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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/5144 HESSISCHER LANDTAG 26. 07. 2021 Kleine Anfrage Klaus Herrmann (AfD) und Dirk Gaw (AfD) vom 18.02.2021 Türkische Hisbollah Wiesbaden – Teil I und Antwort Minister des Innern und für Sport Vorbemerkung Fragesteller: Nach Kenntnis der AfD Fraktion wurde in der Westend-Moschee erneut ein Iman eingestellt, der enge Verbin- dungen zur Türkischen Hisbollah (TH) pflegt. Bereits in der Vergangenheit ist die Moschee dem Verfassungs- schutz wiederholt wegen ihren Verflechtungen zur TH aufgefallen, so dass der vorherige Iman abgeschoben werden und die Moschee einen neuen Vorstand bilden musste. Die Funktionäre der Moschee lassen somit ernsthafte Zweifel ihrer Haltung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung erkennen. Die Verbreitung islamistischer Ideologien durch Iman und Moscheevorstand sind nicht ausgeschlossen. Vorbemerkung Minister des Innern und für Sport: Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Vorbemerkung des Fragestellers auf folgenden Sachverhalt bezieht: Im Jahresbericht des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) Hessen für das Jahr 2019 wurde zur Westend-Moschee (vormals Vahdet Moschee) auf den Seiten 257 und 260 u.a. folgendes veröffentlicht: „Die Vahdet Moschee in Wiesbaden benannte sich Anfang 2019 in Westend Moschee um. Auch der Moscheevorstand wurde ausgetauscht. Hierbei handelte es sich jedoch lediglich um eine äußere Veränderung, denn ideologisch hielt die Westend Moschee weiterhin an ihren Verbindungen zur Türkischen Hizbullah (TH) fest. So beschäftigte die Mo- schee im Berichtsjahr mehrere Monate lang erneut einen hochrangigen TH-Funktionär als Imam. [...] Obwohl im Berichtsjahr 2018 der damalige Imam maßgeblich wegen seiner Bezüge zur TH abgeschoben wurde, stellte die Westend Moschee wenige Monate später erneut einen bedeutsamen Akteur der TH als Imam ein. [...] Ihre sich seit 2018 abzeichnende Strategie setzte die TH im Berichtsjahr fort. Öffentliche Veranstaltungen und Aktivitäten mit größerer Außenwirkung wur- den eingestellt. Dabei hielt die Westend Moschee in Wiesbaden weiter an der Ideologie der TH fest und arbeitete gezielt mit wichtigen TH-Aktivisten zusammen. Da die Moschee stark im Wies- badener Westend verwurzelt ist, ist es wahrscheinlich, dass ihre Anhängerschaft die entsprechen- den Bestrebungen mitträgt.“ Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Hat die Hessische Landesregierung Kenntnis über die Neueinstellung des Imans und Kenntnis über seine Haltung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung? Wenn ja, wie beurteilt die Hessische Landesregierung diese? Anfang 2019 erlangte das LfV Hessen Kenntnis von einer dreimonatigen Anstellung eines TH- Funktionärs als Imam der Westend Moschee. Dieser TH-Funktionär war dem Landesamt bereits aus anderen Zusammenhängen bekannt und in der Vergangenheit auch als Redner auf einer großen Veranstaltung der TH in Wiesbaden aufgetreten. Nach Ende seiner dreimonatigen Tätigkeit als Imam der Westend Moschee verließ der TH-Funktionär nach Kenntnis des LfV Hessen Wiesba- den wieder. Über eine erneute Anstellung dieses TH-Funktionärs als Imam ist dem LfV Hessen nichts bekannt. Bei dem besagten Imam aus dem Jahr 2019 handelt es sich um eine andere Person als den im Jahr 2018 abgeschobenen Imam, vgl. Verfassungsschutzbericht des LfV Hessen 2018, Seite 188 ff. Der Sachverhalt aus 2019 betreffend die zeitnahe Einstellung eines TH-Funktionärs nach Ab- schiebung eines TH-Agitators als Imam in 2018 wegen dessen TH-Bezügen wird als verfassungs- schutzrelevanter Vorgang bewertet. Hierdurch wird das Festhalten der Moschee an der TH- Ideologie und an Akteuren aus dem TH-Spektrum in Kenntnis der kritischen Öffentlichkeit und der öffentlich bekannten Beobachtung durch den Verfassungsschutz dokumentiert. Eingegangen am 26. Juli 2021 · Bearbeitet am 26. Juli 2021 · Ausgegeben am 28. Juli 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5144 Frage 2. Hat die Hessische Landesregierung Kenntnis über die Neugründung bzw. Neubesetzung des Mo- scheevorstands und Kenntnis über dessen Haltung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung? Wenn ja, wie beurteilt die Hessische Landesregierung diese? Die Neubesetzung des Moscheevorstands Anfang 2019 mit gefestigter TH-Anhängerschaft war dem LfV Hessen bekannt. Aus diesem Grund erfolgte die Veröffentlichung im Verfassungsschutz- bericht 2019, S. 257: „Die Vahdet Moschee in Wiesbaden benannte sich Anfang 2019 in Westend Moschee um. Auch der Moscheevorstand wurde ausgetauscht. Hierbei handelte es sich jedoch lediglich um eine äußere Veränderung, denn ideologisch hielt die Westend Moschee weiterhin an ihren Verbindungen zur Türkischen Hizbullah (TH) fest“. Frage 3. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, dass in der Vergangenheit und gegenwärtig sog. Hass- predigen durch die Funktionäre der Moschee abgehalten werden? Offen verfassungsfeindliche Redebeiträge bzw. Predigten sind vereinzelt in der Vergangenheit bekannt geworden, vgl. hierzu bspw. Verfassungsschutzbericht des LfV Hessen 2016, Seite 158 bzw. Kleine Anfrage des hessischen Landtags vom 9. Mai 2018, Drucksache 19/6152. Aktuell sind keine offen verfassungsfeindlichen Predigten aus der Moschee bekannt. Häufig übernehmen Islamisten die ideologischen Grundlagen der Kernbewegungen aus dem Aus- land. Ein Wesensmerkmal des legalen Islamismus ist dabei das Ausnutzen bzw. Nutzen legaler Mittel in einer Demokratie, die aus islamistischer Sicht keine Gültigkeit besitzt. Das hierzu ge- hörende Personenpotenzial wird mit der Bezeichnung „Legalisten“ beschrieben, der Phänomen- bereich selbst wird als „legalistischer Islamismus“ bezeichnet. Diese „Legalisten“ versuchen im Einklang mit den Gesetzen ihren Einflussraum durch politische Teilhabe auszudehnen. Mittels kommunaler, regionaler, aber auch landespolitischer Aktivitäten sollen Schutzgüter der freiheit- lichen demokratischen Grundordnung unterminiert und auf lange Sicht überwunden werden, um den eigenen islamistischen Interessen Rechnung zu tragen. Extremismusvorwürfe weisen „Lega- listen“ konsequent und selbstbewusst zurück und versehen sie mit dem Etikett „Islamfeindlich- keit“. Die Westend Moschee wird in der Gesamtschau – insbesondere aufgrund ihrer Modi Operandi – durch das LfV Hessen dem legalistischen Islamismus zugerechnet. Sie nutzt Deutschland als Rückzugsraum für die TH und unterstützt die Mutterorganisation im Ausland; nach außen verhält sich die Westend Moschee dabei gesetzeskonform. Frage 4. Rechnet die Landesregierung damit, dass in dieser Moschee zukünftig Hasspredigen abgehalten werden? Die Moschee weist eine konstante und langjährig belegbare Zugehörigkeit zur Ideologie der TH auf. Es ist damit zu rechnen, dass die Moschee weiterhin der TH-Ideologie treu sein wird; bislang waren noch keine eindeutigen Distanzierungen von der verfassungsfeindlichen Ideologie der TH zu erkennen. Ob jedoch zukünftig offen verfassungsfeindliche Aussagen innerhalb der Moschee getätigt und ggf. sogar veröffentlicht werden, wird vom LfV Hessen aufgrund ihrer Zurechnung zum legalistischen Islamismus sowie dem Umstand, dass die Moschee durch die Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten in den Fokus der Öffentlichkeit geraten ist, als unwahrscheinlich erachtet. Frage 5. Wie beurteilt die Hessische Landesregierung den Einfluss der Moschee-Funktionäre auf die mosle- mischen Mitbürger im Ortsbezirk Westend und ggf. auch Umland? Die Moschee hat in den letzten Jahren nicht signifikant an Besuchern verloren. Sie ist nach wie vor eine bedeutsame Moschee im Wiesbadener Westend. Die Besucher sind nicht ausschließlich der TH zuzurechnen. Da die TH als Organisation selbst abgeschottet und nach außen kaum oder nicht erkennbar agiert, besteht die Gefahr, dass Moscheebesucher ohne Berührungspunkte zur TH im Laufe der Zeit für die TH-Ideologie gewonnen werden können. Wiesbaden, 5. Juli 2021 Peter Beuth",
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