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Medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken: Je nach Typ des medizinischen Mund-Nasen- Schutzes (Typ I, Typ II, Typ IIR) wird im Rahmen eines normierten Testverfahrens die bak- terielle Filterleistung, der Atemwiderstand, die mikrobiologische Reinheit sowie die Spritz- festigkeit gegen das Eindringen von Flüssigkeiten geprüft. 2. KN95-Masken: Die TF B/V hat bei ihren Beschaffungen von Atemschutzmasken nicht nur den europäischen Standard (FFP2), sondern auch den amerikanischen Standard (N95) sowie den chinesischen Standard (KN95) berücksichtigt, sofern diese den Anforderungen an eine Corona-Pandemie-Atemschutzmaske genügten. Damit folgte sie der Empfehlung der Bundes- anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. N95- sowie KN95-Masken können nach Empfehlung (EU) 2020/403 der Kommission vom 13. März 2020 im Zeitraum der Corona-Pandemie als sogenannte Corona- Pandemie-Atemschutzmasken (CPA) eingesetzt werden. Für den Nachweis der erforderlichen Anforderungen hat die Zentralstelle der Länder (ZLS) den vereinfachten Prüfgrundsatz für Corona-Pandemie-Atemschutzmasken erlassen. Er umfasst unter anderem eine Prüfung des Atemwiderstands, der Leistung des Filtermediums, der Kennzeichnung der Informationen des Herstellers, eine Gebrauchssimulation sowie eine Anlegeprüfung. 3. FFP2-Masken: FFP2-Masken, welche nach interner Prüfung der notwendigen Dokumente (Konformitätserklärung, Baumusterprüfbescheinigung, Fertigungsüberwachung etc.) sowie der Masken selbst vollumfänglich der Norm EN149:2001+A1:2009 entsprachen, wurden kei- nen weiteren externen Prüfungen unterzogen, sofern keine berechtigten Zweifel an deren Qua- lität, beziehungsweise Verkehrsfähigkeit, vorlagen. Erst nachdem die Produkte die entsprechenden Tests bestanden hatten und keine Zweifel an deren Schutzwirkung gegen SARS-CoV-2 vorlagen, wurden sie durch die TF B/V zur Verteilung an die Bedarfsträger freigegeben. Frage 4.    Hat die Landesregierung Kenntnis hinsichtlich qualitativer Mängel der seitens des Bundes geliefer- ten KN95-Masken? Wenn ‚Ja‘: Seit wann ist dies der Fall? Ja, partielle Mängel an KN95-Masken aus Beständen des Bundes sind der Hessischen Landesre- gierung seit Beginn der Lieferungen durch den Bund im Frühjahr 2020 bekannt. Frage 5.    Aus welchen Gründen wird seitens des Kultusministeriums in den Richtlinien für den Schulstart nach den Winterferien an den Grundschulen für die Verwendung des Typs „Alltagsmaske“ eine Empfehlung ausgesprochen, obschon diesem nach Studienlage ein niedrigeres Schutzniveau zu- kommt als z.B. OP-Vliesmasken oder Masken höherer Schutzkategorien?:  https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/coronavirus-schulen/haeufig-gestellte-fragen In den Schulen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, nach Möglichkeit eine medizinische Maske. Unter einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nach der Verordnung zum Schutz der Bevölke- rung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Schutzverordnung – Co- SchuV) jede Bedeckung vor Mund und Nase zu verstehen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Aktuell gilt jedoch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur in den Schulgebäuden bis zur Einnahme eines Sitzplatzes. Das Tra- gen einer medizinischen oder FFP2-Maske ist in der Schule derzeit nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Das ganztägige Tragen von FFP2-Masken kann für Kinder zu einer großen Belastung werden, so dass die Landesregierung davon abgesehen hat, dies verbindlich einzufordern. Frage 6.    Verfügt die Landesregierung über Daten, welche belegen, dass die Verpflichtung zum Tragen sog. „medizinischer Masken“ in der Öffentlichkeit seit dem 23. Januar 2021 zu einer signifikanten Ver- kleinerung der Infektionszahlen in Hessen führte? Wenn ‚Ja‘: Bitte diese Daten, geeignet aufberei- tet, darlegen. Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wurden auch in der zweiten Welle der Pandemie zahl- reiche Maßnahmen ergriffen, die nebeneinander bestanden. Hierzu gehört auch die Verpflichtung zum Tragen medizinischer Masken. Eine zahlenmäßige Aufschlüsselung der Wirksamkeit der Einzelmaßnahmen ist dabei kaum möglich.",
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            "content": "Anlage zu KA 20/5400 Landkreis/kreisfreie Stadt                                       Ablieferort          FFP2- Maske   KN95- Maske   MNS       Gesamtergebnis Hochtaunuskreis und Wetteraukreis                    Staatliches Schulamt Bad Vilbel        431.662       288.000   864.700       1.584.362 Landkreis Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner-Kreis Staatliches Schulamt Bebra             114.895        86.000   303.100         503.995 Landkreis Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt      Staatliches Schulamt Darmstadt         247.756       183.000   551.400         982.156 Stadt Frankfurt am Main                              Staatliches Schulamt Frankfurt         624.094       168.000 1.085.750       1.877.844 Schwalm-Eder-Kreis und Landkreis Waldeck-Frankenberg Staatliches Schulamt Fritzlar          220.350       114.000   876.400       1.210.750 Landkreis Fulda                                      Staatliches Schulamt Fulda             162.398        95.400   301.200         558.998 Landkreis Gießen und Vogelsbergkreis                 Staatliches Schulamt Gießen            245.739       138.000   525.650         909.389 Main-Kinzig-Kreis                                    Staatliches Schulamt Hanau             280.820       186.000   731.550       1.198.370 Landkreis Bergstraße und Odenwaldkreis               Staatliches Schulamt Heppenheim        219.970       140.000   520.400         880.370 Landkreis und Stadt Kassel                           Staatliches Schulamt Kassel            440.285       179.950   659.650       1.279.885 Landkreis Marburg-Biedenkopf                         Staatliches Schulamt Marburg           142.300        88.000   264.950         495.250 Landkreis Offenbach und Stadt Offenbach am Main      Staatliches Schulamt Offenbach         289.885       193.000   544.200       1.027.085 Landkreis Groß-Gerau und Main-Taunus-Kreis           Staatliches Schulamt Rüsselsheim       203.428       224.000   425.300         852.728 Lahn-Dill-Kreis und Landkreis Limburg-Weilburg       Staatliches Schulamt Weilburg          281.868       239.880   637.900       1.159.648 Rheingau-Taunus-Kreis und Landeshauptstadt WiesbadenStaatliches Schulamt Wiesbaden          327.120       193.000   849.800       1.369.920 Gesamtergebnis                       4.232.570     2.516.230 9.141.950      15.890.750",
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