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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1086 Frage 3. Wie wirkt sich die Nutzung von ElterngeldDigital auf den Zeitaufwand aus, den Eltern für die Beantragung von Elterngeld benötigen? Hessischen Eltern wird mit der Anwendung „Elterngeld-Online“ ein Verfahren zur Verfügung stehen, welches mit einer gezielten Antragsführung durch das Antragsformular navigiert. Da- durch wird eine bessere Datenqualität erreicht. Für ElterngeldDigital liegen diesbezüglich keine eigenen Erfahrungswerte vor, sodass die Aus- wirkung auf den Zeitaufwand nicht konkret abgeschätzt werden kann. Frage 4. Inwieweit wird durch die Einführung von ElterngeldDigital das Einreichen von notwendigen Do- kumenten – z.B. Geburtsurkunde des Kindes, Lohnabrechnung oder Krankenkassenbescheinigung –vereinfacht? Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beinhaltet papiergebundene Schriftformer- fordernisse und Nachweispflichten. Nach elektronischer Übermittlung der Antragsdaten wird ein Dokument erzeugt, welches ausgedruckt, unterschrieben und mit den notwendigen Nachwei- sen (Geburtsurkunde des Kindes, Lohnabrechnung etc.) postalisch an die Elterngeldstelle zu versenden ist. Für ElterngeldDigital liegen diesbezüglich keine eigenen Erfahrungswerte vor. Frage 5. Werden die für die Registrierung notwendigen Daten nach Ablauf der Elternzeit automatisch ge- löscht oder können dieses als Grundlage für die Beantragung von Elterngeld bei der Geburt des nächsten Kindes verwendet werden? Die Anwendung „Elterngeld-Online“ wird sowohl von registrierten als auch von nicht regis- trierten Antragstellenden verwendet werden können. Bei registrierten Antragstellenden werden die eingegebenen Daten 14 Wochen nach der letzten Dateneingabe oder erfolgter Datenüber- mittlung automatisch gelöscht. Nach der elektronischen Übermittlung der Antragsdaten an die zuständige Elterngeldstelle und sodann Übernahme in das Fachverfahren besteht keine Notwen- digkeit, die personenbezogenen Daten online vorzuhalten, vgl. Art. 17 Abs. 1 DSGVO Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“). Bei nicht registrierten Antragstellenden werden die notwendigen Daten automatisch gelöscht, sobald das Browserfenster geschlossen, die Sit- zung wegen Inaktivität automatisch beendet wurde oder die Datenübermittlung erfolgt ist. Frage 6. Wie wirkt sich die Nutzung von ElterngeldDigital auf den Zeitaufwand aus, den die Elterngeld- stellen für die Bearbeitung der Anträge benötigen? Bei „Elterngeld-Online“ werden die elektronisch übermittelten Daten auf Übereinstimmung mit dem unterschriebenen Antragsformular überprüft und dann in das Fachverfahren „Elterngeld im Dialog (ELGiD)“ übernommen. Die manuelle Erfassung der Antragsdaten wird entfallen. Für ElterngeldDigital liegen diesbezüglich keine eigenen Erfahrungswerte vor. Frage 7. Inwieweit rechnet die Landesregierung damit, dass sich durch eine Einführung von Elterngeld Digital die Zahlen der antragstellenden Eltern erhöhen wird? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den Zahlen der antragstellenden Eltern durch eine Einführung von ElterngeldDigital vor. In Hessen werden jährlich rund 80.000 Elterngeldanträge – derzeit noch – in Papierform ge- stellt. Wiesbaden, 9. Oktober 2019 Peter Beuth",
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