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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/5595 HESSISCHER LANDTAG 28. 06. 2021 Kleine Anfrage Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD) vom 26.04.2021 Corona-Pandemie – Beschränkung der Einreise für Personen, die sich in Indien aufgehalten haben und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Zu Beginn des Jahres 2021 trat in Indien erstmals die COVID-Mutante B.1 617 auf, die sich hinsichtlich ihrer Eigenschaften von den übrigen Varianten unterscheidet und insgesamt als gefährlicher einzustufen ist. (Pragya D. Yadav et al.: Neutralization of variant under investigation B.1.617 with sera of BBV152 vaccinees; https://doi.org/10.1101/2021.04.23.441101) Einige Fälle mit dieser indischen Mutante sind bereits in Deutschland und der EU aufgetreten. Verschiedene Länder – wie z.B. Großbritannien und Kanada –haben zeitnah reagiert und sämtliche Passagierflüge aus Indien und Pakistan untersagt. In Deutschland war eine Einreise aus Indien bis zum 25.04.2021 uneingeschränkt möglich. Die Lufthansa führte bislang nach eigenen Angaben zehn Flüge pro Woche von/nach Indien durch (vermutlich alle über Frankfurt). Ab dem 26.04.2021 soll Indien zum Virusvariantengebiet erklärt werden. Dann gilt ein weitgehendes Einrei- severbot für Personen, die sich zuvor in Indien aufgehalten haben. Ausnahmen gelten jedoch für Deutsche und für Ausländer mit Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik. Diese müssen sich nach Ankunft in Quarantäne begeben. Der Bundesgesundheitsminister führte hierzu aus, dass „der Reiseverkehr mit Indien deutlich einge- schränkt werden“ müsse, um die Impfkampagne nicht zu gefährden: https://www.zeit.de/news/2021-04/24/einreise-aus-indien-nur-noch-im-ausnahmefall-erlaubt Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Hält die Landesregierung die ab dem 26.04.2021 geltende Regelung für Einreisende aus Indien mit den dort genannten Ausnahmen für angemessen? Frage 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Bundesgesundheitsministers, den Reiseverkehr mit Indien „deutlich einzuschränken“ anstatt diesen – wie in anderen Ländern – vollständig einzu- stellen? Frage 3. Falls 1. und/oder 2. unzutreffend: Hatte die Landesregierung die Bundesregierung aufgefordert, strengere Restriktionen bzw. ein vollständiges Einreiseverbot zu verfügen? Frage 4. Hätten nach Auffassung der Landesregierung angesichts des Informationsstandes Restriktionen für die Einreise aus Indien bereits zu einem früheren Zeitpunkt verhängt werden müssen? Frage 5. Falls 4. zutreffend: hatte die Landesregierung die Bundesregierung aufgefordert, Restriktionen be- reits zu einem früheren Zeitpunkt zu verhängen? Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Die Landesregierung hält die geltenden Regelungen für angemessen. Bundesre- gierung und Länder stehen in einem engen Austausch hierzu, da es sich um eine weltweit sehr dynamische Pandemielage handelt. Frage 6. Wie viele Flüge aus Indien sind zwischen dem 01.04.2021 und 25.04.2021 auf dem Flughafen Frankfurt gelandet? Laut Flughafenbetreiber Fraport sind vom 1. April 2021 bis zum 25. April 2021 74 Passagierflüge aus Indien auf dem Flughafen Frankfurt angekommen. Eingegangen am 28. Juni 2021 · Bearbeitet am 28. Juni 2021 · Ausgegeben am 1. Juli 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5595 Frage 7. Wie viele Flüge aus Indien sind ab dem 16.04.2021 auf dem Flughafen Frankfurt gelandet? Laut Flughafenbetreiber Fraport sind vom 16. April 2021 bis zum 6. Mai 2021 54 Passagierflüge aus Indien auf dem Frankfurter Flughafen angekommen. Frage 8. Wie viele Passagiere sind mit den unter 6. bzw. 7. genannten Flügen eingereist? Laut Flughafenbetreiber Fraport sind vom 1. April 2021 bis zum 25. April 2021 rund 16.500 Passagiere aus Indien auf dem Flughafen Frankfurt am Main angekommen. Vom 16. April 2021 bis zum 6. Mai 2021 kamen rund 10.400 Passagiere aus Indien auf dem Flughafen Frankfurt am Main an. Anzumerken ist, dass diese Fluggäste nicht alle Frankfurt am Main, Hessen oder Deutschland als Reiseendziel hatten. Frage 9. Wie und durch wen wurde die Einhaltung der für die unter 8 genannten Passagieren geltenden Regeln überprüft? Indien war bis zum 24. April 2021 als Risikogebiet und am 25. April 2021 als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen. Seit dem 26. April 2021 ist Indien als Virusvariantengebiet eingestuft. Die jeweils geltenden Regelungen wurden und werden bei der Einreise durch die Bundespolizei überprüft. Des Weiteren erhalten die Passagiere mehrsprachige Merkblätter mit Hinweisen zu den aktuell gültigen Regelungen. Die Überwachung der Quarantäne obliegt dem für die einreisende Person zuständigen Gesundheitsamt. Gemäß Coronavirus-Einreiseverordnung müssen seit dem 30. März 2021 Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland unter Inanspruchnahme eines Beförderers im Luftverkehr einreisen wollen, vor dem Abflug im Ausland einen entsprechenden Nachweis mitführen und dem Beför- derer vorlegen. Als Nachweis gelten bis 12. Mai 2021 ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergeb- nis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Seit dem 13. Mai 2021 ist grundsätzlich ein Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis bei Einreisen aus einem Nicht-Virusvariantengebiet erforderlich. Bei Einreisen aus einem Virusvariantengebiet ist ein ne- gativer Test-Nachweis zu erbringen. Wird kein Testnachweis gegenüber dem Luftfahrtunterneh- men vorgelegt, darf die Person nicht befördert werden. Reisende, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Sofern bei Einreisen aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten kein Nachweis vorgelegt werden kann, wird die Per- son laut Bundespolizei direkt an ein Testzentrum verwiesen und eine Information an das örtlich zuständige Gesundheitsamt zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens weitergeleitet. Sofern bei Ein- reisen aus Nicht-Risikogebieten und Risikogebieten kein Nachweis vorgelegt werden kann, wird die Person belehrt und an ein Testzentrum verwiesen. Zudem müssen sich Personen, die aus einem Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvarianten-gebiet einreisen, vor Einreise über die digitale Einreiseanmeldung (DEA) anmelden. Es sei denn, sie können sich auf eine Ausnahmeregelung gemäß Coronavirus-Einreiseverordnung berufen. Laut Bundespolizei wurden am 25. April 2021 alle Einreisenden aus Indien im Rahmen der regulären Grenzübertrittskontrolle daraufhin geprüft, ob sie über eine digitale Einreiseanmeldung bzw. im Ausnahmefall über eine Ersatzmitteilung sowie den geforderten Nachweis verfügten. Seit dem 26. April 2021 werden laut Bundespolizei alle Einreisenden aus Indien direkt nach dem Verlassen des Luftfahrzeuges daraufhin geprüft, dass sie über eine digitale Einreiseanmeldung bzw. im Ausnahmefall über eine Ersatzmitteilung sowie den geforderten Nachweis verfügen. Einreisende, die nicht über den geforderten Nachweis verfügen, werden in Amtshilfe für das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main und in enger Absprache mit diesem, getrennt von den anderen Passagieren durch die Bundespolizei zu einem Testzentrum begleitet. Im Rahmen der Einreisekontrolle erfolgt zudem eine Prüfung der Bestim- mungen der Corona-Virus-Schutzverordnung. Wiesbaden, 21. Juni 2021 Kai Klose",
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