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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/5798 HESSISCHER LANDTAG 29. 06. 2021 Kleine Anfrage Kaya Kinkel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Karin Müller (Kassel) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Katy Walther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Hildegard Förster-Heldmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Markus Hofmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 19.05.2021 Sozialunternehmertum in Hessen und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Vorbemerkung Fragesteller: Sozialunternehmen sind wichtige Antreiber einer ökologischen und sozialen Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Mit neuen, am Gemeinwohl orientierten Geschäftsmodellen helfen sie, gesellschaftliche Her- ausforderungen zu bewältigen. Seit August 2020 wird mit dem Programm „Sozialinnovator“ die bundesweit einzigartige, landesweite Gründungsberatung für Sozialunternehmertum in Hessen angeboten. Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Existenzgründungen sind Treiber eines stetigen Strukturwandels und elementar für einen leben- digen und erfolgreichen Wirtschaftsstandort. Soziale Gründerinnen und Gründer nehmen hierbei eine besondere Rolle ein. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat deshalb im Mai 2020 zusammen mit dem Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e.V. (SEND) eine gesonderte, landesweite Förderung für soziales Unternehmertum auf den Weg ge- bracht, um den besonderen Bedürfnissen des sozialen Unternehmertums gerecht zu werden. Mit dem „Sozialinnovator Hessen“ erhalten soziale Gründerinnen und Gründer die Möglichkeit, sich im Rahmen des Programms besser zu vernetzen, sich in Fachgruppen zu bilden und zu qua- lifizieren sowie an entsprechenden Workshops und Events teilzunehmen. Gleichzeitig erhalten sie bei Interesse Zugang zu Co-Working-Plätzen und zu einer fundierten Gründungs- und Fachbera- tung. Das Programm läuft bis zum 31.12.2022. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. a) Wie läuft im Programm Sozialinnovator die Zusammenarbeit mit den Gründerzentren und an welchen Standorten wird das Programm angeboten? b) Über welche Kooperationspartner? An dem Programm „Sozialinnovator Hessen“ sind sieben Projektpartner aus verschiedenen hes- sischen Regionen beteiligt. Neben dem SEND e.V. sind dies der Heimathafen Wiesbaden, das Social Impact Lab Frankfurt, das Technologie- und Innovationszentrum Gießen, HIGHEST Darmstadt, UNIKAT Universität Kassel und das Marburger Institut für Innovationsforschung und Existenzgründungsförderung (MAFEX). Das Programm ist damit in eine etablierte und flächen- deckende Gründungslandschaft eingebunden. Gemeinsam mit der Social Entrepreneurship Akademie München hat SEND 2020 einen Online- kurs für Gründerinnen und Gründer erstellt und die Beratungsinhalte digital aufbereitet. Dieser Kurs kann über das Ende des Programms hinaus kostenfrei genutzt werden. Frage 2. Wie hoch ist das Interesse an dem Programm Sozialinnovator bisher? Nach Auskunft von SEND wird das Programm bisher sehr gut angenommen. In den ersten elf Monaten wurden über 120 aktive Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch strategisch begleitende Beratung, vertiefende Fachberatungen und Workshops unterstützt. Dazu hatten 45 Personen ein Eingegangen am 29. Juni 2021 · Bearbeitet am 29. Juni 2021 · Ausgegeben am 1. Juli 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5798 Erstgespräch zu einer grundlegenden Beratung. Diese sind aber (noch) nicht ins Programm ein- getreten, da entweder noch keine endgültige Entscheidung für den Weg in die Selbständigkeit getroffen oder diese aus verschiedenen Gründen zeitlich verschoben wurde (z.B. Beendigung des Studiums, finanzielle Gründe, coronabedingte Schwierigkeiten beim Vertrieb). Insgesamt zeigt dies, dass das Interesse bei der Zielgruppe groß ist und Bedarf an einem solchen Programm be- steht. Frage 3. a) Welche Rolle spielt Social Entrepreneurship in Hessen? b) Wie steht Hessen im bundesweiten Vergleich bei der Attraktivität für Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmer da? Zu Frage 3 a: Soziale Unternehmerinnen und Unternehmer entwickeln Lösungen, die eine nach- haltige Zukunft fördern. Sie stellen sich damit den Herausforderungen unserer Gesellschaft und finden Antworten auf die sozialen und ökologischen Fragen unserer Zeit. Damit treiben sie eine nachhaltige Wirtschaft unmittelbar voran. Die Landesregierung bekennt sich nachdrücklich zum Start-up- und Gründerstandort Hessen und hat soziales Unternehmertum als Zukunftsthema identifiziert. Soziales Unternehmertum ist keine Nische, sondern eine notwendige Facette eines nachhaltig ausgerichteten Wirtschaftsstandorts. Aus hessischer Sicht kommt diesem Transformationsinstrument eine signifikante wirtschaftliche Bedeutung zu. Als erstes Bundesland hat Hessen deshalb mit dem „Sozialinnovator Hessen“ eine gesonderte Förderung für soziales Unternehmertum auf den Weg gebracht. Darüber hinaus werden im Rahmen des Hessischen Gründerpreises seit dem Jahr 2018 in der Kategorie „Gesellschaftliche Wirkung“ soziale Gründerinnen und Gründer prämiert, die als Leuchtturmbeispiel für andere dienen. Die Impact Challenge des TechQuartiers fördert zudem die nächste Generation von Sustainable Entrepreneurs. Zu Frage 3 b: Hessen ist mit dem Förderprogramm „Sozialinnovator Hessen“ Vorreiter hinsicht- lich der Förderung von Sozialunternehmertum. Inzwischen wird von der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Energie Berlin ein ähnliches Projekt von SEND und dem Technologie-Netzwerk Berlin e.V. gefördert. Auf Bundesebene gibt es ebenfalls Bestrebungen, Sozialunternehmen stär- ker bei den Förderaktivitäten zu berücksichtigen. Vom Programm „Sozialinnovator Hessen“ geht eine Signalwirkung in andere Bundesländer aus. Das Projekt wird als Referenz herangezogen, um z.B. auf fehlende Unterstützungsmöglichkeiten für soziales Unternehmertum aufmerksam zu machen (vgl. Landtag NRW, DS 11/11178). Das SEND erhält zunehmend Anfragen von Interessierten aus anderen Regionen Deutschlands. Im 3. Deutschen Social Entrepreneurship Monitor (DESM) wurde für Hessen eine regionale Son- derauswertung vorgenommen. Eine solche Sonderauswertung kann nur für Bundesländer erfol- gen, wenn diese ein Minimum von 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am DSEM stellen. Neben Hessen gab es bislang nur für Berlin, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hamburg eine solche Sonderauswertung. Frage 4. Lassen sich Rückschlüsse auf die Anzahl der Neugründungen im Bereich Sozialunternehmertum ziehen? Sozialunternehmen unterliegen in Deutschland nach wie vor keiner offiziell anerkannten Defini- tion und werden statistisch nicht separat erfasst. Ein genauer Rückschluss über Neugründungen ist entsprechend nicht möglich. Da die gewählten Rechtsformen sowohl gemeinnützig wie ge- werblich sein können, lässt sich auch hierüber keine eindeutige Erfassung vornehmen. Frage 5. Wie werden Beratungen durchgeführt? Die Beratungen erfolgen derzeit aufgrund der Corona-Pandemie ausschließlich online. Über Vi- deokonferenzen, digitale Whiteboards und Projektmanagement-Tools können die individuellen Beratungsinhalte aufbereitet und die jeweiligen Fortschritte der Teams festgehalten bzw. aktuali- siert werden. Auch die Workshops zu verschiedenen Themen finden derzeit ausschließlich online statt. Frage 6. Aus welchen Branchen kommen die Gründerinnen und Gründer? Die Branchen sind breit gestreut: Lebensmittelhandel, Mobilität, ökologische Landwirtschaft, Mode (Fair Fashion), nachhaltige Energie, Quartiers- bzw. Stadtentwicklung, Naturkosmetik und Gesundheitswesen. Das zeigt, dass soziales Unternehmertum sich nicht auf einzelne Branchen konzentriert, sondern in vielen Bereichen möglich ist.",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5798 3 Frage 7. Welche weiteren Förderprogramme, finanzielle Unterstützungen und Zugang zu Gründungs- und Wagniskapital kommen für Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmer in Frage? Grundsätzlich kommen für Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmer sämtliche Unterstüt- zungsangebote in Betracht, die auch anderen Gründerinnen und Gründern bzw. Unternehmen in Hessen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus hat das Land Hessen gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hes- sen (WIBank) seine Aktivitäten auch mit Blick speziell auf das soziale Unternehmertum in den letzten Jahren ausgeweitet. Seit Oktober 2019 können am Markt tätige gemeinnützige Sozialun- ternehmen in der Rechtsform einer gGmbH eine Förderung im Programm „Kapital für Kleinun- ternehmen“ beantragen. Ausgewählte Förderprogramme wie das Breitenprogramm „Gründungs- und Wachstumsfinanzie- rung Hessen – Gründung (ERP)“ sowie das Kreditprogramm „Mikrodarlehen“ und hier insbe- sondere in der Variante „MikroCrowd“ sind grundsätzlich für sozial orientierte, gewerbliche Unternehmen geöffnet. Vom Land geförderte Bürgschaften vergeben durch die Bürgschaftsbank Hessen kommen für So- zialunternehmerinnen und Sozialunternehmer ebenso in Frage wie Beteiligungen durch die BHM Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH. Über die Fonds MBH H, Hessen Kapital III und insbesondere das Mikromezzaninprogramm investiert die BMH öffentliches Beteiligungska- pital auch in Sozialunternehmen. Wiesbaden, 22. Juni 2021 Tarek Al-Wazir",
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