GET /api/v1/document/177867/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177867/",
    "id": 177867,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/177867-psychiatrische-und-psychotherapeutische-betreuung-pflegebedurftiger-menschen-in-stationaren-einrichtungen/",
    "title": "Psychiatrische und psychotherapeutische Betreuung pflegebedürftiger Menschen in stationären Einrichtungen",
    "slug": "psychiatrische-und-psychotherapeutische-betreuung-pflegebedurftiger-menschen-in-stationaren-einrichtungen",
    "description": "",
    "published_at": "2020-05-22T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 3,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/46/fd/64/46fd64d36fe44ba8a36647d98b401d46/b0d9ea6b35c8227304161fceac421e801f385d2f.pdf",
    "file_size": 157861,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/46/fd/64/46fd64d36fe44ba8a36647d98b401d46/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/46/fd/64/46fd64d36fe44ba8a36647d98b401d46/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/0/02560.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": "Microsoft® Word 2016",
        "subject": null,
        "producer": "Microsoft® Word 2016",
        "publisher": "Hessischer Landtag",
        "reference": "20/2560",
        "foreign_id": "he-20/2560",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://hessischer-landtag.de/"
    },
    "uid": "46fd64d3-6fe4-4ba8-a366-47d98b401d46",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "he",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "20"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=177867",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-07-25 08:17:50.817265+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177867/",
            "number": 1,
            "content": "20. Wahlperiode                                                                      Drucksache 20/2560 HESSISCHER LANDTAG                                                                              22. 05. 2020 Kleine Anfrage Dr. Daniela Sommer (SPD) vom 13.03.2020 Psychiatrische und psychotherapeutische Betreuung pflegebedürftiger Menschen in stationären Einrichtungen und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragestellerin: Im November 2019 hat der Landespräventionsrat Hessen eine Publikation zum Thema „psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung für ältere Menschen in der stationären Pflege“ veröffentlicht. Die Arbeits- gruppe „Prävention für ältere Menschen“ weist darin auf die schwierige Versorgunglage in Bezug auf psychi- atrische und vor allem psychotherapeutische Versorgung älterer Menschen hin, die in Pflegeeinrichtungen le- ben. Es bestehe zwar derselbe leistungsrechtliche Anspruch wie für alle Menschen, aber dieser Anspruch könne in der Realität kaum bis gar nicht umgesetzt werden (vgl. Landespräventionsrat 2019: 1). Vorbemerkung Minister für Soziales und Integration: Es trifft zu, dass ein erheblicher Teil der in der stationären Langzeitpflege versorgten Personen gerontopsychiatrische Veränderungen wie Demenz oder Alzheimer aufweisen und damit beson- dere pflegerische Herausforderungen verbunden sind. Deshalb ist es positiv zu bewerten, dass die neue Pflegeausbildung hier eine Verbesserung der Qualifikation der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner bringen wird, weil jetzt für alle Aus- zubildende Pflichteinsätze in der Psychiatrie, in der Gerontopsychiatrie oder in der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu absolvieren sind. Auch ist der neue Rahmenausbildungsplan generalistisch aufgebaut, so dass die pflegerischen Kompetenzen für alle Lebensalter der Pflegebedürftigen zu entwickeln sind. D.h. dass auch das Thema Menschen mit psychischen Erkrankungen über alle Lebensphasen abgebildet werden wird. Hinsichtlich der Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI/ 53c SGB XI ist es als Fortschritt zu be- trachten, dass jede Bewohnerin und jeder Bewohner einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen hat und diese Personalkapazitäten somit on top kommen und nicht aus der allgemeinen Leistungsvergütung SGB XI finanziert werden müssen. Die Hessische Landesregierung begrüßt grundsätzlich eine Ausweitung der psychosozialen Be- treuung in Pflegeheimen. Sie hat deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart, dass ein Förderpro- gramm für Modellprojekte entwickelt und umgesetzt werden soll, die die psychosoziale Betreuung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Altenpflegeeinrichtungen unterstützt. Hierfür sollen beim Land Mittel für eine Sozialbetreuung beantragt werden können, die ehrenamtliches Engagement aktiv einbinden soll. In der Legislaturperiode sollen hierzu in drei Landkreisen und zwei Städten Modellprojekte aufgelegt werden. Für Menschen in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen muss der Zugang zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung verbessert werden. Mit dem Pflegepersonalstärkungsge- setz II hat die Selbstverwaltung bereits Vereinbarungen getroffen, dass alle Altenpflegeheime Betreuungs- und Behandlungskonzepte für dementiell erkrankte Personen vorhalten und umsetzen müssen. Mit Blick auf den Zugang zu psychotherapeutischen Angeboten bestehen allerdings grundsätzlich Engpässe bei der Versorgung der Bevölkerung insgesamt. Hier hat der Bundesgesetzgeber bereits gegengesteuert, indem er das Studium zum „Psycho- therapeuten“ weiterentwickelt hat und es attraktiver gestalten will. Hiermit soll auch ein Beitrag geleistet werden, dem bestehenden Mangel an Psychotherapeutinnen und -therapeuten entgegen- zuwirken. Im neuen Psychotherapeutengesetz vom 15. November 2019 wird die Berücksichtigung Eingegangen am 22. Mai 2020 · Bearbeitet am 22. Mai 2020 · Ausgegeben am 28. Mai 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/46/fd/64/46fd64d36fe44ba8a36647d98b401d46/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177867/",
            "number": 2,
            "content": "2                                  Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2560 aller Altersgruppen und aller Patientengruppen, die immer auch die Menschen mit sowohl kör- perlichen als auch geistigen Behinderungen einschließen, an geeigneten Stellen der Inhalte der hochschulischen Lehre sowie der berufspraktischen Einsätze gezielt eingefordert. So ist beispiels- weise in der an das Gesetz gekoppelten, sich derzeit noch in Entwicklung befindlichen neuen Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verpflichtend vorgese- hen, dass jeder Student praxisbezogenes Wissen mit Blick auf die Ausübung von Psychotherapie bei älteren Menschen erlernt (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 PsychThApprO). Zudem sind in der psychothe- rapeutischen Prüfung besondere Aspekte der verschiedenen Alters- und Patientengruppen in die Fragestellungen angemessen einzubeziehen (§27 PsychThApprO). Angesichts des in den nächsten Jahren zu erwartenden Aufwuchses zu pflegender alter Menschen wird sich die Hessische Landesregierung weiter dafür einsetzen, die Versorgung in den Einrich- tungen sicherzustellen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.   Wie viele pflegebedürftige Menschen in Altenpflegeeinrichtungen weisen eine psychische Beein- trächtigung auf? Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Frage 2.   Unter welchen psychischen Störungen leiden pflegebedürftige Menschen in Altenpflegeeinrichtun- gen? Gesundheitsepidemiologische Daten werden seitens der Betreuungs- und Pflegeaufsicht Hessen (BPAH) nicht erhoben oder verarbeitet. Im Rahmen der bei Prüfungen der BPAH gewonnenen Erkenntnisse anhand von Einzelfallbegutachtungen lässt sich aber feststellen, dass das volle Spekt- rum der in der Gesamtbevölkerung auftretenden psychischen Erkrankungen in stationären Alten- pflegeeinrichtungen anzutreffen ist. Frage 3.   Welche Konzepte gibt es in hessischen Pflegeeinrichtungen für die Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen? In Hessen existiert das „Rahmenkonzept zur vollstationären Versorgung von pflegebedürftigen Menschen mit psychischer Erkrankung und/oder seelischer Behinderung und/oder Abhängigkeits- erkrankung in Verbindung mit Comorbidität“:  https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/Rahmenkonzept%20KoComo 2017.pdf Dieses Rahmenkonzept stellt ein Versorgungskonzept für jüngere pflegebedürftige Menschen dar, dessen Ziel es ist, für Betroffene zusätzliche Leistungen zur Gestaltung des Tages (früher SGB XII, jetzt SGB IX) generieren zu können. Konzeptionen im Bereich der regelhaften Versorgung in der stationären Altenpflege gibt es ledig- lich einrichtungsspezifisch. Konzeptionen werden durch die örtlich zuständige BPAH individuell geprüft, jedoch nicht statistisch erfasst. Frage 4.   Wie viele Pflegebedürftige erhalten einmal im Quartal eine ambulante psychiatrische Versorgung? (Bitte nach Pflegebedürftigen mit und ohne einer sogenannten eingeschränkten Alltagskompetenz (PEA-Status) aufschlüsseln.) Diese Zahlen werden von Seiten des Landes nicht erfasst. Den PEA-Status gibt es seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes nicht mehr. Viel- mehr bilden sich Einschränkungen im kognitiven bzw. psychischen Bereich der pflegebedürftigen Personen in den Modulen 2 (Kognitive und kommunikative Fähigkeiten) bzw. 3 (Verhaltenswei- sen und psychische Problemlagen) ab. Frage 5.   Wie erfolgt der Einsatz von Psychopharmaka bei Pflegebedürftigen? (Bitte nach Pflegebedürftigen mit und ohne einer sogenannten eingeschränkten Alltagskompetenz (PEA-Status) aufschlüsseln.) Die aktuellsten bekannten epidemiologischen Zahlen ergeben sich aus dem Pflegereport 2017:  https://www.wido.de/fileadmin/Dateien/Dokumente/Publikationen_Produkte/Buchrei- hen/Pflegereport/2017/Kapitel%20mit%20Deckblatt/wido_pr2017_kap11.pdf) „In Deutschland erhielten im Durchschnitt der Quartale 41,8 % der gesetzlich versicherten Heim- bewohner mit Demenz über 65 Jahre mindestens eine Neuroleptika-Verordnung im Jahr 2015. Dies bedeutet nicht zwingend, dass dies für eine Dauertherapie ausreichend war, sondern kann",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/46/fd/64/46fd64d36fe44ba8a36647d98b401d46/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177867/",
            "number": 3,
            "content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2560                3 auch auf Bedarfsmedikation hinweisen. Eine differenzierte Betrachtung von Dauer- und Bedarfs- medikation bei Psychopharmaka erfolgte im Projekt „Arzneimitteltherapiesicherheit bei Patienten in Einrichtungen der Langzeitpflege“ (Bergner 2016). Bei insgesamt 888 Heimbewohnern (72 % Frauen, mittleres Alter 83 ± 9 Jahre, 45 % mit dokumentierter Demenz) in 18 Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern wurden in einer Querschnittserhebung in einem Zeitraum von einem Monat Arzneimittelnebenwirkungen (UAW) erhoben. Die vollstän- dige Medikation konnte von 841 der teilnehmenden Heimbewohner dokumentiert werden. Hier fällt auf, dass etwa 18 % der Heimbewohner mit Demenz bei Bedarf ein Neuroleptikum erhielten, vermutlich dann, wenn akute Verhaltensauffälligkeiten nicht anders behandelt werden konnten. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Heimbewohner erhielt auch bereits Neuroleptika in der Dau- ermedikation.“ (S. 123) Frage 6.    Wie ist der Umgang mit pflegebedürftigen Menschen mit psychischer Beeinträchtigung in die Aus- bildung von Pflegefachkräften integriert? In der neuen generalistischen Pflegeausbildung ist ein praktischer Pflichteinsatz in Psychiatrien im Umfang von 120 Stunden vorgesehen. Dieser Pflichteinsatz kann in psychiatrischen Kranken- häusern, in gerontopsychiatrischen Fachabteilungen aber auch in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege absolviert werden. Der Rahmenausbildungsplan der Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz weist zum Themenbereich \"Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützten\" die Curriculare Einheit Nr. 11 auf, die mit 80 Unterrichtsstunden im 1. und 2. Ausbildungsdrittel und weiteren 80 Unterrichtsstunden im 3. Ausbildungsdrittel vorgegeben werden. Frage 7.    Inwiefern steht den hessischen Pflegeeinrichtungen eine psychiatrische oder psychotherapeutische fachliche Unterstützung zur Verfügung? Hierzu liegen dem Land keine Daten vor. Frage 8.    Wie nimmt die hessische Landesregierung zur Publikation des hessischen Landespräventionsrats Stellung? Siehe hierzu Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration. Frage 9.    Inwiefern werden die eröffneten Lösungsansätze in bestehende Konzepte und Programme inte- griert? Siehe hierzu Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration. Wiesbaden, 14. Mai 2020 Kai Klose",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/46/fd/64/46fd64d36fe44ba8a36647d98b401d46/page-p3-{size}.png"
        }
    ]
}