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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1263 HESSISCHER LANDTAG 20. 11. 2019 Kleine Anfrage Angelika Löber (SPD) vom 23.09.2019 Nachfragen zur Filmförderung in Hessen und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Fragestellerin: In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Filmförderung in Hessen (Drucksache 20/903) teilt die Landesregie- rung mit, dass „in einzelnen Gewerken Fachkräftemangel herrscht, der mitunter zu Verzögerungen von Filmproduktionen oder gar zur Verlagerung von Dreharbeiten in andere Bundesländer führt.“ Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Erläuternd zur Vorbemerkung des Fragestellers wird ausgeführt, dass diverse Rückmeldungen in den vergangenen Monaten von Filmproduzenten und Filmschaffenden an die HessenFilm und Medien GmbH nahelegen, dass der Standort Hessen strukturell in einzelnen Filmgewerken unterbesetzt ist. Diesbezügliche Sachverhalte wurden von entsprechenden Branchenvertretern im Rahmen von Beratungsgesprächen und anlässlich eines runden Tisches an die HessenFilm und Medien GmbH heran getragen. Im Rahmen von Focus Germany, der Dachorganisation der acht größten deutschen Filmförderungen, wird der Fachkräftemangel aktuell ebenfalls diskutiert, so dass trotz spezifischer Voraussetzungen der einzelnen Standorte von einer bundesweiten Pro- blemstellung gesprochen werden kann. Die Landesregierung erarbeitet im Austausch mit der hessischen Filmbranche und der HessenFilm und Medien GmbH geeignete Maßnahmen, um dieser strukturellen Herausforderung gemeinsam zu begegnen. Diese Maßnahmen reichen über Anreize zur Gründung von Filmproduktions- bzw. Filmdienstleistungsunternehmen bis hin zu Angeboten für qualifizierte Weiterbildungsmöglichkeiten (siehe dazu auch Antwort auf Frage 1 der Drucksache 20/903). Darüber hinaus sieht der Haushaltsplanentwurf der Landesregierung für das Jahr 2020 zusätzliche Mittel im Bereich der Nachwuchsförderung vor. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In welchen Gewerken der hessischen Filmwirtschaft existiert ein Fachkräftemangel? (Bitte min- destens differenziert nach den Bereichen Kamera, Ton, Bildverarbeitung, Beleuchtung und Sound Design angeben) Im Bereich Kamera fehlt es an Nachwuchs und Fachkräften mit einem Fokus auf Spielfilm, ins- besondere Kinofilm. Jüngere Filmtonmeisterinnen und Filmtonmeister etablieren sich derzeit gerade durch eine Beteiligung an Nachwuchsprojekten. Es mangelt aber auch an 1. und 2. Film- tonassistentinnen und Filmtonassistenten sowie Praktikantinnen und Praktikanten. Es gibt in Hessen im Bereich der Bildgestaltung einen Mangel an Coloristen, insbesondere für den Bereich Spielfilm. Aktuell gibt es im Rhein-Main-Gebiet lediglich zwei Coloristen, die über ausreichende Erfahrung in der Sparte Kinospielfilmen oder TV-Film verfügen. Das Gewerk Beleuchtung ist in Hessen insgesamt nicht gut vertreten. Von den Berufen Oberbe- leuchterin/Oberbeleuchter bis hin zu Lichtassistentin/ Lichtassistent mangelt es an ausgebilde- tem Personal. Zum Bereich Sound Design gehört die Ton-Postproduktion. Die Unternehmen dieser Sparte konzentrieren sich in Hessen sehr auf das Rhein-Main-Gebiet. In Hochphasen kommt es bei den vorhandenen Unternehmen zu Engpässen. Eingegangen am 20. November 2019 · Bearbeitet am 20. November 2019 · Ausgegeben am 22. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1263 Frage 2. Wie hat sich der Fachkräftemangel in den Gewerken der hessischen Filmwirtschaft seit 2016 ent- wickelt? (Bitte mindestens differenziert nach den Bereichen Kamera, Ton, Bildverarbeitung, Be- leuchtung und Sound Design angeben) Es liegen keine Hinweise vor, dass sich die Situation in Hessen seit 2016 erheblich verbessert oder verschlechtert hätte. Der Fachkräftemangel ist auch ein bundesweites Thema. Die Ursa- chen sind dabei vielfältig. Hierzu gehören u.a. die geringe finanzielle Sicherheit, der geringe Verdienst, keine ausreichenden Ausbildungsmöglichkeiten und eine ungünstige Work-Life- Balance in Berufen der Filmwirtschaft. Um in diesem Bereich strukturelle Verbesserungen zu erzielen, hat die HessenFilm gemeinsam mit Branchenvertreterinnen und -vertretern intensiv an der Überarbeitung der Richtlinie für die hessische Film-, Fernseh- und Medienförderung ge- arbeitet. Die im Sommer 2019 in Kraft getretene neue Förderrichtlinie sieht die Einhaltung so- zialer Mindeststandards und Tariflöhne für Berufe der Film- und Medienwirtschaft als ein wich- tiges Kriterium vor. Frage 3. Wie oft ist es seit 2016 aufgrund des Fachkräftemangels zu einer Verzögerung von Filmproduk- tionen gekommen? Frage 4. Um welche Produktionen handelte es sich hierbei? Frage 5. Wie oft ist es seit 2016 aufgrund des Fachkräftemangels zu einer Verlagerung von Dreharbeiten in andere Bundesländer gekommen? Frage 6. Um welche Produktionen handelte es sich hierbei? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 bis 6 gemeinsam beantwortet. Zu den Fragen können keine konkreten Aussagen getroffen werden, da diese Informationen nicht statistisch erfasst werden. Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass Filmproduktionen Standorteffekte nach sich ziehen, da eine Produktionsfirma bei jedem Vorhaben Leistungen be- auftragten muss. Im Rahmen der Antragstellung auf Filmförderung bei der HessenFilm und Medien GmbH wie auch der späteren Abrechnung muss die Produktionsfirma die geplante und die tatsächliche Be- auftragung nachweisen. Eine Vorgabe ist dabei, dass in Hessen ansässige lokale Filmschaffende und Dienstleister eingebunden werden. Gelingt dies in der Phase der Projektplanung nicht, dann kommt es in der Regel erst gar nicht zu einer Antragstellung bei der hessischen Filmförderung. In dieser Phase erfährt die HessenFilm und Medien GmbH zwangsläufig nichts über das Pro- jekt. Können relevante Regionaleffekte bei der späteren Abrechnung der von Hessen geförder- ten Projekte nicht nachgewiesen werden, kann es zur nachträglichen Reduzierung des Förderbe- trages kommen. Dieser Mechanismus gilt grundsätzlich auch für die Förderung in anderen Bundesländern. Frage 7. Welche strukturellen Maßnahmen möchte sie ergreifen, um vermehrt Filmproduktionen in Hessen stattfinden zu lassen? Frage 8. Welche Anreize möchte sie setzen, damit mehr Filmproduktions- oder Filmdienstleistungsunter- nehmen gegründet werden? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Entscheidungen von Filmschaffenden zugunsten eines geeigneten Drehorts werden in der Regel aus freien künstlerischen und unternehmerischen Erwägungen getroffen. Gleichwohl kann die Attraktivität eines Filmstandorts durch entsprechende Anreize gesteigert werden. In Hessen geschieht dies durch die Schaffung von guten Rahmenbedingungen für hoch qualifizierte Filmschaffende wie auch durch die Bewerbung von hessischen Filmdrehorten. In engem Austausch mit der Filmbranche konzipiert die Standortentwicklung der HessenFilm und Medien GmbH deshalb bedarfsgerecht Fachseminare und Workshops. Darüber hinaus berät sie bei der Drehortsuche und unterstützt dienstleistungsorientiert den Austausch mit Behörden. Ein wichtiges Förderinstrument stellt die Talent-Paketförderung dar, deren Zielsetzung darin besteht, junge Filmschaffende bei ihrer unternehmerischen Verstetigung zu unterstützen. Junge Produktionsfirmen, die einen Beitrag zur Stärkung der Filmwirtschaft in Hessen leisten wollen, können auf diesem Wege für einen Zeitraum von maximal drei Jahren eine Paket-Förderung durch die HessenFilm und Medien GmbH als Starthilfe erhalten. Gefördert werden mit dieser Maßnahme Projektentwicklungs- sowie Unternehmenskosten. Die Förderung von Koproduktionen, international wie national, kann ebenfalls bei der Grün- dung von Unternehmen unterstützen, soweit diese als Koproduktionspartner vor Ort mit einge- bunden werden.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1263 3 Frage 9. Welche Weiterbildungsangebote plant sie, um hessische Filmunternehmen für junge Talente at- traktiver zu machen? Zunächst obliegt es hauptsächlich den Unternehmen, jungen Talenten attraktive Berufsbedin- gungen zu schaffen. Um die Unternehmen bei dieser Aufgabe zu unterstützen, konzipiert die Standortentwicklung der HessenFilm und Medien GmbH – wie in der Antwort zu den Fragen 7 und 8 dargestellt – daher Fachseminare und Workshops. Dies geschieht in engem Austausch mit der Filmbranche und unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedarfssituation. Darüber hinaus unterstützt die HessenFilm und Medien GmbH über ihre Kommunikationskanäle hessische Filmschaffende und Festivals bei der Suche nach Praktikantinnen und Praktikanten oder informiert über Stellenangebote. Wiesbaden, 12. November 2019 Angela Dorn",
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