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"content": "20. Wahlperiode Drucksache 20/5882 HESSISCHER LANDTAG 20. 07. 2021 Kleine Anfrage Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten) vom 07.06.2021 Das Buch für zuhause - der Kaffee nach dem Museumsbesuch: Einheitlichkeit der Angebote bei Kulturdenkmalen I und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung Fragesteller: Die Staatliche Schlösser und Gärten Hessen betreut hessenweit 48 Kulturdenkmale. Diese vielfältigen Kultur- denkmale sind von besonderer Bedeutung für die hessische Identität und dienen als touristische Sehenswürdig- keiten und Naherholungsgebiete. Insbesondere bei jenen Kulturdenkmalen, die sich in der Nähe oder in der Innenstadt befinden, ist das jeweilige Denkmal zudem eng mit dem Gesamtbild der Stadt verknüpft und kann als kultureller Ort auch die Anziehungskraft der Stadt insgesamt stärken. Einige der Kulturdenkmale beherbergen neben der Kasse auch einen (Museums)Shop mit Angeboten wie Lite- ratur, Informationsmaterial oder Merchandising Artikeln und/oder ein gastronomisches Angebot. Vorbemerkung Ministerin für Wissenschaft und Kunst: Die hier erwähnten 48 Liegenschaften werden in unterschiedlichem Umfang mit einer Aufgaben- teilung teilweise zusammen mit dem Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) betreut. Bei den folgenden Objekten ist der LBIH für die Betriebsführung und das Vertragsmanagement zuständig. Die Schlösserverwaltung (SG) ist in diesen Fällen die zuständige Denkmalfachbehörde: - Schloss Spangenberg, - ehem. Kloster Cornberg, - Burg Fürsteneck, - ehem. Propstei Johannesberg, - Burg Frankenstein, - Schloss Lichtenberg, - Veste Otzberg, - Burg Breuberg, - Schloss Auerbach sowie - Burg Hirschhorn. In zwei Liegenschaften wurde der Betrieb an Betriebsgesellschaften übergeben: - Schloss Erbach und - Brentanohaus in Oestrich-Winkel. In diesen Fällen obliegt der SG die Eigentümerstellung und die Aufgabe als Denkmalfachbehörde. Im Schloss Erbach ist die SG auch für die bauliche Unter- und Erhaltung zuständig. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Wie viele der oben genannten Kulturdenkmale beherbergen (bitte jeweils aufschlüsseln nach Denk- mal) a) einen (Museums)Shop? b) ein gastronomisches Angebot? In den Liegenschaften, in denen der SG die Betriebsführung und das Vertragsmanagement obliegt, gibt es folgende Shops und gastronomische Angebote: Eingegangen am 20. Juli 2021 · Ausgegeben am 21. Juli 2021 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de",
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"content": "2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/5882 Zu Frage 1 a, Museumsshops: - Schloss Weilburg, - Schloss Bad Homburg, - Schloss Steinau, - Staatspark Wilhelmsbad, - Kaiserpfalz Gelnhausen, - ehem. Kloster Seligenstadt, - Staatspark Fürstenlager sowie - ehem. Kloster Lorsch. In der Einhard Basilika in Steinbach gibt es eine Kasse mit einem Verkauf von überwiegend Drucksachen, in der Burg Münzenberg und der Stiftsruine Bad Hersfeld werden Drucksachen direkt an der Kasse verkauft. Shops gibt es in diesen Fällen nicht. Zu Frage 1 b, Gastronomische Angebote: - Schlosscafé in Weilburg, - Schlosscafé in Bad Homburg, - Gaststättenpachtung in Hanau-Wilhelmsbad, - Gaststättenpachtung im Staatspark Fürstenlager sowie - zwei Gaststättenpachtungen im Osteinischen Park in Rüdesheim (eine davon mit Hotel). Frage 2. Wie sind die (Museums)shops und gastronomischen Angebote organisiert? a) Werden die Flächen an externe Dienstleister vermietet? b) Werden die Flächen durch die Staatliche Schlösser und Gärten betrieben? Zu Frage 2 a: Alle o.g. Shops werden durch die SG selbst betrieben. Zu Frage 2 b: Die gastronomischen Betriebe sind an Dritte vermietet oder verpachtet. Frage 3. In welchem Anstellungsverhältnis arbeiten die Mitarbeitenden der Shops und gastronomischen An- gebote? a) Werden die Mitarbeitenden als Angestellte aus Landesmitteln finanziert? b) Arbeiten die Mitarbeitenden selbstständig d.h. auf Rechnung? Zu Frage 3 a: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Shops sind Tarifbeschäftigte des Lan- des und werden aus dem Landeshaushalt finanziert. Zu Frage 3 b: Nein, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten nicht auf Rechnung. Frage 4. Ist der Bezug der Angebote zur Staatliche Schlösser und Gärten durch einheitliche Nutzung des Corporate Designs überall kenntlich bzw. kenntlich zu machen? Die SG hat erst im Herbst 2020 ein eigenes, neues Corporate Design eingeführt. Dieses wird sukzessive in allen öffentlichkeitswirksamen Bereichen – also auch den Shops – etabliert. Die SG strebt damit ein landesweites Wiedererkennungsmerkmal an. Wiesbaden, 5. Juli 2021 Angela Dorn",
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