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Im Rahmen der Förderung der landesweiten Organisationen von Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft nach dem HWBG zur Eingliederung in die Strukturen von HESSEN- CAMPUS (sogenannte HC-Sonderförderung) führen die neun nach dem HWBG anerkannten Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft seit 2012 ein gemeinsames, vom Hessischen Kultusministerium gefördertes Vorhaben zur Alphabetisierung und Grundbildung durch. Ziel ist es, sowohl die jeweiligen Mutterorganisationen dieser Weiterbildungseinrichtungen (z.B. Kir- chen und Gewerkschaften) als auch die dort tätigen Lehrkräfte und Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu sensibilisieren und Alphabetisierung und Grundbildung als festes Thema in den Angeboten der Bildungswerke zu verankern. Über diese bereits vorhandenen Strukturen hinaus fördert das Land Hessen seit dem 01.01.2016 bis zum 31.12.2019 fünf regionale Grundbildungszentren im Rahmen der Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014 bis 2020. Gegenstand der Förderung ist die Implementie- rung einer regional ausdifferenzierten Unterstützungsstruktur zur Alphabetisierung und Grund- bildung Erwachsener in Hessen. In einer zweiten Förderphase (2020 bis 2022) sollen fünf wei- tere Grundbildungszentren ausgewählt und gefördert werden. Frage 6.     Welche speziellen Fördermaßnahmen werden in den Schulen ergriffen, wenn sich nach Beendi- gung der Grundschule bereits eine geringe Literalität abzeichnet? Für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne oder mit geringer Schulerfahrung oder auch für diejenigen, die das lateinische Alphabet als weitere Schrift noch erlernen müssen, werden gesondert Alphabetisierungskurse bzw. -klassen eingerichtet. Diese sind im Kontext des abge- stimmten schulischen Gesamtsprachförderkonzepts in Hessen zu sehen, das rechtlich verankert ist und eine durchgängige, bedarfsgerechte Sprachförderung von den freiwilligen Vorlaufkursen im Jahr vor der Einschulung über die Intensivklassen für Jugendliche und junge Erwachsene an den beruflichen Schulen (InteA – Integration durch Anschluss und Abschluss) bis hin zur zu- sätzlichen Sprachförderung im Rahmen des zweiten Berufsschultages bietet. Je nach Eintrittsalter in die Maßnahme besuchen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eine Intensiv- bzw. bei Bedarf auch Alphabetisierungsmaßnahme an einer allgemeinbildenden (Ein- trittsalter unter 16 Jahre) oder an einer beruflichen Schule (InteA, Eintrittsalter ab 16 Jahre). Im Rahmen der Intensivklassen an beruflichen Schulen (InteA) wird seit dem Schuljahr 2016/2017 bei einem InteA-Standort pro vier Klassen eine dieser Klassen als Alphabetisierungs- klasse mit einer maximalen Klassengröße von zwölf Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ermöglicht. Zuletzt wurden an den 59 InteA-Standorten in Hessen 21 Klassen als Alphabetisie- rungsklassen zugewiesen (Stand Zuweisung per 01.04.2019). Für diejenigen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die bei Eintritt in die Intensivklasse an beruflichen Schulen alphabetisiert werden mussten bzw. mit geringen schulischen Vorkennt- nissen eingeschult wurden, wurde im Rahmen der „Fortschreibung des Hessischen Aktionsplans zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts – Ak- tionsplan II“ mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 ein Kontingent von 1.700 Plätzen in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung (BzB) mit integrierter Sprachförderung bereitgestellt. Das Ziel ist dabei, einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss in Form des einfa- chen oder des qualifizierenden Hauptschulabschlusses zu erwerben. Zielgruppe für diese Maß- nahme sind junge Volljährige, die mindestens 18 Jahre alt sind und das 22. Lebensjahr bei Maßnahmeeintritt noch nicht vollendet haben. In Analogie zu den Intensivklassen an beruflichen Schulen wurde zum Schuljahr 2017/2018 als wesentliche Erweiterung des schulischen Integrationsplans die Klassenhöchstgrenze für Alpha- betisierungsklassen an allgemeinbildenden Schulen auf zwölf Seiteneinsteigerinnen und Seiten- einsteiger gesenkt. Alphabetisierungsklassen werden über die regionalen Aufnahme- und Bera- tungszentren gemeldet und an Standorten mit mindestens einer weiteren Intensivklasse einge- richtet. Zuletzt wurden nach diesem Verfahren landesweit 14 Klassen als Alphabetisierungsklas- sen an allgemeinbildenden Schulen zugewiesen (Stand Zuweisung per 01.04.2019). Um die Intensivklassen- und Fachlehrkräfte in ihrer Arbeit der sprachlichen Bildung und Sprachförderung angemessen zu unterstützen, bietet das Kultusministerium in enger Verzahnung mit der Hessischen Lehrkräfteakademie und den Staatlichen Schulämtern ein umfangreiches und abgestimmtes Fortbildungs- und Beratungsprogramm zur Integration von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache sowie regelmäßige Erfahrungsaustausche auf regiona-",
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