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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1349 HESSISCHER LANDTAG 10. 12. 2019 Kleine Anfrage Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) und Oliver Stirböck (Freie Demokraten) vom 11.10.2019 WLAN in S-Bahnen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hat verkündet, seit dem 8. Oktober 2019 den Fahrgästen in all sei- nen S-Bahnen kostenlosen Zugang zum WLAN anzubieten. Der knapp einjährige Umbau der 194 S-Bahnen soll schätzungsweise Kosten in Höhe von 5 Mio. € verursacht haben. Ein unterbrechungsfreier WLAN- Empfang für die Fahrgäste ist aber aufgrund der unzureichenden Mobilfunkinfrastruktur an den Bahnstrecken weiterhin nicht gewährleistet. (Quelle: „dpa“-Meldung vom 8. Oktober 2019). Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Hinsichtlich der Zuständigkeiten für den ÖPNV in Hessen ist zu beachten, dass auf der Grund- lage des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) festgelegt wurde, dass die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV nicht beim Land Hessen, sondern bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den Gemeinden bei mehr als 50.000 Einwohnern in ge- meinsamer Aufgabenwahrnehmung mit den Verkehrsverbünden liegt. Die Antworten entspre- chen daher weitgehend der Stellungnahme des RMV. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung wie folgt: Frage 1. Auf wie viel Prozent der Strecken des RMV ist bei der derzeitigen Anzahl der Mobilfunkmasten entlang der S-Bahnstrecken eine Verbindung mit dem Internet über das WLAN der nun ausgestat- teten S-Bahnen überhaupt möglich? Entlang der von der S-Bahn RheinMain bedienten oberirdischen Strecken ist der Empfang ge- mäß der im Vorfeld der Ausstattung durch die DB vorgenommen Messungen überwiegend und bis auf vereinzelte Lücken gut bis sehr gut. Bestehende Lücken werden in Verantwortung der Netzbetreiber geschlossen. Frage 2. Inwieweit kann sich für Fahrgäste die Internetverbindung durch die Installation des Wlan in den S-Bahnen verbessern, wenn nicht gleichzeitig die Anzahl der Mobilfunkmasten entlang der S- Bahnstrecken erhöht wird? Für die Verbesserung der Internetverbindung durch die Installation von WLAN in Zügen ist nicht zwingend eine Erhöhung der Anzahl der Mobilfunkmasten notwendig. Lediglich dort, wo entlang der S-Bahnstrecken der Mobilfunkempfang nicht vollständig vorhanden ist, müssen zu- sätzliche Mobilfunkstationen errichtet werden. Damit dies sichergestellt wird, haben die Lan- desregierung bzw. der Bund verschiedene Voraussetzungen geschaffen: In dem von der Landesregierung sowie den drei großen Netzbetreibern Telefónica Germany, Deutsche Telekom und Vodafone unterzeichneten Mobilfunkpakt wurde bereits im Jahr 2018 die Verpflichtung der Mobilfunkbetreiber festgehalten, die Versorgung im Bereich der Ver- kehrswege spürbar voranzubringen. Zusätzlich umfasst die am 12. Juni 2019 beendete Fre- quenzauktion der 41 Frequenzblöcke für den 5G-Mobilfunkstandard aus den Frequenzbereichen 2 GHz und 3,6 GHz eine Reihe von Versorgungsauflagen, welche die Mobilfunkversorgung der Schienenwege betreffen: Eingegangen am 10. Dezember 2019 · Bearbeitet am 10. Dezember 2019 · Ausgegeben am 13. Dezember 2019 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1349 1. Bereitstellung von mindestens 100 Mbit/s bis Ende des Jahres 2022 für unter anderem die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege 2. Für die übrigen Schienenwege soll eine Versorgung von mindestens 50 Mbit/s bis Ende des Jahres 2024 garantiert werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die aktuelle LTE-Mobilfunkversorgung in Hessen, ag- gregiert für alle Anbieter zusammen bereits eine Flächenabdeckung von 95,3 % aufweist und im Rahmen des Paktes und der Versorgungsauflagen weiter zunehmen wird. Die LTE- Verfügbarkeit für Bahnstrecken beträgt derzeit 99,3 % und die Versorgung der ICE-Strecken 98,4 % (alle Zahlen: Stand Oktober 2019). Frage 3. a) Welche Datenübertragungsrate kann derzeit über das Wlan im Offenbacher und im Frankfur- ter S-Bahn-Tunnel erreicht werden? b) Wie beurteilt die Landesregierung die Verfügbarkeit von Mobilfunk in diesen S-Bahn- Tunneln? Frage 4. Wann werden endlich alle Tunnel auf den Strecken der mit WLAN ausgestatteten S-Bahnen mit den entsprechenden technischen Ausstattungen versorgt sein, damit es bei Tunnelfahrten nicht zum Abbruch des WLAN kommt? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Datenübertragungsrate im Frankfurter und Offenbacher Tunnel ist je nach Abschnitt und nach Nutzungsgrad unterschiedlich. Auf die Beantwortung der Frage 2 wird verwiesen, insbe- sondere mit Blick auf die Versorgungsauflagen bis spätestens Ende des Jahres 2022 bzw. Ende des Jahres 2024. In den beiden Teilabschnitten im Frankfurter Tunnel (Taunusanlage, Frankfurt Ost) und im Of- fenbacher Tunnel ist der Empfang eingeschränkt und muss durch ergänzende infrastrukturelle Maßnahmen durch die verantwortlichen Netzbetreiber verbessert werden. Dies erfolgt im Frankfurter Tunnel bereits und wird für den Teilabschnitt Taunusanlage im Jahr 2020 auch ab- geschlossen werden. Auch für Frankfurt Ost und Offenbach laufen die Planungen und Abstim- mungen. Die infrastrukturelle Ausrüstung erfordert entsprechende Planungen, Planungsabnahmen und Leistungsausschreibungen durch den verantwortlichen Netzbetreiber (hier Federführer Voda- fone) in Zusammenarbeit mit DB Kommunikationstechnik und in Abstimmung mit DB Station & Service und DB Netz unter Beteiligung von DB S-Bahn, um die notwendigen Arbeiten ohne Beeinträchtigungen des Bahnbetriebs vornehmen zu können. Aufgrund der genannten Gründe handelt es sich um einen komplexen und zeitintensiven Prozess. Frage 5. a) Warum wurden die S-Bahnen des RMV, aber nicht auch alle anderen hessischen Regional- bahnen mit WLAN ausgestattet? b) Wann ist mit einer Internetversorgung über WLAN in allen Regionalbahnen in Hessen zu rechnen? Neben der S-Bahn RheinMain werden auch SPNV-Leistungen des Regionalverkehrs aus- bzw. nachgerüstet. Dies ist in den Netzen Main-Neckar/Ried, Südhessen-Untermain, Süwex, Drei- eich, Taunusnetz der Fall bzw. wird der Fall sein. Bei zukünftigen Ausschreibungen sind so- wohl Neufahrzeuge, als auch redesignte Fahrzeuge, sofern diese im Verfahren zugelassen wer- den, entsprechend auszurüsten. Eine Nachrüstung in laufenden Verträgen ist insbesondere unter Berücksichtigung der verblei- benden Vertragslaufzeiten, der technischen Nachrüstungsmöglichkeiten und der Nachrüstkosten im Sinne einer angemessenen Wirtschaftlichkeit zu entscheiden. Zudem muss eine Nachrüstung auch ohne wesentliche Einschränkung des Betriebs möglich sein. Frage 6. a) Inwieweit verbessert die Verfügbarkeit von WLAN in den S- Bahnen des RMV die Möglich- keit, klassische Bürotätigkeiten im Zug zu erledigen? b) Welche weiteren Umbaumaßnahmen in den Zügen sind nach Auffassung der Landesregierung erforderlich, um diese als mobile Arbeitsplätze zu nutzen? Klassische Bürotätigkeiten im digitalen Zeitalter benötigen eine leistungsfähige Internetverbin- dung als Basis. Damit wird der Zugriff auf gemeinsame Speicherorte (Cloud), eine gesicherte Verbindung (VPN) bzw. die Remote-Steuerung eines PCs an einem anderen Standort, sowie eine ständige Erreichbarkeit und Verfügbarkeit via Mail oder weiteren Kommunikationswegen sichergestellt.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1349 3 Weitere Umbaumaßnahmen an den S-Bahn-Fahrzeugen, um diese als mobile Arbeitsplätze zu nutzen, sind nicht vorgesehen. Frage 7. Wie hoch ist der Anteil an Landesmitteln, der für die Ausstattung der S- Bahnen mit WLAN auf- gewendet wurde? Neben den im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Land und dem RMV zur Verfügung gestellten Mitteln hat das Land keine weiteren Mittel spezifisch für dieses Projekt bereitgestellt. Wiesbaden, 2. Dezember 2019 Tarek Al-Wazir",
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