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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/911 HESSISCHER LANDTAG 10. 09. 2019 Kleine Anfrage Dr. Daniela Sommer (SPD) vom 03.07.2019 Kinder- und Jugendzahngesundheit und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragestellerin: Die Rahmenbedingungen für die flächendeckende Mundgesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen wurden durch den § 21 Sozialgesetzbuch V geschaffen. Erstmals regelt der Gesetzgeber eine Gesamtmaßnah- me zur Gesundheitsförderung, die in Form einer aufsuchenden Betreuung in Kindergärten, Schulen und Behin- derteneinrichtungen stattfindet und deshalb auch als \"zahnmedizinische Gruppenprophylaxe\" bezeichnet wird. Vorbemerkung Minister für Soziales und Integration: Die Durchführung der „zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe“ ist eine gemeinsame Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Kommunalen Spitzenverbände und des Landes auf der ge- setzlichen Grundlage von § 21 SGB V, des Hessischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheits- dienst (§§ 10, 11 HGöGD) sowie der Verordnung über die Zulassung und die Ausgestaltung von Untersuchungen und Maßnahmen der Schulgesundheitspflege in der jeweiligen aktuellen Version. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Hessischen Kultusminister wie folgt: Frage 1. Welche Maßnahmen werden mit welchem Erfolg in der Kinder- und Jugendzahnpflege in Hessen umgesetzt? In Hessen leistet die aufsuchende zahnmedizinische Gruppenprophylaxe einen gesundheitsför- dernden und gesundheitserzieherischen Beitrag für alle Kinder in Betreuungs- und Bildungsein- richtungen und wirkt so sozialkompensatorisch. Sie fördert die Mundgesundheit durch die Früh- erkennung von Karies, Parodontalerkrankungen und Fehlstellungen und wirkt auf die frühzeiti- ge Sanierung erkrankter Gebisse hin. Für die erfolgreiche Umsetzung der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V arbeiten die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege (LAGH e.V.) und die Arbeitskreise Jugendzahnpflege (AKJ) vor Ort zusammen. Ziel ist die Ver- besserung der Zahn- und Mundgesundheit aller Kinder und Jugendlichen. Hessenweit wurden im Schuljahr 2016/2017 insgesamt ca. 370.000 Kinder in Kindertagesstätten und Schulen gruppen- prophylaktisch erreicht. Wie erfolgreich diese Maßnahmen wirken, lässt sich anhand der Ergeb- nisse der epidemiologischen Begleituntersuchungen darstellen. So zeigten 1994 rund 30 % der 12- Jährigen gesunde bleibende Zähne, 2017 stieg dieser Prozentsatz auf 80 % (s. Anlage). Frage 2. Inwiefern sind weitere Maßnahmen geplant? Eine erfolgreiche Weiterentwicklung der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe und Jugend- zahnpflege erfordert Kontinuität, Kooperation und Koordination. In den nächsten Jahren ist es ein großes Ziel, die Kariesprävalenz im Milchgebiss weiterhin zu senken. Frage 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung neben der zahnärztlichen Prävention, insbeson- dere für Kinder und Jugendliche eine ganzheitliche Gesundheitsförderung in Kindertagesstätten und in Schulen zu etablieren? Frage 4. Welche Angebote gibt es bereits im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit, welche Bedarfe wurden darüber hinaus angemeldet? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs wie folgt gemeinsam beantwortet: Weitere Maßnahmen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst: Auf der Grundlage des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (§§ 10, 11 HGöGD) sowie der Verordnung über die Zulassung und die Ausgestaltung von Untersuchungen Eingegangen am 10. September 2019 · Ausgegeben am 16. September 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/911 und Maßnahmen der Schulgesundheitspflege kommt den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten (KJGD) die Aufgabe zu, Bedarfe im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention festzu- stellen, zu beraten und Maßnahmen bzw. Angebote zu koordinieren. Mit der flächendeckenden, verpflichtenden Schuleingangsuntersuchung erhalten alle Kinder vor Einschulung durch den KJGD neben der ärztlichen Untersuchung auch ein Screening, das klären soll, ob weitergehende medizinische Diagnostik, soziale oder pädagogische Förderung (aus KJGD-Sicht) erforderlich sind. Sie ist Teil des Schulaufnahmeverfahrens (§ 71 Hessisches Schulgesetz – HSchG) und ergänzt die pädagogische Einschätzung durch die Lehrkräfte. Wich- tige Aspekte sind daher neben dem Erkennen von Auffälligkeiten in den einzelnen Entwick- lungsbereichen, chronischen Erkrankungen und Behinderungen eine umfassende Impfberatung sowie eine Beratung bzgl. gesundheitsförderlichen Verhaltens, um gute Voraussetzungen für ei- nen gelingenden Schulstart zu schaffen. Der sozialpädiatrische und sozialkompensatorische Handlungsansatz des KJGD ist ein bedeutsamer Schritt zu gesundheitlicher Chancengleichheit. Dazu gehört auch die nachgehende Fürsorge bei entwicklungsgefährdeten Kindern. Der KJGD spielt als Koordinator und Lotse bei gesundheitlichen und entwicklungsrelevanten Fragestellun- gen eine wichtige Rolle. Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Akteurinnen und Akteu- ren und Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern gehört hierbei selbstverständlich zu den Aufgaben des KJGD. Weitere gesetzliche Grundlagen mit klarer Vorgabe der Durchführung einer flächendeckenden Prophylaxe, wie sie für die Gruppenprophylaxe im § 21 SGB V festgeschrieben sind, fehlen lei- der in den übrigen Bereichen der Gesundheitsförderung und Prävention. Dies erschwert die Etablierung einer ganzheitlichen Struktur in Kindertagesstätten und Schulen. Mit Einführung des Präventionsgesetzes (§ 20 SGB V) und der Landesrahmenvereinbarung werden Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention verstärkt in den Blick genommen mit dem Ziel, Strukturen und Strategien zu entwickeln und zu etablieren. Dies wird in Hessen unterstützt durch die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC), die an der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. (HAGE e.V., www.hage.de) angegliedert ist. Die Koordinierungsstelle ist Teil des bundesweiten Kooperationsverbundes Ge- sundheitliche Chancengleichheit und wird durch das Hessische Ministerium für Soziales und In- tegration (HMSI) sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag und mit Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Bündnis für Gesundheit) gefördert. Bereich Kindertagesstätten (Kita): Das Thema Gesundheitsförderung in Kindertageseinrichtungen ist mit dem Präventionsgesetz des Bundes nochmals verstärkt worden. In der Folge muss für den Erhalt der Betriebserlaubnis für ei- ne Kindertageseinrichtung nachgewiesen werden, dass gemäß der pädagogischen Konzeption ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung unterstützt wird (§ 45 SGB VIII). Damit umfasst das staatliche Wächteramt auch die Gesundheitsförderung und Prävention in Kindertages- einrichtungen. Hier unterstützt das Land die Träger der Kindertageseinrichtungen in Kooperation mit der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. (HAGE) durch ein Ange- bot von Modulfortbildungen zur „Gesundheitsfördernden Kita“ auf der Grundlage des Bildungs- und Erziehungsplans. Ziel ist es, Kita-Leitungskräfte und Kita-Fachberatungen konzeptionell und praxisorientiert in qualitätsgesicherter Gesundheitsförderung zu befähigen. Dabei werden die Kin- der, die Eltern, das Kita-Team und das Umfeld der Einrichtung in den Blick genommen. In Hessen haben Tageseinrichtungen für Kinder einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungs- auftrag, für dessen Ausgestaltung und Umsetzung die öffentlichen und freien Träger unter Mitwir- kung der Erziehungsberechtigten verantwortlich sind. Die Bereiche „Gesundheit“ und „Bewegung und Sport“ sind als Schwerpunkte kindlicher Bildung und Förderung mit entsprechenden Leitge- danken und Bildungs- und Erziehungszielen im Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) verankert. Individuell führen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Kindervorsorgeuntersuchungen durch, welche in Hessen bis zum Alter von fünfeinhalb Jahren verpflichtend sind und deren Einhaltung kontrolliert wird. Diese dienen unter anderem zur Feststellung und Beratung bzgl. individueller Gesundheitsförderbedarfe. Zudem wird derzeit ein multiprofessionelles Projekt zur Sprach- standserfassung sowie der gemeinschaftlichen Bewertung der notwendigen Sprachförderung (KISS) durchgeführt. Bereich Schule: Das Hessische Kultusministerium (HKM) unterstützt mit mehreren Maßnahmen die ganzheitli- che Gesundheitsförderung an Schulen. Gesundheitsthemen sind Bestandteil des schulischen Ler- nens in unterschiedlichen Fächern und fachübergreifenden Angeboten. Über das Arbeitsfeld Schule und Gesundheit werden gesundheitsfördernde Schulen zertifiziert. Die Zertifizierung be- trifft die Bereiche Bewegung und Wahrnehmung, Ernährung und Konsum, Sucht- und Gewalt- prävention, Verkehr und Mobilität sowie Lehrkräftegesundheit. Schulen mit mehreren Einzel- zertifikaten und einem eingerichteten Gesundheitsmanagement können ein Gesamtzertifikat er-",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/911 3 halten. Nähere Informationen sind unter https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/ schule-gesundheit abrufbar. Im Rahmen der Ganztags-Richtlinien fordert das Land eine gesundheitsfördernde Umgebung. Schulen erhalten nur dann Mittel aus dem Ganztagsprogramm, wenn sie Qualitätskriterien in den Bereichen Bewegung und Ernährung erfüllen. Schließlich ist das Land – teilweise gemein- sam mit externen Trägern – in verschiedenen Projekten engagiert, die der Gesundheitsförderung dienen (beispielsweise Lions Quest, Klasse 2000 oder die Gesundheitsspiele). Darüber hinaus besteht eine Vielzahl an schulischen, regionalen oder landesweiten Angeboten, so z.B. der „Er- nährungsführerschein“ für den Primarbereich und die „Werkstatt Ernährung“ für die Sekundar- stufe I, ein Projekt, in welchem über den Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 noch ein- mal mehr der Klimaschutz in den Blick genommen wird. In struktureller Hinsicht werden die Schulen durch die Fachberatung Schule und Gesundheit sowie Landesfachberatungen unterstützt. Bedarfe von Lehrkräfte und Schulen werden insbeson- dere in den Bereichen der Bewegungsförderung und Ernährung gemeldet. Das Angebot von Fachtagen und Fortbildungen wird dementsprechend ausgerichtet. Die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Gesundheitsämter bieten im Rahmen der Schul- gesundheitspflege Sprechstunden und Impfberatungen an. Sie beraten Kinder, Eltern und schuli- sches Personal unter anderem zu individuellen Gesundheitsproblemen, zu besonderen Gesund- heitsfragen zum Beispiel zu chronischen Erkrankungen wie Diabetes und Epilepsie sowie zu möglichen Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention. Frage 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zusammen mit Dritten, entsprechende Maßnah- men zu entwickeln, um eine ganzheitliche Gesundheitsförderung zu etablieren? Der Landesregierung ist es ein besonderes Anliegen, gemeinsam mit weiteren Partnerinnen und Partnern die begonnene Entwicklung des gesundheitsfördernden Settings („Gesundheitsfördern- de Kita“ und „Gesundheitsfördernde Schule“) zu stärken und weiterzuentwickeln. Ein partizipa- tiver, ressort- und sektorenübergreifender Ansatz bietet die Möglichkeit, alle Betroffenen und Gruppen in die systemische Organisationsentwicklung und Gestaltung der physischen und sozia- len Umwelt des Settings unter anderem über bereits vorhandene Gesprächskreise und Arbeits- gemeinschaften einzubinden. Dieses Empowerment unterstützt die Selbstbestimmung, Autono- mie und Kontrolle über die eigenen Gesundheitsbelange und führt zu hoher Akzeptanz. Über die vorangehend beschriebenen Ansätze können sich aber passende Strukturen für einzelne Bereiche analog zur Zahngesundheit entwickeln. Eine Plattform zur Vernetzung und Konkretisierung flächendeckender, zielgerichteter Maßnah- men, Datenerhebungen oder Untersuchungen zur Gesundheitsförderung und Prävention bietet auf Landesebene das Dialogforum. Frage 6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung analog der Prävention im Bereich der Zahn- gesundheit, Rahmenbedingungen für eine flächendeckende ganzheitliche Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen in Form einer aufsuchenden Betreuung in Kindergärten, Schulen und Behinderteneinrichtungen als \"ganzheitliche Gruppenprophylaxe\" zu etablieren, um ein ge- sundes Aufwachsen durch Prävention und qualitätsgesicherte Gesundheitsförderung zu erreichen? Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe erfasst einen genau definierten Bereich, in dem die Maßnahmen, die zur Verbesserung der Zahngesundheit führen, bereits bei Einführung der Gruppenprophylaxe erforscht und bekannt waren. Eine ganzheitliche Gesundheitsförderung umfasst jedoch sehr viele verschiedene Teilaspekte ge- sundheitsförderlichen Verhaltens und gesundheitsförderlicher Verhältnisse, sodass es schwer er- scheint, für alle diese Bereiche eine allgemeingültige Struktur aufzubauen. Sehr wohl kann es aber gelingen, einzelne Teilbereiche näher zu beleuchten, konkrete Bedarfe anhand einer Be- darfsanalyse zu ermitteln, zum Ziel führende Maßnahmen zu detektieren und hieraus eine Stra- tegie zu entwickeln. So wird ganzheitliche Gesundheitsförderung aller Wahrscheinlichkeit nach immer aus mehreren, nebeneinander bestehenden und miteinander verknüpften Einzelbereichen bestehen, die in eine sich hieraus ableitende Strategie münden. Geprüft wird derzeit eine flächendeckende Durchführung einer Sprachstandserfassung (KISS). Wiesbaden, 29. August 2019 Kai Klose Anlage",
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