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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1216 HESSISCHER LANDTAG 05. 11. 2019 Kleine Anfrage Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) vom 13.09.2019 Genehmigung von Schwerlasttransporten auf der Straße und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: In der Antwort auf die Kleine Anfrage (Drucks. 19/5743) vom Januar 2018 hat die Landesregierung erklärt, dass in Folge der guten wirtschaftlichen Lage die Anzahl der Genehmigungsanträge für Schwer- und Groß- raumtransporte in den letzten Jahren deutlich gestiegen sei. Im Bereich der anhörungspflichtigen Anträge hätte sich die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten deutlich er- höht. Durch den Einsatz von mehr Personal wollte die Landesregierung die Bearbeitungszeiten wieder auf das Niveau von zwei bis drei Wochen reduzieren. Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Im Jahre 2017 ist in Folge der guten wirtschaftlichen Lage die Anzahl der anhörungspflichtigen Genehmigungsanträge für Schwer- und Großraumtransporte gegenüber 2016 um ca.11 % ange- stiegen. Seit 2016 waren durchschnittlich 7050 Anträge pro Jahr mehr bei Hessen Mobil einge- gangen. Dies hatte zur Konsequenz, dass die Bearbeitungszeit auf eine ungewöhnliche Dauer von sechs bis acht Wochen anstieg. Aufgrund einer deutlichen Steigerung des eingesetzten Per- sonals bei Hessen Mobil sowie eines kurzfristigen Einsatzes externer Kräfte, konnte bereits im Jahre 2018, trotz ähnlich hoher Antragszahl, die Bearbeitungszeit auf die übliche Dauer von zwei bis drei Wochen reduziert werden. Die Bearbeitungsdauer hängt im Wesentlichen von der Anzahl der eingehenden Genehmigungs- anträge sowie der Komplexität des Transports ab. Daneben sind als weitere Faktoren insbeson- dere die Anzahl der Straßenverkehrsbehörden, die von Hessen Mobil angehört werden müssen, die Dauer bis zum Eingang deren Stellungnahmen sowie die eventuelle Notwendigkeit von Überschlagsrechnungen zur Befahrbarkeit von Brücken relevant. Diese Vorbemerkungen vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie hat sich die Anzahl der Anträge auf Genehmigung von Schwer- und Großraumtransporten seit 2016 in Hessen entwickelt? Die Anzahl der Anträge auf Schwer- und Großraumtransporte hat sich seit 2016 wie folgt ent- wickelt: Jahr Anzahl Steigerung gegenüber 2016 2016 ca. 65.000 - 2017 ca. 72.000 + 7.600 = 10,8 % 2018 ca. 71.500 + 6.500 = 10,0 % 1 Halbjahr 2019 ca. 34.000 - Frage 2. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit anhörungspflichtiger Anträge seit 2016 ent- wickelt? Frage 3. Ist es nach Ansicht der Landesregierung gelungen, durch mehr Personal die Bearbeitungszeiten auf das angestrebte Niveau von zwei bis drei Wochen zu senken? Eingegangen am 5. November 2019 · Bearbeitet am 5. November 2019 · Ausgegeben am 12. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1216 Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der Landesregierung ist es gelungen, die Bearbeitungsdauer wieder auf 2 bis 3 Wochen zu sen- ken, nachdem sich aufgrund des nicht vorhersehbaren Anstiegs der Anträge die Bearbeitungs- dauer kurzfristig auf 6 bis 8 Wochen erhöht hatte. Frage 4. Wie viele Mitarbeiter bearbeiten aktuell entsprechende Genehmigungsanträge? Bei Hessen Mobil, der zentralen hessischen Anhörungsbehörde, bearbeiten aktuell im zuständi- gen Fachbereich 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anhörungspflichtige Genehmigungsanträge für Schwer- und Großraumtransporte. Hinzu kommen die Bearbeiterinnen und Bearbeiter in den jeweils zuständigen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden. Frage 5. Welche Instrumente nutzt die Landesregierung, um die Abstimmungsprozesse zwischen den an- zuhörenden Behörden zu beschleunigen? Großraum- und Schwertransporte sind für das Land Hessen als zentrales Transitland ein wichti- ges Thema. Um die dabei erforderlichen Genehmigungsprozesse zu beschleunigen, haben die Koalitionspartner der Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, die Zuständig- keit für Großraum- und Schwertransporte bei Hessen Mobil als zentrale Anhörungs- und Er- laubnisbehörde zu bündeln. Frage 6. Ist es zutreffend, dass andere Bundesländer, insbesondere bei Ländergrenzen überschreitenden Routen, in der Regel schneller Genehmigungen erteilen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 7. Sind der Landesregierung konkrete Beschwerden über zu lange Bearbeitungszeiten bekannt? Wenn ja, welche? Im Einzelfall gab es in den Jahren 2016/2017 Beschwerden über die Bearbeitungsdauer. Diese konnten aber zeitnah von Hessen Mobil im Rahmen eines bilateralen Informationsaustauschs mit den Beschwerdeführern geklärt werden. Die zwischenzeitliche Aufstockung des Personalbestan- des auf 15 Personen sowie die zusätzliche personelle Unterstützung von Ing.-Büros in den An- tragsspitzen hat zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit bei den Antragstellern und Antragstelle- rinnen beigetragen. Wiesbaden, 29. Oktober 2019 Tarek Al-Wazir",
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