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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1338 HESSISCHER LANDTAG 13. 11. 2019 Kleine Anfrage Marion Schardt-Sauer (FDP) vom 09.10.2019 Sicherheitsmaßnahmen an hessischen Gerichten und Antwort Ministerin der Justiz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Gerichtsgebäuden in Hessen gewährleistet ist? Die Sicherheitsvorkehrungen für die hessischen Gerichte werden ständig überprüft, um Mängel zu einem Zeitpunkt zu erkennen und zu beheben, bevor eine Gefährdung der Sicherheit eintritt. Frage 2. In welchen hessischen Gerichten finden Videoaufzeichnung statt? Videoüberwachung existiert bei dem Oberlandesgericht Frankfurt, dem Hessischen Verwal- tungsgerichtshof, dem Landessozialgericht, dem Sozialgericht Kassel, dem Hessischen Finanz- gericht, den Landgerichten Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Limburg, Marburg und Wiesbaden sowie den Amtsgerichten Offenbach, Seligenstadt, Frankfurt, Bad Hersfeld, Hünfeld, Hanau, Kassel (einschließlich Zweigstelle Hofgeismar), Melsungen, Fritzlar, Korbach, Wetzlar, Bie- denkopf, Frankenberg, Kirchhain, Wiesbaden und Idstein. Frage 3. Falls Videoaufnahmen getätigt werden: In welchen örtlichen Bereichen der Gerichte finden diese Aufzeichnungen statt? Falls nein: Warum finden keine Videoaufzeichnungen statt? Der Einsatz von Videoüberwachung ist ein wichtiger Teil des Sicherheitskonzepts für die hessi- schen Gerichte. Ob und wo eine Videoüberwachung geboten ist, hängt von der Gefährdungslage des jeweiligen Objekts ab. Da die Antworten auf Kleine Anfragen veröffentlicht und über das Landtagsinformationssystem für jedermann weltweit abrufbar sind, können konkrete Angaben zum Umfang der Überwachung aus Sicherheitsgründen nicht gemacht werden. Frage 4. Welche Maßnahmen zur Verstärkung der Sicherheit an hessischen Justizgebäuden plant die Lan- desregierung zukünftig umzusetzen? (Bitte um Angabe der Maßnahme, des vorläufigen Zeit- punkts der Realisierung sowie der jeweils geplanten Kosten). Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Justizbediensteten ist von herausragender Bedeutung. Allerdings müssen Gerichtsgebäude offen und bürgerfreundlich und der Öffentlich- keit zugänglich sein. Schematische Konzepte verbieten sich daher. Vielmehr muss für jedes Ge- richtsgebäude ein individuelles, auf den jeweiligen Standort und die jeweils aktuelle Sicherheits- situation zugeschnittenes Konzept entwickelt werden. In den letzten Jahren ist eine Vielzahl an Sicherheitsmaßnahmen geplant und umgesetzt worden. Insbesondere hat das Hessische Ministerium der Justiz flächendeckend Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt und die Sachausstattung der Gerichte ergänzt, um zu verhindern, dass Waffen und andere gefährliche Gegenstände in die Gebäude eingebracht werden. Dafür sind im Personalbe- reich die Grundlagen für Einlasskontrollen geschaffen worden, die mittlerweile an allen hessi- schen Gerichten existieren. Außerdem sind alle hessischen Gerichte mit Metalldetektoren und Handsonden ausgestattet worden. Schutzwesten, Einsatzgürtel, Einsatzhandschuhe und andere für die Sicherheit erforderliche Gegenstände und Arbeitsmaterialien können alle Justizbehörden beschaffen. Gepäckdurchleuchtungsanlagen sind bei großen Gerichten vorhanden, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Eingegangen am 13. November 2019 · Bearbeitet am 13. November 2019 · Ausgegeben am 15. November 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1338 Die Überprüfung der Sicherheit an den Gerichten ist eine Daueraufgabe. Haushaltsmittel dafür stehen dauerhaft zur Verfügung. Zu den Maßnahmen, die kürzlich beauftragt worden sind, gehören unter anderem: Geplante Maßnahme Kosten Amtsgericht Bensheim (Haftrichterzelle) 133.000 € Landgericht Wiesbaden (Bewährungshilfe) 67.500 € Amtsgericht Gießen (Eingangsbereich Gebäude A) 47.000 € Landgericht Kassel (Tiefgarage) 24.000 € Amtsgericht Bad Hersfeld (Eingangsbereich) 48.000 € Justizzentrum Wiesbaden (Rolltor zum Innenhof) 72.000 € Amtsgericht Limburg (Eingangsbereich) 36.000 € Frage 5. Wie viele Waffen wurden seit dem Jahr 2017 bei Einlasskontrollen an hessischen Amts- und Landgerichten festgestellt? Frage 6. Wie viele Waffen wurden seit dem Jahr 2017 bei Einlasskontrollen an sonstigen Gerichten in Hessen festgestellt? Frage 7. Wie viele gefährliche Werkzeuge wurden seit dem Jahr 2017 bei Einlasskontrollen an hessischen Amts- und Landgerichten festgestellt? Frage 8. Wie viele gefährliche Werkzeuge wurden seit dem Jahr 2017 bei Einlasskontrollen an sonstigen hessischen Gerichten festgestellt? Die Fragen 5 bis 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Die nachfolgend angegebenen Zahlen sind Näherungswerte. Nicht allen Gerichten war es mög- lich, innerhalb der Bearbeitungsfrist verlässliche Zahlen zu übermitteln. Die Angaben beruhen daher zum Teil auf Hochrechnungen, Schätzungen und Erfahrungswerten. Danach wurden seit dem Jahr 2017 bei Einlasskontrollen an den hessischen Amts- und Landge- richten ca. 9.130 Waffen festgestellt. Dazu zählen allerdings Dienstwaffen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die dienstlich zum Führen einer Waffe berechtigt und verpflichtet sind, also beispielsweise Dienstwaffen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die täglich vor den Amts- und Landgerichten als Zeugen vernommen werden. Bei Einlasskontrollen an hessischen Verwaltungs-, Sozial-, Arbeitsgerichten und dem Hessischen Finanzgericht wurden keine Waf- fen festgestellt. Statistische Angaben über „gefährliche Werkzeuge“ existieren nicht. Vielmehr werden an der Eingangskontrolle „gefährliche Gegenstände“ verwahrt, bis die betreffenden Personen das Ge- bäude wieder verlassen. Dazu zählen alle Gegenstände, die das Personal der Einlasskontrolle als gefährlich einschätzt, unter anderem Taschenmesser und Pfefferspraydosen, aber auch Seiten- schneider, Nagelscheren und Haarspraydosen. Seit 2017 wurden an den Amts- und Landgerich- ten ca. 67.580 und an den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeitsgerichten und dem Hessischen Finanz- gericht ca. 3.070 derartige gefährliche Gegenstände bei Einlasskontrollen festgestellt. Wiesbaden, 12. November 2019 Eva Kühne-Hörmann",
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