen, die derzeit eine Förderung erhalten, befinden sich 26 Kleinst- und Kleinkommunen. Voraussichtlich werden sechs dieser Kommunen von einer Ver- ringerung der Zuwendungsmittel betroffen sein. Frage 4. Inwiefern wird die finanzielle Situation von Kreisen und kreisfreien Städten in der neuen Förder- richtlinie Berücksichtigung finden? Die bisherigen Förderquoten, d.h. 75% als Regelförderung, 90% für Rettungsschirmkommunen zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie für Kommunen, die besonders von Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten (insbesondere EU-10 und EU-2 Staaten) betroffen sind, und 100% für Hes- sische Erstaufnahmeeinrichtungen-Standorte (HEAE-Standorte), haben sich bewährt und werden in der neuen Förderrichtlinie beibehalten. Wie viele und welche dieser Kommunen möglicher- weise betroffen sein werden, steht noch nicht abschließend fest. Frage 5 Wird sich die Förderung der Gemeinwesenarbeit künftig auf die jeweiligen Kommunen, die bis- her in der Förderung sind, beschränken? Nein. Die Landesregierung wird die Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit zu sozialräum- lichen Projekten umsetzen. Die Zahl der vorhandenen Projekte und die dafür notwendigen Mit- tel werden verdoppelt. Eingegangen am 19. November 2019 · Bearbeitet am 19. November 2019 · Ausgegeben am 22. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1346 Frage 6. Wird es künftig die Möglichkeit geben, eine Förderung auch auf mehrere Kommunen auszu- weiten? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Die Förderung von GWA auf den Zusammenschluss von mehreren Kommunen auszuweiten, wird weiterhin möglich sein, wenn die Koordinierungsstellen personell so ausgestattet sind, dass der jeweilige Bedarf vor Ort gedeckt und Synergien mit Hilfe der Nachbarkommunen erzielt werden können. Frage 7. Wird künftig die Infrastruktur vor Ort als ein weiteres Kriterium für die Förderfähigkeit der Ge- meinwesenarbeit hinzugezogen? Die infrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort wurden und werden auch weiterhin als ein Krite- rium für die Förderfähigkeit der GWA herangezogen. Sie begründen den grundsätzlichen Be- darf der GWA-Förderung und werden je Kommune individuell geprüft. Aufgrund der Hetero- genität der GWA-Standorte und ihrer jeweiligen Bedarfe erfolgt keine gesonderte Betrachtung bei der Zuwendungshöhe. Frage 8. Wird die neue Förderrichtlinie aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf die Kriterien für eine Förderfähigkeit künftig noch stärker ausweiten und flexibilisieren? Wenn ja, in welcher Weise, wenn nein, warum nicht? Die Förderrichtlinie wurde nach externer Evaluierung durch die LAG Soziale Brennpunkte Hes- sen e.V. und ergänzender interner Evaluierung durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration sowie der Auswertung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU Hessen und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN für die 20. Legislaturperiode entsprechend überarbei- tet. Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verbändeanhörung beinhalteten keine objektiven Kriterien für eine stärkere Ausweitung und Flexibilisierung. Wiesbaden, 12. November 2019 Kai Klose",
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