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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/5879 HESSISCHER LANDTAG 29. 07. 2021 Kleine Anfrage Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) und Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten) vom 07.06.2021 Stand der Reaktivierung der Lumdatalbahn und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Die Strecke von Lollar über Mainzlar nach Londorf, die auch als Lumdatalbahn bekannt ist, wurde 1981 still- gelegt. 2018 kam eine Machbarkeitsstudie zu dem Ergebnis, dass die Strecke über Reaktivierungspotenzial verfügt. Der Kreistag Gießen hat sich daraufhin für die Reaktivierung der stillgelegten Strecke ausgesprochen. Die weitere Prüfung soll mit der neuen Bewertungsmethodik des Bundes durchgeführt werden. Durch die Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes im Januar 2020 ist eine Förderung des Projekts durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur von bis zu 90 % möglich. Die Landesre- gierung hat kürzlich erneut bekräftigt, dass sie die Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken fördern wird. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist der derzeitige Stand der Reaktivierung? Frage 2. In welchem Projektabschnitt befindet sich die Reaktivierung? Frage 3. Welche anderen Infrastrukturmaßnahmen beeinflussen den weiteren Planungsverlauf? Frage 4. Wann genau rechnet die Landesregierung mit der Inbetriebnahme der Strecke? Frage 5. Wie hoch ist die aktuelle Kostenschätzung? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Grundlage für die Reaktivierung einer Strecke ist eine Machbarkeitsuntersuchung, die von dem ÖPNV-Aufgabenträger (Landkreis Gießen) gemeinsam mit der zuständigen Aufgabenträgerorga- nisation, dem Rhein-Main Verkehrsverbund (RMV), erstellt wurde. In der Machbarkeitsuntersu- chung wird ein Betriebskonzept erstellt, das die Grundlage für die hierfür erforderliche Infra- struktur und die Kostenschätzung bildet. Auf der Grundlage der Machbarkeitsuntersuchung wurde vom Landkreis Gießen und dem RMV die Vorplanung beauftragt. Zudem wurde die Reaktivierung der Lumdatalbahn durch die Landesregierung auf der Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) im Januar 2021 zur Förderung durch den Bund angemeldet. Mit der Anmeldung der Lumdatalbahn wurde seitens der Landesregierung und der Aufgabenträger auf dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse die Prognose getroffen, dass das Vorhaben zum Zeitpunkt des konkreten Förderantrages die Fördervoraussetzungen des GVFG erfüllt. Der zu erbringende Nachweis erfolgt auf der Grundlage des sog. Standardisierten Bewer- tungsverfahrens, das derzeit durch ein Forschungsvorhaben neu gefasst wird, um u.a. den Nutzen von Reaktivierungsvorhaben in der Bewertung abbilden zu können. Im Rahmen des Forschungs- vorhabens des Bundes werden für einzelne Vorhaben Testrechnungen durchgeführt, hierzu gehört auch die Reaktivierung der Lumdatalbahn. Der Bund beabsichtigt, die Neufassung des Standar- disierten Bewertungsverfahren einschließlich der Testrechnungen bis Ende des Jahres abzu- schließen. Auf der Grundlage der Vorplanung durch die ÖPNV-Aufgabenträger wurden Gesamtinvestitionen von rd. 32 Mio. € für das Vorhaben geschätzt. Eine konkrete Kostenberechnung und ein Rah- menterminplan für ein Vorhaben ist erst mit der Erstellung einer technischen Entwurfsplanung Eingegangen am 29. Juli 2021 · Bearbeitet am 29. Juli 2021 · Ausgegeben am 30. Juli 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5879 möglich, die hier noch nicht vorliegt. Andere Infrastrukturmaßnahmen mit Auswirkungen auf den Planungsverlauf zur Reaktivierung der Lumdatalbahn sind nicht ersichtlich. Frage 6. Wurde die Förderung nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz durch das BMVI bereits be- willigt? Frage 7. Wenn ja, in welcher Höhe? Frage 8. Wenn nein, plant die Landesregierung die Reaktivierung mit einem größeren Anteil finanziell zu fördern, sollte es zur Absage einer Finanzierungsbeteiligung durch das BMVI kommen? Die Fragen 6 bis 8 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Das Land Hessen ist bei Vorhaben gemäß dem Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzie- rungsgesetzes (GVFG) nicht Projektträger. Es werden seitens des Landes Hessen die Vorhaben angemeldet (§ 6 Abs.1 GVFG), die von den ÖPNV-Aufgabenträgern als Vorhaben vorgelegt werden. Grundlage hierfür ist die Prognose, dass das Vorhaben die Fördervoraussetzungen des Bundes erfüllen wird. Dieser Nachweis erfolgt i.d.R. mit einer positiv abgeschlossenen Mach- barkeitsstudie. Nach einer Anmeldung eines Vorhabens zum GVFG-Bundesprogramm setzt die Zuweisung von Bundesmitteln voraus, dass die Planung des Vorhabens abgeschlossen ist und Baurecht vorliegt. Damit liegen die Voraussetzungen für eine Beantragung von Bundesmitteln im konkreten Fall noch nicht vor. Frage 9. Welche Konflikte gibt es bei der Reaktivierung der Strecke? Frage 10. Wie beurteilt die Landesregierung diese Konflikte? Die Fragen 9 und 10 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Für das Projekt sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine verkehrlichen oder technischen Kon- flikte erkennbar, die einer Umsetzung im Wege stehen würden. Etwaige Fragen z. B. des Um- welt- oder Schallschutzes können in den entsprechenden Planrechtsverfahren einer Lösung zuge- führt werden. Wiesbaden, 22. Juli 2021 Tarek Al-Wazir",
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