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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/3226 HESSISCHER LANDTAG 01. 10. 2020 Kleine Anfrage Yanki Pürsün (Freie Demokraten) und Oliver Stirböck (Freie Demokraten) vom 15.07.2020 Gesundheitsämter und Corona-App und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Am 13.07.2020 berichtete die Presse davon, dass jedenfalls in Berlin keine Vernetzung der Corona-App mit den Gesundheitsämtern und Testlaboren gewährleistet ist. Sofern man positiv auf das Virus getestet wird, soll man idealerweise mittels QR Code dieses Testergebnis pseudonymisiert in der App hochladen, damit mögliche Kontaktpersonen informiert werden. Nicht alle Gesundheitsämter und Testlabore verfügen aber über die ent- sprechende technische Ausstattung für diese Übermittlung Vorbemerkung Minister für Soziales und Integration: Die Frage wird in Bezug auf die hessischen Gesundheitsämter sowie das Hessische Landesprü- fungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) als Testlabor des Landes beant- wortet. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei der in der Vorbemerkung zitierten „Corona- App“ um die Corona-Warn-App der Bundesregierung handelt. Darüber hinaus bleibt anzumer- ken, dass die Corona-Warn-App von der Bundesregierung herausgegeben wurde und grundle- gende Fragen zu den technischen Eigenschaften, insbesondere auch zum Datenschutz, sowie der Nutzung der App an diese zu richten sind. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Sind die Testlabore und Gesundheitsämter digital sicher angebunden, sodass sie QR-Codes für das Hochladen in die Corona-App erstellen können? Frage 2. Werden Corona-Testergebnisse von für Hessen relevante Labore mit einem entsprechenden QR- Code oder einer TAN versehen? Bitte ggf. differenziert antworten, sofern es Unterschiede beiden hessischen Laboren gibt. Frage 3. Sind die Gesundheitsämter in Hessen so ausgestattet, dass eine Übermittlung des Testergebnisses mittels QR-Code oder TAN möglich ist? Bitte ggf. differenziert antworten, sofern es Unterschiede bei den hessischen Gesundheitsämtern gibt. Frage 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung ggf. um die Gesundheitsämter entsprechend auszu- statten, um die Übermittlung mittels QR-Code künftig zu gewährleisten? Frage 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Nach der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 (RVO) vom 6. August 2020 können die hessischen Gesundheitsämter Laboruntersuchungen unter Nutzung des zugehörigen KBV-Musters OEGD veranlassen. Dieses enthält einen eingedruckten, einmaligen QR-Code, mit dem getestete Personen ihr Ergebnis online einsehen und bei einer bestätigten Infektion in der Corona-Warn- App freischalten können. Die Formulare wurden für alle hessischen Gesundheitsämtern zur Ver- fügung gestellt. Abhängig von der Einsenderin/dem Einsender bzw. der Kundin/des Kunden liegt der Untersu- chungsauftrag für eine SARS-CoV-2 Testung im Hessischen Landesprüfungs- und Untersu- chungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) bereits mit QR-Code vor. Über einen auf dem Ein- sendeschein aufgedruckten QR-Code ist die Einspeisung des Test-Ergebnisses in die Corona-App möglich. Sofern das Einverständnis der getesteten Person vorliegt, kann der vom HLPUG erstellte Befund über den QR-Code für die Corona-Warn-App der getesteten Person zur Verfügung gestellt werden. Eingegangen am 1. Oktober 2020 · Bearbeitet am 1. Oktober 2020 · Ausgegeben am 5. Oktober 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/3226 Frage 5. Können positive zertifizierte Corona-Testergebnisse im Ausland in die App hoch geladen werden? Frage 6. Läuft der Corona-positiv Status nach 14 Tagen in der App automatisch ab bzw. kann der Nutzer den Corona positiv-Status selbst in genesen ändern? Wenn nicht, ist die App nur für die Nutzung bis zur erstmaligen Ansteckung gedacht? Die Fragen 5 und 6 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für Fragen zu den technischen Parametern der Corona-Warn-App ist die Bundesregierung als Herausgeber der App zuständig. Weitere Informationen stellt außerdem das Robert Koch-Institut zur Verfügung: ttps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/WarnApp/Handreichung- Arzt.html Wiesbaden, 28. September 2020 Kai Klose",
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