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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/343 HESSISCHER LANDTAG 30. 04. 2019 Kleine Anfrage Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) und Oliver Stirböck (Freie Demokraten) vom 19.03.2019 Deutsches Ledermuseum Offenbach und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Das Deutsche Ledermuseum ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die ihren ständigen Sitz in Offenbach am Main hat und das Dienstsiegel „Deutsches Ledermuseum in Offenbach am Main“ führt. Grundstück und Gebäude stehen im Eigentum der Stadt Offenbach und sollte die AöR aufhören zu bestehen, geht das gesamte Vermögen (also auch die Sammlung) auf die Stadt über. Organe des Deutschen Ledermuseums sind die Direktorin und der Senat. Der Direktorin obliegt die Verwaltung und Leitung des Deutschen Ledermuseums sowie die Vertretung nach außen. Der Senat beschließt über alle grundsätzlichen und wichtigen, die Anstalt und ihre Einrichtun- gen betreffenden Fragen. Er kontrolliert die Verwaltungstätigkeit der Direktorin. Der Senat be- steht aus dem Oberbürgermeister der Stadt Offenbach (Vorsitz), dem Landrat des Kreises Of- fenbach, einem Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), einem Vertreter des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK), einem Vertreter des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW), einem Vertreter der Industrie- und Handelskammer (IHK) Offenbach sowie acht weiteren per- sönlichen Mitgliedern und Vertretern von Verbänden und Organisationen (z.B. der Bezirks- gruppe Offenbach der HessenMetall, der Messe Offenbach und der IHK Offenbach). Das HMWK ist die Aufsichtsbehörde. Die Landregierung plant die institutionelle Förderung für das einzigartige Deutsche Ledermuseum in Offenbach zu verdoppeln und gemeinsam mit Stadt und Bund die bauliche Infrastruktur zu ertüchtigen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ab wann plant die Landesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte Verdopplung der insti- tutionellen Förderung? Die vorgesehene Verdoppelung der institutionellen Förderung kann erfolgen, sobald die haus- haltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Veranschlagung ist den Haushaltsberatungen und dem Landtagsbeschluss vorbehalten. Gegenwärtig laufen die Vorbereitungen im HMWK. Frage 2. Wie bewertet die Landesregierung den generellen Finanzbedarf des Ledermuseums zur dauerhaf- ten und zukunftsfähigen Aufstellung? Die Landesregierung geht davon aus, dass eine künftige ergänzende institutionelle Förderung ebenso wie eine bauliche Ertüchtigung dazu beitragen würde, die Zukunftsfähigkeit des Leder- museums zu gewährleisten und wird die weitere Entwicklung im Senat begleiten. Frage 3. In welchem Maße möchte die Landesregierung über welchen Zeitraum hinweg gemeinsam mit Stadt und Bund die bauliche Infrastruktur ertüchtigen? Frage 4. Wie bewertet die Landesregierung den baulichen Zustand und welche Baumaßnahmen müssen diesbezüglich auf den Weg gebracht werden? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Veranschlagung im Haushaltsgesetz 2020 für eine etwaige Ertüchtigung ist von den Haus- Eingegangen am 30. April 2019 · Bearbeitet am 30. April 2019 · Ausgegeben am 3. Mai 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/343 haltsberatungen und dem Landtagsbeschluss über den Haushalt 2020 abhängig. Zwecks Klärung des Modernisierungsbedarfes hat die Landesregierung bereits zusätzliche Mittel in Höhe von 60.000 € zur Verfügung gestellt, um die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Neukonzeption und energetischen Sanierung zu ermöglichen. Diese schließt mit drei Varianten ab. Die Ent- scheidung über die verschiedenen Varianten der Machbarkeitsstudie ist Gegenstand einer zwi- schen Ledermuseum, Stadt Offenbach und Land Hessen weiter abzustimmenden Bedarfsklärung und letztlich eine Frage der Nutzungskonzeption und der Finanzierbarkeit. Auch insoweit kann von Landes Seite eine Förderung erst erfolgen, wenn die haushaltsrechtlichen Erfordernisse ge- geben sind. Frage 5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Teilnahme an Förderprogrammen und Gewinnung von Finanzhilfen des Bundes für das Ledermuseum zu erreichen? Die Landesregierung kann selbst nicht als Antragstellerin beim Bund fungieren, wird das Le- dermuseum aber beratend und unterstützend begleiten. Frage 6. Gibt es bereits Zusagen zur finanziellen Unterstützung jenseits des Landes oder der Stadt? (bitte unter Angabe des oder der Förderin und in welcher Höhe) Laut Wirtschaftsplan 2019 erhält das Ledermuseum noch weitere Unterstützung durch folgende Institutionen: Zuschuss IHK ........................................................ 7.000 €, Zuschuss Handwerkskammer ...................................... 1.000 €, Zuschuss Feintäschner ................................................ 250 €, Zuschuss Deutsche Lederindustrie .................................. 500 €, Zuschuss Verband Lederwaren + Schuhindustrie ............. 6.000 €, Zuschuss Messe Offenbach ........................................ 5.000 €, Zuschuss Sonstige ................................................... 2.500 €. Frage 7. Wie bewertet die Landesregierung die in Machbarkeitsstudie hinterlegten Szenarien in Bezug auf die jeweiligen Bewertungen, notwendigen Maßnahmen und damit verbundenen Finanzbedarfe, die insbesondere der baulichen und inhaltlichen Weiterentwicklung des Ledermuseums dienen und bis wann sollen diese in welcher Form umgesetzt sein? Frage 8. Zu welchen Ergebnissen kommt die Landesregierung hinsichtlich der Ankündigung in der kleinen Anfrage Drs. 19/6615, die in der Machbarkeitsstudie Ergebnisse zum gegenwärtigen Zustand des Hauses und verschiedenen Möglichkeiten der Neukonzeption mit allen Beteiligten zu beraten? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Wahl der Variante ist Gegenstand der Bedarfsklärung und wird im Rahmen der Entschei- dung über den Förderantrag, der noch nicht vorliegt, zu prüfen und bewerten sein. In einem solchen Verfahren sind u.a. zunächst im Rahmen der sog. „Vorabstimmung“ und von sog. „Koordinierungsgesprächen“ zwischen allen Beteiligten nähere Einzelheiten zum Bedarf und den daraus abzuleitenden Maßnahmen zu ermitteln. Dabei wird die Bauberatungsstelle des Lan- des eingebunden, die bei der Vergabe der Bauleistungen, der Vorbereitung des Antrages und der Aufstellung der Bauunterlagen berät. Danach werden der Bedarf abschließend festgelegt, die förmlichen Antrags- und Bauunterlagen erstellt sowie die Kostenobergrenze festgesetzt. Im nächsten Schritt beauftragt das HMWK ggf. den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) für die baufachliche Prüfung der Antrags- und Bauunterlagen. Das HMWK prüft dann abschließend den Antrag. Frage 9. Welche Unterstützung leistet die Landesregierung, um die Bestände hinsichtlich der Provinienz- forschung insbesondere in Zusammenhang mit der Zeit des Nationalsozialismus und in kolonialen Kontexten zu untersuchen und museumsdidaktisch einzubinden? Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste, eine Stiftung bürgerlichen Rechts des Bundes, der Länder und kommunalen Spitzenverbände, stellt seit 2015 Fördermittel bereit, um die Prove- nienzforschung wesentlich zu unterstützen. Zu den aktuellen Förderschwerpunkten gehören die Provenienzforschung im Bereich „NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut“ (NS-Raubgut) und die Erforschung und Aufarbeitung von Sammlungsgut im Zusammenhang mit „kolonialen Kontexten“. Darüber hinaus steht die Zentrale Stelle für Provenienzforschung in Hessen seit 2015 auf Anfrage musealen Einrichtungen in kommunaler, kirchlicher und privater Trägerschaft beratend zur Seite, wenn es um Fragen zur Provenienzforschung im Zusammenhang mit der Zeit des Nationalsozialismus geht. Die Provenienzforschungsstelle widmet sich der wissen- schaftlichen Erforschung der Herkunft und der wechselnden Besitz- und Eigentumsverhältnisse",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/343 3 von Kulturgütern im 20. Jahrhundert, insbesondere dem im Nationalsozialismus verfolgungsbe- dingt entzogenen Kulturgut aus jüdischem Besitz (sog. NS-Raubgut). Das Deutsche Ledermuseum ist von 2011 bis 2014 mit Fördergeldern des Bundes in Höhe von rund 166.000 € – ausgereicht durch die Berliner „Arbeitsstelle für Provenienzforschung“ (AfP) – unter- stützt worden. Anfang 2015 ging die AfP in das vom Bund, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden neu geschaffene Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg über. Infor- mationen über das geförderte Projekt „Erwerbungen des DLM Offenbach in den Jahren 1933 bis 1945“ sind über das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (https://www.kulturgutverluste.de/) ab- rufbar. In der Auflistung des DZK sind auch diejenigen Projekte erfasst, die vor 2015 von der AfP gefördert wurden. Frage 10. Teilt die Landesregierung noch immer die Auffassung, dass sich die komplexe Trägerstruktur (siehe Drs. 19/6615) bewährt oder wäre ein Modell der Übernahme durch das Land Hessen auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Kosten einer Ertüchtigung angemessen? Die Landesregierung sieht aktuell keinen Anlass, die derzeitige Trägerstruktur zu ändern. Wiesbaden, 23. April 2019 Angela Dorn",
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