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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/550 HESSISCHER LANDTAG 12. 06. 2019 Kleine Anfrage Wiebke Knell (Freie Demokraten) und René Rock (Freie Demokraten) vom 01.05.2019 Windkraft – Teilregionalplan Energie Nordhessen und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Im Oktober 2016 hat die Regionalversammlung Nordhessen den Teilregionalplan Energie beschlossen. Im Mai 2017 hat die Landesregierung den Plan nach „gründlicher Prüfung“, so die damalige Pressemitteilung des Wirtschaftsministers, bestätigt. Die Gemeinden Diemelsee, Diemelstadt, Willingen und Korbach haben daraufhin Klage gegen den Teilregio- nalplan Energie eingereicht. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einem Beschluss von Janu- ar 2018 der Klage im Hauptsachverfahren gute Erfolgsaussichten bescheinigt, weil der Teilregionalplan we- gen Verstoßes gegen § 6 Abs. 4 Satz 3 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) und § 10 Abs. 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz (ROG) formale Mängel aufweise. Das Gericht stellte fest: „Lediglich wenn die Änderung oder Ergänzung eines Planentwurfs keine neue Be- troffenheit auslöst, ist ein erneutes Beteiligungsverfahren nicht erforderlich.“ Tatsächlich wurden jedoch 44 Vorranggebiete nach der zweiten Offenlegung durch den Beschluss der Regionalversammlung vom 7. Okto- ber 2016 geändert, ohne dass eine erneute Beteiligung eingeleitet wurde. Im Dezember 2018 berichteten Medien von Güteverhandlungen zwischen den klagenden Gemeinden und dem Regierungspräsidium Kassel. Am 2. April 2019 hat das Regierungspräsidium per Pressemitteilung mitgeteilt, dass der Haupt- und Planungsausschuss der Regionalversammlung ein ergänzendes Verfahren zum Teilregio- nalplan Energie empfehle. Eine erneute Beteiligung von 52 unmittelbar bzw. mittelbar betroffenen Kommu- nen sei nun notwendig. Die Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist der Verfahrensstand im oben genannten Verfahren gegen den Teilregionalplan Energie Nordhessen? Frage 3. Zu welchem Ergebnis kam das Mediationsverfahren? Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Gegen den Teilregionalplan Energie Nordhessen sind fünf Normenkontrollanträge anhängig. Antragsteller sind die Stadt Diemelstadt, die Stadt Korbach, die Gemeinde Diemelsee, die Ge- meinde Willingen sowie die Oktoberwind – 1. Bürgergemeinwohl GmbH & Co. KG. Mit den vier Städten und Gemeinden fanden Güteverhandlungen statt. Diese wurden abgebrochen, das Hauptsacheverfahren wird fortgesetzt. Frage 2. Aus welchen Gründen soll eine erneute Beteiligung stattfinden, obwohl der Plan bereits im Mai 2017 vom Landeskabinett bestätigt wurde? Über die Durchführung einer erneuten Beteiligung zum Teilregionalplan Energie Nordhessen entscheidet die Regionalversammlung Nordhessen in eigener Zuständigkeit. Frage 4. Warum hat Minister Al-Wazir als Chef der obersten Landesplanungsbehörde trotz „gründlicher Prüfung“ den am 7. Oktober 2016 beschlossenen Teilregionalplan Energie nicht widersprochen, obwohl das Landesplanungsgesetz klar festlegt, dass nach Änderungen des Planes eine erneute Beteiligung stattfinden müsse? Zu der Frage einer erneuten Beteiligung im Falle der Änderung des Entwurfs eines Regional- plans verweist § 6 des Hessischen Landesplanungsgesetzes auf das Raumordnungsgesetz (ROG). Eingegangen am 12. Juni 2019 · Bearbeitet am 12. Juni 2019 · Ausgegeben am 14. Juni 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/550 Die Rechtsfrage, ob nach dem zum Zeitpunkt der Genehmigung insoweit maßgeblichen § 10 ROG jede Änderung des Entwurfs eines Regionalplans eine erneute Beteiligung auslöst, ist Gegenstand des laufenden Gerichtsverfahrens. Frage 5. Mit wem hat Minister Al-Wazir im Zusammenhang mit der Erstellung, Prüfung und Genehmi- gung des Teilregionalplanes Energie Nordhessen Gespräche geführt? Frage 6. Wann genau wurden diese Gespräche geführt (Frage 5)? Frage 7. Gab es im zuständigen Ministerium auf Fachebene irgendwelche Bedenken gegen die im Mai 2017 erfolgte Bestätigung des Teilregionalplanes Energie Nordhessen? Frage 8. Wenn ja (siehe Frage 7), warum hat sich die Hausspitze gegen diese Bedenken hinweggesetzt? Frage 9. Hat Minister Al-Wazir Einfluss auf die Bewertung des im Oktober 2016 beschlossenen Teilregio- nalplanes Energie Nordhessen genommen? Frage 10. Wenn ja (siehe Frage 9), in welcher Weise geschah diese Einflussnahme? Die Fragen 5 bis 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Beschlussfassung über den Teilregionalplan Energie Nordhessen erfolgte durch die Regio- nalversammlung Nordhessen auf Grundlage der Vorlage ihrer Geschäftsstelle beim Regierungs- präsidium Kassel. Die Entscheidungen auf der Ebene der Regionalplanung wurden ohne verbindliche Weisungen der obersten Landesplanungsbehörde, des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, getroffen, sei es in schriftlicher oder mündlicher Form. Die Entscheidung über die Genehmigung des Teilregionalplans hat die Landesregierung ent- sprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Staatskanzlei, der Ministerien des Landes Hessen sowie der Landesvertretung Berlin (GGO) getroffen. In diesem Zusammenhang führte der Unterzeichner eine Vielzahl an Gesprächen u.a. mit Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern, Bürgerinnen und Bürgern, Mitgliedern der Regionalversamm- lung sowie Abgeordneten. Wiesbaden, 3. Juni 2019 Tarek Al-Wazir",
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