HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177885/",
"id": 177885,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/177885-situation-der-geburtshilfe/",
"title": "Situation der Geburtshilfe",
"slug": "situation-der-geburtshilfe",
"description": "",
"published_at": "2020-07-27T00:00:00+02:00",
"num_pages": 2,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ec/6a/1c/ec6a1ce3d71745a6be2452fc61362c21/6cb79e1ed75833a1e32cf891db1f440c4382f1c4.pdf",
"file_size": 63072,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ec/6a/1c/ec6a1ce3d71745a6be2452fc61362c21/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ec/6a/1c/ec6a1ce3d71745a6be2452fc61362c21/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/1/02981.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "Microsoft® Word 2016",
"subject": null,
"producer": "Microsoft® Word 2016",
"publisher": "Hessischer Landtag",
"reference": "20/2981",
"foreign_id": "he-20/2981",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://hessischer-landtag.de/"
},
"uid": "ec6a1ce3-d717-45a6-be24-52fc61362c21",
"data": {
"category": null,
"publisher": "he",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "20"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=177885",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-07-25 08:17:56.434013+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177885/",
"number": 1,
"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/2981 HESSISCHER LANDTAG 27. 07. 2020 Kleine Anfrage Yanki Pürsün (Freie Demokraten) vom 15.06.2020 Situation der Geburtshilfe und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Die Arbeitsbedingungen in der Geburtshilfe, insbesondere für Hebammen, sind bekanntermaßen bisweilen pre- kär. In der Vergangenheit hat das Thema den Landtag immer wieder beschäftigt – nicht zuletzt wegen einer Petition von Mother Hood e.V. aus dem Jahr 2015. Die Corona-Pandemie hat die schwierige Situation der Geburtshilfe wieder deutlich zu Tage getragen und erheblich verschärft. Durch das unter anderem in Kliniken geltende Besuchsverbot wird die Rolle der Hebammen sowie des gesamten Personals im Kreißsaal noch wichtiger als sie bisher ohnehin gewesen ist. Die verschärften Hygienevorschriften in den Kliniken sowie die Maskenpflicht erschweren die Tätigkeit der Geburtshelferinnen und Geburtshelfer. Geburtsvorbereitungskurse konnten und können nicht regulär durchgeführt werden. Es gelten verschärfte Auf- lagen aufgrund der Corona-Verordnungen, die die Wirtschaftlichkeit der Kurse für die Hebammen gegen Null führt. Bisher wurden von der Landesregierung Mittel im Haushalt 2020 bereitgestellt, die nur zur Errichtung eines \"runden Tisches\" dienten, aber noch keine konkreten Verbesserungen für die betroffenen in Aussicht stellen. Der schlechten Situation in der Geburtshilfe muss jedoch zügig und effektiv begegnet werden. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Warum wurde die Geburtshilfe bei der Zuteilung von Schutzausrüstung nicht von Anfang an be- dacht? Bei der Versorgung der Geburtshilfe ist zu differenzieren. Die klinische Geburtshilfe – die ca. 50 % der insgesamt tätigen Hebammen, Geburtshelferinnen und Geburtshelfer umfasst – wurde von der ersten Lieferung von Schutzausrüstung an beteiligt. Hingegen war die Versorgung der ausschließlich freiberuflich tätigen Hebammen erst ab dem Moment möglich, in dem eine hinrei- chend leistungsfähige Verteilinfrastruktur aufgebaut war. Frage 2. Bekommen Geburtshelferinnen und Geburtshelfer Schutzmaterial mittlerweile zugeteilt? Soweit dies angesichts der aktuellen Versorgungssituation notwendig ist, erhalten auch Geburts- helferinnen und Geburtshelfer Schutzmaterial. Frage 3. Plant die Landesregierung Änderungen der restriktiven Auflagen, die von Hebammen bei der Durchführung von Kursen – beispielsweise zur Geburtsvorbereitung – zu erfüllen sind? Für die Hebammen, Geburtshelferinnen und Geburtshelfer gelten die allgemeinen Regelungen für die Durchführung von Kursen. Weitere Änderungen der Auflagen sind möglich, wenn die infek- tiologische Lage das zulässt. Frage 4. Wie unterstützt die Landesregierung die Hebammen bei der Durchführung der Kurse trotz der Corona-Pandemie – beispielsweise durch Zurverfügungstellung von ausreichend Raumkapazitäten zur Wahrung des Abstandsgebotes? Die Hessische Landesregierung verfügt über keine Räumlichkeiten, die nicht für Dienstaufgaben benötigt werden und die für Kurse von Hebammen geeignet sind. Eingegangen am 27. Juli 2020 · Bearbeitet am 27. Juli 2020 · Ausgegeben am 31. Juli 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ec/6a/1c/ec6a1ce3d71745a6be2452fc61362c21/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/177885/",
"number": 2,
"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/2981 Frage 5. Wie begegnet die Landesregierung dem Problem der horrenden Haftpflichtversicherungsprämien für Hebammen, und wie stellt die Landesregierung eine zeitnahe Lösung sicher? Zur Bewältigung des Problems der sehr hohen Haftpflichtversicherungsprämien wurde § 134 a SGB V geändert. Dies ist folgerichtig, da diese Thematik in Bundeszuständigkeit fällt. Frage 6. Welche Regelungen gelten für den Zutritt für werdende und gewordene Väter bei dem Besuch von Mutter und Kind in Kliniken? Bitte nach Klinik aufschlüsseln, sofern keine einheitliche Regelung gilt. Für die Besuche werdender und gewordener Elternteile bei Mutter und Kind gelten landesweit die Regelungen der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020. Nach § 1 Abs. 3 der 2. Corona Verordnung kann die Einrichtungsleitung im Einzelfall für engste Familienangehörige Ausnahmen vom generellen Besuchsverbot zulassen, wenn es nach Einschät- zung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes oder aus ethisch-sozialen Gründen dringend geboten ist, insbesondere bei Geburten oder Personen im Sterbeprozess. Ab dem 15. Juli 2020 gelten die allgemeinen Besuchsregelungen in Krankenhäusern selbstverständlich auch für Besuche werdender und gewordener Elternteile bei Mutter und Kind. Frage 7. Sofern die Kliniken unterschiedlich vorgehen: Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, warum nicht einheitlich vorgegangen wird und sind entsprechende Änderungen der Verordnungen geplant, die ein einheitliches Vorgehen sicherstellen? Den Krankenhäusern steht auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Hausrecht zu, das durch die landesrechtlichen Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus nicht beschränkt wer- den kann. Daher ist es nicht zu beanstanden, wenn einzelne Krankenhäuser auf der Grundlage einer individuellen Risikobewertung zum Schutze ihrer Patientinnen und Patienten eine eigenstän- dige Regelung treffen. Wiesbaden, 24. Juli 2020 Kai Klose",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ec/6a/1c/ec6a1ce3d71745a6be2452fc61362c21/page-p2-{size}.png"
}
]
}