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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/3183 HESSISCHER LANDTAG 11. 09. 2020 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 08.07.2020 Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen Drucksache und Antwort Kultusminister Vorbemerkung Fragesteller: Nach der Eröffnung der diesjährigen Badesaison wurde in den Medien über verschiedene tödliche Badeunfälle von Kindern berichtet. In diesem Zusammenhang wird als eine mögliche Ursache der Unfälle die abnehmende Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen angeführt. In einer im Auftrag des DLRG durchgeführten Umfrage wurde dieser Trend bereits 2017 bestätigt. Nach dem Ergebnis der Umfrage ist weniger als die Hälfte der Kinder im Alter von zehn Jahren in der Lage, sicher zu schwimmen, während dieser Anteil 1990 noch bei 90 % lag. Als mögliche Ursachen für die abnehmende Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen werden Bäder- schließungen und ein verändertes Freizeitverhalten der Kinder genannt, aber auch ein unzureichendes Angebot an Schwimmunterricht an den Schulen, das wiederum primär auf einen Mangel an geeigneten bzw. entspre- chend qualifizierten Lehrkräften zurückgeführt wird. Vorbemerkung Kultusminister: Schwimmen ist im Bereich des Sportunterrichts dem Inhaltsfeld „Bewegen im Wasser“ zugeord- net. Dieses Inhaltsfeld ist in den Bildungsstandards bzw. im Kerncurriculum für das Fach Sport an den Grundschulen und Sekundarstufen I als verbindliches Inhaltsfeld ausgewiesen. Die Bil- dungsstandards Sport enthalten eine Festschreibung des anzustrebenden Kompetenzerwerbs für Schülerinnen und Schüler. Der Schwimmunterricht ist in Hessen flächendeckend vorgesehen. Die Durchführung des Schwimmunterrichts an den jeweiligen Schulstandorten ist unter anderem von den Möglichkeiten der Nutzung von Schwimmbädern abhängig. Die Hessische Landesregierung investiert daher mit dem Programm SWIM 50 Millionen Euro in den Erhalt bzw. die Sanierung der Schwimmbäder in Hessen. Darüber hinaus gibt es in Hessen vielfältige Angebote von Schwimmkursen unter- schiedlicher Anbieter, die den Kindern und Jugendlichen ermöglichen, schwimmen zu lernen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung hinsichtlich der Schwimmfähigkeit der hessi- schen Kinder und Jugendlichen vor? Frage 2. Wie hat sich die Schwimmfähigkeit der hessischen Kinder und Jugendlichen in den vergangenen 20 Jahren entwickelt? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung erstellt keine eigenen Studien zur Schwimmfähigkeit von Kindern und Ju- gendlichen. Aufgrund der Autonomie des Sports obliegt die Betreuung der Anliegen des Schwimmsports sowie die Erhebung von etwaigen Untersuchungen oder Befragungen in Hessen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Landesverband Hessen e.V. und dem Hes- sischen Schwimmverband e.V. (HSV), die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage einbezogen wurden. Die DRLG hat in den Jahren 2004, 2010 und 2017 repräsentative bundesweite Umfragen erstellt. Aus Sicht des Landesverbands Hessen sind diese Ergebnisse grundsätzlich auf Hessen übertrag- bar. Zusammenfassend und mit Blick auf Kinder und Jugendliche lässt sich festhalten, dass die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt nachlässt. Im Jahr 2010 konnten Eingegangen am 11. September 2020 · Bearbeitet am 11. September 2020 · Ausgegeben am 14. September 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3183 64 % der Kinder als „sichere Schwimmer“ gezählt werden, im Jahr 2017 sank der Wert auf 59 %. Der Anteil der Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer dagegen lag konstant bei 10 %. Ak- tuell geht die DLRG von einem Anteil der Kinder, die nicht sicher schwimmen können, von 41 % aus. Dies wird an der Abnahme des Deutschen Jugendschwimmabzeichens Bronze festgemacht. Laut der Studie der DLRG lernen bundesweit nur noch 27 % der Kinder und Jugendlichen das Schwimmen in der Schule. Der HSV führt in diesem Zusammenhang die Verfügbarkeit von Schwimmbädern auf der kom- munalen Ebene als Grund an. Der HSV stellt hierzu fest: „Entscheidend für die Schwimmausbil- dung ist die Verfügbarkeit von Wasserflächen“. Die Initiativen der Landesregierung und des Pro- gramms SWIM würdigt der HSV dabei. Frage 3. Für welche Schulen bzw. welche Jahrgangsstufen sehen die Lehrpläne in Hessen einen obligatori- schen Schwimmunterricht vor? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Schwimmen kann bisweilen zusätzlich im Rahmen von Wandertagen, Schullandheimaufenthalten und innerhalb von Unterrichtsprojekten (Projekttage bzw. -wochen) angeboten werden. In den Sportkursen der Oberstufe (Sekundarstufe II) finden zum Teil Unterrichtssequenzen mit schwimmsportlichem Schwerpunkt statt. Frage 4. Welche Gesamtstundenzahl ist für den unter 3. aufgeführten Schwimmunterricht vorgesehen? Eine Stundenzahl, in der die vorgeschriebenen Inhalte vermittelt werden sollen, ist nicht vorge- schrieben. Frage 5. Welcher prozentuale Anteil des unter 3. aufgeführten Schwimmunterrichts wurde in den vergange- nen 5 Schuljahren tatsächlich erteilt bzw. nicht erteilt? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Frage 6. Welches waren die Gründe dafür, dass Schwimmunterricht nicht wie vorgesehen erteilt werden konnte? Voraussetzung für die Erteilung des Schwimmunterrichts ist der Erhalt bzw. die Sicherstellung von ausreichender Wasserfläche durch die Schulträger. Des Weiteren müssen ausreichend viele Lehrkräfte an den Schulen zur Erteilung von Schwimmunterricht befähigt sein. Auf die Antwort zu den Fragen 7, 8 und 9 wird verwiesen. Frage 7. Ist an allen hessischen Schulen eine ausreichende Anzahl von Lehrkräften vorhanden, die die für den Schwimmunterricht geforderte Qualifikation ausweisen? Frage 8. Falls 7. unzutreffend: welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um diesen Mangel zu be- heben? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7 und 8 gemeinsam beantwortet: Um sicherzustellen, dass ausreichend viele Lehrkräfte an den Schulen zur Erteilung von Schwimmunterricht befähigt sind, bietet die Zentrale Fortbildungseinrichtung für Sportlehrkräfte (ZFS) im Auftrag des Hessischen Kultusministeriums entsprechende Qualifikationskurse an. Schwimmen zählt zu den Sportarten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, an die besondere Auf- sichtsanforderungen gemäß § 20 Abs. 1 und 3 der Aufsichtsverordnung gestellt werden. Aus diesem Grund dürfen nur Lehrkräfte im Schwimmunterricht eingesetzt werden, die die Qualifi- kation zur Erteilung von Schwimmunterricht besitzen und nach § 21 Abs. 5 der Aufsichtsverord- nung über eine gültige Rettungsfähigkeit verfügen. Neben der Qualifizierung von ausreichend vielen Lehrkräften, die Schwimmunterricht erteilen dürfen, werden von der ZFS für Schwimm- lehrkräfte zum Erhalt und zur Erweiterung ihrer Qualifikation Beratungsleistungen durch die Fachberatung Sport an den Staatlichen Schulämtern in Kooperation mit dem Hessischen Schwimmverband und der DLRG Hessen sichergestellt. Frage 9. Gibt es Kooperationen zwischen hessischen Schulen und Schwimmvereinen, dem DLRG und/oder anderen Institutionen mit dem Ziel, die Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu verbes- sern? Schulen können mit externen Partnern kooperieren. Diese Entscheidung obliegt der Schule selbst. So können Arbeitsgemeinschaften im Rahmen des Ganztagsangebotes sowie an Projekttagen oder -wochen eingerichtet und für die Schülerinnen und Schüler angeboten werden. Die ZFS arbeitet im Rahmen der Lehrerfortbildung mit der DLRG zusammen.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3183 3 Frage 10. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu verbessern? Um ausreichende Wasserfläche zur Verfügung zu stellen, stellt die Landesregierung mit der Neu- auflage des Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramms „SWIM“ insgesamt 50 Millionen Euro für die Investitionen in Schwimmbäder für die Jahre 2019 bis 2023 zur Verfü- gung. Damit sollen Investitionen gefördert werden, um Schwimmbäder u.a. zu sanieren und zu modernisieren. Moderne und zeitgemäße Schwimmbäder entfalten eine größere Attraktivität für die Bürgerinnen und Bürger, sodass dadurch ein Anreiz geschaffen wird, die Schwimmfähigkeit im privaten Rahmen zu erlernen oder auszubauen. Durch die Förderung von dringend benötigten Investitionsmaßnahmen kann darüber hinaus auch das Schließen von Schwimmbädern verhindert werden. Eine flächendeckende Verfügbarkeit von Schwimmbädern erhöht den Erwerb der Schwimmfähigkeit. Ausreichende Schwimmbadressourcen verbessern auch die Möglichkeiten für schulischen Schwimmunterricht. Wiesbaden, 7. September 2020 Prof. Dr. R. Alexander Lorz",
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