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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/751 HESSISCHER LANDTAG 09. 07. 2019 Kleine Anfrage Dr. Daniela Sommer (SPD) vom 05.06.2019 Windpocken in Hessen und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragestellerin: Neben dem Ausbruch von Masern und Röteln, sind auch die Windpocken immer wieder virulent. Genauso wie bei der Impfung von Masern und Röteln ist eine Impfmüdigkeit bezüglich der Impfung gegen Windpo- cken zu verzeichnen. Der Nutzen von Impfungen scheint nicht mehr so präsent wie noch in den sechziger Jahren. Windpocken (Varizellen) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion übertragen wird und vorwiegend im Kindesalter auftritt. Vorbemerkung Minister für Soziales und Integration: Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich, unerwünschte Arz- neimittelwirkungen werden nur in seltenen Fällen beobachtet. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, Geimpfte vor einer ansteckenden Krankheit oder der Entstehung einer Krebserkrankung durch besondere Keime zu schützen. Bei Erreichen hoher Impfquoten ist es möglich, auch Per- sonen zu schützen, die selbst nicht geimpft werden können. Schließlich können durch ausrei- chend hohe Impfquoten einzelne Krankheitserreger weltweit soweit reduziert werden, dass sie keine Krankheitsgeschehen mehr auslösen. Die Elimination der Masern und der Poliomyelitis sind erklärte und erreichbare Ziele nationaler und internationaler Gesundheitspolitik. Impfungen dienen dem Schutz des Individuums sowie der gesamten Gesellschaft. Bei Säuglingen und Kleinkindern ist die Impfberatung durch die in Hessen verpflichtenden Vor- sorgeuntersuchungen U1 bis U9 und die ebenfalls verpflichtende Schuleingangsuntersuchung gewährleistet. Ab dem Grundschulalter finden Impfberatungen meist nur Anlass bezogen statt. Die in Hessen nicht verpflichtende Jugendschutzuntersuchung (J1) wird in zu geringem Maß wahrgenommen. Es hat sich gezeigt, dass der Effekt von Projekten und Kampagnen nicht nachhaltig ist, so dass das HMSI sich entschlossen hat, eine effektive nachhaltige Strategie zur Erhöhung der Impfquo- ten zu entwickeln, die gemeinsam mit den Akteuren im Bereich Impfen und der zu impfenden Bevölkerung geplant werden soll. Die Strategie setzt auf eine wiederkehrende kompetente Bera- tung mit hoher Expertise sowie eine Etablierung des Themas „Impfen“ auch in den sozialen Medien. Grundsätzlich gilt, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) mit der Empfehlung für eine Impfung bewertet, dass der Nutzen der Impfung höher ist als die möglichen Gefahren. Allerdings sind die Gefahren durch die jeweiligen Erkrankungen gezielt zu bewerten. Das bildet die Grund- lage für die Entscheidung, welche Maßnahmen der Staat ergreifen soll, um eine empfohlene Imp- fung auch durchzusetzen. Hier besteht ein deutlicher Unterschied zwischen der Masern- erkrankung und den Windpocken – das betrifft die Schwere der Erkrankung und der Komplika- tionen sowie den potenziell besonders zu schützenden Personenkreis. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Eingegangen am 9. Juli 2019 · Bearbeitet am 9. Juli 2019 · Ausgegeben am 12. Juli 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/751 Frage 1. Wie viele Windpockenerkrankungen gab es in den letzten zehn Jahren? Meldejahr Kreis Gesamt 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 LK Bergstraße 2 3 25 125 40 33 14 242 SK Darmstadt 0 10 24 30 56 34 9 163 LK Darmstadt-Dieburg 0 34 25 51 71 64 42 287 SK Frankfurt am Main 150 278 168 208 198 204 113 1319 LK Groß-Gerau 6 19 5 22 28 29 23 132 LK Hochtaunuskreis 15 14 11 33 25 16 13 127 LK Main-Kinzig-Kreis 56 113 110 56 74 61 52 522 LK Main-Taunus-Kreis 6 26 42 30 43 22 21 190 LK Odenwaldkreis 16 25 46 58 29 25 74 273 SK Offenbach 52 40 21 32 35 34 8 222 LK Offenbach 25 47 34 53 67 67 34 327 LK Rheingau-Taunus-Kreis 35 29 25 51 33 36 12 221 LK Wetteraukreis 10 16 25 54 48 38 14 205 SK Wiesbaden 14 95 90 85 104 89 24 501 LK Gießen 44 87 176 101 60 28 23 519 LK Lahn-Dill-Kreis 11 36 82 71 42 43 26 311 LK Limburg-Weilburg 9 7 55 42 13 32 10 168 LK Marburg-Biedenkopf 26 48 35 89 60 59 29 346 LK Vogelsbergkreis 13 23 15 21 6 13 12 103 LK Fulda 88 99 32 62 31 63 34 409 LK Hersfeld-Rotenburg 10 14 9 31 7 2 4 77 SK Kassel 15 20 11 25 9 14 9 103 LK Kassel 43 89 21 24 8 12 15 212 LK Schwalm-Eder-Kreis 4 45 27 19 20 12 2 129 LK Waldeck-Frankenberg 1 3 6 12 14 0 15 51 LK Werra-Meißner-Kreis 0 2 7 4 2 0 2 17 Gesamt 651 1222 1127 1389 1123 1030 634 7176 Tabelle: Anzahl der Windpockenfälle nach Referenzdefinition 2013 bis 21.06.2019 Die Meldepflicht für Windpocken wurde 2013 eingeführt, zu melden sind dem Gesundheitsamt der Verdacht einer Windpocken-Erkrankung, die Erkrankung und der Tod an der Erkrankung, sowie der direkte oder indirekte Nachweis des Varizella-Zoster-Virus, wenn die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen. Frage 2. Inwiefern gibt es Regionen, in denen das Vorkommen gehäuft auftritt? Die regionalen Unterschiede sind sehr schwer aus den Daten zu bewerten. Einerseits sind Windpocken saisonal und können Regionen in unterschiedlichen Zeiträumen treffen. Zum ande- ren hängen Meldezahlen immer auch am Meldeverhalten, das ebenfalls in den Regionen sehr unterschiedlich sein kann.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/751 3 Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung die Ausbrüche von Windpocken und die stagnierende bzw. zu- rückgehende Impfquote bei Varizellen? 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl untersuchter 54.439 53.834 54.439 55.605 54.942 55.633 56.606 Kinder Davon Impfausweis 93,9 94,1 93,9 93,8 93,5 92,3 93,2 vorgelegt in Prozent Impfquoten (% bezogen auf die Kinder mit vorgelegtem Impfausweis) Impfung gegen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Diphterie 95,9 96,1 95,9 96,1 95,6 95,2 93,5 Tetanus 96,0 96,2 96,0 96,2 95,8 95,3 93,6 Pertussis 95,8 96,0 95,8 96,7 95,6 95,1 93,4 Hib 94,1 94,1 94,1 95,0 93,5 94,7 93,1 Polio 95,1 95,3 95,1 96,3 94,8 96 94,7 Hep. B 89,8 86,2 89,8 90,6 87,5 90,4 89,2 Masern 1. 97,2 97,2 97,2 97,2 97,5 97,8 97,5 Masern 2. 93,7 93,4 93,7 93,8 93,9 93,8 93,4 Mumps 1. 97,2 97,2 97,2 97,2 97,5 97,8 97,5 Mumps 2. 93,7 93,4 93,7 93,8 93,9 94 93 Röteln 1. 97,2 97,2 97,2 97,2 97,5 97,8 97,5 Röteln 2. 93,7 93,4 93,7 93,8 93,9 93,8 93,4 Varizellen 1. 85,7 80,6 85,7 88,4 89,4 90,7 90,3 Varizellen 2. 79,9 67,8 79,9 84,3 85,7 86,9 86 Men. C 89,4 85,7 89,4 91,0 91,7 91,8 91,2 Pneumokokken 85,4 68,4 85,4 88,4 89,4 89,3 88,5 Tabelle: Impfquoten, auf Basis der von den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten der hessischen Gesundheitsämter erhobenen Schuleingangsdaten. 2019 wurden dem Zentrum für Gesundheitsschutz am Hessischen Landesprüfungs- und Unter- suchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) bisher nur ein Ausbruch mit 13 Erkrankungen, einer mit sieben Erkrankungen und drei Ausbrüche mit sechs Erkrankungen übermittelt. Alle anderen Ausbrüche waren kleiner. Im Vergleich zum Jahr 2018 ist dies in keiner Weise auffäl- lig (je einmal 34 Fälle, 21, 16, 12, 9,8,7,6 und zweimal 11 pro Ausbruch). Anfang des Jahres 2019 hat die WHO den Widerstand oder die Ablehnung von Schutzimpfun- gen unter die größten Gesundheitsbedrohungen eingeordnet. Die impfpräventablen Erkrankun- gen kommen heute in den weit entwickelten Ländern nur noch selten vor, daher sind die Krank- heitsbilder und ihre Gefahren der Bevölkerung kaum mehr bewusst. Vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen werden nicht mehr als wichtig erachtet. Insbesondere junge Eltern nehmen zu- nehmend eine skeptische Haltung gegenüber Impfungen ein. Sie befürchten, dass die Gefähr- dung durch eine Impfung größer ist, als deren Benefit. Eine tatsächliche „Impfmüdigkeit“ lässt sich aus den Zahlen der Schuleingangsuntersuchungen nicht herauslesen, auch nicht bei der Impfung gegen Windpocken. Die Impfquote für die erste Varizellenimpfung ist im Zeitraum 2011 bis 2017 von 85,7 auf 90,3 %, für die zweite Varizellenimpfung von 79,9 auf 86 % ge- stiegen. In Deutschland machen überzeugte Impfgegner nur einen sehr kleinen Anteil der Bevölkerung aus, sie beeinflussen aber die „Skeptiker“. Der größte Anteil der von der StIKo empfohlenen (Auffrischungs-)impfungen unterbleibt, weil die Impfung vergessen wird und bei Arztbesuchen, insbesondere von Erwachsenen, nicht routinemäßig an die Impfungen erinnert wird. Dem gilt es mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Begriff „Impfmüdigkeit“ beschreibt diese Tatsache nicht treffend. Als effektive Maßnahme gelten Erinnerungssysteme, die zu etablieren",
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"content": "4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/751 sind. Das Thema wurde bereits bei der ersten Sitzung der Landesarbeitsgemeinschaft Impfen angesprochen und wird weiter erörtert werden. Frage 4. Wie hat das Ministerium hessische Bürgerinnen und Bürger bislang bzgl. Windpocken und deren Impfung aufgeklärt und informiert? Folgende Maßnahmen der Hessischen Landesregierung mit Federführung im Ministerium für Soziales und Integration zur Öffentlichkeits-, Werbe- und Aufklärungsarbeit sind bereits in der Vergangenheit durchgeführt worden: Durch das Kindergesundheitsschutz-Gesetz sind bereits seit Januar 2008 alle Eltern in Hessen verpflichtet, ihre Kinder in vorgegebenen Rhythmen zu den Vorsorgeuntersuchungen zu brin- gen. (Dabei handelt es sich um die von den Krankenkassen finanzierten Vorsorgeuntersuchun- gen U1 bis U9). Die Impfberatung ist obligater Bestandteil der U-Untersuchungen. Da die Windpockenimpfung zu den von der STIKO empfohlenen Impfungen zählt, wird durch das Kindergesundheitsschutzgesetz und die Verpflichtung zu den U-Untersuchungen sichergestellt, dass Eltern über die Windpockenerkrankung und -impfung aufgeklärt werden. Bei Aufnahme in eine Kindergemeinschaftseinrichtung müssen die Eltern zudem nach § 2 des Kindergesundheits- schutzgesetzes eine Bescheinigung über die durchgeführten Impfungen vorlegen oder eine schriftliche Erklärung, dass sie diese nicht wünschen. 2018 wurde durch PM des HMSI mehrfach auf die Wichtigkeit von Impfungen hingewiesen, auch in Bezug auf Reisetätigkeit und Urlaubsaufenthalte oder zum Start der Grippeimpfungssai- son. Informationen zu Erkrankungen und Impfungen, einschließlich der Windpocken, sind auf der Homepage des Ministeriums eingestellt, es bestehen Verlinkungen zu den Seiten des Robert- Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Frage 5. Mit welchen Akteuren hat die Landesregierung im Rahmen der Windpockenimpfung kooperiert, um zum Impfen zu motivieren? Die Akteure, die zur Erhöhung der Impfquote für Windpocken beitragen können, sind die glei- chen wie bei den übrigen von der STIKO empfohlenen Impfungen. Durch die Regelungen des hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetzes wird gewährleistet, dass alle Kinder dem Kinder- arzt zu den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 vorgestellt werden. Da die Windpockenimpfung im zweiten Lebensjahr abgeschlossen sein soll, sind damit die Kinderärzte die wichtigsten Ak- teure. Regelhaft beinhalten die ebenfalls verpflichtenden Schuleingangsuntersuchungen für die neu einzuschulenden Kinder und die Seiteneinsteigenden Impfberatungen, die durch die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Gesundheitsämter durchgeführt werden. Auch die Ärztinnen und Ärzte des ÖGD tragen so zur Impfmotivation bei. Alle wichtigen Akteure, die den Impfgedanken im Land vorantreiben können, kommen zudem unter dem Dach der im April 2019 gegründeten Landesarbeitsgemeinschaft Impfen zusammen. Frage 6. Inwiefern will die Landesregierung mit der Hessischen Impfstrategie auch erreichen, dass neben der Masern-Impfung auch andere von der STIKO empfohlenen Impfungen durchgeführt werden? Prinzipiell ist das Ziel der Integrierten Landesimpfstrategie ILIS eine Erhöhung der Impfquoten für alle von der STIKO empfohlenen impfpräventablen Erkrankungen sowie das Erreichen einer Herdenimmunität. Frage 7. Welche Impfziele verfolgt die Landesregierung bezogen auf die Impfung von Varizellen mit der Hessischen Impfstrategie? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 6 verwiesen. Wiesbaden, 3. Juli 2019 Kai Klose",
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