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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1104 HESSISCHER LANDTAG 07. 01. 2020 Kleine Anfrage Astrid Wallmann (CDU), Lena Arnoldt (CDU), Dirk Bamberger (CDU), Jürgen Banzer (CDU), Alexander Bauer (CDU), Ines Claus (CDU), Birgit Heitland (CDU), Andreas Hofmeister (CDU), Norbert Kartmann (CDU), Alexander Lorz (CDU), Jörg Michael Müller (CDU), Claudia Ravensburg (CDU), Michael Reul (CDU), Michael Ruhl (CDU), Ismail Tipi (CDU), Tobias Utter (CDU), Joachim Veyhelmann (CDU) vom 27.08.2019 Hessenkasse und Antwort Minister der Finanzen Vorbemerkung Fragesteller: Mit der HESSENKASSE wurde ein bundesweit einmaliges Programm zur Entschuldung der Kommunen von bestehenden Kassenkrediten geschaffen. Mittlerweile gibt es auch in anderen Bundesländern zumindest Über- legungen aber auch konkrete Ansätze, den Kommunen die Kassenkredite in Anlehnung an die HESSENKASSE abzulösen. Auch in der derzeitigen Diskussion um ein bundesweites Entschuldungspro- gramm wird die HESSENKASSE als Entschuldungsvorbild genannt. Vorbemerkung Minister der Finanzen: Eigentlich zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe gedacht, hatten sich Kassenkredi- te vor allem seit der Finanz- und Wirtschaftskrise in vielen hessischen Kommunen faktisch zu einem dauerhaften Finanzierungsinstrument entwickelt. Während der Kassenkreditbestand 2008 noch bei 3,2 Mrd. € lag, war er 2016 auf 6,3 Mrd. € angewachsen. Mit der HESSENKASSE ist das Land Hessen der Altschuldenproblematik entschieden ent- gegengetreten. An zwei Stichtagen, zum 17. September 2018 und zum 17. Dezember 2018, wurden über das Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE insgesamt rd. 4,9 Mrd. € kom- munaler Kassenkredite von 179 Kommunen übernommen (Abtl. II der HESSENKASSE). Damit ist es nicht nur gelungen, alle zum Abbau von Altfehlbeträgen verpflichteten Kommunen über einen vertretbaren Zeitraum zu realistischen und zumutbaren Bedingungen bei ihren Eigenan- strengungen zum Kassenkreditabbau zu unterstützen. Gleichzeitig wurde für nicht kassenkredit- verschuldete Kommunen ein Investitionsprogramm (Abtl. III der HESSENKASSE) mit einem Volumen von rd. 696 Mio. € aufgelegt. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass die kommunale Finanzaufsicht im Hessischen Ministe- rium des Innern und für Sport (HMdIS) in den letzten Jahren von dem Bestreben geprägt war, für nachfolgende Generationen Strukturen zu hinterlassen, die nicht nur das Agieren innerhalb von Sparbemühungen zum Gegenstand haben, sondern Raum für gestalterische Kommunalpoli- tik im Ballungsraum sowie im ländlichen Raum eröffnen. Das Leitbild „Nachhaltigkeit ermögli- chen, Leistungsfähigkeit erhalten und Generationengerechtigkeit schaffen“ prägte und prägt die Aufsichtsführung. Grundlage für die Konsolidierungsvorgaben des HMdIS war ein Paradigmenwechsel im Um- gang mit der kommunalen Verschuldung. Dieses Ziel konnte nur durch stringente Maßnahmen wie dem sog. Herbsterlass aus dem Jahr 2014 und den nachfolgenden Finanzplanungserlassen der Jahre 2015-2019 gelingen, wobei stets ein erfolgreicher Dialog mit den hessischen Kommu- nen durch die Einbindung der kommunalen Spitzenverbände im Vorfeld der Vorgaben gelebt wurde. Dabei lag der Fokus zunächst auf der Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Insbe- sondere war die Verpflichtung, den Haushalt auszugleichen, nicht mehr als primäres gesetzli- Eingegangen am 7. Januar 2020 · Bearbeitet am 7. Januar 2020 · Ausgegeben am 10. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1104 ches Ziel von allen Kommunen verstanden worden. Hier konnte erfolgreich gegengesteuert werden. Während 2013 nur knapp 30 % der 426 hessischen Städte und Gemeinden mit einem ausgeglichenen Haushalt planten, konnten in den Jahren 2018 und 2019 nahezu alle Kommunen ihren Haushalt ausgleichen (über 95 %). Im Rahmen der HESSENKASSE-Gesetzgebung wurde mit einer Änderung der Hessischen Ge- meindeordnung (HGO) und der Gemeindehaushaltsverordnung zugleich der Grundstein gelegt, die Bemühungen und Erfolge in der Kommunalfinanzaufsicht zu verstetigen. Die Liquiditäts- kredite (vormals Kassenkredite) müssen ab 2019 zum Jahresende zurückgeführt werden. Ein ungebremster Aufbau von Liquiditätskrediten wird unterbunden. Die verpflichtende Liquiditäts- planung unterstützt die Kommunen bei der bedarfsgerechten Ermittlung von Höchstbeträgen für Liquiditätskredite. Die Kommunen werden ferner dazu angehalten, Liquiditätspuffer zu bilden, um den Bedarf an Liquiditätskrediten in finanziell angespannteren Zeiten gering zu halten. Ebenso sollen Über- schüsse zum Aufbau von Rücklagen dienen und den Haushaltsausgleich auch in Zeiten gewerbe- steuerschwacher Jahre sicherstellen. Eine solide und vorausschauende Haushaltsführung ver- langt klare Sicht. Die nunmehr gesetzlich verpflichtende, fristgerechte Vorlage von Jahresab- schlüssen als Voraussetzung der Haushaltsgenehmigung schafft die Grundlage, nicht nur die Planungen der Kommunen zu überprüfen, sondern auch die Ergebnisse. Besonderer Wert wird nunmehr auch auf eine solide Haushaltstätigkeit im Finanzhaushalt ge- legt, indem in § 92 Abs. 5 HGO bestimmt wird, dass der Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein muss, um daraus die ordentliche Tilgung von Krediten und die Zahlungen an das Sondervermögen HESSENKASSE zu leisten. Das Land fordert nicht nur, sondern unterstützt und berät auch konsolidierungsbedürftige Kommunen. Zur Unterstützung von sanierungswilligen Kommunen hat das Land (HMdIS unter Beteiligung des HMdF und des Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung) bereits im Jahr 2015 die Beratungsstelle für Nichtschutzschirmkommunen eingerichtet. In Zu- sammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit erhalten die Kommunen wertvolle Hinweise für eine nachhaltige Haushaltspolitik und zur Verhinderung zu- künftiger Defizite sowie zugleich Empfehlungen zur interkommunalen Zusammenarbeit. Seit dieser Legislaturperiode steht diese Beratungsstelle unter dem Namen „Kommunales Beratungs- zentrum - Partner der Kommunen“ nicht nur Nichtschutzschirmkommunen, sondern allen hessi- schen Kommunen beratend zur Seite. Der Erfolg des Projektes HESSENKASSE und die Entschuldung hessischer Kommunen beruht also nicht zuletzt auch auf dem Wirken der Kommunalaufsicht. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Wie haben sich die Kassenkredite hessischer Kommunen in den Jahren 2014 bis 2018 entwickelt? In 2015 erreichten die Kassenkredite hessischer Kommunen mit rd. 6,5 Mrd. € ihren Höchst- stand. Bis 2017 wurden rd. 1 Mrd. € an Kassenkrediten von den Kommunen selbstständig zu- rückgeführt. Bedingt durch die HESSENKASSE ist der Kassenkreditbestand Ende 2018 auf rd. 500 Mio. € gesunken. Die Entwicklung der Kassenkredite kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: in Mio. € 2014 2015 2016 2017 2018 Kassenkredite absolut 6.401 6.522 6.257 5.523 545 Kassenkredite €/Einwohner 1.050 1.056 1.007 885 87 Die Angaben zu den Kassenkrediten basieren auf Statistiken des Hessischen Statistischen Landesamt (HSL) zu den Schuldenständen der angefragten Zeitreihen. Für die jeweiligen Angaben bez. €/Einwohner wurden für die Berechnun- gen die o.g. Statistiken sowie die Bevölkerungszahlen aus den jährlichen Statistiken des HSL zugrunde gelegt. Frage 2. Wie stellt sich diese Entwicklung kommunaler Kassenkredite im bundesweiten Vergleich dar? Die bundesweite Entwicklung kommunaler Kassenkredite stellt sich vergleichbar mit der hessi- schen Entwicklung wie folgt dar, vgl. nachfolgende Tabelle. Der Kassenkreditbestand hessi- scher Kommunen je Einwohner lag vor der HESSENKASSE jedoch deutlich über dem Niveau des Bundesdurchschnitts. Seit dem Wirken der HESSENKASSE liegt er deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1104 3 in Mio. € 2014 2015 2016 2017 2018 Kassenkredite absolut 47.684 47.159 46.209 42.223 35.155 Kassenkredite €/Einwohner 587 574 560 510 423 Die Angaben zu Kassenkrediten basieren auf Statistiken des Statistischen Bundesamts (Destatis) zu den Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts. Für die jeweiligen Angaben bez. €/Einwohner wurden für die Berechnungen die o.g. Statistiken sowie die Bevölkerungszahlen aus den jährlichen Statistiken von Destatis zugrunde gelegt. Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung die Überlegungen auf Bundesebene, die Kommunen beim Ab- bau der Altschulden zu unterstützen? In den Anfang Juli veröffentlichen Handlungsempfehlungen des Bundes zur Arbeit der Kommis- sion „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ spielt das Thema Altschuldenproblematik für Hessen eine große Rolle. Konkret ist eine einmalige Unterstützung der Kommunen durch den Bund vorgesehen. Diese Initiative wird seitens der Landesregierung grundsätzlich begrüßt. Allerdings ist zu beachten, dass das Land Hessen seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen bereits nachgekommen ist. Mit der HESSENKASSE wurden in einem bundesweit einmaligen Entschul- dungsprogramm rund 4,9 Mrd. € an Kassenkredite erfolgreich abgelöst. Dieser Umstand sollte bei den anstehenden Beratungen zur Findung eines nationalen Konsenses nicht außer Acht ge- lassen werden. Frage 4. In manchen Diskussionen wird dargelegt, dass die HESSENKASSE aufgrund des zu erbringen- den Eigenanteils eine Belastung für die Kommunen sei. Wie beurteilt die Landesregierung diese These, auch im Hinblick auf ggfs. mittelfristig wieder steigende Zinssätze? Vor der Entschuldung durch die HESSENKASSE lag die Kassenkreditverschuldung der hessi- schen Kommunen 2017 zuletzt bei über 5,5 Mrd. €. Dabei belasten hohe Kassenkredite die kommunalen Haushalte nicht nur unmittelbar. Durch die entsprechend hohen Verbindlichkeiten für Zins- und Tilgungszahlungen werden Haushaltsmittel gebunden, die nicht mehr für notwen- dige Investitionen zur Verfügung stehen und damit zukünftige Generationen belasten. Angesichts der zahlreichen Herausforderungen vor denen die Kommunen stehen, sei es die Di- gitalisierung, der demografische Wandel, Mobilitäts- oder Energiewende, hat das Land mit der HESSENKASSE genau zum richtigen Zeitpunkt gehandelt. Das historisch niedrige Zinsniveau mag über diesen Sachverhalt hinwegtäuschen, jedoch hätte ohne die HESSENKASSE weiterhin die Gefahr bestanden, dass die kommunalen Haushalte bei einer mittel- bis langfristigen Norma- lisierung des Zinsniveaus noch erheblicher in ihren Gestaltungsspielräumen eingeschränkt wor- den wären. Dank der HESSENKASSE ist es dagegen gelungen, den Abbau der Entschuldung konsequent voranzutreiben und mit der Anpassung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen einen Auf- bau von zukünftiger Entschuldung nachhaltig zu beschränken. Das günstige Zinsumfeld wurde genutzt, um die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte wiederherzustellen und die Haushalte der Städte, Gemeinden und Landkreise krisenfest zu machen. Die tatsächliche Belastung lag damit in den Zins- und Tilgungslasten vor der Entschuldung durch die HESSENKASSE und nicht in dem von den Kommunen zu leistenden Eigenbeitrag. Während dieser bei rund 70 Mio. € pro Jahr liegt, hätte ein Anstieg des Zinsniveaus um nur einen Prozentpunkt im Jahr 2017 die Zinsbelastung der Kommunen um rund 55 Mio. € erhöht. Dies zeigt, dass auch wenn ein Anstieg des Zinsniveaus gesamtwirtschaftlich durchaus wün- schenswert wäre, gleichermaßen damit ein erhebliches Finanzierungsrisiko für die Kommunen einhergehen würde. Frage 5. Es wird kritisiert, dass die HESSENKASSE und die damit verbundenen Anforderungen an die Kommunen Investitionen behindert. Wie beurteilt die Landesregierung diese Kritik? Zur Finanzierung von Investitionen stehen den Kommunen Investitionskredite nach § 103 HGO zur Verfügung. Die Änderung der HGO gemäß Art. 4 Hessenkassegesetz betrifft zwar grund- sätzlich die Haushaltswirtschaft der Gemeinden, allerdings bezieht sie sich vornehmlich auf Kassenkredite. In diesem Sinne wurde die HGO zum 01. Januar 2019 dahin gehend geändert, einer künftigen Kassenkreditverschuldung der Kommunen entgegenzuwirken. Konkret muss die ordentliche Tilgung von Krediten gem. § 92 Abs. 4 HGO mit ordentlichen Einnahmen und nicht mit neuen Kassenkrediten erwirtschaftet werden. Damit sollen Kassenkre- dite auf ihre Funktion als kurzfristige Liquiditätskredite zurückgeführt werden. Zudem soll der Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Kassenkrediten mit einer vorgeschriebenen Bildung eines Liquiditätspuffers begegnet werden.",
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"content": "4 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1104 An den haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Aufnahme von Investitionskrediten hat sich nichts geändert, eine Einschränkung der Investitionstätigkeit der hessischen Kommunen jedenfalls auf- grund der mit der HESSENKASSE veränderten haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist somit nicht zu erwarten. Vielmehr kann die finanzaufsichtliche Begleitung der HESSENKASSE die Kommunen dazu anhalten, ihre Haushalts- und Investitionspolitik nachhaltig und effizient zu gestalten. Frage 6. Wie haben sich die Investitionskredite hessischer Kommunen in den Jahren 2014 bis 2018 ent- wickelt? Das Niveau der Investitionskredite hessischer Kommunen bewegte sich 2014 bis 2016 auf dem Niveau von rd. 11,7 Mrd. €. Seit 2017 ist eine leicht steigende Tendenz zu verzeichnen. Die Entwicklung der Investitionskredite ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: in Mio. € 2014 2015 2016 2017 2018 Investitionskredite absolut 11.727 11.681 11.642 12.067 12.318 Investitionskredite €/Einwohner 1.924 1.891 1.874 1.933 1.966 Die Angaben zu den Investitionskrediten basieren auf Statistiken des HSL zu den Schuldenständen der angefragten Zeit- reihen. Für die jeweiligen Angaben bez. €/Einwohner wurden für die Berechnungen die o.g. Statistiken sowie die Be- völkerungszahlen aus den jährlichen Statistiken des HSL zugrunde gelegt. Frage 7. Wie stellt sich diese Entwicklung kommunaler Investitionskredite im bundesweiten Vergleich dar? Die bundesweite Entwicklung kommunaler Investitionskredite wird in nachfolgender Tabelle dargestellt. Anders als in Hessen ist der Gesamtbestand der Investitionskredite im Bundesver- gleich seit 2016 rückläufig. Der Wert je Einwohner liegt in Hessen deutlich über dem Bundes- durchschnitt. in Mio. € 2014 2015 2016 2017 2018 Investitionskredite absolut 79.846 80.199 91.954 84.005 83.617 Investitionskredite €/Einwohner 983 976 1.114 1.015 1.007 Die Angaben zu Kassenkrediten basieren auf Statistiken von Destatis zu den Schulden des Öffentlichen Gesamthaus- halts. Für die jeweiligen Angaben bez. €/Einwohner wurden für die Berechnungen die o.g. Statistiken sowie die Bevöl- kerungszahlen aus den jährlichen Statistiken von Destatis zugrunde gelegt. Wiesbaden, 11. Dezember 2019 Dr. Thomas Schäfer",
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