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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2123 HESSISCHER LANDTAG 18. 06. 2020 Kleine Anfrage Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) vom 24.01.2020 Geschobene Straßenbauprojekte des vordringlichen Bedarfs und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Die Landesregierung hat nach dem Beschluss des Bundesverkehrswegeplans einige Autobahnprojekte sowie etwa 20 Ortsumgehungen an Bundesstraße, für die der Bund den unmittelbaren Planungsauftrag erteilt hat, auf die Zeit nach 2021 verschoben. Dies verursacht nicht nur Verkehrsverzögerungen, sondern auch massive Be- lastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner, die zum Teil seit mehr als 40 Jahren auf eine Umgehungs- straße warten. Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Der Anteil Hessens an den laufenden Projekten und den Projekten im vordringlichen Bedarf des aktuellen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 sowie im Bedarfsplan für die Bundesfernstra- ßen 2016 hat eine Erhöhung auf Rekordniveau erreicht. Während auf Hessen im BVWP 2003 ein Anteil von 7 % des Projektvolumens entfiel, ist dieser Anteil im BVWP 2030 auf 12 % angestie- gen. Dies bedeutet eine Steigerung des Projektvolumens von damals 3,6 Mrd. € auf heute 8,2 Mrd. €. Zur Bewältigung der planerischen Anforderungen in verschiedenen Bereichen hat das Land neben der Aufstockung der Stellen die Ausgaben für die jährlichen Planungsmittel deutlich angehoben und stellt für das aktuelle Jahr 79 Mio. € zur Verfügung. Zum Vergleich: Im Jahr 2013 wurden lediglich 41,6 Mio. € an Planungsmitteln verausgabt. Ebenso wurden bei Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement in den prioritären Aufga- benbereichen – insbesondere in der Sparte Planung – in erheblichem Umfang Stellen geschaffen. So wurden von 2016 bis 2019 insgesamt rund 60 zusätzliche Stellen in diesem Bereich zur Ver- fügung gestellt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Für welche Autobahnausbauprojekte des vordringlichen Bedarfs hat der Bund den Planungsauftrag erteilt und die Landesregierung hat diese auf die Zeit nach 2021 verschoben? Frage 2. Wie sieht die konkrete Zeitplanung bei den einzelnen Projekten aktuell aus? Frage 3. Wenn bislang kein Planungsbeginn absehbar ist, wann rechnet die Landesregierung damit, Klarheit über den Fortgang der Projekte schaffen zu können? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Landesregierung handelt nach dem Prinzip „Erhaltung vor Neubau“. Der größte Teil der personellen und finanziellen Ressourcen in diesem Bereich wird für Planungsleistungen im Zu- sammenhang mit dem stark gestiegenen Sanierungs- und Erhaltungsbedarf an der bestehenden Straßeninfrastruktur benötigt. Insbesondere sind hierbei Brücken im Zuge von Autobahnen, bei denen eine geringe Restnutzungsdauer besteht, zu erwähnen. Würde mit allen Projekten, für die der Bund den Planungsauftrag erteilt hat, unmittelbar begonnen werden – wie vom Fragesteller gefordert – und das Prinzip der „Erhaltung vor Neubau“ vernach- lässigt werden, würden sich wichtige Erhaltungsprojekte erheblich verzögern. Dies würde im schlimmsten Fall zu Vollsperrungen, vor allem im Autobahnbereich, führen, deren Auswirkungen für die Wirtschaft, die Verkehrsteilnehmer und die Bürger vor Ort dramatisch wären. Auch würde Eingegangen am 18. Juni 2020 · Ausgegeben am 25. Juni 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2123 ein paralleles Planen aller Projekte mit Blick auf die Planungsdauer am Ende dazu führen, dass viel weniger Projekte baulich umgesetzt werden würden. Zum 1. Januar 2021 gehen die Autobahnaufgaben auch bezüglich der Planung und des Baus auf die Autobahn GmbH des Bundes über. Die konkrete Zeitplanung für die Bundesautobahnprojekte obliegt der Autobahn GmbH des Bundes und liegt der Landesregierung nicht vor. Dies betrifft die folgenden Autobahnprojekte des vordringlichen Bedarfs: Straße Maßnahme A3 Erweiterung auf 8 Fahrstreifen zw. Wiesbadener Kreuz und AD Mönchhof A3 Erweiterung auf 8 Fahrstreifen zw. AK Offenbach und AS Hanau A5 Erweiterung auf 6 Fahrstreifen zw. AD Reiskirchen und AD A 5 / A 49 A5 Erweiterung auf 10 Fahrstreifen zw. AK Westkreuz und AS Frankfurter Kreuz A5 Erweiterung auf 6 Fahrstreifen zw. AS Seeheim-Jugenheim und AK Darmstadt A 45 Erweiterung auf 6 Fahrstreifen zw. AS Haiger-Burbach und AS Wilnsdorf A 60 Erweiterung auf 6 Fahrstreifen zw. AD Mainspitz und AD Rüsselsheim A 66 Erweiterung auf 6 bzw. 8 Fahrstreifen zw. AK Wiesbaden-Schierstein und Wiesbadener Kreuz A 67 Erweiterung auf 6 Fahrstreifen zw. AD Rüsselsheim und AK Darmstadt A 661 Erweiterung auf 6 Fahrstreifen zw. AK Bad Homburger Kreuz und AS Bad Homburg Frage 4. Welche Folge hat die von der Landesregierung gezogene Option, dass das Land weiterhin Planfest- stellungsbehörde für Autobahnprojekte bleibt, auf die Projekte? Durch den Verbleib der Aufgaben der Planfeststellungsbehörde beim Land Hessen ist diese wei- terhin Genehmigungsbehörde. Frage 5. Für welche Projekte an Bundesstraßen inklusive Ortsumgehungen hat der Bund den Planungsauftrag erteilt und die Landesregierung hat diese auf die Zeit nach 2021 verschoben? Frage 6. Ist davon auszugehen, dass die Projekte ab 2021 geplant werden? Frage 7. Wenn nein, wann ist mit einer Planung der einzelnen Projekte zu rechnen? Frage 8. Wenn bislang kein Planungsbeginn absehbar ist, wann rechnet die Landesregierung damit, Klarheit über den Fortgang der Projekte zu schaffen zu können? Die Fragen 5 bis 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Es wird bereits an einer großen Zahl an Projekten an Bundesstraßen gearbeitet, bei denen es zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des BVWP 2030 schon Vorarbeiten gab. Am 19. Februar 2020 hat der Hessische Landtag den Haushalt 2020 beschlossen. Hierin sind 10 zusätzliche Stellen für Planungsingenieure bei Hessen Mobil berücksichtigt, um Planungen von bisher nicht mit Priorität verfolgten Bundesfernstraßenprojekten voranzubringen. Derzeit wird geprüft, mit welchen neuen Bundesfernstraßenprojekten begonnen werden soll. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Die vorhandenen personellen Ressourcen müs- sen so effizient wie möglich eingesetzt werden. Die folgenden Bundesstraßenprojekte des vordringlichen Bedarfs werden angesichts der Fülle der momentan zu bearbeitenden Projekte zu einem späteren Zeitpunkt, nach Beginn des Jahres 2021, geplant: Straße Maßnahme B3 zweistreifiger Neubau der OU Karben / Kloppenheim B3 zweistreifiger Neubau der OU Karben / OKarben B3 zweistreifiger Neubau der OU Butzbach (A 5 – Windhof) B8 zweistreifiger Neubau der OU Limburg bis Lindenholzhausen B8 zweistreifiger Neubau der OU Brechen bis Niederbrechen B8 zweistreifiger Neubau der OU Glashütten B8 zweistreifiger Neubau der OU Waldems/Esch B 27 zweistreifiger Neubau der OU ESW / Eltmannshausen und Niddawitzhausen B 27 dreistreifiger Neubau der OU Ludwigsau / Friedlos B 38 zweistreifiger Neubau der OU Groß-Bieberau B 38 zweistreifiger Neubau der OU Rimbach und Fürth / Lörzenhausen B 42 zweistreifiger Neubau der TOU Rüdesheim am Rhein B 45 Erweiterung auf 4 Fahrstreifen zw. Dieburg und Groß-Umstadt B 49 zweistreifiger Neubau der OU Grünberg B 62 zweistreifiger Neubau der OU Philipsthal / Röhrigshof B 62 Erweiterung auf 4 Fahrstreifen zw. Lahntal / Göttingen und der B 3",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2123 3 B 62 zweistreifiger Neubau der OU Buchenau B 253 zweistreifiger Neubau der OU Fronhausen / Wissenbach B 275 zweistreifiger Neubau der OU Ober-Mörlen B 275 zweistreifiger Neubau der OU Friedberg / OU Ossenheim B 275 zweistreifiger Neubau der OU Florstadt / Nieder-Florstadt B 275 zweistreifiger Neubau der OU Nieder-Florstadt und Ober-Florstadt B 275 zweistreifiger Neubau der OU Ranstadt / Ober-Mockstadt B 275 zweistreifiger Neubau der OU Ortenberg / Selters B 455 zweistreifiger Neubau der OU Wiesbaden-Fichten B 455 Erweiterung auf 4 Fahrstreifen zw. AS Friedberg und der K 11 B 456 Erweiterung auf 4 Fahrstreifen der OU Wehrheim / Oberursel B 469 Erweiterung auf 4 Fahrstreifen zw. A 3 und A 45 B 486 zweistreifiger Neubau der OU Rödermark-Urberach Frage 9. Welche Folge hat der Übergang von Planung und Bau auf die Bundesfernstraßenverwaltung für diese Projekte auch hinsichtlich des Personalschlüssels und der Personalentwicklung? Mit dem Übergang der Autobahnaufgaben von den Länderverwaltungen auf die Autobahn GmbH des Bundes kommt es bei Hessen Mobil zu erheblichen organisatorischen Neuausrichtungen. Möglichkeiten der Aufnahme von Planungen neuer, dringlicher Straßenbauprojekte werden maß- geblich dadurch bestimmt, zu welchem Zeitpunkt die Überleitung der Autobahnaufgaben auf die Autobahn GmbH des Bundes tatsächlich abgeschlossen sein wird und welche personellen Res- sourcen bei Hessen Mobil verbleiben werden. Die Landesregierung stellt jedoch sicher, dass aus- reichend qualifiziertes Personal bei Hessen Mobil vorhanden ist, um die verkehrspolitischen Ziele des Landes zu erfüllen. Wiesbaden, 9. Juni 2020 Tarek Al-Wazir",
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