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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/1270 HESSISCHER LANDTAG 03. 01. 2020 Kleine Anfrage Christiane Böhm (DIE LINKE) vom 24.09.2019 Drohende Schließung der Kreisklinik Wolfhagen – Teil I und Antwort Minister für Soziales und Integration Vorbemerkung Fragesteller: Nach Kenntnis der Fragestellerin existiert ein Aufsichtsratsbeschluss der Gesundheit Nordhessen Holding AG (GNH), der eine Schließung der Kreisklinik Wolfhagen zur Mitte des Jahres 2020 vorsieht. Nach Willen des Aufsichtsrates soll das Gebäude im Anschluss niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung gestellt werden. Im Kreistag des Landkreises Kassel wird zudem eine Umwandlung in ein regionales Gesundheitszen- trum diskutiert, sowie die Aufrechterhaltung als Notfallstandort. Als Grund für die Schließung werden be- triebswirtschaftliche Gründe herangeführt. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Kann die Landesregierung die Aussagen der Vorbemerkung bestätigen? Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat Kenntnis von der Entschei- dung des Aufsichtsrates der Gesundheit Nordhessen, den Standort Wolfhagen der Kreiskliniken Kassel zukünftig als eine Einrichtung der ambulanten Versorgung zu betreiben. Gemäß der Presseinformation der Gesundheit Nordhessen hat der Aufsichtsrat für den Standort Wolfhagen festgestellt, dass die Klinik in der jetzigen Form nicht wirtschaftlich betrieben werden kann und darüber hinaus ein hoher Investitionsbedarf von rund 13 Millionen € besteht. Frage 2. Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis von der Schließungsabsicht? Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration wurde Mitte August seitens der GNH darüber informiert, dass eine Umwandlung der Kreisklinik Wolfhagen in eine Einrichtung der ambulanten Versorgung in Betracht gezogen wird. Frage 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Schließungsabsicht? Das HMSI hat im Hinblick auf die Sicherstellungszuschläge-Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses keine Möglichkeit, die Kreiskliniken Kassel zu einer Fortführung des Kran- kenhausbetriebes am Standort Wolfhagen zu verpflichten. Frage 4. Welche Landesmittel sind in den vergangenen Jahren an die GNH allgemein und für die Kreiskli- nik Wolfhagen im Speziellen geflossen? Pauschalförderung seit Einzelförderung seit Kommunalinvestitions- Krankenhaus 1972 bis 2018 * 1972 programm KIP Klinikum Kassel 158.929.309,54 206.876.090,99 Krankenhaus Bad Arolsen 16.249.562,97 25.101.015,80 Kreiskliniken Kassel Standort Hofgeismar 16.125.907,21 21.025.738,41 15.000.000,00 Eingegangen am 3. Januar 2020 · Bearbeitet am 7. Januar 2020 · Ausgegeben am 9. Januar 2020 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1270 Standort Wolfhagen 9.079.351.56 11.710.880,81 Standort Helmarshausen ** 6.615.709,57 13.749706,44 * Die genauen Summen der Pauschalförderung für 2019 stehen erst mit Ablauf des Kalenderjahres fest ** Der Standort Helmarshausen wurde am 31.05.2014 geschlossen. Frage 5. Welche Zusagen über weitere Mittelflüsse gab es seitens des Landes an die GNH und speziell für die Kreisklinik Wolfhagen für die kommenden Jahre Krankenhäuser haben nach § 8 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz KHG) An- spruch auf Förderung, soweit und solange sie in den Krankenhausplan des Landes aufgenom- men sind. Insoweit haben die Kreiskliniken Kassel mit den Standorten Hofgeismar und Wolfhagen einen Anspruch auf die Pauschalförderung nach § 22 Hessisches Krankenhausgesetz 2011 (HKHG 2011), so lange sie in den Krankenhausplan aufgenommen sind. Frage 6. Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Landesregierung die drohende Schließung auf die bisher dort zur Versorgung erscheinenden Patientinnen und Patienten? Die Kreisklinik Wolfhagen bietet stationäre Leistungen auf dem Gebiet der Inneren Medizin, der Chirurgie, der Gynäkologie, der Urologie sowie der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde an. Im Falle einer Schließung der Kreisklinik Wolfhagen ist die stationäre Versorgung der Bevölke- rung mit diesen stationären Leistungen durch die umliegenden hessischen Krankenhäuser in Hofgeismar, in Bad Arolsen, in Korbach, in Bad Wildungen, in Fritzlar sowie die Krankenhäu- ser in Kassel sichergestellt. Frage 7. Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Landesregierung die drohende Schließung auf die Beschäftigten der Kreisklinik Wolfhagen? Gemäß der Presseinformation der Gesundheit Nordhessen hat die Umwandlung der Kreisklinik Wolfhagen keine betriebsbedingten Kündigungen zur Folge. Frage 8. Welche Auswirkungen hat die Schließungsabsicht für die Notfallversorgung? Frage 9. Wird sich die Landesregierung für einen Sicherungszuschlag gemäß § 136c Abs. 3 SGB V einset- zen? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Kreiskliniken Kassel hatten für den Standort Wolfhagen der Kreiskliniken Kassel einen Sicherstellungszuschlag im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) beantragt. Das HMSI hat daraufhin geprüft, ob im Falle einer Schließung der Kreisklinik Wolf- hagen die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen zur Versorgung von Notfällen der Grund- und Regelversorgung gefährdet ist. Diese Prüfung erfolgte anhand der bundeseinheitlichen „Regelungen des Gemeinsamen Bundes- ausschusses für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen gemäß § 136c Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Sicherstellungszuschläge-Regelungen)“ vom 24. November 2016 (BAnz AT 21. Dezember 2016 B3), geändert durch Beschluss vom 19. April 2018 (BAnz AT 22. Mai 2018 B1). Danach liegt eine Gefährdung der flächendeckenden Versorgung vor, wenn durch die Schlie- ßung des Krankenhauses mindestens 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner Pkw-Fahrzeiten von mehr als 30 Minuten aufwenden müssen, um das nächste geeignete Krankenhaus zu erreichen. Die Prüfung anhand dieser Kriterien hat ergeben, dass im Falle einer Schließung der Kreisklinik Wolfhagen keine Einwohnerinnen und Einwohner im Einzugsgebiet der Kreisklinik Wolfhagen mehr als 30 Minuten Pkw-Fahrzeit aufwenden müsste, um das nächste geeignete Krankenhaus zu erreichen. Die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen zur Versorgung von Notfällen der Grund- und Regelversorgung ist daher nicht gefährdet. Darüber hinaus besteht im Einzugsgebiet der Kreisklinik Wolfhagen kein geringer Versor- gungsbedarf, weder im Sinne der Sicherstellungszuschläge-Regelungen des Gemeinsamen Bun- desausschusses noch im Sinne der hessischen Krankenhaus-Sicherstellungszuschlagsverordnung (KHSichZV).",
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"content": "Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/1270 3 Die Voraussetzungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen für den Standort Wolfhagen sind daher nicht gegeben. Frage 10. Welche Voraussetzungen muss die Kreisklinik Wolfhagen erbringen, um weiterhin im Hessischen Krankenhausplan geführt zu werden? Die Kreisklinik Wolfhagen ist als unselbstständige Betriebsstätte der Kreiskliniken Kassel nach wie vor in den Krankenhausplan aufgenommen. Die Herausnahme aus dem Krankenhausplan muss vom Krankenhausträger beantragt werden. Ein entsprechender Antrag liegt dem Hessi- schen Ministerium für Soziales und Integration nicht vor. Wiesbaden, 17. Dezember 2019 Kai Klose",
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