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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/5888 HESSISCHER LANDTAG 01. 09. 2021 Kleine Anfrage Yanki Pürsün (Freie Demokraten) vom 07.06.2021 Persönliche Schutzausrüstung VI und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Eine gute Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss stets für alle Bürger zur Verfügung stehen, die eine solche aufgrund ihrer Tätigkeit benötigen. Die PSA schützt sowohl die Gesundheit des Tragenden, als auch beispiels- weise der Patienten und soll Risiken minimieren. Insbesondere in der Pandemie ist die PSA dringend notwen- dig. Sowohl medizinisches Personal, als auch pflegerisches Personal wie aber auch pflegende Angehörige sind exemplarisch als Zielgruppe zu nennen. Die Versorgung mit PSA ist Teil jedes Pandemieplans. Trotzdem hat sich die Landesregierung schwer damit getan, auf den rasch eingetretenen Liefer- und Versorgungsengpass zeitnah zu reagieren. Material wurde zu spät eingekauft und war zum Teil von minderer Qualität. Auf Bundesebene ist nun ein Maskenstandardstreit zwischen den Bundesministerien für Gesundheit und Arbeit entstanden. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Die Corona-Pandemie stellt Bund, Land und unser Gesundheitssystem weiterhin vor große Her- ausforderungen. Eine wichtige Aufgabe bei der Bewältigung der Corona-Pandemie ist es, dem Gesundheitssystem die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund wurde am 23. März 2020 zur Unterstützung des Krisenstabes der Lan- desregierung bei dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport die Task Force Koordi- nierung Beschaffungsmanagement und Verteilung (TF B/V) gegründet. Aufgabe der TF B/V war die Beschaffung und Verteilung von dringend benötigter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und von weiteren medizinischen Gütern für das öffentliche Gesundheitswesen sowie für die Res- sorts der hessischen Landesverwaltung. Die Arbeit der TF B/V umfasste drei Schwerpunkte: Die Sichtung und Prüfung von Angeboten und Anbietern, die Beschaffung sowie die Verteilung. Auch innerhalb sehr kurzer Fristen konnte das Land den Bedarfsträgern umfangreich die dringend benötigte Schutzausstattung zur Verfü- gung stellen und eine drohende Unterversorgung erfolgreich abwenden. Die Sicherheit der ausgelieferten persönlichen Schutzausrüstung (PSA) hat für die Hessische Lan- desregierung einen sehr hohen Stellenwert. Die durch die TF B/V beschafften sowie die vom Bund gelieferten Produkte werden daher einem mehrstufigen Qualitätssicherungsprozess unterzo- gen. In der Phase der Beschaffung selbst erfolgte dabei eine Bewertung der durch die Anbieter vorgelegten Angebotsunterlagen. Sofern ein Kaufvertrag zustande kam, folgte die zusätzliche physische Prüfung der gelieferten Produkte. Bei Zweifeln an deren Qualität oder bei Unstimmig- keiten in der Dokumentenlage wurde und wird die Durchführung eines Tests nach entsprechender Norm durch ein akkreditiertes Prüfinstitut veranlasst. Seit ihrer Einrichtung wurde die TF B/V durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für die Überwachung der Vorgaben aus dem Produktsicherheitsgesetz (also auch für die Prüfung von PSA-Schutzmasken) zuständigen Regierungspräsidien unterstützt. Diese bewerten die Zertifikate sowie die Verkehrsfähigkeit der Schutzmasken. Bei Zweifeln oder Unstimmigkeiten werden die Stellen, welche das Zertifikat ausgestellt haben (sogenannte „notified bodies / benannte Stellen“), kontaktiert. Bei Bedarf wird zusätzlich das Fachzentrum des Landes Hessens oder die Fachauf- sicht, d. h. das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, zu Rate gezogen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungspräsidien überprüfen die Einhaltung der ein- schlägigen Normen. Die technische Wirksamkeit überprüfen akkreditierte Prüfinstitute. Eingegangen am 1. September 2021 · Bearbeitet am 1. September 2021 · Ausgegeben am 2. September 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5888 Die Beschaffung von PSA und weiteren medizinischen Gütern wurde zum 31. Mai 2020 einge- stellt. Seit dem 1. Juli 2020 werden die weiteren Aufgaben der TF B/V von einer Überführungs- stelle wahrgenommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes haben während der weltweiten Pandemie in einer besonderen Ausnahmesituation mit großem Einsatz dafür gesorgt, dass die benötigte PSA in ausreichender Menge und Qualität schnellstmöglich zur Verfügung stand. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. In welcher Menge, in welchem Zeitraum und nach welchem Standard wurde Schutzmaterial vom Bund bezogen oder geliefert? Durch den Bund wurden dem Land Hessen folgende Artikel im Zeitraum April – Juli 2020 gelie- fert: Artikel Menge Abstrichbesteck 5.083 Faceshield 30.153 FFP2‐Maske 268.108 FFP3‐Maske 71.360 Fieberthermometer 672 KN95‐Maske 4.762.326 Mund‐Nasen‐Schutzmaske 15.616.951 N95‐Maske 35.225 Overall 22.592 Schuhbezug 240 Schutzbrille 26.597 Einmalhandschuhe 4.002.918 Spuckkittel/Vlieskittel 29.382 Desinfektionsmittel (in Litern) 19.793 Die Artikel wurden nicht nach einem bestimmten Standard geliefert. Vielmehr erfolgte die Prü- fung der angelieferten Waren durch die TF B/V. Frage 2. Durch wen erfolgte die Qualitätskontrolle bei diesen Lieferungen? Die Prüfung der gelieferten Waren erfolgte durch geschultes Fachpersonal aus den für die Markt- überwachung zuständigen Regierungspräsidien und – sofern erforderlich – durch akkreditierte Prüfinstitute. Frage 3. Nach welchem Standard erfolgt die Qualitätskontrolle bei diesen Lieferungen? Die vom Bund gelieferten Produkte wurden, ebenso wie die durch die TF B/V beschafften Pro- dukte, in Hessen einem mehrstufigen Qualitätssicherungsprozess unterzogen. Die angelieferten Produkte unterlagen u.a. einer physischen Prüfung durch fachkundiges Personal. Bei Zweifeln an deren Qualität oder bei Unstimmigkeiten in der Dokumentenlage wurde die Durchführung eines Tests nach entsprechender Norm durch ein akkreditiertes Prüfinstitut veranlasst. Das Land Hessen verteilt ausschließlich PSA und Medizinprodukte, welche einen wirksamen Schutz vor Covid-19 aufwiesen.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5888 3 Frage 4. Gab es nach den Lieferungen Zweifel an der oder Beschwerden über die Qualität des Schutzmate- rials? Soweit an gelieferter Ware Zweifel bestanden, wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Sofern es in Einzelfällen dennoch zu Beschwerden durch die belieferten Bedarfsträger kam, konn- ten diese ausgeräumt werden. Frage 5. Bis wann wurden die von der Taskforce beschafften CPA-Masken von der Task Force ausgeliefert? Die von der TF B/V beschafften Masken werden weiterhin ausgeliefert. Frage 6. Bis wann wurden die von der Taskforce beschafften CPA-Masken von den Empfängern benutzt? Die TF B/V hatte die Aufgabe, dringend benötigte PSA und Medizinprodukte zu beschaffen und an die Bedarfsträger auszuliefern. Über den letztendlichen Gebrauch der gelieferten Waren liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 7. Hat die Task Force CPI-Masken bezogen oder geliefert? Der CPI-Prüfgrundsatz hat bei den Beschaffungsanstrengungen der TF B/V keine Rolle gespielt. Frage 8. Wie beurteilt die Landesregierung den Unterschied zwischen den CPA und CPI-Standards für die Verwendung von PSA? Sowohl CPI- als auch CPA-Standards haben Einzug in das gesetzliche Regelwerk gefunden. Den CPA-Prüfgrundsatz haben Experten aus Unfallversicherung und Produktsicherheit (u.a. Zentral- stelle der Länder für Sicherheitstechnik, DEKRA und IFA) entwickelt. Rechtswirksam wurde er in der „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV)“ verankert. Der CPI-Standard wurde unter Beteiligung des BMG, BfArM und TÜV Nord erstellt und ist im Infektionsschutzgesetz (vgl. Anlage zu § 5b Abs. 4 IfSG) verortet. Beide Standards sind insofern pandemiebedingte „Produkte“. Die Beschaffungsanstrengungen der Hessischen Landesregierung zielten vornehmlich auf Pro- dukte, welche den CE-Standard erfüllen. Atemschutzmasken, welche nicht an diesen Standard gebunden waren, wurden gemäß dem durch die ZLS zugelassenen CPA-Prüfgrundsatz getestet. Weitere Prüfgrundsätze haben bei der Beschaffung und Produktprüfung der durch die TF B/V beschafften Masken keine Rolle gespielt. Frage 9. Bezieht die Landesregierung weiterhin Masken nach den CPA und CPI-Standards? Die zentrale Beschaffung von Schutzmasken im Rahmen der Corona-Pandemie wurde zum 31. Mai 2020 eingestellt. Soweit es bei den Beschaffungen zu formellen oder technischen Män- geln der bestellten Waren gekommen ist, wurden diese bei den Vertragspartnern reklamiert. Auf- grund der Gewährleistungspflicht wurden sodann Nachlieferungen bzw. Ersatzlieferungen mit den Vertragspartnern vereinbart. Es ist daher nicht auszuschließen, dass sich im Zuge von ge- währleistungsbedingten Nachverhandlungen Ersatzlieferungen mit Masken ergeben, welche auf- grund des CPA-Prüfgrundsatzes geprüft und an die Bedarfsträger verteilt werden. Frage 10. Hält die Landesregierung es weiterhin für erforderlich, Masken nach den CPA und CPI-Standards zu beziehen? Die Landesregierung hält es nicht für erforderlich, weitere Masken nach den CPA- oder CPI- Standards zu beziehen. Wiesbaden, 24. August 2021 In Vertretung: Dr. Stefan Heck",
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